Reglement Elternmitwirkung

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Transkript:

vom 20. Juni 2013 Version Datum Ansprechperson Änderungen 1.0 20.06.2013 Schulbehörde Neufassung

Inhaltsverzeichnis 1. Name... 3 2. Grundlagen... 3 3. Ziele... 3 4. Grundsätze / Einleitung... 3 5. Organigramm... 4 6. Wahlen... 4 6.1. Rahmenbedingungen und Restriktionen für Klassendelegierte... 4 6.2. Ablauf der Wahlen... 5 6.2.1. Neuwahlen... 5 6.2.2. Stille Wahl... 6 6.2.3. Wahl der Vorstände... 6 7. Organe... 7 7.1. Klasseneltern... 7 7.2. Klassendelegierte... 7 7.3. Vorstände Elternräte... 7 7.4. Koordinationsgremium... 8 7.5. Schulleitung... 8 7.6. Lehrpersonenvertretung... 8 7.7. Schulpflege... 8 7.8. Arbeitsgruppen... 8 7.9. Projektgruppen... 8 8. Sitzungen... 9 8.1. Vorstandssitzungen... 9 8.2. Klassendelegiertenversammlungen... 9 8.3. Koordinationsgremium... 9 8.4. Arbeits- und Projektgruppen... 9 9. Abgrenzung... 9 10. Infrastruktur, Administration... 9 11. Information, Kommunikation... 10 12. Finanzen... 10 13. Genehmigung... 10 14. Inkraftsetzung... 10 15. Überprüfung... 10 Anhang 1: Wahlprotokoll der Klassendelegierten 11 Seite 2/11

1. Name Elternräte Schule Wiesendangen-Bertschikon 2. Grundlagen Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes vom 07. Februar 2005 und den Rahmenbedingungen Elternmitwirkung der Schulpflege Wiesendangen-Bertschikon vom 15. Januar 2013 erlässt die Schulpflege Wiesendangen-Bertschikon folgendes Reglement. 3. Ziele Die Elternmitwirkung bezweckt die Kontaktpflege, den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft. Sie dient der Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler, die sich aus dem Erziehungsauftrag der Eltern sowie dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ergibt. Die Elternmitwirkung bezieht die Eltern als Gruppe in die Schule ein und beinhaltet Mitarbeit und Mitsprache. Schulorgane und organisierte Elternschaft arbeiten in einem definierten Rahmen zusammen. Die Elternschaft kann ihre Anliegen einbringen und wird angehört. Die Elternräte sind Ansprechpartner für die Schulorgane. Die Elternräte organisieren Elternbildungsanlässe. Die Elternräte werden in die schulische Qualitätsentwicklung einbezogen. 4. Grundsätze / Einleitung Das Reglement Elternmitwirkung gilt für die Primar- und Sekundarschule der Schulgemeinde Wiesendangen-Bertschikon. Der Begriff Eltern steht für alle Erziehungsberechtigten der Kindergärten, Primarschulen und Sekundarschule. Die Elternmitwirkung ist konfessionell, politisch und kulturell unabhängig und neutral. Die Mitwirkung der Eltern ist freiwillig und ehrenamtlich. Die Schulleitung und Schulpflege kann an den verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen, Klassendelegiertenversammlungen, Vorstandssitzungen und Koordinationssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Seite 3/11

5. Organigramm 6. Wahlen 6.1. Rahmenbedingungen und Restriktionen für Klassendelegierte Die Wahl der Klassendelegierten erfolgt durch die bisherigen Klassendelegierten oder eine Vertretung des Vorstands. Alle Eltern der jeweiligen Klassen sind stimmberechtigt. Gewählt werden können nur Eltern, die bei der Wahl persönlich anwesend sind resp. vorgängig schriftlich dem Vorstand mitgeteilt haben, dass sie sich für die Wahl zu Verfügung stellen. Nicht wählbar sind festangestellte Mitarbeitende der Schule und Mitglieder der Schulpflege sowie deren Partner oder Partnerinnen. Ein Elternteil kann nur in einer Klasse als Klassendelegierter oder Klassendelegierte gewählt werden. Nicht möglich ist, dass beide Elternteile in derselben Klasse Klassendelegierte sind. Finden sich keine Klassendelegierten, so verbleibt die entsprechende Klasse für ein Schuljahr ohne Vertretung. Die Klassendelegierten werden für ein Amtsjahr gewählt. In einem bestehenden Klassenzug können für das darauffolgende Schuljahr Stille Wiederwahlen erfolgen. Seite 4/11

