Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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Transkript:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

Allgemeine Angaben Einrichtung Sozial-Betriebe-Köln ggmbh (SBK) Name Städtisches Behindertenzentrum Köln-Riehl, Wohngruppen Niehl Anschrift Hamborner Str. 22, 50735 Köln Telefonnummer 0221 / 77755-789 ggf. Email-Adresse und Homepage (der E-Mail: info@sbk-koeln.de, Homepage: www.sbk-koeln.de Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, ggf. fachliche Schwerpunkte) Eingliederungshilfe, stationäre Wohneinrichtung für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung (LT 9 und 10), 3 Wohngruppen Kapazität 24 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 30.03.2017 Bewertung der Qualität erfolgte am 2

Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche Mangel behoben am 1. Privatbereich 30.06.2017 (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen 3

Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement 4

Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

Pflege und Betreuung keine geringfügige 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 24. Rechtmäßigkeit - 25. Konzept zur - Vermeidung 26. Dokumentation - Gewaltschutz keine geringfügige 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation 6

Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung 1 Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Grundreinigung der Bäder ist am 30.06.2017 abgeschlossen. 1 Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil bis zum 30.06.2017 der Zustand besteht. Ab dem 01.07.2017 bestehen keine geringfügigen mehr in diesem Bereich. 3 Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Neue Sessel befinden sich in der Anschaffung. 3 Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil mit der Anschaffung eines neuen Sessels die geringfügigen nur teilweise behoben sind. Einige weitere Maßnahmen sind noch erforderlich (siehe dazu die Zusammenfassung). ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- 7

Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Die Wohngruppe Niehl ist eine Einrichtung der Sozial-Betriebe-Köln, die auch kurz SBK genannt werden. Die Einrichtung verfügt über ein Reihenhaus in einem Neubaugebiet. Es wurde 2011 von der Wohnungsbaugesellschaft GAG gebaut und ist Bestandteil eines größeren Häuserblocks mit normalen Mietwohnungen. In der Nähe befindet sich das Gelände des Senioren- und Behindertenzentrums Riehl mit vielfältigen Angeboten für Senioren und Menschen mit Behinderung. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngruppen Niehl besuchen dort gerne das Café Cultura. In den Wohngruppen Niehl leben insgesamt 24 Menschen mit geistiger Behinderung. Es gibt 3 Wohngruppen. Jede Wohngruppe hat eine Etage des Reihenhauses für sich (Erdgeschoss, 1. und 2. Etage). Dort leben jeweils 8 Bewohnerinnen und Bewohner zusammen. Sie teilen sich einen Wohn-/ Essbereich mit Küche. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer. Jeweils zwei Bewohner oder Bewohnerinnen teilen sich ein Badezimmer. Ein Pflegebad mit Badewanne steht zusätzlich zur Verfügung (3. Etage). In den Wohngruppen Niehl wird darauf geachtet, dass Renovierungsbedarfe erkannt und behoben werden. Die von der Heimaufsicht festgestellten geringfügigen Renovierungsbedarfe beziehen sich auf die Fußböden, die Bäder, einen Sessel und einige Wandbereiche mit Gebrauchsspuren von Rollatoren. Für die Fußböden ist die GAG zuständig. Die GAG wird von den SBK über den Renovierungsbedarf informiert und wird hoffentlich die Fußböden erneuern. Für die anderen Renovierungsbedarfe ist die SBK selber zuständig. Hier sind eine Grundreinigung der Bäder und die Anschaffung eines neuen Sessels bereits konkret geplant. In Bezug auf die Gebrauchsspuren durch die Rollatoren wird eine dauerhafte Lösung angestrebt, mit der die vorhandenen Gebrauchsspuren beseitigt und weiteren Renovierungsbedarfen vorgebeugt werden soll. Die Bewohnerinnen und Bewohner, die mit der Heimaufsicht gesprochen haben, waren alle zufrieden. Sie leben gerne in den Wohngruppen Niehl. 8

Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Eine Darstellung des Angebots wurde nicht erstellt. 9