Leitfaden zu Herstellung und Einsatz von güteüberwachten RC-Baustoffen

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Transkript:

Leitfaden zu Herstellung und Einsatz von güteüberwachten RC-Baustoffen Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt 2. November 2017, IHK Halle-Dessau Dr. Claudia Hauffe-Kloss Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt

Schwerpunkte Ausgangssituation Arbeitskreis Entsorgung mineralischer Abfälle Rechtliche Entwicklung Aktuelle Maßnahmen Aufbau und Zielstellung des Leitfadens LAGA-M20 Ausblick 2

Ausgangssituation Arbeitskreis Entsorgung mineralischer Abfälle Aufkommen an mineralischen Massenabfällen und Ermittlung geeigneter Verwertungswege sowie der im Land Sachsen-Anhalt vorzuhaltenden Deponiekapazitäten, u.e.c. GmbH im Auftrag des LAU, August 2010 Auf dieser Grundlage Erstellung des Abfallwirtschaftsplanes 2011 für Sachsen-Anhalt durch zuständiges LVwA Aktuelle und künftige Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalt im Fokus der Anforderungen des KrWG, u.e.c. GmbH im Auftrag des LAU, September 2013 Wesentliche Empfehlungen Monitoring der Recyclingquoten Runder Tisch Mineralik zum Ausbau der Verwertungsaktivitäten 3

Ausgangssituation Arbeitskreis Entsorgung mineralischer Abfälle Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalt, u.e.c. GmbH im Auftrag des LAU, August 2015 Bestandsaufnahme, Ermittlung künftiger Bedarfe von Beseitigungskapazitäten und Handlungsoptionen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle in Sachsen- Anhalt, IHU GmbH, isw im Auftrag des KME, Juni 2015 Arbeitskreis Entsorgung mineralischer Abfälle, Einrichtung UAG Deponierung und Verwertung Entwurf des zu überarbeitenden Abfallwirtschaftsplanes, LVwA (2015-2017) 4

Ausgangssituation Arbeitskreis Entsorgung mineralischer Abfälle Vorschläge für Maßnahmen aus dem Arbeitskreis UAG Verwertung : Initiative Güteüberwachte Recyclingbaustoffe aus 2005 wieder aufgreifen, um mit der Qualitätssicherung mineralischer Abfälle die Vermarktung hochwertiger RC- Baustoffe zu forcieren Anpassung der LAGA-M20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln für Sachsen-Anhalt durch redaktionelle Überarbeitung und Ergänzung von konsensfähigen Teilen ist die LAGA-M20 vollzugsfähiger zu gestalten Interpretation von Summenparametern (ph-wert, TOC ) und Sulfat bei der Bewertung von Verwertungswegen 5

Ausgangssituation rechtliche Entwicklung Abfall-Rahmenrichtlinie Art. 4 Abfallhierarchie Art. 5 Nebenprodukte Art. 6 Ende der Abfalleigenschaft (Abs. 2: spezielle Kriterien mindestens für u.a. körniges Gesteinsmaterial; Erwägungsgrund 22: Möglichkeit auch für Aschen/Schlacken und für Bau-/Abbruchabfälle) Art. 11 Wiederverwendung und Recycling (Abs. 2: bis 2020 für nicht gefährliche Bau-/Abbruchabfälle Quote von mind. 70 %) KrWG; identische Umsetzung der Abfall-Rahmenrichtlinie in D 6 Abfallhierarchie 4 Nebenprodukte 5 Ende der Abfalleigenschaft (Verordnungsermächtigung) 14 (3): 70 % Wiederverwendung, Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen (außer Boden und Steine, AS 17 05 04) spätestens ab dem 1. Januar 2020; Bundesregierung überprüft die Zielvorgabe bis zum 31. Dezember 2016 6

Ausgangssituation rechtliche Entwicklung Gewerbeabfallverordnung 8 Getrenntsammlung: Glas, Kunststoff, Metall, Bitumengemische, Gipsabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen sofern technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar: Fraktionen als Gemisch einer Vorbehandlung und Aufbereitung zuführen; Dokumentationspflicht, Vorrangige Wiederverwendung und Recycling von getrennten Fraktionen 9 Vorbehandlung und Aufbereitung: Vorbehandlung von Gemischen mit überwiegend Kunststoff, Metall, Holz zwecks Recycling dieser Fraktionen; Sortierquote von 85 % Aufbereitung von Gemischen mit überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik zwecks Herstellung definierter Gesteinskörnungen Sofern Vorbehandlung/Aufbereitung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar: Gemische einer sonstigen hochwertigen Verwertung zuführen; Dokumentationspflicht 7

