OPTIONEN IN DER Seminar aus Finanz- und Versicherungsmathematik WS 2012/13 Ines Riedler
AGENDA Bedeutung von Optionen in der LV Probleme bei Vertragsanpassungen Definition Klassifizierung Beispiele: Gestaltungsrechte Beispiele: Versicherungstechnische Option Beispiele: Finanzoption
BEDEUTUNG VON OPTIONEN IN DER Langfristige Versicherungsverträge Änderungen bei Versicherungsbedarf Anpassung des Vertrages Bewertung von Optionen in SII verankert Artikel 79 in Rahmenrichtlinie 2009/138/EG Auswirkung auf zukünftige Zahlungsströme
PROBLEME BEI VERTRAGSANPASSUNGEN Selektionseffekte Gesundheits- und Risikoprüfung Objektive Ereignisse Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf
DEFINITION VON OPTIONEN IN DER Vertragsveränderung vs. Option Definition von Optionen in der LV: Als implizite Option eines Lebensversicherungsvertrages bezeichnen wir das vertraglich oder gesetzlich festgelegte Recht des Versicherungsnehmers, zu einem oder mehreren zukünftigen Zeitpunkten, sofern gegebenenfalls gewisse für die Ausübung der Option notwendige Bedingungen erfüllt sind, in den Versicherungsvertrag derart einzugreifen, dass sich künftige, d.h. nach der Ausübung liegende, Zahlungsströme hinsichtlich ihrer Zeitpunkte, Höhe oder Eintrittswahrscheinlichkeit verändern. Weitere unterschiedliche Definitionen
KLASSIFIZIERUNG VON OPTIONEN IN DER Kategorisierung anhand von potentiellen zusätzlichen Risiken Einteilung in drei Klassen: Gestaltungsrechte Keinerlei zusätzliches Risiko! Versicherungstechnisches Risiko Finanzrisiko
VERSICHERUNGSTECHNISCHES RISIKO Tod, Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit Mögliche Ursache: adverse Selektion Maßnahmen: Gesundheitsprüfung Beitragszuschläge angemessene Rechnungsgrundlagen
FINANZRISIKO Negative finanzielle Auswirkungen für den Versicherer Nicht geplante Auszahlungen Zinszusagen Kapitalmarktveränderungen: Marktzins vs. Verzinsung der LV-Produkte
BEISPIELE
WIDERSPRUCHSRECHT (GESTALTUNGSRECHT) Widerspruchsrecht verankert in 5 VersVG Kein zusätzliches versicherungstechnisches Risiko Nichtaufnahme des Vertrages in den Bestand
VORAUSZAHLUNG (GESTALTUNGSRECHT) Art Darlehen bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufwertes Gestaltungsrecht Wenn Zinssatz erst bei Vergabe fixiert Finanzoption Falls Zinssatz im Vorhinein vereinbart Swaption
RENTENWAHLRECHT (GESTALTUNGSRECHT) Bei Versicherungsablauf Wahl zwischen Einmalzahlung Rentenzahlung Kein zusätzliches Versicherungs- und Finanzrisiko Aktuelle Rechnungsgrundlagen
NACHVERSICHERUNGSGARANTIE (VERSICHERUNGSTECHNISCHES RISIKO) Möglichkeit ohne erneute Risikoprüfung Abschluss einer neuen Versicherung Veränderung von bestehenden Verträgen Ausübung ist geknüpft an objektive Ereignisse geknüpft Zusätzliche Bedingungen Fristen, Höchstalter, Höhe der Versicherungssumme Kein Finanzrisiko
PFLEGERENTENOPTION (VERSICHERUNGSTECHNISCHE OPTION) Recht auf Abschluss einer Pflegerente Keine Gesundheitsprüfung! Kein Finanzrisiko Abschluss zu aktuellen Bedingungen
RÜCKKAUFOPTION (FINANZOPTION) Kündigungsrecht verankert in 8 Abs 2 VersVG Rückkaufwert abzüglich Stornoabzug Finanzmathematische Einordnung Bermuda-Put-Option auf Forward-Vertrag Ausübungspreis ist Rückkaufwert Versicherungstechnisches Risiko (untergeordnete Rolle) Ausübung der Option durch gute Risiken => Adverse Selektion
PRÄMIENFREISTELLUNG (FINANZOPTION) Prämienfreistellung verankert in 173 VersVG Finanzmathematische Einordnung Put-Option auf Forward-Vertrag Ausübungspreis ist Null Versicherungstechnisches Risiko (untergeordnete Rolle) Adverse Selektion
WIEDERAUFNAHME PRÄMIENZAHLUNG (FINANZOPTION) Möglichkeiten des Ausgleichs von Prämienfreistellung: Nachzahlung von Beiträgen Höhere Beiträge in der Zukunft Verringerter Versicherungsschutz Spekulation von höheren Kapitalmarktzinsen Finanzmathematische Einordnung Call-Option auf einen Forward-Vertrag Ausübungspreis ist Höhe der Nachzahlung Kein Versicherungstechnisches Risiko