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Transkript:

ARBEIT UND GESUNDHEIT 12 06 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Arbeitsmedizinische Vorsorge Auf der sicheren Seite Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind notwendig und wichtig, wenn man während seines Berufslebens und danach gesund bleiben will. Die regelmäßigen Untersuchungen durch einen Arbeitsmediziner helfen dabei, frühzeitig Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen aufzudecken und gezielt etwas dagegen zu unternehmen. Diese Chance sollte sich kein Arbeitnehmer entgehen lassen. Lernziele Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich klar darüber werden, dass sie am Arbeitsplatz möglicherweise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind; ihre eventuell vorhandenen Vorbehalte gegenüber Vorsorgeuntersuchungen abbauen; sich bewusst machen, dass potenzielle Gesundheitsschäden nur durch regelmäßige Aufklärung, Kontrolle und Früherkennung in Grenzen gehalten oder gemindert werden können; den Unterschied zwischen allgemeinen und speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen kennen; über die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers Bescheid wissen. DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE

ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Für die Lerneinheit Verteilen Sie die Zeitschrift ARBEIT UND GESUNDHEIT next, Ausgabe Dezember 2006. Einstieg: Um in das Thema einzuführen, bietet es sich an, im Kurs die Jugendbeilage der Zeitschrift ARBEIT UND GESUNDHEIT next, Dezember-Ausgabe 2006, lesen zu lassen. Auf den vier Jugendseiten wird auch das Thema Arbeitsmedizinische Vorsorge behandelt und zwar in Form eines Interviews mit einer Arbeitsmedizinerin. Alternativ können Sie die Lerneinheit mit den Einstiegsfragen auf der Kopiervorlage (Seite 5) beginnen. Die Teilnehmer besprechen zuerst in Gruppen untereinander die Fragen auf den Karten. Es geht zunächst nur darum, eine Sensibilität für den sorgsamen Umgang mit der eigenen Gesundheit aufzubauen. Vervielfältigen Sie die Kopiervorlage auf Seite 5 und schneiden Sie die Kärtchen aus. Verteilen Sie je einen Stapel in den Kleingruppen. Zum Beispiel die Internetseiten www.baua.de www.vdbw.de. Sehen Sie sich vorher die empfohlenen Internetseiten (Seite 6) an. Verlauf: Nachdem einige Aspekte aus der Kleingruppendiskussion aufgegriffen und dabei entstandene Fragen im Plenum behandelt wurden, können Sie in den Gruppen unterschiedliche Teilbereiche bearbeiten lassen. Lassen Sie dafür wenn nicht bereits geschehen - den in der next-beilage abgedruckten Text lesen. Ziel: Teile des Inhalts werden für die anderen Teilnehmer im Plenum dargestellt und zusammengefasst. Teilbereiche sind die verschiedenen Untersuchungen, die ärztliche Schweigepflicht, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und -nehmern. Die Gruppen präsentieren ihr Teilthema für die anderen Kursteilnehmer so anschaulich wie möglich: an der Tafel, mit Folie auf dem Tageslichtprojektor o. a. Falls die Möglichkeit besteht, können die Teilnehmer auch im Computerraum arbeiten und hier auf von Ihnen vorgegebenen Internetseiten recherchieren. Während der Kurzpräsentationen machen sich die Teilnehmer Notizen zu den jeweiligen Informationen. Dabei sollten Sie immer wieder wichtige Details vertiefen und wiederholen. Ende: Zur Ergebnissicherung der Lerneinheit können die Teilnehmer die Richtig-Falsch-Fragen auf dem Arbeitsblatt (Seite 4) beantworten. Zusätzlich bietet es sich an, ein Interview zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorge im (eigenen) Betrieb durchzuführen und zwar entweder mit einem Vorgesetzten, dem Betriebsarzt und/oder mit einem langjährigen, erfahrenen Kollegen. Dabei sollte der Schwerpunkt zum einen auf den Gesundheitsrisiken der jeweiligen Berufe und Tätigkeiten liegen und zum anderen auf den Maßnahmen, die von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern unternommen werden, um Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Kopieren Sie das Arbeitsblatt Wissen Sie jetzt Bescheid? auf Seite 4 für alle Teilnehmer. Lösungen zum Arbeitsblatt auf Seite 4: 1: falsch 2: falsch; 3: richtig; 4: richtig; 5: falsch; 6: falsch; 7: richtig; 8: richtig; 9: richtig; 10: richtig. Vorbeugen ist clever Jeder Arbeitgeber trägt per Gesetz auch Verantwortung für die Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter. Das bedeutet unter anderem eine aktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder dem arbeitsmedizinischen Dienst wenn es keinen eigenen Betriebsarzt gibt. Und das sind deren Aufgaben: Arbeitgeber und Betriebsarzt erarbeiten einen arbeitsmedizinischen Vorsorgeplan zu den einzelnen Tätigkeitsfeldern des Betriebes und kümmern sich um die Organisation der Ersten Hilfe. Der Betriebsarzt analysiert und beurteilt gemeinsam mit dem Arbeitgeber tätigkeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Er berät ihn, wie gesundheitliche Risiken vermindert oder besser noch beseitigt werden können. Zum Beispiel empfiehlt er das Methodischer Hinweis Internet-Hinweis Arbeitsauftrag Hintergrundinformationen Lernziele Arbeitsblatt Kopier- / Folienvorlage Lehrmaterial / Medien 2 UNTERRICHTSHILFE DEZEMBER 2006

ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Gehörschutz, Fußschutz etc. Der Betriebsarzt klärt die Mitarbeiter über mögliche Gesundheitsgefahren auf und berät sie, wie sie sich schützen können. Der Betriebsarzt führt regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Dadurch kann er arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und eine Behandlung einleiten. Vorsorgeuntersuchungen Man unterscheidet zwischen allgemeinen und speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Erstere sind freiwillig und finden in regelmäßigen Abständen statt. Sie dienen der Aufklärung über mögliche Gefahren und Risiken bei der Tätigkeit. Große Betriebe haben hierfür einen eigenen Betriebsarzt, kleinere Unternehmen engagieren zum Beispiel einen Arbeitsmediziner des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD). Zu der Untersuchung gehören zum Beispiel ein Hör- und Sehtest, EKG und ein Lungenfunktionstest. Das Ergebnis der Untersuchung wird zwar dokumentiert, aber dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt es unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Stellt der Arzt eine Erkrankung fest, empfiehlt er dem Mitarbeiter, einen Fachoder Hausarzt aufzusuchen. Eine Behandlung gehört nicht zu seinem Aufgabengebiet. Typische arbeitsbedingte Erkrankungen sind zum Beispiel Muskelund Skeletterkrankungen, Lärmschwerhörigkeit, berufsbedingte Allergien und Hautkrankheiten. Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter besonderen chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen (Lärm, Hitze, Gefahrstoffen) ausgesetzt sind, bedürfen auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung einer speziellen medizinischen Vorsorge, die nur von Ärzten mit besonderer Ermächtigung ausgeübt werden darf. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und findet nach folgendem Muster statt: In der Erstuntersuchung wird festgestellt, ob gesundheitliche Faktoren gegen eine Aufnahme der Tätigkeit sprechen. Sie klärt, ob der Mitarbeiter einer bestimmten Arbeit gesundheitlich gewachsen ist. Die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Nachuntersuchungen prüfen, ob die Unbedenklichkeit weiterhin gegeben ist, oder ob bei dem Mitarbeiter mittlerweile Anzeichen gesundheitlicher Schäden bestehen. Bei Tätigkeiten, von denen Krebsgefahr oder erbgutverändernde Krankheiten ausgehen können, sind vom Arbeitgeber sogar nach Ausscheiden aus dem Betrieb oder dem Wechsel des Aufgabenbereichs nachgehende Untersuchungen anzubieten, um rechtzeitig mögliche Spätfolgen behandeln zu können. Die ärztliche Bescheinigung der speziellen Vorsorgeuntersuchungen enthält keinen Befund, sondern nur das Ergebnis, das der Untersuchte als Kopie erhält. Das Ergebnis kann folgendermaßen lauten: Keine gesundheitlichen Bedenken Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen Befristete gesundheitliche Bedenken Dauernde gesundheitliche Bedenken. Im Falle existierender gesundheitlicher Bedenken wird der Facharzt dem Arbeitgeber dazu raten, den Arbeitsplatz auf bestimmte Risiken hin zu überprüfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat oder Personalrat über die Risiken und über bevorstehende Maßnahmen zu informieren. Rechte und Pflichten haben bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind Pflichtuntersuchungen für Mitarbeiter, drücken gibt es da nicht. Nicht zuletzt aus eigenem Interesse sollte sich der Arbeitnehmer an die Vorgaben des Arztes halten. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen wie die Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge sind im Gegensatz dazu freiwillig für den Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Schweigen ist Pflicht Normalerweise gilt auch bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen die ärztliche Schweigepflicht. Nur ernsthafte Befunde können diese aufheben. Dies ist nur in Fällen unmittelbarer Gefahr auch gegen die Einwilligung des Untersuchten erlaubt. Falls beispielsweise ein Mitarbeiter an Diabetes erkrankt ist, und dieser sich bei Unterzuckerung selbst oder Dritte gefährden könnte (z. B. bei Arbeiten auf dem Gerüst, beim Bedienen einer Maschine, im Umgang mit Gefahrstoffen), muss der Vorgesetzte informiert werden. Aber ganz klar ist: Untersuchungsergebnisse dürfen nicht zu einem Beschäftigungsverbot führen. weiter Seite 6 Zum Nachlesen: betriebsärztliche Schweigepflicht im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE 3

