REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Schule und Bildung Hinweise zur fachpraktischen Abiturprüfung Musik Juni 2011 Grundlage: Richtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für die fachpraktische Abiturprüfung Musik vom 8.5.2006. Aus Gründen einer einfacheren Darstellung ist bei Personenbezeichnungen immer auch die weibliche Form eingeschlossen. 1. Im zweiten Halbjahr der Kursstufe Der Schüler stellt in Absprache mit seinem Kurslehrer beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Genehmigung eines Instrumentes, das nicht in den Richtlinien genannt wird (z.b. E-Gitarre oder E-Bass als jeweils alleiniges Instrument) oder zur Durchführung der Mentorenprüfung. 2. Zu Beginn des dritten Halbjahres der Kursstufe Die Schüler teilen dem Kurslehrer ihr jeweiliges Wahlprogramm mit. Der Kurslehrer legt die Pflichtstücke fest (siehe 8.9). Der Kurslehrer bespricht mit seinen Schülern mögliche Termine der Prüfung. - Zeitvorgaben der Begleiter berücksichtigen. - 8-Wochen-Zeitraum für die Ausgabe der Pflichtstücke einplanen. Im Falle einer genehmigten Mentorenprüfung teilt der Schüler dem Regierungspräsidium Schule und Bildung mit, welche Inhalte Bestandteile der Prüfung sein sollen. Das RP entscheidet über die vorgelegte Konzeption. 3. Nach der Bekanntgabe des Prüfungserlasses (ca. Ende Oktober) Der Kurslehrer nimmt im Auftrag der Schulleitung mit dem Vorsitzenden Kontakt auf. Dabei - wird der Termin im angegebenen Zeitraum vereinbart. Bei mehr als 8 bis 9 Schülern muss ein weiterer Prüfungstag angesetzt werden (siehe 8.13). - muss der 8-Wochen-Zeitraum für die Ausgabe der Pflichtstücke (siehe 8.9) berücksichtigt werden. - nennt der Kurslehrer die Instrumente der Schüler und weist auf Instrumente hin, für die eine Genehmigung des RPs vorliegt. Gleiches gilt für eine Mentorenprüfung. - wird der zeitliche Ablauf besprochen (siehe 8.13). - sollen Besonderheiten in der Schule oder bei einzelnen Schülern angesprochen werden. Der Kurslehrer benennt den Protokollanten (siehe 8.10) in Absprache mit der Schulleitung. 4. Acht Wochen vor der Prüfung Ausgabe der Pflichtstücke (siehe 8.9) an die Schüler. Es wird empfohlen, den Empfang der Noten durch den Schüler bestätigen zu lassen (Datum und Unterschrift).
RP TÜBINGEN Schule und Bildung Seite 2 von 6 5. Zwei Wochen vor der Prüfung Der Kurslehrer sendet folgende Unterlagen an die Privatadresse des Vorsitzenden (wegen möglicher Verzögerungen bei der Postverteilung an dessen Schule): - Zeitplan (siehe 8.13) mit den Namen und den Instrumenten der Schüler, - Aufgabenvorschläge mit Lösungen (siehe 8.1). Diese Unterlagen sollen so rechtzeitig abgesandt werden, dass sie ca. eine Woche vor der Prüfung beim Vorsitzenden eingehen. Die Schüler liefern dem Kurslehrer das Notenmaterial (siehe 8.8) der Prüfungsstücke für die Kommission. Der Kurslehrer stellt alle Unterlagen (siehe 8.12) bereit. Die Schüler füllen das Blatt 4 der Schüler-Arbeitsblätter aus (Programm des Wahl- und des Pflichtbereiches). - Die Reihenfolge der Stücke kann am Prüfungstag noch geändert werden. - Die Schüler sollen die Zeitdauer ihres Programms überprüfen um zu vermeiden, dass abgebrochen werden muss. - Der Instrumentalvortrag soll 15 Minuten nicht überschreiten (10 Minuten Wahlbereich, 5 Minuten Pflichtbereich). 