Gegen Postzustellungsurkunde BRK-Kreisverband Schwandorf Geschäftsführer Herrn Alfred Braun Kopernikusstr. 5a Schwandorf

Ähnliche Dokumente
51-PfleWoqG

Rechtsbehelfsbelehrung

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Weidenweg Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift

Marktplatz Eichstätt. Bahnhofplatz Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, Würzburg. Anlagen...

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz Eichstätt. Bahnhofplatz 3.

Seestraße Wurmannsquick

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim

Prüfbericht 2. Rottauer Str Grassau. Rottauer Str Grassau

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, La H Juni 2012

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

Bosch BKK. in Pflegefragen. Kompetenz in Pflegefragen. Wie Sie das richtige Seniorenpflegeheim

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] GER, Schwaigwall

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, Telefax [08041] B

In Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen!

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof

Ansbacher Straße 5, Aschaffenburg


Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Landratsamt Kelheim. Landratsamt Kelheim Postfach Kelheim

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

sehr gut 1.0

AMTSBLATT. Datum Jahrgang Nr. 12

In der Einrichtung wurde am von 08:30 Uhr bis ca. 16:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

Die Lage Verkehrsanbindung Einrichtungen im Umkreis

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Ihre Zeichen Sachbearbeiter Tel.Nr Fax.Nr Zi.Nr. Datum Ihre Nachricht vom Unser Zeichen

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

Checkliste Pflegeheim

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] B

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Hartmann Dietmar Pflegedienst "Arche Noah" Leipzigerstr. 10, Bous Tel: Fax:

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

franzundfrida.de Wie finde ich ein gutes Heim? Checkliste beim Besuch des Heims

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

WIDERSPRUCHSBESCHEID

III/OA/O 19. Mai 2006

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Vollstationäre Pflegeeinrichtung Tagespflege Betreutes Wohnen Diakoniestation

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr Ottobrunn

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung

Kinderkrippe Westerham

Ergebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus

Pflege-TÜV. TÜV MED und Ablauf des Pflege-TÜV Auditverfahrens

Fragen zu den Rahmenbedingungen

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Nr Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

Checkliste Betreutes Wohnen Die eigene Wohnung mit Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten

Registrierungsbescheid

9.1 Bericht über die praktischen Leistungen zur Vorlage bei der Fachschule ( 3 Abs. 1 AltPflAPrV)

für den Landkreis Freyung-Grafenau

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach

Elke Flister. Häusliche Krankenpflege. Seniorenhaus \\Am Schwanenteich" Tel.: / {,8J>~7-0. Tel.: /

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung

ENNA Selbst- und Fremdgefährdung. Wolfgang Jansen, MA, Dipl. Pflegewissenschaftler

Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl. weisse-liste.de

Amtsblatt gegründet 1746

Transkript:

Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf Gegen Postzustellungsurkunde BRK-Kreisverband Schwandorf Geschäftsführer Herrn Alfred Braun Kopernikusstr. 5a 92421 Schwandorf Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 2.0 FQA Unsere Nachricht vom: Name: Zimmer-Nummer: Telefon: 09431/471- Telefax: 09431/471- E-Mail: @landkreis-schwandorf.de Datum: 29.01.2015 Unsere Homepage im Internet: www.landkreis-schwandorf.de Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: BRK- Kreisverband Schwandorf Kopernikusstr. 5 92421 Schwandorf Geschäftsführer: Herr Alfred Braun www.brk-kv-schwandorf.de Geprüfte Einrichtung: BRK Senioren Wohn- und Pflegeheim Dr. Kurt-Schumacher-Str. 15 93133 Burglengenfeld Anlage: Liste der überprüften Bewohnerinnen/Bewohner In der Einrichtung wurde am 23.09.2014 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Soziale Betreuung und Lebensbegleitung Arzneimittel Wohnqualität Freiheit einschränkende Maßnahmen Mitwirkung Bauliche Gegebenheiten Personal Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Bankverbindung: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Donnerstag: von 08:00-15:30 Uhr Sparkasse Schwandorf 92421 Schwandorf Freitag: von 08:00-12:00 Uhr Kontonummer 380 009 050 Telefon 0 94 31 / 471-0 BLZ 750 510 40 Telefax 0 94 31 / 471-444 IBAN: DE 57 7505 1040 0380 0090 50 E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD Sie erreichen das Landratsamt mit Citybus 102 oder mit Linienbus 105 und 106, halbstündlich ab Zentralem Omnibusbahnhof (am Bahnhof).