Arbeitsblatt ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Wüssten Sie Bescheid? 1. Jeder Mitarbeiter ist für die Erhaltung seiner Gesundheit ganz allein verantwortlich. richtig falsch 2. Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist nicht obligatorisch, wer nicht will, braucht nicht hinzugehen. 3. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig. 4. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll und notwendig, um arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. 5. Wenn der Betrieb keinen eigenen Betriebsarzt hat, muss der Arbeitgeber keine Vorsorgeuntersuchungen anbieten. 6. Der Arbeitgeber muss per Gesetz allgemeine Untersuchungen wie die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge-Untersuchung jedes Jahr anbieten. 7. Die nachgehende Untersuchung bei speziellen Vorsorgeuntersuchungen prüft die weitere Unbedenklichkeit der Tätigkeit des Mitarbeiters. 8. Die nachgehende Untersuchung ist verpflichtend für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. 9. Der Arzt unterliegt bis auf wenige Ausnahmen der Schweigepflicht. 10. Der Betriebsarzt klärt über mögliche Gesundheitsgefahren auf und berät, wie man sich schützen kann. DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE 4

Kopier-/Folienvorlage ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Umfrage Gehst du privat regelmäßig zur ärztlichen Routineuntersuchung, z. B. auch zum Zahnarzt? Begründe deine Antwort. Bist du momentan bei deiner Arbeit einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt? Wenn ja, welchem? Was könnten potenzielle gesundheitliche Risiken deines Berufes sein? Wurdest du von deinem Arbeitgeber auf mögliche Gefahren hingewiesen? Wenn ja, auf welche? Hat jemand aus deinem Betrieb ernste gesundheitliche Schäden davongetragen, die wahrscheinlich durch die Arbeit bedingt sind? Wenn ja, welche? Kennst du den Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer spezifischen Vorsorgeuntersuchung am Arbeitsplatz? Warum sollte sich jeder Beschäftigte an die Vorgaben des Betriebsarztes halten? Fallen dir Berufe ein, bei denen die Arbeitnehmer speziellen Belastungen ausgesetzt sind? DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE 5

Lehrmaterialien/ Medien ARBEIT UND GESUNDHEIT next: Arbeitsmedizinische Vorsorge. Ausgabe November 2000. Download unter www.nextline.de (Magazin > Archiv). Die passende UnterrichtsHilfe findet man unter: www.nextline.de (teacher > UnterrichtsHilfe > Archiv). Bitte beachten Sie, dass es sich um eine ältere Ausgabe handelt und deshalb nicht alle Informationen der aktuellen Vorschriftenlage entsprechen. - Reihe ARBEIT UND GESUNDHEIT BASICS, Heft 1: Grundregeln (BGI 597-1) und Heft 26: Start in den Beruf (BGI 597-26), herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Zu beziehen über den Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden, Bestell-Fax: 0611/9030-277, E-Mail: vertrieb@universum.de. Infos im Internet: Rund um das Thema arbeitsmedizinische Vorsorge gibt es viele Informationen im Internet zum Herunterladen und Ausdrucken. Einige nützliche Adressen: www.arbeit-und-gesundheit.de Mithilfe der Stichwortsuche Arbeitsmedizinische Vorsorge findet man kurze und verständliche Informationen zu den einzelnen Untersuchungen. www.vdbw.de Auf der Homepage des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte gibt es übersichtliche Informationen zum Thema. www.baua.de Die Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet reichliche Informationen (Stichwortsuche Arbeitsmedizinische Vorsorge ). Dort werden u.a. auch FAQs angesprochen. www.hvbg.de Homepage des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Auch hier sind ausführliche Informationen zum Thema gesammelt. Die Untersuchung beinhaltet u.a. eine Ganzkörperund Urinuntersuchung. Ggf. werden Ergänzungsuntersuchungen bei einem Facharzt veranlasst. Die Kosten übernimmt das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Jugendarbeitsschutzuntersuchung Der berufliche Gesundheitscheck beginnt schon vor Arbeitsbeginn mit der Jugendarbeitsschutzuntersuchung. Sie gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung. Die Nachuntersuchung soll vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Ergebnis der Untersuchung geht nur an den Jugendlichen selbst. Er muss letztendlich selbst entscheiden, ob er aufgrund der Ergebnisse fit für den Beruf ist. Jetzt auch Bestellung der Klassensätze von ARBEIT UND GESUNDHEIT next inklusive UnterrichtsHilfe im Internet möglich unter www.universum.de ( > Shop > kostenlose Schulmaterialien). VORSCHAU Folgende Themen werden in den kommenden UnterrichtsHilfen behandelt: Januar: Berufe mit Kniebelastungen Februar: Prüfungsangst März: Lärm/Gehörschutz Impressum ARBEIT UND GESUNDHEIT UNTERRICHTSHILFE MONAT 2006 Herausgeber: HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin. Redaktion: Martin Rüddel (verantwortlich), Sankt Augustin, Gabriele Albert, Wiesbaden. Text: Christiane Bolte, Brixen. Cartoon: Michael Hüter. Verlag: Universum Verlag GmbH & Co. KG, 65175 Wiesbaden, Telefon 06 11/90 30-0, Telefax - 181, Internet www.universum.de oder E-Mail: info@universum.de. Grafisches Konzept: a priori werbeagentur, Wiesbaden. Druck: altmanndruck GmbH, Berlin. ARBEIT UND GESUNDHEIT ARBEIT UND GESUNDHEIT www. nextline.de Unterrichts- Hilfe Blended Learning DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE 6