6. Prüfung Die vom Vorsitzenden ausgewählten Aufgaben werden dem Kurslehrer unmittelbar (ca. 30 bis 40 Minuten) vor der Prüfung mitgeteilt. Der Vorsitzende kann die Aufgaben abgeändert haben. Teil I Höraufgaben und schriftliche Ausarbeitung eines Tonsatzes - Dauer: 75 Minuten. - Der Vorsitzende eröffnet die Prüfung. - Der Vorsitzende achtet darauf, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Er muss bei Unregelmäßigkeiten (z.b. Fehler beim Diktieren) einschreiten. - Nach dem schriftlichen Teil werden die Schülerarbeiten korrigiert (siehe 8.6). Bitte dafür genügend Zeit einplanen (ca. 10 Minuten pro Arbeit). - Protokoll siehe 8.10 - Bewertung siehe 8.3 Teil II Instrumentalspiel bzw. Gesang und Interpretationsgespräch - Dauer: Jeweils 30 Minuten (inklusive Notenfindung): o Wahlbereich: ca. 10 Minuten, o Pflichtstück: ca. 5 Minuten, o Interpretationsgespräch: ca. 10 Minuten, o Notenfindung: ca. 5 Minuten. - Pflichtstück siehe 8.9 - Begleitung siehe 8.2 - Umblättern siehe 8.11 - Interpretationsgespräch siehe 8.5 - Protokoll siehe 8.10 - Bewertung siehe 8.4 - Mitteilung des Gesamtergebnisses siehe 8.7
RP TÜBINGEN Schule und Bildung Seite 3 von 6 7. Nach der Prüfung Alle Mitglieder der Prüfungskommission überprüfen, ob sie an den dafür vorgesehenen Stellen der Schülerarbeiten unterschrieben haben. Die Schülerarbeiten werden im Rektorat abgegeben. Sie verbleiben an der Schule. Formblatt FP MU (Ergebnisübersicht): - Unterschrift nicht vergessen (nur Vorsitzender). - Die Schule schließt das Formblatt FP MU im weiteren Korrekturverfahren der Liste NP Bk - Mu 1-3 an. - Bitte zwei Kopien anfertigen: Eine Kopie verbleibt an der Schule, die zweite ist für den Vorsitzenden bestimmt. Probleme und Anregungen an das RP weiterleiten. 8. Erläuterungen 8.1. Aufgabenvorschläge Der Fachlehrer unterbreitet dem Vorsitzenden jeweils drei Vorschläge zu den Einzelaufgaben. Dabei ist zu beachten: Bei der Melodieaufgabe sind es drei Vorschläge in Dur und drei Vorschläge in Moll (harmonisch), bei den Werkausschnitten sind es sechs Vorschläge. Das Melodie-Diktat sollte wenigstens den Umfang einer Oktave haben. Keine tonalen Abfolgen bei den Intervallen. Die Vorschläge zu den Intervall- und Akkordaufgaben sowie zum vierstimmigen Satz müssen in Notenschrift vorliegen. Es ist nicht möglich, auf Vorschläge zur einstimmigen Textvertonung zu verzichten, da der Schüler zwischen dem vierstimmigen Satz und der Vertonung auswählen darf. Dürfte er nicht wählen, wäre das ein klassischer Einspruchsgrund. 8.2 Begleitung Als Begleiter sind möglich: - Mitschüler, - Instrumentallehrer des Schülers, - notfalls auch der Protokollant. Begleitet der Protokollant, so muss für die entsprechenden Stücke ein weiterer Prüfer (Schulmusiker) hinzugezogen werden. Die Kommission muss immer aus drei Personen bestehen. Der Begleiter des Schülers muss bei den Stücken, bei denen er nicht begleitet, den Raum verlassen. Auch bei der Notenfindung darf er nicht anwesen sein. Eine Begleit-CD ist möglich, aber nicht bei allen Stücken des Programms. Die vom Schüler gespielte Solostimme darf nicht auf der CD enthalten sein. 8.3 Bewertung der Höraufgaben und des Tonsatzes Wie in den Richtlinien angegeben. Es dürfen nur ganze Punkte vergeben werden. Das Ergebnis darf nicht gerundet werden. Bitte einschließlich der ersten Dezimale festhalten.
