Personalreglement 8. Juni 2017

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Transkript:

EINWOHNERGEMEINDE FREIMETTIGEN Personalreglement 8. Juni 017 Personalreglement_017.doc

Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... 3 LOHNSYSTEM... 3 LEISTUNGSBEURTEILUNG... 4 BESONDERE BESTIMMUNGEN... 5 ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 5 ANHANG I: FUNKTIONEN... 6 ANHANG II: GEHALTSKLASSEN... 14 ANHANG III: ENTSCHÄDIGUNGEN UND SPESEN... 15 GENEHMIGUNG UND AUFLAGEZEUGNIS... 18 - -

Rechtsverhältnis 1. Geltungsbereich Art. 1 1 Die in diesem Personalreglement aufgestellten Vorschriften gelten mit Ausnahme der privatrechtlich angestellten Personen für das gesamte Personal der Gemeinde. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Gesetzgebung über die Anstellung der Lehrkräfte. Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal Art. 1 Das Personal der Einwohnergemeinde Freimettigen wird öffentlich-rechtlich angestellt. Ergänzend gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts. 3 Die Beschlüsse des Regierungsrats zu personalpolitischen Fragen (Teuerung, etc.) gelten auch für das Gemeindepersonal. Privatrechtlich angestelltes Personal Art. 3 1 Aushilfspersonal wird privatrechtlich angestellt. Der bestimmt die privatrechtlich anzustellenden Funktionen. 3 Massgebend sind ausschliesslich die vertraglichen Bestimmungen und ergänzend das Schweizerische Obligationenrecht. Kündigungsfristen Art. 4 1 Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Von dieser Frist kann in begründeten Fällen im Rahmen der Anstellungsverfügung bzw. des vertrags abgewichen werden. Die Kündigung durch die Gemeinde erfolgt in Form einer begründeten Verfügung. Das betroffene Personal ist vorher anzuhören. Lohnsystem Grundsatz Art. 5 1 Jede Stelle wird durch den einer Gehaltsklasse zugeordnet (Anhang II). Für jede Gehaltsklasse bestehen ein Grundgehalt von 100 Prozent und 80 Gehaltsstufen. Innerhalb der Gehaltsklasse ist die Gehaltsentwicklung bezogen auf das Grundgehalt wie folgt abgestuft: a) 0 Gehaltsstufen von je 1,0 Prozent, b) 40 Gehaltsstufen von je 0,75 Prozent, c) 0 Gehaltsstufen von je 0,5 Prozent. Dem Grundgehalt sind 6 Einstiegsstufen von je 1,5 Prozent des Grundgehalts vorangestell. - 3 -

Aufstieg Art. 6 1 Der Aufstieg innerhalb einer Gehaltsklasse erfolgt durch Anrechnung von Gehaltsstufen. Der legt fest, welche Mittel für Aufstiege insgesamt zur Verfügung stehen. Er berücksichtigt bei seinem Entscheid die finanzielle Lage der Gemeinde, die Konjunkturlage und die Entwicklung der Gehälter der öffentlichen Gemeinwesen und der Privatwirtschaft. 3 Ob und in welchem Ausmass ein Aufstieg erfolgt, ist abhängig a) von der individuellen Leistung b) vom individuellen Verhalten c) von der gerechten Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb des Verwaltungszweiges und der gesamten Verwaltung d) von anderen sachlich haltbaren Gründen 4 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Gehaltsstuf Leistungsbeurteilung Unterstellungsverhältnisse / Kaderstellen Art. 7 1 Der bezeichnet die Unterstellungsverhältnisse des Personals in Anhang I. Das dem direkt unterstellte Personal bildet das Kader der Gemeinde. Kader Art. 8 1 Zwei vom bestimmte Ratsmitglieder sind für die Leistungsbeurteilung des Kaders verantwortlich. Sie gehen dabei wie folgt vor: a) Sie führen mit dem Kader einzeln Beurteilungsgespräche durch; b) sie geben den Betroffenen die Leistungsbeurteilung und die entsprechende Veränderung des Gehalts bekannt und geben ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme; c) sie unterbreiten dem ihren Antrag zum Beschluss. Übrige Stellen Art. 9 1 Das Kader ist für die Leistungsbeurteilung der ihnen unterstellten Personen verantwortlich. Für das Verfahren gilt Art. 11 Abs. sinngemäss. Eröffnung/Rechtsmittel Art. 10 1 Der begründete Entscheid des es ist dem Personal bekanntzugeben. Das Personal kann innert zehn Tagen nach Bekanntgabe des Entscheides eine beschwerdefähige Verfügung verlangen. 3 Das Personal kann die Verfügung innert dreissig Tagen nach Eröffnung mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter anfechten. - 4 -

