Ausstieg aus der fossilen Wärmeproduktion auch bei meiner Liegenschaft!

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Transkript:

Ausstieg aus der fossilen Wärmeproduktion auch bei meiner Liegenschaft! Seminarzentrum Campus Sursee, 5. April 2017 Jules Gut, Teamleiter Energie Dienststelle Umwelt und Energie (uwe), Kanton Luzern

Fossile Energieträger (Öl, Gas, Kohle) > Umweltbelastungen steigen > Risiken steigen > Klima erwärmt sich > Klimaabkommen Kyoto & Paris > Reduktion um 80% bis 2050

Energie = Geld = Wirtschaft Energiewirtschaft LU: ca. CHF 1 900 Mio. = 10% des Netto-Volkseinkommens LU

Regionale Wertschöpfung: Holz oder Öl? Holz Heizöl Erdgas von total 100. 100. 100. Region 50. 16. 14. Schweiz 45. 25. 12. Ausland 5. 59. 74. Quelle: Holzenergie Schweiz

Die «unproblematische Energiequelle» gibt s nicht!

Energielösungen > zuerst die Effizienz! Die eingesparte kwh ist die beste kwh! > Danach erneuerbare Energien!

Gebäude knapp 50% des Energieverbrauchs Inländischer Energieverbrauch nach Gruppen 47% Gebäudebereich Mobilität 23% 30% Industrie, Dienstleistungen

Relevanz Wohnbauten 16 % 18% 66 % 20 bis 90 jährig über 90 jährig unter 20 jährig Rund 148'0000 Gebäude mit Wohnnutzung im Kanton Aargau. Quelle: GWR Kt. AG

Wie erneuert man ein Gebäude? Ausgangslage: Steildach mit vermieteter Wohnung darunter. Gleichzeitige Erneuerung der Wohnung und der inneren Dachschrägenverkleidung unmöglich. Fenster Baujahr 1994 behalten. Ausgeführte Massnahmen: Neuaufbau Steildach mittels Vollsparrendämmung 180 mm + Aufsparrendämmung 80 mm Verputzte Aussenwärmedämmung 160 mm Kellerdeckendämmung 140 mm Auswirkung: KWh/m2a 160 140 120 100 80 60 40 20 0 145-67 % 50 Qh Heizwärmebedarf Ist-Zustand / erneuerter Zustand

Energieverbrauch von Privathaushalten Kochen, Spühlen, Kühlen, Gefrieren Warmwasser Waschen, Trocknen Übriges Ölheizungen in über 50% der Gebäude mit Wohnnutzungen (GWR, Kt. AG, Juni 2012) 72% Heizen

unsere Herausforderung Quelle: EnDK, Entwurf Gebäudepolitik 2050 11

Harmonisierung Energiegesetz & Förderung > Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) koordiniert > Instrumente: Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) und Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM) > MuKEn: Diese gelten erst nach Umsetzung in kantonales Recht 12

Was ist heute Stand der Technik? Warmwasser Allgemeinstrom Mobilität Hilfsenergie Haustechnik Heizen Licht Graue Energie Thermische Energie Elektrische Energie vorgelagert - extern Quelle: EnFK 2016, AG MuKEn 13

Energienachweis Klima, Formfaktor, Transmission, Lüftung, nutzbare Gewinne Gebäudehülle Primäranforderung Q h,li Heizwärmebedarf Energiebedarf für Warmwasser (fix) thermisch wirksamer Aussenluftvolumenstrom * g h /η h * g ww /η ww Strom für Lüftung * g el -DG h * g el /η -DG ww Strom für Kühlung Sekundäranforderung E hwlk Projektwert 35 kwh/m 2 * g el Solarwärme Abwärme Quelle: EnFK 2016, AG MuKEn, O. Brenner 14

SIA-Normen und Standardlösungen > Das Energiegesetz stützt sich auf gängige SIA-Normen und rechnet mit bekannten Nachweismethoden Quelle: SIA, Zürich 15

Beispiel zur Umsetzung > Baujahr Gebäude: 2013 > Anzahl Wohnungen: 14, mit 1 900 m 2 EBF > 7 Stockwerke Quelle: SBL-Neubau Unterwilrain Luzern-Littau > Gebäudehülle gebaut: Grenzwert Minergie 2008 17

Vorgaben erfüllt Flachdach WD +4 = 16cm Eigenstromproduktion mit PV-Anlage 10m x 10m Quelle: SBL-Neubau Unterwilrain Luzern-Littau Wärmepumpe mit Erdsonde 18