RP TÜBINGEN Schule und Bildung Seite 4 von 6 8.4 Bewertung des Instrumentalspiels / des Gesangs Kriterien können sein: - Korrekte Wiedergabe des Notentextes, - technische Sauberkeit, - Interpretation, - Schwierigkeitsgrad, - Verhältnis zum Instrument. Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile ist nicht festgelegt, das Interpretationsgespräch muss aber angemessen berücksichtigt werden. Anhaltsweise kann gelten: 10 Punkte = sehr gut 08 Punkte = gut 06 Punkte = befriedigend 04 Punkte = ausreichend 02 Punkte = mangelhaft Vorgehen bei der Notenfindung: - Zunächst soll der Kurslehrer einen Notenbereich vorschlagen. Der Protokollant und der Vorsitzende äußern sich dazu. - Anschließend Feinjustierung (Punktzahl). - Kommt keine Einigung zustande, so gilt: Eine Mehrheit gegen den Vorsitzenden ist nicht möglich. Kann sich der Fachausschuss auf keine bestimmte Punktzahl einigen oder mehrheitlich mit der Stimme des Leiters für keine Punktzahl entscheiden, wird das Ergebnis aus dem auf die erste Dezimale errechneten Durchschnitt der Bewertungen aller Mitglieder gebildet, der in der üblichen Weise auf eine volle Punktzahl zu runden ist". (NGVO, 24 Absatz 3). Da für das Instrumentalspiel auch halbe Punkte zulässig sind, ist entsprechend zu runden. Beispiel: Prüfer 10 Punkte, Protokollant 10 Punkte, Vorsitzender 9 Punkte. Summe 29 Punkte, dividiert durch 3 = 9,6 Ergebnis: 9,5 Punkte. Eigene Notizen sollen ein Jahr aufbewahrt werden (wegen möglicher Widersprüche). 8.5 Interpretationsgespräch Das Interpretationsgespräch ist kein Anhängsel an den Instrumentalvortrag, sondern hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung und der zeitlichen Ausdehnung (ca. 10 Min.) ein gewichtiger eigenständiger Teil der Prüfung. Das Interpretationsgespräch erfolgt in freier Rede und Gegenrede. Es ist nicht gleichzusetzen mit einer Präsentation, die der Schüler unter Verwendung von Notizen und Moderationsmaterialien gestaltet. Das Interpretationsgespräch bezieht sich weitgehend auf den vorliegenden Notentext. Ein Memorieren von auswendig gelernten lexikalischen Fakten (z.b. Vita des Komponisten) ist mit Blick auf die zur Verfügung stehende Zeit verzichtbar. 8.6 Korrektur der Höraufgaben und des Tonsatzes Es hat sich bewährt, dass der Fachlehrer (unter der Mitwirkung des Vorsitzenden sowie des Protokollanten) alle Arbeiten korrigiert. Bitte ca. 10 Minuten pro Arbeit einplanen.
RP TÜBINGEN Schule und Bildung Seite 5 von 6 8.7 Mitteilung des Gesamtergebnisses Wenn der Schüler dies wünscht, kann ihm nach seiner Instrumentalprüfung das Gesamtergebnis der fachpraktischen Prüfung bekannt gegeben werden. Die erreichten Punkt des schriftlichen Teils und die erreichten Punkte des Vorspiels dürfen nicht einzeln genannt werden. Auf Anfrage des Schülers können die Grundzüge der Benotung kurz dargelegt werden. (Nicht differenziert erläutern, keine Rede und Gegenrede.) Die Mitteilung des Ergebnisses muss durch den Fachvorsitzenden erfolgen. 8.8 Notenmaterial Das Notenmaterial aller vorgesehenen Musikstücke muss für die Prüfungskommission in mindestens zweifacher Ausfertigung vorliegen. Auslassungen und nicht gespielte Wiederholungen sollen die Schüler bereits im Vorfeld eintragen. Bei den Prüfungsstücken von Melodie-Instrumenten müssen auch die Noten des Begleitinstrumentes vorhanden sein. Bei Tabulaturspiel müssen für die Prüfungskommission Noten vorliegen. 8.9 Pflichtstück Das Pflichtstück wird vom Kurslehrer in eigener Verantwortung festgelegt. Dabei ist ein dem jeweiligen Schüler angemessener technischer Schwierigkeitsgrad zu beachten. Die Dauer des Pflichtstückes soll 5 Minuten nicht überschreiten. Die Ausgabe des Notenmaterials an die Schüler erfolgt genau 8 Wochen vor der fachpraktischen Prüfung. 8.10 Protokoll Der Protokollant muss ein Schulmusiker sein. Die Anwesenheit des Protokollanten ist bei allen Prüfungsteilen zwingend erforderlich. Falls der Protokollant kurzfristig ausfällt und kein anderer Kollege, z.b. auch aus einer Nachbarschule, abkömmlich ist, kann auch ein Nichtmusiker (Funktionsträger) der Schule hinzugezogen werden. Aufgaben des Protokollanten: - Während des ersten Prüfungsteils: o Protokoll (schriftliche Abiturprüfung) ausfüllen, Sitzordnung eintragen. o Beim Diktieren der Höraufgaben durch den Prüfer darauf achten, ob korrekt diktiert wird. o Bei der Korrektur der Schülerarbeiten mitwirken. - Nach der Korrektur des ersten Prüfungsteils: o Ergebnisse in die Ergebnis-Übersicht (Liste FP MU) übertragen. - Während des Instrumentalvorspiels: o Uhrzeiten (Anfang, Ende) und Notenpunkte auf Blatt 4 der Schülerarbeitsblätter eintragen. o Notenpunkte in die Liste FP MU übertragen.
RP TÜBINGEN Schule und Bildung Seite 6 von 6 8.11 Umblättern Muss umgeblättert werden, so soll dies ein Schüler übernehmen. Der Instrumentallehrer des Schülers darf keinesfalls umblättern. Der Protokollant darf ebenfalls nicht umblättern. 8.12 Vordrucke Für die Prüfung werden benötigt: Schüler-Arbeitsblätter in der nötigen Anzahl, 1 Ergebnis-Übersicht (Liste FP MU), 1 Protokollblatt (schriftliche Abiturprüfung) für die Sitzordnung. 8.13 Zeitlicher Ablauf der Prüfung Beispiel für 8 Schüler 07:30 Uhr Mitteilung der ausgewählten Prüfungsaufgaben durch den Vorsitzenden 08:00 Uhr Schriftlicher Teil der Prüfung (Höraufgaben und Tonsatz) 09:15 Uhr Gemeinsame Korrektur der Schülerarbeiten 10:30 Uhr Pause 11:00 Uhr Vorspiel 1. Schüler 11:30 Uhr Vorspiel 2. Schüler 12:00 Uhr Vorspiel 3. Schüler 12:30 Uhr Mittagspause 14:00 Uhr Vorspiel 4. Schüler 14:30 Uhr Vorspiel 5. Schüler 15:00 Uhr Vorspiel 6. Schüler 15:30 Uhr Pause 16:00 Uhr Vorspiel 7. Schüler 16:30 Uhr Vorspiel 8. Schüler 17:00 Uhr Kontrolle aller Protokolle 17:30 Uhr Ende Das Beispiel zeigt, dass es nicht sinnvoll und für die Kommission auch nicht zumutbar ist, mehr als 8 bis 9 Instrumentalprüfungen auf den ersten Tag zu legen.