Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen

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Transkript:

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1686 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Flugzeuges DC-3, HB-ISB vom 21. November 1998 auf dem Flughafen Lugano-Agno Bundeshaus Nord, CH-3003 Bern

EIDG. DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION Büro für Flugunfalluntersuchungen SCHLUSSBERICHT DIESER BERICHT WURDE AUSSCHLIESSLICH ZUM ZWECKE DER UNFALLVERHÜTUNG ERSTELLT. DIE RECHTLICHE WÜRDIGUNG DER UMSTÄNDE UND URSACHEN VON FLUGUNFÄLLEN UND -VORFÄLLEN IST NICHT SACHE DER FLUGUNFALLUNTERSUCHUNG (ART. 24 DES LUFTFAHRTGESETZES) LUFTFAHRZEUG DC-3 HB-ISB HALTER EIGENTÜMER Classic Air AG, Ackerstrasse 2, 8180 Bülach Classic Air AG, Ackerstrasse 2, 8180 Bülach PILOT (PIC) Schweizerbürger, Jahrgang 1934 AUSWEIS für Linienpiloten PILOT (COPI) Schweizerbürger, Jahrgang 1958 AUSWEIS für Berufspiloten FLUGSTUNDEN Insgesamt 16 864 während der letzten 90 Tage 20:08 (PIC) mit dem Unfallmuster 836 während der letzten 90 Tage 20:08 ORT Flughafen Lugano-Agno KOORDINATEN N 46 00 13, E 08 54 37 HOEHE 279 m/m DATUM UND ZEIT 21. November 1998, 1635 Uhr Lokalzeit (UTC + 1) BETRIEBSART FLUGPHASE VORFALLART Gewerbsmässiger Rundflug Parken Kollision mit Hindernis PERSONENSCHADEN Besatzung Passagiere Drittpersonen Tödlich verletzt --- --- --- Erheblich verletzt --- --- --- Leicht oder nicht verletzt 3 27 SCHADEN AM LUFTFAHRZEUG --- SACHSCHADEN DRITTER ---

1 ROLLVERLAUF Das Flugzeug des Typs DC-3C, HB-ISB, startete am 21. November 1998 um 1527 Uhr vom Flughafen Zürich-Kloten zu einem VFR-Flug nach Lugano. An Bord befanden sich nebst dem Piloten und Kopiloten 27 Passagiere und eine Flugbegleiterin. Es herrschte gutes Wetter, und die Maschine landete um 1635 Uhr planmässig auf Piste 19 des Flughafens Lugano-Agno. Der Pilot steuerte das Flugzeug über den Taxiway MIKE (TWY M) auf den Abstellplatz, wo die Passagiereausstiegen. Der Chefeinweiser (marshaller) und zwei Assistenten standen bereit. Gemäss Aussage des Chefeinweisers: Vedendo il DC3 entrare nel piazzale dal Taxiway Mike gli ho dato la posizione alzando le due braccia prima in verticale e poi girandomi verso destra, indicando cos/ a/ pilota di andare a sinistra. lo sono rimasto fermo e ho abbassato le braccia. Guardando verso il DC3 ho visto ehe invece continuava diritto verso dime. A questo punto indietreggiai un paio di metri senza fare segnali. Quando ho visto ehe era troppo tardi per farlo g/rare a sinistra ho pensato di lasciarlo continuare diritto verso il terminale per poi fargli effettuare una curva a sinistra piü avanti. Spostandomi verso il terminale ho perso il contatto visivo con il PIC, vedendo solo il copilota at quäle ho fatto un segno circolare con la mano destra." Der Chefeinweiser befand sich nun rechts der rollenden Maschine und gab dem Kopiloten (COPI) zu verstehen, die Maschine um 180 nach links zu wenden. Gemäss Aussage des verantwortlichen Piloten: Ich denke, die Anweisung nach links abzudrehen kam zu spät. Im übrigen habe ich den Chefeinweiser lediglich vor dem Flugzeug gesehen. Zum Zeitpunkt des Abdrehens stand der Chefeinweiser noch mindestens 20 m vor dem Flugzeug." Während der Durchführung dieses Manövers, verloren die Piloten Sichtkontakt zum Chefeinweiser. Das Flugzeug rollte mit dem Bug voraus in östlicher Richtung, als einer der Assistenten ins Blickfeld der Piloten rückte und Zeichen gab, nach links abzudrehen. Im Zuge des Manövers kam der rechte Flügel der Maschine über die Tankanlage zu liegen und gleitete in einer Höhe von ca. 1 m rund 2 bis 3 Metern darüber hinweg. Als das Flugzeug gemäss Anweisungen nach links in Richtung Nordenabgedreht hatte, touchierte das Heckleitwerk die Tankanlage. Das rechte Höhenruder wurde dabei beschädigt. BEFUNDE - Der Pilot besass einen gültigen Ausweis für Linienpiloten. Als verantwortlicher Flugzeugführer (PIC) sass er links im Cockpit. - Der Kopilot (COPI) besass einen Berufspilotenausweis. Er sass rechts im Cockpit. - Das Flugzeug war zum gewerbsmässige Verkehr nach VFR und IFR zugelassen.