- 2 - Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Im nachfolgenden Bericht wird die geschlechtsneutrale Schreibweise z.b. Bewohner, Angehöriger, Mitarbeiter usw. gewählt, um dadurch einen ungestörten Textfluss beim Lesen zu erreichen. Mit dieser Formulierung sind stets beide Geschlechter gemeint. I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen (eingestreut) Angebotene Plätze: 137 davon beschützende Plätze: keine Belegte Plätze: 137 Einzelzimmerquote: 83 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 47,21 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 9 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Hinweis: Die Feststellungen im Bereich Arzneimittel und Hygiene sind nicht Inhalt des Prüfberichtes. Die jahreszeitliche Dekoration und die verschiedenen althergebrachten Dekorationsmöbel in den Wohnbereichen lassen die gesamte Einrichtung in einer freundlich warmen Atmosphäre erscheinen. Auch die besuchten Bewohnerzimmer hinterließen einen gemütlichen und wohnlichen Eindruck. Die Tische im Speisesaal sind mit Tischdecken, Kerzen und Blumen durchgehend sehr ansprechend dekoriert und die Bewohner nehmen dort gerne ihr Essen ein. Durch die hauseigene Küche werden neue Gerichte ausprobiert, die nach entsprechender Rückmeldung durch die Bewohner im Speiseplan aufgenommen werden. Für die Betreuung dementer Bewohner stehen ausreichend Gerontofachkräfte zur Verfügung. Informationen über den gewählten Heimbeirat hängen in übersichtlicher Art und Weise in der Einrichtung aus. Die befragten Heimbeiräte fühlen sich von der Einrichtungsleitung vollständig anerkannt. Für die kath. Bewohner findet regelmäßig ein Gottesdienst statt; für die evang. Bewohner wird eine eigene Feier abgehalten.

- 3 - Das Personal wird durch zahlreiche Fortbildungsangebote ständig weitergebildet. Alle Bereiche der Pflege sind abgedeckt. Die vorgeschriebenen Brandschutzübungen sowie -begehungen werden regelmäßig durchgeführt. In zwei Situationen zwischen Bewohner und Pflegekraft konnte eine sehr gute Beziehungsqualität beobachtet werden. Sehr positiv wurde das große Aquarium im Aufenthaltsraum wahrgenommen. Ein gepflegtes schön gestaltetes Aquarium bietet neben dem dekorativen Moment, den Bewohnern oftmals eine willkommene Abwechslung zum Fernsehprogramm. Fische sind das ideale Entspannungs- und Beruhigungstraining. Es lässt die Bewohner ruhiger werden, der Blutdruck kann gesenkt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Allergiefaktoren nicht vorhanden sind. Die Fütterungs- und Reinigungsrituale zusammen mit Bewohnern stärken das Gefühl des Gebrauchtwerdens und bieten Möglichkeit der Ablenkung. Während des Hausrundgangs wurde ein Bewohner zusammen mit seinem Sohn in der Kapelle angetroffen. Der Angehörige berichtete, dass er als Sohn zufrieden mit dem Heim und den Pflegekräften sei. Er besuche seine Mutter regelmäßig. Die Qualitätsindikatoren im Bereich Helfender Umgang wurden beim besuchten Bewohner erfüllt. Es wurden fünf Bewohnerinnen und Bewohner pflegefachlich begutachtet bezüglich der Qualitätsindikatoren Mobilität, Sturz- und Dekubitusprophylaxe, Wundmanagement und Alltagsaktivität Ausscheidung sowie deren Dokumentation. Die Bewohner waren augenscheinlich in einem gut gepflegten Zustand. Sie äußerten sich lobend über die stets freundlichen Pflegekräfte. Nach dem Sturz eines Bewohners in der Eingangshalle des Pflegeheimes wurden die darauf folgende Reaktion des Pflegepersonals sowie die Sturzprophylaxe des Bewohners überprüft. Die Pflegekräfte haben richtig reagiert, die Vitalwerte gemessen und den Bewohner ins Bett gebracht. Im Laufe des Tages sollte noch der Hausarzt informiert werden. Die Sichtung der Pflegedokumentation ergab, dass ein Sturzrisiko ermittelt wurde aufgrund der Diagnose Epilepsie. Als Maßnahme zur Sturzvermeidung war das Hilfsmittel Rollator eingesetzt mittels dessen sich der Bewohner sicher bewegt. Bei einem Bewohner, der mit einem Dekubitus an der Ferse aus dem Krankenhaus kam, wurde das Wundmanagement begutachtet. Die Wunde wird konsequent gemäß der ärztlichen Anordnung versorgt und ist augenscheinlich fast abgeheilt. Die Wunddokumentation ist lückenlos. Eine Wundversorgungsfirma unterstützt die Pflegekräfte bei der Wundversorgung in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt. Die Prüfung fand in einer angenehmen Atmosphäre statt. Die Einrichtung ist offen für Beratung und Qualitätsempfehlungen.