Aussergewöhnliche Leistungen Art. 11 Der kann aussergewöhnliche Leistungen wie folgt belohnen: a) Gewährung zusätzlicher Ferien bis zu einer Woche pro Jahr d) Ausrichtung von einmaligen Prämien bis zu Fr. '000.00 im Einzelfall Besondere Bestimmungen Arbeitsplatzbewertung Art. 1 Ändert sich das Arbeitsvolumen wesentlich, lässt der die Stellen in der Verwaltung neu bewerten. Stellenbeschrieb Art. 13 Der umschreibt die Zuständigkeiten der einzelnen Stellen in Anhang I. Stellenausschreibung Art. 14 Die Gemeinde schreibt freie Kaderstellen öffentlich aus. Unfallversicherung Taggeldversicherung Art. 15 1 Die Gemeinde versichert das Personal gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG). Schliesst die Gemeinde eine Taggeldversicherung ab, gehen die gesamten Prämien zu ihren Lasten. Pensionskasse Art. 16 1 Die Gemeinde versichert das Personal gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Alters und des Ablebens im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und besonderer Gemeindevorschriften. Die Bestimmungen des kantonalen Rechts über die Abgangsentschädigungen und die Rentenansprüche (Art. 3 und 33 PG) finden in der Gemeinde keine Anwendung. Sitzungsgeld Art. 17 Das Personal hat Anspruch auf Sitzungsgeld, wenn die Sitzung nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Jahresentschädigungen, Spesen Art. 18 1 Die Entschädigungen und Spesen werden im Anhang III geregelt. Übergangs- und Schlussbestimmungen Inkrafttreten Art. 19 1 Dieses Reglement tritt mit Anhang III per 1. Januar 018 Kraft. Es hebt alle ihm widersprechenden Vorschriften, insbesondere das von der Gemeindeversammlung vom 4. November 011 beschlossene Personalreglement auf. - 5 -

Anhang I: FUNKTIONEN Öffentlich-rechtliche Angestellte Gemeindeschreiberin / Gemeindeschreiber Besonderes Ordnungsgemässe und wirtschaftliche Führung der Gemeindeverwaltung gemäss Stellenbeschreibung/Pflichtenheft und Anstellungsvertrag. Verwendung verfügbarer Voranschlagskredite in deren Zuständigkeitsbereich. Dulden Geschäfte keinen Aufschub: bis Fr. 1000.00. Sachbearbeiter/in der Gemeindeschreiberei Gemäss Anhang II Folgende Ämter können in Personalunion ausgeübt werden: Gemeindeschreiber/in Finanzverwalter/in Finanzverwalterin / Finanzverwalter Ordnungsgemässe und wirtschaftliche Führung des Finanz- und Rechnungswesen gemäss Stellenbeschreibung/Pflichtenheft und Anstellungsvertrag. Verwendung verfügbarer Voranschlagskredite in deren Zuständigkeitsbereich Sachbearbeiter/in der Gemeindeschreiberei Gemäss Anhang II - 6 -

Schulhauswartin / Schulhauswart Gemäss Pflichtenheft/Stellenbeschrieb und Anstellungsverfügung. Hauptaufgaben: - Reinigung und Wartung der Schulliegenschaften sowie des Kindergartens, inkl. Umschwung - Reinigung der Gemeindeverwaltung Verwendung verfügbarer Voranschlagskredite in deren Zuständigkeitsbereich Reinigungshilfe für die Grundreinigung Gemäss Anhang II Primarlehrkräfte Schulkommission Gemäss kantonalen Vorschriften Verwendung verfügbarer Voranschlagskredite in deren Zuständigkeitsbereich. Verwaltung der Schulkasse (Reisekasse, Skilagerkasse) Jahresabschluss und Belege z.h. des es Administrativ: Schulkommission Fachlich: Schulleitung Nach staatlicher sordnung Kindergärtnerin / Kindergärtner Schulkommission Gemäss kantonalen Vorschriften Verwendung verfügbarer Voranschlagskrediete in deren Zuständigkeitsbereich Administrativ: Schulkommission Fachlich: Schulleitung Nach staatlicher sordnung - 7 -

Schulsekretär / Schulsekretärin Schulkommission alle anfallenden Sekretariatsarbeiten im Zusammenhang mit dem täglichen Schulbetrieb (Grundlage: REVOS 01, Informationen zum Schulsekretariat) Verwendung verfügbarer Voranschlagskrediete in deren Zuständigkeitsbereich Schulkommission Schularzt, Schulzahnarzt Schulkommission Gemäss kantonalen Vorschriften Schulkommission Gemäss kantonalen Vorschriften - 8 -