2 - Abmessungen der DC-3C: Spannweite: 28.96 m; Gesamtlänge: 19.65 m; Höhe: 5.17 m - AIP Schweiz/Lugano AGA2-LSZA APP 2 schreibt vor: Vorschriften betreffend Parkieren und Push-back PSN A-B-C Gelbe Leitlinien TAX füra-b-c Parkmanöver self-manoeuvring" Bug Richtung Nord oder Süd. ACFT mit maximaler Spannweite: B = 22 m/c = 29 m PSN D Entsprechend den Anweisungen des Marshallers. ACTF mit maximaler Spannweite: D= 21 m PSN P1 Parkplatz für ACFT mit maximaler Spannweite von 30 m - Die Abstell-/Parkfläche ist nicht für alle Flugzeuge gross genug ausgelegt. Durch die gelben Leitlinien, die zu den jeweiligen Parkfeldern führen, werden gewisse Flugzeugtypen in ihrer Manövrierfreiheit eingeschränkt. - Aus der für den Flughafen Lugano-Agno geltenden Dienstanweisung Nr. 1 vom 24. Oktober 1997: 5. Das Flugzeug in der Rollphase Zeichengebung a) Beträgt die Distanz zwischen dem Flugzeug und einem Hindernis weniger als 1 Meter, ist sofort anzuhalten. b) Sind schwierige Manöver zu erwarten, ist sicher zu stellen, dass genügend Personal bereit steht. c) Während eines Manövers, an dem mehrere Personen beteiligt sind, erteilt nur diejenige Person Anweisungen an den Piloten, die mit allen Einweisern in Sichtkontakt steht. - Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, wird Personal, das Flugzeuge einweist, vom Chefeinweiser lediglich im Rahmen der täglichen Arbeit instruiert. Fachbezogene Ausbildungskurse werden keine angeboten. Dem Personal werden auch keine speziellen Unterlagen zur Verfügung gestellt. - In der Personalkantine (refettorio del personale) liegt ein Ringordner auf, in dem alle von der Flugplatzleitung erlassehen Vorschriften zusammengefasst sind. - Wetterlage: Lugano/METAR 1620 LT: 200/7 CAVOK 3 /-10 1024 Nosig

3 BEURTEILUNG Nachdem die aus Zürich kommende DC-3C, HB-ISB, auf Piste 19 gelandet war, rollte sie über den Taxiway MIKE zum Hauptplatz. Für die DC-3C ist -anders als im AIP Schweiz angegeben die Parkfläche A vorgesehen. Währenddes Einparkenswaren drei Einweiser zugegen: ein Chefeinweiser und zwei Assistenten. Der genaue Ablauf konnte wegen widersprüchlichen Aussagen nicht genau ermittelt werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Chefeinweiser nicht im Blickfeld des PIC befand. Bei den herrschenden Platzverhältnissen ist die Einweisung besonders schwierig und bedarf einer erhöhten Aufmerksamkeit sowohl der Besatzung als auch der Einweisermannschaft. Bei Unklarheiten sollte das Flugzeug sofort angehalten werden. URSACHE Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass bei Unklarheiten zwischen Piloten und Einweisern das Flugzeug nicht unverzüglich angehalten wurde. Zum Unfall hat beigetragen: - der zu eng bemessene Abstellplatz für ein Flugzeug in der Grösse einer DC-3C. 10. November 1999 Büro für Flugunfalluntersuchungen