6.2. Ablauf der Wahlen 6.2.1. Neuwahlen Die Lehrpersonen der neuen Klassen führen in den ersten sechs Wochen des Schuljahres einen Elternabend durch. Die Eltern werden mit der Einladung zum Elternabend auf die Wahl der Klassendelegierten aufmerksam gemacht. Die Wahlleitung stellt den Elternrat vor (Ziel, Zweck, Organisation) und erklärt das Wahlprozedere. Die anwesenden Eltern können zwei Wunschkandidatinnen/Wunschkandidaten schriftlich nominieren. Die Selbstnomination ist erlaubt. Die Namen aller Nominierten werden notiert. Diese werden angefragt, ob sie bereit wären, für die Wahl zu kandidieren. Möchte jemand nicht kandidieren, kann die Nomination ohne Begründung abgelehnt werden. Die Kandidierenden stellen sich kurz vor. Die anwesenden Eltern erhalten zwei Wahlzettel für die Wahl der beiden Klassendelegierten. Pro Kandidat/Kandidatin darf nur eine Stimme abgegeben werden. Es gilt das einfache Mehr. Erhalten mehrere Eltern gleich viele Stimmen, wird erneut ein Wahlgang durchgeführt. Die Wahlleitung erstellt ein Wahlprotokoll (Anhang 1) und leitet dieses dem Vorstand des Elternrats weiter. Seite 5/11

6.2.2. Stille Wahl Der Vorstand holt vor den Sommerferien die Bereitschaft der amtierenden Klassendelegierten ein, sich für ein weiteres Schuljahr im bestehenden Klassenzug als Klassendelegierte zu Verfügung zu stellen. Wenn die Bereitschaft vorhanden ist, kann eine Stille Wahl durchgeführt werden. o Der Vorstand beauftragt die entsprechenden Klassendelegierten mittels eines Formulars die Stille Wahl zu veranlassen, unter Angabe einer Frist von zehn Kalendertagen für allfällige Vorbehalte von Eltern. Die Antworten gehen direkt an den Vorstand. o Nach abgelaufener Frist informiert der Vorstand, ob Vorbehalte der Eltern vorhanden sind, was eine Neuwahl zur Folge hat. o Ohne Vorbehalte der Eltern informiert der Vorstand die Klassendelegierten über ihre Wiederwahl. Wenn die Bereitschaft nicht vorhanden ist, wird eine Neuwahl durchgeführt. 6.2.3. Wahl der Vorstände Die Klassendelegierten wählen die Vorstände aus ihrer Mitte. Es ist wünschenswert, dass alle Schulstandorte vertreten sind. Die Vorstände setzen sich aus je fünf Klassendelegierten zusammen und konstituieren sich selbst. Die bestehenden Vorstände führen vor den Herbstferien je eine Klassendelegiertenversammlung durch. Die anwesenden Klassendelegierten können fünf Wunschkandidaten nominieren. Die Selbstnomination ist erlaubt. Die Namen aller Nominierten werden notiert. Diese werden angefragt, ob sie bereit wären, für die Wahl zu kandidieren. Möchte jemand nicht kandidieren, kann die Nomination ohne Begründung abgelehnt werden. Die Kandidierenden stellen sich kurz vor. Die Wahlleitung führt die Wahl durch. Es gilt das einfache Mehr. Erhalten mehrere Delegierte gleich viele Stimmen, wird erneut ein Wahlgang durchgeführt. Seite 6/11