- 4 - II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Der bisher hohe Betreuungsstandard gegenüber den Bewohnern konnte aufrechterhalten werden. Trotz des genehmigten Ausbaus der Einzelzimmer im Dachgeschoß konnten die restlichen 4 Mehrbettzimmer noch nicht aufgelöst werden. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] In den Obergeschossen steht für die Bewohner nur in einer Wohngruppe ein Speisesaal zur Verfügung. Soweit das Mittagessen nicht im großen Speisesaal eingenommen werden kann, muss das Mittagessen in Nischen oder im Seitenflur im Wohnbereich eingenommen werden. Eine Renovierung bzw. ein Neubau ist bereits angedacht. Es wird empfohlen, in der restlichen Übergangszeit bis 31.08.2016 Alternativen für die Einnahme der Mittagsverpflegung zu überlegen. Auch gestalterische Maßnahmen sind dabei zu bedenken. Nach Ablauf der eingeräumten Übergangsfrist wären die fehlenden oder zu kleinen Gemeinschaftsräume ein Mangel und dieser unverzüglich abzustellen. Der Führungsstil und die fürsorgliche Betreuung in der begutachteten Einrichtung ist dafür maßgeblich, dass trotz der nicht mehr zeitgemäßen Sanitären Anlagen (Größe, Abstände, Dusche, etc.) das BRK Senioren Wohnund Pflegeheim von allen Bewohnern gelobt und angenommen wird. Es wird trotzdem empfohlen, die geforderten baulichen Mindestanforderungen gem. der AVPfleWoqG zu erfüllen, damit in den nächsten Jahren auch die zu erwartenden geänderten Ansprüche der Bewohner erfüllt werden können. Die Vorgaben des barrierefreien Bauens sowie der AVPfleWoqG sollten bei künftigen Investitionen für Renovierung oder Neubau berücksichtigt und die FQA bereits bei der Planung beteiligt werden. Hinweis: Die gemäß 10 AVPfleWoqG mögliche Verlängerung der Angleichungsfrist ist keine Regelung, die jedem Einrichtungsträger ohne weitreichender Begründung gewährt werden kann. Die AVPfleWoqG wurde zum 01.09.2011 in Kraft gesetzt und sieht in 10 Abs. 1 Satz 1 AVPfleWoqG eine Angleichungsfrist von 5 Jahren für die 2 bis 9 AVPfleWoqG vor. Hiermit war eine Übergangsregelung von 5 Jahren geschaffen. Mit der Möglichkeit der Verlängerung der Angleichungsfrist sollte insbesondere den Trägern, die erst in den letzten Jahren vor der Gesetzesänderung 2008 in neue Einrichtungen investiert haben, ohne die Vorschriften der neuen AVPfleWoqG zu kennen, entgegengekommen werden können. Hiervon sind zu unterscheiden die Träger, die Ihre Einrichtung schon länger als 20 Jahre wirtschaftlich betrieben haben. Eine Verlängerung der Angleichungsfrist kann nur in begründeten Fällen gewährt werden. Eine komplette und lückenlose Planung ohne schuldhafte Verzögerung ist das Mindestmaß um evtl. eine Zustimmung für eine Verlängerung der Angleichungsfrist zu bekommen. Diese Voraussetzungen

