HANDBUCH. zur Anzeige einer Meldung gemäß 121a BAO

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Transkript:

HANDBUCH zur Anzeige einer Meldung gemäß 121a BAO

Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis 1 ANZEIGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO... 3 1.1 PARTNER ERFASSEN...3 1.2 MELDUNG GEM. 121A BAO ERFASSEN...4 1.2.1 Liste der Partner...5 1.2.2 Steuerliche Grundlagen...5 1.3 MELDUNG GEM. 121A BAO (ZUSAMMENFASSUNG) EINBRINGEN...7 1.3.1 Eingebrachte Meldung gem. 121a BAO (Zusammenfassung) anzeigen...9 2 ABFRAGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO... 10 3 ENTWÜRFE... 11 4 EINGEBRACHTE ANBRINGEN... 12 Stand: 03. Jänner 2018

Seite 3 von 12 Seit 1. August 2008 wird in FinanzOnline die Funktion zur Übermittlung einer Anzeige gemäß 121a Bundesabgabenordnung (BAO) Schenkungsmeldegesetz 2008 angeboten. 1 ANZEIGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO Im Hauptmenü unter Anträge wird durch Anklicken von Meldung gem. 121a BAO' die Funktion aufgerufen. 1.1 Partner erfassen Auf dieser Seite wird die an der Schenkung bzw. Zweckzuwendung beteiligte Person entweder durch Eingabe eines Suchbegriffes oder der Beteiligtendaten erfasst. Suchbegriffe Im Eingabebereich 'Suchbegriffe' ist die Sozialversicherungsnummer (SV-NR), Firmenbuchnummer (FB-NR) oder Finanzamtsnummer/Steuernummer (FA/STNR) einzugeben. Es darf nur ein Suchbegriff ausgefüllt werden. Beteiligtendaten Wurde die beteiligte Person mit dem Suchbegriff nicht gefunden bzw. ist kein Suchbegriff bekannt, sind die Beteiligtendaten einzugeben. Die Erfassung der Beteiligtendaten ist grundsätzlich nur vorgesehen, wenn keine inländische Adresse vorliegt. Wenn einer der o.g. Suchbegriffe eingetragen wurde, dürfen keine Beteiligtendaten eingegeben werden. Schaltflächen: Erfassen: Mit der Schaltfläche 'Erfassen' werden die Daten gespeichert und es erfolgt ein automatischer Wechsel auf die Seite 'Meldung gem. 121a BAO', wo die Angaben zur Schenkung bzw. Zweckzuwendung erfasst werden. Stand: 03. Jänner 2018

Seite 4 von 12 1.2 Meldung gem. 121a BAO erfassen Auf dieser Seite werden die Angaben zur beteiligten Person und die steuerlichen Grundlagen erfasst. Es besteht die Möglichkeit die eingegeben Daten zu speichern.

Seite 5 von 12 1.2.1 Liste der Partner Die gespeicherten Daten des Beteiligten werden angezeigt. Durch Aktivierung des entsprechenden Optionsschalters ist bekanntzugeben, ob es sich beim Beteiligten um den 'Geschenkgeber' oder um den 'Erwerber' handelt. 1.2.2 Steuerliche Grundlagen Angehöriger gem. 25 BAO: Angehörige im Sinne der Abgabenvorschriften sind: der Ehegatte; die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie, und zwar auch dann, wenn die Verwandtschaft auf einer unehelichen Geburt beruht; die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie, und zwar auch in Fällen unehelicher Verwandtschaft; die Wahl-(Pflege-)Eltern und die Wahl-(Pflege-)Kinder; Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel einer dieser Personen im Verhältnis zur anderen Person. Die durch eine Ehe begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht. Die Bekanntgabe erfolgt durch Aktivierung des Optionsschalters. Zeitpunkt der Zuwendung: Der Zeitpunkt der Zuwendung ist in der Form 'TTMMJJJJ' einzugeben. Die Anzeige hat binnen dreier Monate ab Erwerb zu erfolgen. Wird die Anzeigepflicht durch Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe ausgelöst, ist der Erwerb für die Anzeigefrist maßgeblich, mit dem die Betragsgrenze der 121a. (1) lit. a oder b erstmals überschritten wird.