7. Organe 7.1. Klasseneltern Die Klasseneltern treffen sich auf Einladung der Lehrpersonen und wählen ihre Klassendelegierten in den Elternrat. Die Klasseneltern haben die Möglichkeit, Anliegen einzubringen und können in Arbeits- und Projektgruppen und an Anlässen mitwirken. Die Klasseneltern können über die Klassendelegierten Anträge an die Vorstände stellen. 7.2. Klassendelegierte Die Klassendelegierten bilden gemeinsam die Elternräte. Sie vertreten die Anliegen und Vorschläge ihrer Klasseneltern und leiten sie gegebenenfalls an den Vorstand weiter. Sie arbeiten mit den Lehrpersonen zusammen. Sie nehmen an den Klassendelegiertenversammlungen teil und arbeiten in Arbeitsund Projektgruppen mit. Sie informieren ihre Klasseneltern bei Bedarf. Die Klassendelegierten wählen ihren Vorstand. 7.3. Vorstände Elternräte Der Vorstand bestimmt den Sitzungsrhythmus. Er organisiert, leitet und protokolliert die Sitzungen und Klassendelegiertenversammlungen. Er erstellt ein Jahresprogramm im Rahmen des Budgets. Er ist verantwortlich für die Durchführung der Wahlen. Er regt Projekte an, welche die Elternmitwirkung betreffen, und bewilligt sie nach Absprache mit der Schulleitung. Er setzt Arbeits- und Projektgruppen ein und koordiniert sie. Er greift Anliegen der Klassendelegierten auf. Er informiert in Absprache mit der Schulleitung über die Aktivitäten. Seite 7/11

7.4. Koordinationsgremium Das Koordinationsgremium besteht aus je einer Vertretung der beiden Vorstände sowie der Schulleitung. Das Koordinationsgremium spricht übergeordnete Themen und Termine ab. Bei Bedarf kann die Schulpflege eingeladen werden. 7.5. Schulleitung Die Schulleitung gewährleistet den Informationsfluss zwischen den Elternräten und der Schule. Sie trägt Anliegen der Schule in den Elternrat. Sie hat in den Elternräten eine beratende Funktion, jedoch kein Stimmrecht. 7.6. Lehrpersonenvertretung Die Lehrpersonenvertretung gewährleistet den Informationsfluss zwischen den Elternräten und den Lehrpersonen. Sie trägt Anliegen der Lehrpersonen in die Elternräte. Sie hat in den Elternräten eine beratende Funktion, jedoch kein Stimmrecht. 7.7. Schulpflege Die Schulpflege kann bei Bedarf an den Sitzungen, den Klassendelegiertenversammlungen und den Treffen des Koordinationsgremiums mit beratender Stimme teilnehmen. 7.8. Arbeitsgruppen Die Arbeitsgruppen können aus Klasseneltern, Klassendelegierten und/oder Vorstandsmitgliedern bestehen. Arbeitsgruppen sind zeitlich nicht begrenzt. Die Arbeitsgruppen berichten dem jeweiligen Vorstand. 7.9. Projektgruppen Die Projektgruppen können aus Klasseneltern, Klassendelegierten und/oder Vorstandsmitgliedern bestehen. Projektgruppen sind zeitlich begrenzt. Die Projektgruppen berichten dem jeweiligen Vorstand. Seite 8/11