- 5 - müssten auch bei einer privatrechtlichen Vereinbarung vorliegen. An die frühzeitige Beteiligung der FQA in Form der Beratung wird erinnert. Die personelle Besetzung im Nachtdienst ist mit 2 ½ Mitarbeitern gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit Fachkräften ausreichend abgedeckt. Es wird aufgrund der Bewohnerzahl(137BW), von denen 83,21% (114BW) eine Pflegestufe zuerkannt worden ist, empfohlen, den personellen Bedarf für den Nachtdienst regelmäßig zu evaluieren. Die große Uhr im Flur des 1. OG zeigte am Tag der Heimüberprüfung eine total falsche Uhrzeit an. Damit sich die Bewohner für den Tagesablauf zeitlich richtig orientieren können, wird empfohlen, die Uhr zu reparieren oder auszutauschen. Die Ausführungen der Sozialen Betreuung und die Erstellung des Plans der Sozialen Betreuung werden nicht unter Einbezug einer gerontopsychiatrischen Fachkraft gemacht. Hier wird empfohlen, dass eine gerontopsychiatrische Fachkraft koordinierend und anleitend mitwirkt und sich verantwortlich zeigt. Bei der Befragung eines jungen Bewohners im Kernqualitätsbereich Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung berichtet dieser, dass er mit seinem Zimmer ganz zufrieden sei und dass er genügend Freiraum habe seinen Tagesablauf zu gestalten. Er sei heute erst um 6.00 Uhr von einem Freund nach Hause gekommen. Er habe mit seinem Freund am PC gespielt. Besuch könne er auch im Heim empfangen. Er wolle unbedingt in Burglengenfeld wohnen bleiben. Er würde gerne in der Werkstatt für behinderte Menschen(WfbM) arbeiten gehen und sich etwas Geld dazuverdienen. Hier wird empfohlen den Bewohner für ein geeignetes Wohnheim zu motivieren, wo er besser gefördert werden kann. Es wird empfohlen, den Integrationsfachdienst(IFD) einzuschalten, damit der Bewohner beraten werden kann, ggf. in die WfbM zu gehen. Der Qualitätsindikator Alltagsaktivität Ausscheidung wurde bei einem Bewohner mit einem suprapubischen Katheter genauer betrachtet. In einem Gespräch erklärte dieser, dass er den Katheter selbst jeweils morgens abstöpsle und abends zum Bett gehen wieder anlege. Mit der Pflegekraft wurde anschließend überlegt, ob der Bewohner, der erst kürzlich ins Heim eingezogen war, den SPK überhaupt bräuchte. Zumal da ein Infektionsrisiko durch das ständige Ab- und Anstöpseln des Katheterbeutels bestünde. Auch die Einstichstelle war des Öfteren gerötet. Die Pflegekraft wollte sich mit dem Urologen in Verbindung setzen und die Notwendigkeit des Katheters besprechen. Beim Besuch eines Bewohners in seinem Zimmer wurde festgestellt, dass keine Notrufglocke vorhanden war. Lt. Auskunft der Pflegekraft wäre der Anschluss defekt und es wurde vergessen, dies dem Hausmeister zu melden. Während des Gesprächs mit dem Bewohner wurde deutlich, dass dieser mit einer Glocke nicht umgehen könne. Dennoch wird empfohlen, den Hausmeister zu informieren und den Anschluss reparieren zu lassen. Während der Durchführung einer Pflegekontrolle bei einem vollständig immobilen Bewohner aufgrund eines Apoplexes wurde die Dekubitusprophylaxe überprüft. Eine Risikoeinschätzung ergab ein hohes Dekubitusrisiko. Die Gefahr wurde richtig erkannt und daraufhin verschiedene Maßnahmen geplant und durchgeführt. Der Bewohner liegt auf einer speziellen Weichlagerungsmatratze,

- 6 - weiterhin werden die geplanten Lagerungen in einem Bewegungsplan dokumentiert. Dabei fiel jedoch auf, dass dieser nicht konsequent geführt wird und Lücken aufweist. Eine Befragung des Pflegepersonals ergab, dass manche Pflegekräfte erst nach Schichtende die gesamten Lagerungen eintragen. Empfohlen wird stets eine zeitnahe Dokumentation nach Beendigung der durchgeführten Maßnahmen. Bei einem in seinem Zimmer besuchten Bewohner, der lt. Aussage der Pflegekraft schon des Öfteren aus dem Bett gefallen ist, wurde der Qualitätsindikator Mobilität kontrolliert. Die Pflegekräfte haben nach diesen Stürzen richtig reagiert und für ihn ein Niedrigflurbett angeschafft. Da der Bewohner weiterhin aus dem Bett rollt wird empfohlen, eine Matratze vor das Bett zu legen. Dadurch wird eine Verletzungsgefahr minimiert. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Personaleinsatzplanung III.1.1. Sachverhalt: Bei der turnusgemäßen Überprüfung in der BRK-Senioren Wohnund Pflegeeinrichtung am 23.09.2014 wurde bei der Personalüberprüfung festgestellt, dass drei erkrankte Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind und somit nicht mehr bei der Fachraftquotenberechnung berücksichtigt werden können. Die Einrichtung hat am Tag der Heimüberprüfung die geforderte Fachkraftquote von mind. 50% nicht erfüllt. Bezüglich des Personalschlüssels liegt die FK-Quote bei 45%, sodass die gesetzliche Mindestgrenze von 50% als einzusetzendes Fachpersonal nicht erfüllt ist. Die aktuell fehlenden 2,49 Mitarbeiter verursachen auch in einer großen Einrichtung mit 137 Bewohnern über einen längeren Zeitraum Probleme, die kurzfristig nicht behoben werden können. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3.Die geforderte Fachkraftquote kann derzeit nur durch die Einstellung von neuen Fachkräften oder durch die Übernahme des eigenen Fachkräftenachwuchses nach der Ausbildung erreicht werden. Die vorübergehende Unterstützung durch Leiharbeiter wird als Positiv bewertet, sollte jedoch die Unterbesetzung vollständig ausgleichen. Gemäß Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 PfleWoqG hat der Träger sicherzustellen, dass immer ausreichend Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen. Die Sicherstellung verlangt nicht nur eine Einsatzplanung, die den Einsatz ausreichender und entsprechend qualifizierter Betreuungskräfte regelt, sondern die auch den Ausgleich kurzfristiger Ausfälle von Betreuungskräften ermöglicht. Das Engagement der Trägers, selbst Fachkräfte auszubilden zeigt, dass er die Betreuung seiner Bewohner durch

- 7 - Fachkräfte sicherstellen will und auf Qualität Wert legt. Die Heimleitung beachtet schon, dass die weichen Faktoren einer Einrichtung für die Zufriedenheit der Mitarbeiter nicht unwesentlich sind. Sie fördern damit insbesondere in der Zeit des Fachkräftemangels die Chance, das erforderliche Fachpersonal bei Bedarf gefunden werden kann. III.2. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und angemessene Hilfsmittel III.2.1.1. Sachverhalt: Der Bewohner wurde im Rollstuhl sitzend im Aufenthaltsraum angetroffen. Er war mit einem einfachen Bauchgurt ohne Schrittfixierung an seinen Rollstuhl fixiert. Bei der Funktionsüberprüfung wurde eine unsachgemäße Anwendung des Bauchgurtes festgestellt. Der Gurt war sehr locker. Zwischen Gurt und Körper passten gut zwei Hände. Der Bewohner war nicht in der Lage, den Gurt eigenständig zu öffnen bzw. sich der Pflegekraft mitzuteilen. Somit bestand eine Gefahr für die Gesundheit des Bewohners. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3.1. Haltegurte müssen körpernah anliegen. Auf die Sitzgenauigkeit der Gurte ist zu achten. Lose sitzende Gurte können Unfälle wie beispielsweise Strangulationen hervorrufen. Es gilt zu überprüfen, ob der Bewohner den Bauchgurt überhaupt zur Stabilisierung der Sitzposition im Rollstuhl benötigt bzw. in welchen Situationen (z. B. Transport) der Bauchgurt eine notwendige Sicherheitsmaßnahme darstellt. Der Träger einer Einrichtung übernimmt im Rahmen der Pflege- und Betreuungsaufgaben die Verpflichtung, für das Wohl der Bewohner in der Weise Sorge zu tragen, dass er sich bemüht, körperliche und /oder psychische Schäden abzuwenden und mögliche Gefahren zu begrenzen. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG

- 8 - Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schwandorf Wackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse poststelle@landkreis-schwandorf.de-mail.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 93047 Regensburg, Haidplatz 1, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Haidplatz 1 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. [Sofern kein Fall des 188 VwGO:] Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. FQA - Heimaufsicht Landratsamt Schwandorf