Öffentlich-rechtlich angestellte Funktionäre Gemeindeweibelin / Gemeindeweibel - Zustellung des Stimm- und Wahlmaterials Siegelungsbeamtin / Siegelungsbeamter Dieses Amt wird durch den jeweiligen spräsidenten bzw. die spräsidentin ausgeübt. Gemäss eidgenössischen und kantonalen Vorschriften (Art. 10, Abs. hat keine Gültigkeit) Ackerbauleiterin / Ackerbauleiter Gemäss eidgenössischen und kantonalen Vorschriften Fachlich: Kantonale Volkswirtschaftsdirektion Administrativ: Ressortverantwortliche/r - 9 -

Feuerbrandkontrolleurin / Feuerbrandkontrolleur Gemäss eidgenössischen und kantonalen Vorschriften Fachlich: Kantonale Volkswirtschaftsdirektion Administrativ: Ressortverantwortliche/r Brunnenmeisterin / Brunnenmeister Gemäss Pflichtenheft oder Anstellungsvertrag Verwendung verfügbarer Voranschlagskrediete in deren Zuständigkeitsbereich Wasserbauverantwortlicher Gemäss Pflichtenheft oder Anstellungsvertrag Verwendung verfügbarer Voranschlagskrediete in deren Zuständigkeitsbereich Gemeindewerkarbeiter - 10 -

Gemeindewerkmeister Gemäss Pflichtenheft oder Anstellungsvertrag Verwendung verfügbarer Voranschlagskrediete in deren Zuständigkeitsbereich Gemeindewerkarbeiter Gemeindewerkmeister Laass Gemäss Pflichtenheft oder Anstellungsvertrag Verwendung verfügbarer Voranschlagskrediete in deren Zuständigkeitsbereich Gemeindewerkarbeiter Schneeräumungsverantwortlicher Gemäss Pflichtenheft oder Vertrag - 11 -

Mitarbeiterin / Mitarbeiter Kehrichtabfuhr Gemäss Pflichtenheft oder Anstellungsvertrag Oelfeuerungskontrolleur Gemäss eidgenössischen und kantonalen Vorschriften Betreuer / Betreuerin Brätlistelle Unterhalt der Brätlistelle / Kehrichtbeseitigung Bereitstellen von Holz - 1 -

Anhang I tritt mit der Genehmigung durch den vom. Juni 017 per 01.01.018 in Kraft und ersetzt alle früheren, widersprechenden Vorschriften. Freimettigen, 3. Juni 017 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident Die Sekretärin Arthur Vifian Irene Locher - 13 -

Anhang II Gehaltsklassen Die Stellen der Einwohnergemeinde Freimettigen werden wie folgt den Gehaltsklassen zugeordnet: a) Gemeindeschreiberin / Gemeindeschreiber Gehaltsklasse 0 b) Finanzverwalter / Finanzverwalterin Gehaltsklasse 0 c) Hauswart / Hauswartin Gehaltsklasse 10 Anhang II tritt mit der Genehmigung durch den vom. Juni 017 per 01.01.018 in Kraft und ersetzt alle früheren, widersprechenden Vorschriften. Freimettigen, 3. Juni 017 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident Die Sekretärin Arthur Vifian Irene Locher - 14 -

Anhang III Jahresentschädigungen, Sitzungsgelder, Spesen 1. Behördenmitglieder Funktion Jahresentschädigung*** Stundenentschädigung *** 1.1 1.1.1 Präsidentin / Präsident Fr. 4'600.00 1.1. Vizepräsidentin / Vizepräsident Fr. '300.00 1.1.3 übrige Mitglieder Fr. 1'75.00 1.1.4 Sitzungsgeld und Spesen gemäss Ziffer 3 1.1.5 Entschädigung für Spezialaufgaben gemäss Ziffer.6.1 1. Schulkommission 1..1 Präsidentin / Präsident Fr. 800.00 1.. Sekretärin / Sekretär Fr. 400.00 1..3 Sitzungsgeld und Spesen gemäss Ziffer 3 1..4 Entschädigung für Pflichtschulbesuch gemäss Ziffer.6.1 1..5 Entschädigung für Spezialaufgaben gemäss Ziffer.6.1 1.3 Nichtständige Kommissionen 1.3.1 Präsident / Präsidentin, Sekretariat: Das Honorar wird jährlich von Fall zu Fall durch den festgesetzt. 1.4 Delegierte Tag- und Sitzungsgelder sowie Spesen gemäss Ziffer 3, sofern keine Entschädigung durch die betreffende Institution erfolgt.. Personal und Funktionäre Jahresentschädigung *** Stundenentschädigung ***.1 AHV-Zweigstelle.1.1 Leiterin / Leiter: Enthalten in Gemeindeschreiber/in.1. Stellvertretung: Entschädigung gemäss Art..6.1. und 3. Gemeindeweibel Für Stimmaterial Fr. 1'000.00 Für übrige Entschädigung gemäss Ziffer.6.1 und 3-15 -