Chance für das Gewerbe > Die Neuerungen sind massvoll und entsprechen dem Stand der Technik Quelle: uwe 2016 / Internet > Die Lösungen können von unseren lokalen Unternehmen umgesetzt werden. Das Know-how ist vorhanden. 19

20

Gebäudeenergieausweis ( 10) > Pflicht bei Neubauten (GEAK ) > Finanzhilfen für Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle Erst ab einer Fördersumme von Fr. 10'000.- Bundesrechtliche Vorgabe 21

Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)

KEnG: Erneuerbare Wärme beim Heizungsersatz ( 13) > Mindestens 10 % des massgeblichen Bedarfs sind mit erneuerbaren Energien zu decken > Betrifft nur Bauten mit Wohnnutzung > Ausnahmen: Umsetzung einer Standardlösung (Anhang F E-KEnV) Minergie-Bauten und Bauten mindestens der GEAK-Klasse D > Meldepflicht 23

Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) 1/2 100% = Neubau

Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) 2/2 200% = «doppelter» Grenzwert vgl. mit Neubau fossile Heizung weiterhin möglich! unsanierte 70er Jahre- Bauten oder älter Handlungsbedarf! Standardlösungen

KEnG: Elektro-Wassererwärmer (Boiler; 14) > Kein voraussetzungsloser Neueinbau oder Ersatz zentraler Elektro-Wassererwärmer (Vorwärmen über Raumheizung bzw. mindestens 50 % erneuerbare Energie oder Abwärme) > Dezentrale Elektro-Wassererwärmer dürfen weiterhin voraussetzungslos eingebaut und ersetzt werden 27

KEnG: Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen ( 12) > Keine neuen ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung > Kein Ersatz ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem durch ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen > Ausnahmen 28

KEnG: Übersicht Sanierungspflichten > 12: bestehende ortsfeste Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem: Ersatz 15 Jahre nach Inkraftsetzung KEnG > 14: bestehende zentrale Elektro-Wassererwärmer (Boiler) bei Wohnnutzungen, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden: Ersatz oder Ergänzung 15 Jahre nach Inkraftsetzung KEnG > Ausnahmen 29

Besten Dank > Gerne beantworten wir Ihre Fragen und stellen weitergehende Informationen zur Verfügung Jules Gut Teamleiter Energie jules.gut@lu.ch 041 228 61 46

Details zur Förderung Förderbeitrag von 60 Franken pro Quadratmeter gedämmter Fläche Förderberechtigt: Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich Nicht förderberechtigt: Dämmung von Fenster, Estrichboden und Kellerdecke

Die wichtigsten Förderbedingungen Gesuchseingabe vor Baubeginn Anforderungen an die Wärmedämmung wie bisher: U-Wert < 0,2 W/m 2 K Mindestförderbeitrag 3 000 Franken entspricht 50 m 2 wärmegedämmter Fläche GEAK Plus zwingend ab einem Förderbeitrag von 10 000 Franken (ca. 170 m 2 )

In 5 Schritten zum Fördergesuch 1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen. 2. Prüfen Sie, ob Sie einen GEAK Plus benötigen. 3. Lassen Sie einen GEAK Plus erstellen. 4. Planen Sie die Sanierung mit einer Fachperson. 5. Reichen Sie das Fördergesuch ein. www.energie-zentralschweiz.ch

Luzerner GEAK Förderung 2017 Gesuch spätestens 90 Tag nach GEAK-Ausstellung einreichen! keine Bearbeitung möglich bis rechtskräftiges Budget vorliegt

Weitere Fördergegenstände Automatische Holzfeuerungen über 70 kw Feuerungswärmeleistung Förderbeiträge: Ab 500 kwth: Bis 500 kwth: 180 Fr./kWth 40'000 Fr. + 100 Fr./kWth Thermische Solaranlagen Förderbeitrag: 2000 Fr. + 500 Fr./kW Kein Budget im Kanton Luzern: Bestätigung des Gesuchseingangs aber keine Bearbeitung bis rechtskräftiges Budget vorliegt

Informationen im Kanton Luzern Kontaktstelle: Umweltberatung Luzern im Bourbaki Panorama, Löwenplatz 11, Luzern 041 412 32 32 energie@umweltberatung-luzern.ch www.energie-zentralschweiz.ch

Vielen Dank für Ihr Engagement!