Frankfurt, 21. März 2012 7. Deutsche Distressed- Assets-Konferenz Fallstricke in Kreditverträgen bei Restrukturierungen Jan von Schuckmann, Noerr Consulting AG Dr. Nikolai Warneke, Rechtsanwalt, Noerr LLP
Restrukturierung von Kreditverbindlichkeiten Restrukturierung von bilateralen Kreditverträgen Vorteile der Überführung von bilateralen Kreditverträgen in eine Konsortialstruktur Idealerweise Abschluss eines Sicherheitenpoolvertrages Restrukturierung von Konsortialkreditverträgen Vor- und Nachteile von Konsortialkreditverträgen bei der Restrukturierung aus Sicht des Kreditnehmers und des Investors 2
Überblick der Entwicklung von Herlitz Der Herlitz Konzern ist mit rd. 300 Mio. EUR Konzernumsatz einer der führenden Anbieter für Schul- und Büroartikel in Europa mit einen besonderen Schwerpunkt in Osteuropa Die Entwicklung von Herlitz war insbesondere in den 80er Jahren durch ein starkes Umsatzwachstum bei steigender Verschuldung geprägt Aufgrund von Fehlinvestitionen und auslaufender Berlin- Subventionen konnte Ende der 90er Jahre eine auslaufende Anleihe nicht bedient werden, so dass eine umfangreiche Restrukturierung im Rahmen eines Banken- Pools begonnen wurde Die Herlitz AG bewältigte als erste börsennotierte Gesellschaft in Deutschland im Jahre 2002 ein Insolvenzplanverfahren 3
Historische Umsatzentwicklung von Herlitz Umsatzentwicklung, Herlitz Konzern, 1972 bis 2004 in Mio. EUR 4
Eckwerte der wirtschaftlichen Entwicklung des Herlitz Konzerns Eckwerte der wirtschaftlichen Entwicklung, Herlitz Konzern, 1997 bis 2000 in Mio. EUR 5
Entwicklung der Finanzierung von Herlitz 1999 2001 2002 2005 Bildung des Bankenpools Abschluss des Sicherheiten Pool Kapitalschnitt und Kapitalerhöhung (Anteil 67%) durch Bareinlage 30 Mio. EUR Wandelgenussrechte 4,26 EUR/Stück Insolvenzplanverfahren für die wesentlichen Gesellschaften Trennung von Immobilien und operativen Geschäft Verkauf der Anteile an Advent International Refinanzierung durch eine LBO Struktur 6
Die Pool-Konstruktion hat bei Herlitz die finanzielle Restrukturierung über eine langen Zeitraum ermöglicht Die Bündelung aller Bankensicherheiten in einem Sicherheitenpoolvertrag bei Begin der Restrukturierung 1999, hat den erfolgreichen Abschluss aller Maßnahmen abgesichert. Die Rechtskonstruktion des Sicherheitenpools schützte die beteiligten Banken vor unkontrollierten Verkäufen der Kreditanteile Aus dem bestehenden Cash-Flow wurden 2 von 11 Banken im Rahmen der Finanzierung zu Quoten abgelöst. Die 2001 erfolgten Kapitalmaßnahmen (Debt-Equity-Swap und Barkapitalerhöhung) waren wesentliche Vorrausetzung für die erfolgreiche Bewältigung des Insolvenzplanverfahrens in 2002 7
Nachteile von bilateralen Kreditverträgen in der Krise des Kreditnehmers Beispiele für Fallstricke bei bilateralen Kreditverträgen Nachbesicherungsrecht, Negativklausel und Gleichrangerklärung Drittverzugsklausel (cross default) Kreditnehmer gerät zwischen die Fronten der Kreditgeber Aufwendige Kommunikation erschwert Verhandlungsfortschritte (Vermeintliche) asymmetrische Informationslagen bestärken Misstrauen der Kreditgeber Effektive Sanierungsmaßnahmen setzen Geschlossenheit der Kreditgeber voraus Nachteile für den Investor 8
Der Konsortialkreditvertrag bei Restrukturierungen Konsortialkreditvertrag bietet in der Krise Stabilitätsvorteile Einbindung der Kreditgeber in Mehrheitsentscheidungen bei standstill, waiver und Kündigung Selbstregulierung im Konsortium Konsortialführer bündelt Kommunikation Fallstricke bei Konsortialkreditverträgen aus Sicht des Investors Zusammensetzung des Konsortiums / Übertragbarkeit Debt buy backs Risiken bei ausländischem Recht 9
Finanzierungseckwerte in der historischen Entwicklung von Herlitz Kapitalbindungseckwerte, Herlitz Konzern, 2007 bis 2010 in Mio. EUR 10
Kreditkosten in der historischen Entwicklung von Herlitz Finanzierungskosten, Herlitz Konzern, 2003 bis 2007 [Indexiert auf 2003] 11
Die neuen rechtlichen Regelungen im Rahmen von ESUG hätten die Sanierung von Herlitz unterstützt Die Möglichkeiten des ESUG im Rahmen von Restrukturierungen erleichtern zukünftig die gezielte Restrukturierung von Unternehmenseinheiten Wie auch in der Vergangenheit ist eine wesentlicher Erfolgsfaktor die Herstellung der Einigkeit der Interessen der wesentlichen Gläubigergruppen. Die Umsetzung von belastbaren Poolvereinbarungen können die Restrukturierung von Unternehmen unterstützen und die Gläubigerinteressen gerade unter ESUG ordnen. Durch ESUG wären viele Schritte einfacher und schneller gestaltbar gewesen; die notwendigen operativen Lösungen hätten diese Schritte nicht ersetzten können. 12
Ihre Ansprechpartner Jan von Schuckmann Noerr Consulting AG Charlottenstrasse 57 10117 Berlin Tel. +49 30 2094 2200 Jan.vonSchuckmann@noerrconsulting.com Dr. Nikolai Warneke Rechtsanwalt Noerr LLP Börsenstraße 1 60313 Frankfurt am Main Deutschland Tel. +49 69 9714 77 211 Nikolai.Warneke@noerr.com