Ausgangssituation rechtliche Entwicklung Mantelverordnung Ersatzbaustoffverordnung Ziel: bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe Bau- und Abbruchabfälle, Schlacken, Aschen u. a.) Technische Bauwerke Straßen, Wege, Dämme u. a. Festlegung von Schadstoffgrenzwerten Einhaltung durch Hersteller im Rahmen Güteüberwachung Zu den Schadstoffgrenzwerten angepasste Einbauweisen, die vom Verwender zu beachten sind Bundesbodenschutzverordnung Regelungen für das Auf- und Einbringen von Material außer- und unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht Anforderungen an die Verwertung von Materialien bei Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen 8

HE qualitätsgeprüfte RC-Baustoffe Aktualisierung LAGA-M20 HE RC-Baustoffe aus Gebäuderückbau Sonstige Säulen??? Aktuelle Maßnahmen Aufbau und Zielstellung des Leitfadens Leitfaden zur Herstellung und Einsatz von güteüberwachten RC-Baustoffen

Aktuelle Maßnahmen Aufbau und Zielstellung des Leitfadens Anwendung des Leitfadens bei: Baugenehmigungs- und Bauanzeigeverfahren, Durchführung von Baumaßnahmen, bei denen Abfälle insbesondere des Kapitels 17 der AVV anfallen Vergabeverfahren für Bauvorhaben der öffentlichen Hand Vorbehandlungs- und Aufbereitungsverfahren Einsatz von RC-Baustoffen bei Neubaumaßnahmen Anwendung des Leitfadens durch: Bauherren, Planer Vergabestellen, Auftragsberatungsstellen Bau- und Abbruchunternehmen, Transporteure Entsorgungsunternehmen Verwender von RC-Baustoffen 10

Aktuelle Maßnahmen LAGA-M20 mineralische Abfälle, die ungebunden oder gebunden in technischen Bauwerken eingebaut werden, mineralische Abfälle, die zur Herstellung von Bauprodukten verwendet werden und Bodenmaterial, das unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht in bodenähnlichen Anwendungen verwertet wird 11

Aktuelle Maßnahmen LAGA-M20 Teil I: Allgemeiner Teil (Stand 06.11.2003) Teil II: Technische Regeln für die Verwertung (Stand 05.11.2004) 1.2 Bodenmaterial (TR Boden neu) Teil II: Technische Regeln für die Verwertung (Stand 06.11.1997) Straßenaufbruch Bauschutt Schlacken und Aschen aus HMV Gießereisande Kupolofen- und Elektroofenschlacke aus Eisen-, Stahl- und Tempergießereien Aschen und Schlacken aus steinkohlebefeuerten Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken Teil III: Probenahme und Analytik (Stand 05.11.2004) Überarbeitung in ST durch LAU (Stand 22.05.2016) 12

Aktuelle Maßnahmen LAGA-M20 Umstellung der Abfallschlüssel von LAGA- auf AVV-Nomenklatur Sprachliche Angleichung der Teile I, II, III an die aktuelle Terminologie und aktuelle Rechtsbezüge Summenparameter regelgerechte Anwendung Aktualisierung des Teils III: anzuwendende Normen für PN und Analytik Implementierung der beiden bisher unveröffentlichten TR TR Schlacken aus der Eisen und Stahlerzeugung TR Altschotter (Stand 13.11.2000; Richtlinie 880.4010 Bautechnik; Verwertung von Altschotter der DB Netz AG, gültig ab: 01.02.2003, korr. 17.3.2013) Streichung der TR Straßenaufbruch: der Straßenbau hat eigene Regelungen 13

Ausblick Ersatzbaustoffverordnung Regelungen zum Abfallende, insbesondere für BFA Übergangsregelungen Leitfaden Veröffentlichung Überarbeitungsbedarf Fortschreibung weiterer Module Kreislaufwirtschaftsrecht Entwicklung und Berechnung der Quoten Regelungen zum Abfallende Produktverantwortung für Bauund Abbruchabfälle Produktnormung Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes 14

Vielen Dank! Dr. Claudia Hauffe-Kloss Referat Chemikaliensicherheit, allgemeiner Gesundheitsschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt