Schweizermeisterschaften Schüler und Junioren im Radball und Kunstradfahren

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Transkript:

PFLICHTENHEFT Swiss Cycling Velodrome Suisse Sportstrasse 44 2540 Grenchen vertreten durch Fachkommission Hallenradsport Swiss Cycling - nachstehend Swiss Cycling genannt - überträgt (Verein XY) - nachstehend Veranstalter genannt - die Organisation Veranstaltung Schweizermeisterschaften Schüler und Junioren im Radball und Kunstradfahren EF/MK Seite 1/8 Fachkommission Hallenradsport

Präambel Swiss Cycling wurde im Jahr 1883 als nationaler Dachverband für alle Radsport-disziplinen gegründet. Swiss Cycling ist Mitglied des Schweizerischen Olympischen Verbandes (Swiss Olympic), der Union Cycliste Internationale (UCI) und der Union Européenne de Cyclisme (UEC). Die Durchführung der Schweizermeisterschaften wird von Swiss Cycling einem Veranstalter übertragen. Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe wie Veranstalter, Athleten und so weiter beziehen sich auf die Angehörigen beider Geschlechter. 1 Vertragsinhalt Die Ausrichtung der Schweizermeisterschaft in den Disziplinen Radball U17 und U19 sowie Kunstradfahren in den Kategorien 1er Juniorinnen U19, 1er Junioren U19, 2er Juniorinnen U19, 2er Junioren U19 (offene Klasse), 4er Junioren U19 (offene Klasse) und 6er Junioren U19 (offene Klasse), Radball Schüler U15, U13 und U11 sowie Kunstradfahren in den Kategorien 1er Schülerinnen U15, 1er Schüler U15, 2er Schülerinnen U15, 2er Schüler U15 (offene Klasse), 4er Schüler U15 (offene Klasse) und 6er Schüler U15 (offene Klasse), wird hiermit dem Veranstalter übertragen. Im Folgenden werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien vereinbart. 2 Modalitäten 2.1 Der Veranstalter organisiert die Meisterschaft nach den aktuellen Reglementen der UCI und von Swiss Cycling. Die durch die Fachkommission beauftragten Kommissäre sind für die Einhaltung dieser Reglemente verantwortlich. 2.2 Teilnahmeberechtigt sind nur Sportler mit einer gültigen Lizenz. 3 Offizielle Bezeichnung Die offizielle Bezeichnung lautet wie folgt: Schweizer Meisterschaft Junioren und Schüler 20xx im Radball und Kunstradfahren (Der Name bleibt Eigentum von Swiss Cycling). 4 Rechte und Pflichten des Veranstalters 4.1 Zusammenarbeit Der Veranstalter verpflichtet sich, eng mit den Vertretern von Swiss Cycling zusammenzuarbeiten. Änderungen zu diesem Pflichtenheft müssen von Swiss Cycling, bzw. dessen Vertreter/Vertreterin genehmigt werden. Bei Unstimmigkeiten ist der Entscheid von Swiss Cycling massgebend. Dieser muss zudem regelmässig über den aktuellen Stand des Projektes informiert werden. EF/MK Seite 2/8 Fachkommission Hallenradsport

Von der Fachkommission Hallenradsport bezeichnete verantwortliche Sachbearbeiterin: Marianne Kern Bürglistrasse 20 CH-8304 Wallisellen E-Mail marianne.kern@hallenradsport.ch Das Sekretariat wird geführt von: Beatrice Zimmermann Römerstr. 149 8404 Winterthur E-Mail bea-zimmermann@bluewin.ch 4.2 Marketing und Promotion 4.2.1 Der Veranstalter darf die Meisterschaft mit Werbung promovieren und muss die offizielle Bezeichnung zusammen mit dem Swiss Cycling Logo verwenden. 4.2.2 Der Veranstalter liefert dem Sachbearbeiter und dem Sekretariat spätestens vier Wochen vor dem Anlass den Namen der Halle sowie eine Wegbeschreibung via E- Mail, damit die Startliste mit den Zusatzinformationen spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung den Aktiven, Funktionären und Ehrengästen zugestellt werden kann. 4.2.3 Der Veranstalter bedient die regionale Presse mit Vorschau, Bericht und Resultaten. 4.2.4 Der Veranstalter organisiert allenfalls einen Empfang der Ehrengäste, separiert vom Sportgeschehen. 4.3 Zur Förderung des Verbandes bietet der Veranstalter Swiss Cycling unentgeltlich folgende Auftrittsmöglichkeiten: - Auf Anfrage von Swiss Cycling werden 2 Seiten im Veranstaltungsprogramm, davon eine Seite zu Gunsten der Mitgliederpromotion und die zweite Seite zu Gunsten der Partner von Swiss Cycling zur Verfügung gestellt. - Platzierung des Logos von Swiss Cycling auf allen zu Promotionszwecken dienenden Mitteln (Programm, Plakaten, Drucksachen, usw.). - Auf Anfrage von Swiss Cycling ist den Partnern des Verbandes Gelegenheit für Sponsorenauftritte zu geben. Deren Details werden bei Bedarf individuell verhandelt. - Auf Anfrage stellt der Veranstalter Swiss Cycling an einer vom Publikum stark frequentierten Lage eine Fläche von mindestens 5 m2 zur Platzierung eines Ausstellungsstandes zur Verfügung. - Auf Anfrage stellt der Veranstalter Swiss Cycling eine Fläche von 5 m für Banderollen zur Verfügung. Diese müssen rund um die Fahrfläche angebracht werden. Die genaue Platzierung der Werbeträger wird in gegenseitiger Absprache vereinbart und die Kosten zur Herstellung werden von Swiss Cycling übernommen. - Die Flächen für den Ausstellungsstand sowie für die Banderollen können von Swiss Cycling selber benutzt werden oder von Swiss Cycling in Absprache an Dritte zur Verfügung gestellt werden. EF/MK Seite 3/8 Fachkommission Hallenradsport

- Die Fernsehrechte der Schweizermeisterschaft liegen ausschliesslich bei Swiss Cycling. Die Medienpromotion ist Sache des Veranstalters. 4.4 Finanzen 4.4.1 Der Veranstalter hat Swiss Cycling eine Gebühr von CHF 200.00 (exklusive MwSt) zu entrichten. Diese ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Swiss Cycling zu überweisen. 4.4.2 Sämtliche Aufwendungen für die Durchführung und Organisation, welche nicht in diesem Vertrag ausdrücklich genannt sind, sind vollumfänglich vom Veranstalter zu übernehmen. 4.4.3 Der Veranstalter erhält sämtliche Einnahmen aus der Veranstaltung. 4.4.4 Der Veranstalter organisiert Blumen oder einen Naturalpreis für die ersten drei Ränge pro Kategorie, sowie Erinnerungspreise für alle Teilnehmer. 4.5 Versicherungen Der Veranstalter ist haftpflichtversichert. Ist der Veranstalter nicht über den Verein versichert, kann er bei Swiss Cycling zu günstigen Konditionen eine Haftpflichtversicherung abschliessen. 4.6 Siegerpodest, Blumen, Nationalhymne Der Veranstalter muss ein Siegerpodest, Blumen für die ersten drei pro Kategorie sowie die Nationalhymne zur Verfügung haben. Die Siegerehrung findet unmittelbar nach dem Wettkampf statt. Die Übergabe der Medaillen und Trikots wird durch einen Vertreter von Swiss Cycling vorgenommen. 5 Leistungen von Swiss Cycling Swiss Cycling stellt neben seiner Assistenz und seinem Know-how noch folgende Dienstleistungen zur Verfügung: - Aufnahme in den nationalen Kalender - Lieferung der entsprechenden Meistertrikots und Medaillen für die Erstplatzierten (Meistertrikots werden für die an Welt- und Kontinentalmeisterschaften ausgetragenen Kategorien abgegeben). Zusätzlich auf Anfrage des Veranstalters: - Kostenlose Ausschreibung im Verbandsorgan und auf dem Internet - Günstige Konditionen bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch Swiss Cycling - Kostenlose Publikation der Resultate im offiziellen Verbandsorgan und auf der Homepage von Swiss Cycling Swiss Cycling übernimmt folgende Kosten: - Kosten der Analysen einer allfälligen Antidopingkontrolle ch EF/MK Seite 4/8 Fachkommission Hallenradsport

6 Diverses 6.1 Falls Swiss Cycling Mängel feststellt, welche die erfolgreiche Durchführung der Meisterschaft gefährden, wird der Veranstalter schriftlich dazu aufgefordert, diese zu beheben. Swiss Cycling ist befugt, dem Veranstalter die Schweizermeisterschaft jederzeit zu entziehen und Schadenersatz zu fordern, sofern ersichtlich ist, dass diese Mängel nicht innerhalb einer nützlichen Frist behoben werden. In diesem Fall wird dem Veranstalter nach Abzug der Aufwendungen und des Schadens von Swiss Cycling die Veranstaltergebühr zurückerstattet. Der Veranstalter kann keine weiteren Schadenersatzforderungen geltend machen. 6.2 Kann die Veranstaltung aus einem Grund, welcher der Veranstalter zu verantworten hat, nicht durchgeführt werden, hat er Swiss Cycling die doppelte Veranstaltergebühr zu entrichten. Weitere Schadenersatzforderungen seitens von Swiss Cycling bleiben vorbehalten. 6.3 Swiss Cycling lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit der Durchführung und Organisation dieser Veranstaltung ab. 6.4 Die technisch-logistischen Bedingungen (Beilage A) sowie die disziplinspezifischen Bedingungen (Beilage A) bilden Bestandteil dieses Vertrages. 7 Allgemeine Vertragsbestimmungen 7.1 Die Rechte dieses Vertrages dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 7.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. 7.3 Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bern 7.4 Alle erwähnten Beilagen bilden integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. EF/MK Seite 5/8 Fachkommission Hallenradsport

Beilage A Die in dieser Beilage erwähnten Punkte beziehen sich als Ergänzung zum Veranstaltervertrag. Es sind die spartenspezifischen sowie nicht im Veranstaltervertrag erwähnten Positionen festgehalten. A1 Technische Organisation A1.1 Die FK Hallenradsport bzw. Subkommission Kunstrad/Radball übernimmt folgende Pflichten - Meldung an Swiss Cycling - Ausschreibung an die Vereine - Erstellen des Zeitplanes und der detaillierten Programmfolge ca. 20 Tage vor der Veranstaltung zu Handen des Veranstalters (in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter) - Koordination und Aufgebot der Funktionäre und deren Entschädigung - Koordination des Systembetreuers inkl. elektronischem Wertungssystem - Frühzeitige Zustellung der Adressen und E-Mail-Adressen der Vereinsverantwortlichen sowie der Verbandsfunktionäre welche als Ehrengäste einzuladen sind, für den Versand der Programme - Stellt die Startliste / Spielplan zur Publikation auf der Homepage www.swisscycling.ch/de/hallenradsport/uebersicht - Stellt die Rangliste zur Publikation auf der Homepage www.swisscycling.ch/de/hallenradsport/uebersicht - Organisation die Medaillen und Trikots für die ersten drei Ränge pro Kategorie A1.2 Elektronische Wertung Die FK Hallenradsport bzw. Subkommissionen Kunstrad stellt ein elektronisches System sowie einen Systembetreuer/Kommissär zur Verfügung. A1.2.1 Systembetreuer - Organisiert und betreut die elektronische Wertung während des gesamten Wettkampftages. - Stellt sicher, dass die einzelnen Resultate fortlaufend auf der Resultattafel angezeigt werden. - Erstellt die Tagesranglisten - Stellt sicher, dass die Resultate, bzw. Ranglisten umgehend (noch am selben Tag) via E-Mail an kunstrad@hallenradsport.ch zugestellt werden. A 1.3 Der Veranstalter übernimmt folgende Pflichten Rund um die Wettkampffläche ist eine Ambiance, z.b. Tribünen rund um die Wettkampffläche, Stühle in Richtung der Wettkampffläche stehend usw. zu erstellen. A1.3.1 Folgenden technischen Einrichtungen sind bereitzustellen: - 1 Fahrfläche, Abmessungen und Zeichnung, gemäss dem internationalen Reglement Kunstfahren/Radball EF/MK Seite 6/8 Fachkommission Hallenradsport

- Allenfalls eine Einfahr-/Einspielfläche in derselben Beschaffenheit wie die Wettkampffläche - es ist darauf zu achten, dass der Boden von guter Qualität ist (Holzboden oder flächenelastischer Boden) - Banden und Tore, gemäss internationalem Reglement Radball - Tische und Stühle für die Wettkampfleitung, (12 Plätze) an einer Fahrfeldlängsseite - 2 Stoppuhren, 1 Hupe oder 1 Gong - Mikrofon- und Lautsprecheranlage - CD-Gerät und 5 CD s mit leichter Unterhaltungsmusik, allenfalls Anschluss für Handys oder ähnliche elektronische Geräte zum abspielen der Kürmusik - Stromanschlüsse für eine elektronische Wertung - Eine helle, möglichst abgedunkelte Wand oder Leinwand (mind. 200 cm x 150 cm) - Siegerpodest für die ersten Ränge - Schweizerfahne - Nationalhymne Personelles: - 1 Zeitnehmer/Bediener der Anzeige für Radball pro Fahrfläche - 1 Speaker pro Fahrfläche A2 Diverses A2.1 Verpflegung - Der Veranstalter organisiert eine kostenlose Verpflegung für die Funktionäre. - Der Veranstalter bietet Verpflegungsmöglichkeiten für Zuschauer, Ehrengäste und Sportler. - Eine Trennung von Wettkampfstätte und Festwirtschaft ist im Rahmen des Möglichen anzustreben. A2.2 Sanität Der Veranstalter ist für den Sanitätsdienst besorgt. Stellt er keinen Sanitätsdienst zur Verfügung, stellt er sicher, dass für allfällige Verletzungen ausreichend Massnahmen ergriffen sind: Notfallkoffer steht bereit, Notfallnummer ist bekannt usw. A2.3 Auszeichnungen - Der Veranstalter organisiert Erinnerungspreise für alle Teilnehmer - Der Veranstalter organisiert Blumen und evtl. Naturalpreise für mindestens die ersten 3 Ränge im Kunstradfahren und Radball A3 Ehrengäste Nebst den nach eigenem Ermessen zu bestimmenden Ehrengästen aus der Region sind folgende Verbandsfunktionäre als Ehrengäste einzuladen: - Verbandspräsident Swiss Cycling - Geschäftsführer Swiss Cycling - Chef Leistungssport Swiss Cycling EF/MK Seite 7/8 Fachkommission Hallenradsport

- Ausbildungsverantwortlicher Swiss Cycling - Ehrenpräsident Swiss Cycling - Verbandspräsident ATB - Geschäftsführung ATB - Fachkommission Hallenradsport Swiss Cycling - Subkommission Kunstrad - Subkommission Radball - Chef-Nationaltrainerin Kunstrad - Chef-Nationaltrainer Radball - Trainer Kaderteam Kunstrad - Trainer Kaderteam Radball A4 Finanzielles A4.1 Der Veranstalter erhält folgende Einnahmen: Sämtliche Einnahmen aus der Veranstaltung. A4.2 Der Veranstalter trägt folgende Lasten: - Erinnerungs- und Naturalpreise, sowie Blumen - evtl. Empfang der Ehrengäste, separiert vom Sportgeschehen EF/MK Seite 8/8 Fachkommission Hallenradsport