.3 Ackerbauleiter/in Entschädigung Fr. 1'000.00 Für übrige Entschädigung gemäss Ziffer.6.1 und 3.4 Feuerbrandkontrolleur/in Entschädigung Fr. 33.00.5 Siegelungsbeamtin / -beamter In Jahresentschädigung des/r spräsidenten/in enthalten.6 Gemeinwerk.6.1 Gemeindewerkarbeiter/in Fr. 8.00.6. Gemeindewerkmeister/in Fr 30.00.6.3 Fahrzeuge, Geräte: ART-Ansätze **.6.4 Materiallagerung Fr. 300.00.7 Schneeräumung Entschädigung gem. Ansätzen für Schneeräumungsarbeiten der Agroscope Tänikon (ART**) Mannstunden werden zum max. Bereichswert für Traktorfahrer abgegolten, inkl. Nacht-, Feiertrag- und Wochenendzuschlag sowie Bereitschaft.8 Kehrichtabfuhr Entschädigung gemäss Ziffer.6. und 3.9 Betreuung Feuerstelle Hammersmatt - Entschädigung inkl. Kehrichtentsorgung Fr. 300.00 - Holzlieferung Fr. 150.00 - Parkplatzentschädigung Fr. 1 000.00.10 Terrain-Benützungen - 1. August-Feier Fr. 100.00 - Teufmoos-Predigt Fr. 100.00.11 Schulsekretariat Entschädigung Fr. 1 000.00.1 Oelfeuerungskontrolle Gemäss Gebührentarif für die Feuerungskontrolle der Gemeinde.13 Brunnenmeister/in Entschädigung gemäss Ziffer.6. und 3 Fr. 1 000.00 Für übrige Entschädigung gemäss Ziffer.6.1 und 3.14 Wasserbauverantwortlicher Entschädigung gemäss Ziffer.6. und 3-16 -

.15 Übriges Personal und weitere Funktionäre Entschädigung gemäss Ziffer.6.1 und 3.16 Spezielle Einsätze und Für spezielle Einsätze, und Funktionen setzt der von Fall zu Fall eine angemessene Entschädigung fest. ** ART: Eidg. Forschungsanstalt Agriscope Tänikon *** Im jeweiligen Stundenansatz und in der jeweiligen Jahresentschädigung bei Angestellten nach Ziffer sind enthalten und jährlich mindestens einmal separat in der Lohnabrechnung aufzuführen: 10.64 % auf Anteil Ferien (= 5 Tage) 8.33 % auf Anteil 13. Monatslohn 3.077 % auf Anteil Feiertage 3. Taggelder, Sitzungsgelder, Spesenvergütungen 3.1 Tag- und Sitzungsgelder Mitglieder des es, der ständigen Kommissionen und der Spezialkommissionen, Gemeindedelegierte sowie Angestellte und beamtete Personen a) Taggeld (über 5 Stunden) Fr. 150.00 b) Halbes Taggeld (.5 5 Stunden) Fr. 75.00 c) Sitzungsgeld (bis.5 Stunden) Fr. 50.00 3. Reisespesen a) Bahnbillet. Klasse b) Auto Fr. 0.70 pro Kilometer. Nach Möglichkeit sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Für Reisen auf Gemeindegebiet werden keine Reisespesen ausbezahlt. 3.3 Verpflegung Für Mittagessen bei ganztägigen Anlässen Fr. 0.00 Reiseauslagen, Verpflegungskosten, Entschädigung für Telefon, Porti, etc. werden nur gegen Vorweisung der entsprechenden Belege vergütet. 3.4 Besondere Aufträge Die Mitglieder des es, der ständigen und nichtständigen Kommissionen (ohne Personal der Gemeindeverwaltung) beziehen für besondere und Arbeiten, die nicht mit Tag- oder Sitzungsgeldern gemäss Ziff. 3.1 abgegolten werden, die Entschädigung für Gemeindewerkmitarbeiter/in gemäss Ziff..6.1 hievor. - 17 -

Genehmigung Die Einwohnergemeinde Freimettigen hat das vorliegende Reglement inkl. Anhang III am 08. Juni 017 genehmigt. Freimettigen, 9. Juni 017 NAMENS DER EINWOHNERGEMEINDE Der Präsident Die Sekretärin Arthur Vifian Irene Locher Auflagezeugnis Die Gemeindeschreiberin hat dieses Reglement vom 08. Mai 017 bis 08. Juni 017 (dreissig Tage vor der beschlussfassenden Versammlung) in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Sie gab die Auflage im Amtsanzeiger Nr. 18 + vom 04.05. bzw. 01.06.017 bekannt. Freimettigen, 09. Juni 017 Die Gemeindeschreiberin Irene Locher - 18 -