Weiterbildungsdatenbanken zwischen Werbung und Information Redaktionelle Spielräume im Paragrafendschungel Rechtsfragen 19. März 2014, Bonn Stefan Labesius, M. A. Rechtsanwalt
Agenda I. Einführung II. Datenschutzrechtliche Aspekte III. Urheberrechtliche und ausgewählte IP-rechtliche Aspekte IV. Bewertung Empfehlungen
I. Einführung Zweck von Weiterbildungsdatenbanken Erfassung, Systematisierung und Veröffentlichung von Weiterbildungsangeboten Informationbedürfnisvon Anbietern und Kunden Herstellung von Vergleichbarkeit Qualitätstransparenz (z. B. Zertifikate) Notwendige Informationen Kursdaten z. B. Titel/Thema, Veranstalter Kontaktdaten Anbieterbeschreibung Kursinhalte z. B. Kursbeschreibung, -gliederung
I. Einführung Beispiele (aus: http://hamburg.kursportal.info)
I. Einführung Beispiele (aus: http://hamburg.kursportal.info)
II. Datenschutzrechtliche Aspekte Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe personenbezogener Daten Personenbezogene Daten = Informationen, die Eigenschaften über eine natürliche Person enthalten Name, Alter, Adresse, Beruf, Familienstand, Vorlieben individuelle Merkmale... z. B. Kursleiter, Ansprechpartner des Kursanbieters
II. Datenschutzrechtliche Aspekte Zulässigkeit aufgrund gesetzlicher Gestattung... öffentliche Stellen (öffentl. Hand) Datenenverwendung im Rahmen der Aufgabenerfüllung Datenspeicherung, -veränderung oder -nutzung für andere Zwecke, offensichtlich nicht-öffentliche Stellen Datenerhebung,-speicherung, -veränderung oder -übermittlung zulässig, wenn Daten allgemein zugänglich sind
II. Datenschutzrechtliche Aspekte... oder auf Grundlage einer Einwilligung freie informierte Entscheidung des Betroffenen über Art und Umfang einer Datenverwendung Dauer Zweck Schriftform, aber elektronisch unter besonderen Voraussetzung möglich (Protokollierung und Speicherung der Einwilligung)
III. Urheberrechtliche Aspekte Schutzgegenstand Texte, Bilder, Grafiken des Veranstalters Struktur des Programmangebots? Zustimmungspflichtige Handlungen, u. a. Vervielfältigen = Kopieren Öffentlich Zugänglichmachen = Abruf im Internet Bearbeiten = z. B. Kürzen, Verkleinern, Anpassen
III. Urheberrechtliche Aspekte Zustimmung durch...... Lizenz, Gestattung (z. B. in Nutzungsbedinungen, AGB, Arbeitsvertrag)... schlichte Einwilligung bei im Internet eingestellten Werke (vorbehaltl. Anderer ausdr. Regelungen in AGB o. ä.) Zustimmung entbehrlich bei Schranke (z. B. Zitat) aber i. d. R. selten Anwendung
III. Weitere IP-rechtliche Aspekte Marken und geschützte Kennzeichen Grundsatz: Verwendung als Marke im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistung ohne Zustimmung nicht gestattet Verwendung ohne Zustimmung des Rechtsinhabers aber zulässig,...... von dessen Name und Anschrift,... als Angabe über Merkmale und Eigenschaften... als notwendiger Hinweis auf Bestimmung der geschützten Waren oder Dienstleistungen sofern kein Verstoß gegen gute Sitten/Gepflogenheiten im Verkehrs
IV. Bewertung Bei kooperativer Nutzung von Daten und Inhalten AGB bzw. Nutzungsbedinungen bereitstellen, u. a. mit folgendem Inhalt: Zuständigkeiten für Einhaltung des Datenschutz bestimmen Umfang und Dauer der Datennutzung festlegen Nutzung und Bearbeitung von geschützten Inhalten eigene Lizenzierung festlegen Freistellungsklauseln verwenden
IV. Zusammenfassung Verwendung personenbezogener Daten aus frei zugänglichen Quellen grds. zulässig Bei Übernahme von Inhalten im Internet kann schlichte Einwilligung vorliegen (ggf. abweichende ausdr. Regelung in AGB beachten!) Verwendung von Marken und Kennzeichen als Beschreibung von Kursinhalten grds. zulässig
IV. Zusammenfassung Weitere Informationen beim WISY unter: http://b2b.kursportal.info/index.php?title=rechtsfragen http://b2b.kursportal.info/index.php?title=rechtsgrundlagen http://hamburg.kursportal.info/g679 (AGB) http://www.ifross.org