8. Sitzungen 8.1. Vorstandssitzungen Die Vorstände führen mindestens vier Sitzungen im Jahr durch. Die Schulleitung und Lehrpersonenvertretung sind mindestens an zwei Sitzungen anwesend. Die Sitzungsprotokolle werden an den Vorstand, die Schulleitung, die Lehrpersonenvertretung und die Schulpflege verteilt. 8.2. Klassendelegiertenversammlungen Die Vorstände führen mindestens zwei Klassendelegiertenversammlungen im Jahr durch. Die Sitzungsprotokolle werden an den Vorstand, die Klassendelegierten, die Schulleitung, die Lehrpersonenvertretung und die Schulpflege verteilt. 8.3. Koordinationsgremium Das Koordinationsgremium führt zwei Sitzungen im Schuljahr durch. Die Sitzungsprotokolle werden an den Vorstand, die Schulleitung, die Lehrpersonenvertretung und die Schulpflege verteilt. 8.4. Arbeits- und Projektgruppen Die Arbeits- und Projektgruppen führen ihre Sitzungen nach Bedarf durch. Die Sitzungsprotokolle werden an den Vorstand weitergeleitet. 9. Abgrenzung Der Elternrat übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktion aus. Die Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder und Klassen, sowie die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule, sind nicht Aufgabe der Elternräte. Themen wie Promotion, Klassenzuteilung, Wahl der Lehrmittel sowie Methoden und Inhalte des Unterrichts gehören nicht zum Mitsprachebereich des Elternrats. Für den gesamten Bereich der Personal- und Schulführung haben die Elternräte kein Mitspracherecht. 10. Infrastruktur, Administration Den Elternräten steht die schulische Infrastruktur (Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen, Kopierer, Papier, Porti usw.) kostenlos zur Verfügung. Seite 9/11

11. Information, Kommunikation Die Elternräte informieren die Eltern regelmässig über ihre Aktivitäten und Beschlüsse, die Öffentlichkeit bei Bedarf über Aktivitäten. Informationen erfolgen in Absprache mit der Schulleitung. Dazu stehen die Kommunikationsmittel der Schule zu Verfügung. Elternbriefe können über die Lehrpersonen oder elektronisch verteilt werden. Klassenadressen (inkl. Mailadressen) stehen ausschliesslich für die offiziellen Informationen im Rahmen der Elternmitwirkung zur Verfügung. Nur die Klassendelegierten sind berechtigt, Informationen gleichzeitig an alle Klasseneltern zu versenden oder zu verteilen. Der Versand erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrperson, diese bekommt eine Kopie zur Kenntnis. 12. Finanzen Die Schulpflege stellt den Elternräten jährlich einen Betrag für eigene Projekte zur Verfügung. Zusätzliche finanzielle Mittel für Projekte zur Unterstützung der Schule können bei der Schulleitung beantragt werden. Die Vorstände erhalten jährlich einen Betrag für eine gemeinsame Aktivität, die im Sinne einer Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu verstehen ist. 13. Genehmigung Änderungen und Anpassungen des Reglements werden von den Vorständen erarbeitet, den Lehrpersonen und der Schulleitung zur Prüfung vorgelegt und von der Schulpflege genehmigt. 14. Inkraftsetzung Das Reglement wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, von den Lehrerpersonen und der Schulleitung geprüft und von den Schulbehörden am 20.06.2013 genehmigt. Es tritt ab Schuljahr 2013/2014 in Kraft. Dieses Reglement ersetzt alle vorgehenden Reglemente der Elternmitwirkung, wie namentlich das "Reglement Elternforum der Schulgemeinde Wiesendangen" Version 009 vom 30. April 2008. "Reglement Elternrat der Schulgemeinde Wiesendangen" Version 002 vom 24. Juni 2004. 15. Überprüfung Dieses Reglement wird zwei Jahre nach Inkraftsetzung durch eine Arbeitsgruppe evaluiert. Seite 10/11

Anhang 1 Wahlprotokoll der Klassendelegierten Klasse Schuljahr Wahlleitung Liste der nominierten Personen Name / Vorname Anzahl Nominierungen ist bereit zu kandidieren Liste der Kandidaten / Kandidatinnen Name / Vorname Anzahl erhaltener Stimmen Wahlgang Nr. Liste der gewählten Klassendelegierten Name / Vorname Adresse Telefon/ Email Ort / Datum Unterschrift des Wahlleitung.. Geht an: Vorstand Elternrat Seite 11/11