Seite 6 von 12 Anzeigepflicht Anzeigepflicht besteht bei Schenkungen unter Lebenden ( 3 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) sowie Zweckzuwendungen unter Lebenden ( 4 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) wenn eine Vermögensübertragung laut folgender Auflistung stattgefunden hat: Bargeld Kapitalforderung Anteile an Kapitalgesellschaften Beteiligungen als stiller Gesellschafter Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit Betriebe (Teilbetriebe), die zur Erzielung von Einkünften gem. 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen Bewegliches körperliches Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Beschreibung des übertragenen Vermögens: Hier kann eine Beschreibung des übertragenen Vermögens eingegeben werden (240 Zeichen). Schaltflächen: Speichern: Die eingegebenen Daten werden gespeichert und es erfolgt die Bekanntgabe, dass die Meldung mit der angezeigten Meldungsnummer gespeichert wurde. Prüfen: Mit der Schaltfläche 'Prüfen' erfolgt ein automatischer Wechsel in die Maske Meldung gem. 121a BAO- Zusammenfassung. Hier werden die gespeicherten Daten zur Überprüfung nochmals angezeigt.

Seite 7 von 12 1.3 Meldung gem. 121a BAO (Zusammenfassung) einbringen Auf dieser Seite wird beim Vorgang Prüfen eine Zusammenfassung der bereits erfassten Daten aus der Meldung gem. 121a BAO angezeigt. In dieser Maske können Anhänge vor dem Einbringen beigefügt werden.

Seite 8 von 12 Anhänge: In diesem Abschnitt können maximal 5 Dateien mit der Endung ".pdf", ".jpg", ".jpeg" oder ".jpe" übermittelt werden. Diese können jedoch nicht bereits beim Speichern einer Meldung mitgespeichert werden sondern können aus technischen Gründen erst vor dem endgültigen Absenden der Meldung in der Zusammenfassung im Bereich 'Anhänge' beigefügt werden. Pro Meldung darf die Gesamtgröße aller übermittelten Anhänge 5 MB nicht überschreiten. Zur einfacheren Eingabe des Dateinamens wird die Schaltfläche 'Durchsuchen...' angeboten. Mit Betätigung der Schaltfläche 'Durchsuchen...' wird automatisch ein Bildschirmfenster zum Suchen der Datei geöffnet. Die zu übermittelnde Datei kann durch Anklicken aktiviert werden und wird durch nochmaliges Anklicken in das Eingabefeld 'Dateiname' übernommen. Vor dem Einbringen ist durch Aktivierung des Optionsschalters zu bestätigen, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht wurden. Schaltflächen: Zurück zur Eingabe: Mit der Schaltfläche 'Zurück zur Eingabe' kommt man zur Seite Meldung gem. 121a BAO. Hier können Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Einbringen: Mit der Schaltfläche Einbringen' werden die eingegebenen Daten an die Finanzverwaltung übermittelt.

Seite 9 von 12 1.3.1 Eingebrachte Meldung gem. 121a BAO (Zusammenfassung) anzeigen Nach dem Absenden der Erklärung wird der Hinweis, dass die Meldung eingebracht wurde und die Meldungsnummer angezeigt. Gespeicherte Anhänge: Nach dem Senden der Meldung gem. 121a BAO an die Finanzverwaltung können in der Zusammenfassung die Anhänge, die als Beilage der Meldung hinzugefügt wurden, durch Anklicken des Links eingesehen werden. Schaltflächen: Nächster Antrag: Mit der Schaltfläche 'Nächster Antrag wird auf die Seite Partner erfassen gewechselt, wo eine weitere Anzeige einer Meldung gem. 121a BAO eingegeben werden kann.

Seite 10 von 12 2 ABFRAGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO Unter Abfragen wird durch Anklicken von Meldung gem. 121a BAO' die Funktion aufgerufen. Es können gespeicherte und eingebrachte Meldungen gem. 121a BAO einzeln durch Eingabe der Meldungsnummer abgefragt werden. Die Meldungsnummer wird ohne Trennstriche und Leerzeichen eingegeben. Schaltflächen: Weiter: Mit der Schaltfläche 'Weiter wird die gespeicherte oder eingebrachte Meldung angezeigt.

Seite 11 von 12 3 ENTWÜRFE Unter Eingaben/Entwürfe werden durch Aktivierung des Optionsschalters bei Meldung gem. 121a BAO und Weiter sämtliche gespeicherte Entwürfe in Listenform angezeigt. Eine Eingrenzung der Auswahl kann unter Zeitraum vorgenommen werden. Durch Auswahl der gewünschten Meldung gem. 121a BAO unter Auswahl und Anzeigen wird die jeweilige Meldung zur weiteren Bearbeitung aufgerufen.

Seite 12 von 12 4 EINGEBRACHTE ANBRINGEN In der Funktion "Admin/Eingebrachte Anbringen" werden sämtliche Anträge, die in den letzten 3 Jahren (Datum der Einbringung ist ausschlaggebend) über FinanzOnline übermitteltet wurden, aufgelistet. Bei einer Meldung gem. 121a BAO wird in der Rubrik OB(=Ordnungsbegriff)/Name die Meldungsnummer angeführt. Durch Anklicken der gewünschten Meldung gem. 121a BAO werden die übermittelten Daten angezeigt.