Informationsblatt gemäß 4 Alt FG. I. Angaben über den Emittenten

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Transkript:

Informationsblatt gemäß 4 Alt FG I. Angaben über den Emittenten 1.1. Rechtsform: Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung 1.2. Firma: Huttenstr. 7 GmbH & Co. KG 1.3. Sitz: Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald 1.4. Telefon: +49 89 5390 63960 1.5. E-Mail: werner.schilcher@primusconcept.com 1.6. Internet-Adresse: http://www.primusconcept.com/ 1.7. HR-Nummer: HRA 106203 Amtsgericht München 1.8. Ust-IdNr: DE300110252 1.9. Gewerbescheine: Projektentwicklung von Grundstücken zur Wohn- und Gewerbebebauung, An- Verkauf von Immobilien 1.10. Kapitalstruktur in Tausend Euro, differenziert nach Stimmrecht, Dauer, Reihenfolge im Insolvenzfall: Kapitalstruktur Art TEUR Stimmrecht Reihenfolge Eröffnungsbilanz vom 04.11.2016 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 1 0 % 2 Summe Eigenkapital 1 Fremdkapital Bank 0 Sonst. Verbindlichkeiten Restkaufpreis Betriebsausstattung Summe Fremdkapital 0 0 1 0 1 1.11. Organwalter: Werner Schilcher (Geschäftsführer der Komplementär- GmbH), Otto-Heilmann-Straße 17, 82031 Grünwald, 1.12. Eigentümer/ Komplementär: PRIMUS Concept Immobilienpartner und Beteiligung GmbH 1.13 Wirtschaftliche Eigentümer: Werner Schilcher

1.14 Unternehmensgegenstand: Ankauf, Die Entwicklung und/ oder Vermarktung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. 1.15 Beschreibung des geplanten Projekts oder der geplanten Dienstleistung: Das Nachrangdarlehen dient der Finanzierung von Immobilienprojekten, welche im Eigentum der Huttenstr. GmbH & Co. KG liegen. Das Projekt besteht aus der Entwicklung eines Mehrfamilienhauses in München-Waldperlach mit einer Wohnfläche von ca. 535 qm. (siehe Exposé in Anlage) II. Angaben über das alternative Finanzierungsinstrument 2.1. Rechtsform und Art des alternativen Finanzierungsinstruments: Die Darlehensnehmerin beabsichtigt im Wege des Crowdinvesting liquide Mittel in Form eines Unbesicherten Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritts im Gesamtausmaß von bis zu 650.000,00 EUR einzuwerben. Zu diesem Zweck wird der Darlehensvertrag über die Gewährung eines qualifizierten Nachrangdarlehens zwischen der Darlehensnehmerin und den Darlehensgeber abgeschlossen. 2.2. Laufzeit: 18 Monate 2.3. Kündigungsfristen und Kündigungstermine: Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen ( außerordentliches Kündigungsrecht ). Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine rentable Realisierung des Bauvorhabens unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint, c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbetrieb aufgibt. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt.

Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 2.5. Angaben über die Art du Höhe der Verzinsung oder Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses: Ab dem Einzahlungstag bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung innerhalb des Rückzahlungsfensters (hierzu sogleich) ist das Darlehen mit einem festen Zinssatz von jährlich 6,5 Prozent zu verzinsen. Zinszahlung und Darlehensrückzahlung erfolgen endfällig am Ende der Laufzeit. 2.6. Kosten: Den Anleger treffen keinerlei einmalige und laufende Kosten durch diese Emission. Die angegebenen anfallenden Kosten werden vom Emittenten getragen und haben keinen Einfluss auf die Zeichnungssumme. Bei dem derzeit laufenden Funding (Schwarmfinanzierung) erhält ZINSLAND die folgenden Zuwendungen: Pauschal fällt für den Emittenten Huttenstr. 7 GmbH & Co. KG eine Treuhandgebühr für die Abwicklung über das Treuhandkonto i. H. v. EUR 9.750,- an. Funding-Start Darlehensnehmer Vermittlungspauschale Projektmanagement-Fee Abwicklungs- Fee Huttenstr. 7 GmbH & Co. KG, Otto- Heilmann- Straße 17, 82031 Grünwald 14.07.2017 2,50 % der Funding- Summe 2,75 % der Funding-Summe jährlich bis zur Darlehens- Rückzahlung, die voraussichtlich im Jahr 2018 erfolgt 0,50 % der Funding-Summe 2.7. Angaben etwaiger Belastungen: keine Belastungen vorgesehen 2.8. Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall: Die Anleger (Investoren) werden mit all ihren Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer aus dem gegenständlichen alternativen Finanzinstrument (Darlehensvertrag), dies ungeachtet allfälliger entgegenstehender Vertragsbestimmungen, uneingeschränkt nachrangig behandelt ( Rangrücktrittserklärung ). Dies bedeutet, dass die Anleger die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange und soweit nicht fordern können, wie sie beim Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung

eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde, sowie dass alle Forderungen der Anleger aus dem gegenständlichen alternativen Finanzinstrument (Darlehensvertrag) daher erst nach Beseitigung eines allfälligen negativen Eigenkapitals des Darlehensnehmers oder im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger begehrt werden können. 2.9. Etwaige Nachschusspflichten bei Geschäftsanteilen an Genossenschaften: keine 2.10.Kontroll- und Mitwirkungsrechte: Dem Anleger stehen keinerlei Mitwirkungsbefugnisse, Stimm- und Weisungsrechte hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebes des Darlehensnehmers, dessen Verwaltung und Bilanzierung zu. Der Jahresabschluss wird auf Nachfrage per Email zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht. 2.11. Darstellung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung: keine 2.12. Angaben der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern: Alle Zahlungen des Darlehensnehmers auf das gegebene Darlehen werden ohne Abzug oder Einbehalt gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Abgaben oder amtlicher Gebühren gleich welcher Art geleistet. Freibetrag gem. 41 (1) Z.1 EStG: Als österreichischer Investor können Sie neben einem Angestelltenverhältnis bis zu EUR 730,- (Zinserträge) dazu verdienen, ohne eine Einkommenssteuererklärung abgeben zu müssen. Die Einkünfte sind daher bis EUR 730,- steuerfrei. Sobald Zinserträge den Veranlagungsfreibetrag von EUR 730,- jährlich überschreiten, unterliegen sie der Einkommenssteuer und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt, wenn das gegebene Darlehen die einzige zusätzliche Einnahmequelle ist. Die jährlichen Zinserträge unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer. Sollte der Investor allerdings nicht einem Angestelltenverhältnis unterliegen (z.b. selbstständig erwerbstätig sein) bzw. sollte es sich um einen nicht-österreichischen Investor handeln, so wird darauf hingewiesen, dass die steuerlichen Auswirkungen der Zinserträge aus dieser Veranlagung am besten mit Experten (z.b. dem jeweiligen Steuerberater) abgeklärt werden sollen. III. Sonstige Angaben und Hinweise

3.1. Angaben zur Verwendung der durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente eingesammelten Gelder: Das Nachrangdarlehen dient der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit insbesondere zur Umsetzung des in Punkt 1.15 beschriebenen Vorhaben. 3.2. Angabe der für den Emittenten im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde: Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden. Für auffällige Verwaltungsstrafverfahren ist die örtliche zuständige Magistrat der Stadt Wien, MA 5 Finanzwesen, Ebendorferstraße 2, 1082 Wien zuständig. IV. Risikohinweise 4.1. Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen au einem höheren Risiko resultieren. Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA. Datum der Erstellung des Informationsblattes: 13. Juli 2017

Anlagen: Anlage/1 Handelsregisterauszug von PRIMUS Concept Immobilienpartner & Beteiligung GmbH Anlage/2 Objektbeschreibung Anlage/3 Darlehensvertrag mit allgemeinen Darlehensbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen Anlage/4 Treuhandvertrag Anlage/5 Eröffnungsbilanz vom 4.11.2016 Anlage/6 Geschäftsplan Anlage/7 HR Anmeldung zur Eintragung Huttenstr. 7 GmbH & Co. KG Anlage/8 Gesellschaftervertrag

Ulrich-von-Huttenstraße, München Projektbeschreibung im Überblick PROJEKTPROFIL 6,5% Zinsen p.a. 18 Monate Laufzeit Erfahrener Projektentwickler Familienfreundliches Wohnen in Citynähe DAS PROJEKT Der Neubau, ausgestattet mit zwei Erdgeschoss-, drei Obergeschosswohnungen und einer Dachgeschosswohnung sowie einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen, schafft mit Wohnflächen zwischen 52 und 129 qm ausreichend Platz für individuelles Wohnen. Im Untergeschoss stehen neben einer Tiefgarage noch ein gemeinsamer Fahrradkeller, Abstellräume und ein geräumiger Hobbyraum mit zusätzlichem Badezimmer zur Verfügung. Während die Wohnungen im Erdgeschoss mit Terrassen und die Wohnungen im Obergeschoss mit jeweils zwei Balkonen ausgestattet sind, verfügt das Dachgeschoss über eine eigene Rundum-Dachterrasse. Das Objekt verfügt über eine Gesamtwohnfläche von 545,81 qm. DIE LAGE Als ein sehr junger Stadtteil liegt Waldperlach im Südosten Münchens und gehört zum Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach. Die nahegelegene A8, einige Bundesstraßen, wie die B 304 oder B 471 und zahlreiche Landstraßen machen Ziele wie den Chiem- oder Tegernsee in einer Autostunde erreichbar. EXPOSÉ (1/2) www.zinsland.de

Ulrich-von-Huttenstraße, München Projektbeschreibung im Überblick Die U-Bahn-Linien U8, U3 sowie zahlreiche Busverbindung ermöglichen eine gute Anbindung an Zentrum und Umland der bayrischen Landeshauptstadt. Im Jahre 1928 entstand Waldperlach aus einer Waldkolonie, die rund 700 Bewohner zählte. Heute umfasst der grünflächige Stadtteil der bayrischen Landeshauptstadt mehr als 10.000 Einwohner. Durch seine hochwertige Wohnbebauung und die gute Infrastruktur eignet sich Waldperlach für junge Familien und Berufspendler. Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte und Bäckereien sowie Apotheken und Ärzte befinden sich in fußläufiger Entfernung. Schulen und Kindergärten sind ebenfalls zu Fuß oder mit dem Bus erreichbar. München Wir informieren: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. EXPOSÉ (2/2) www.zinsland.de

Immobilien-Darlehensvertrag Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt Vertragsnummer: Kundennummer: Darlehensnehmer Huttenstr. 7 GmbH & Co. KG Otto-Heilmann-Str. 17, 82031 Grünwald HRA 106203, Amtsgericht München Organschaftliche(r) Vertreter: Werner Schilcher Darlehensgeber Bankverbindung für Zins- und Tilgungszahlungen: Darlehensbezogene Angaben àhinweis: Der Darlehensbetrag muss mindestens EUR 500 betragen und durch 50 teilbar sein (z.b. EUR 3.350,00). Bitte überweisen Sie den gesamten Betrag innerhalb von drei Werktagen ab Vertragsschluss auf das untenstehende Projekt-Treuhandkonto. Der Vertrag ist hinfällig, wenn Sie Ihre Einzahlung nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen geleistet haben (Ziffer 2.2 der Allgemeinen Darlehensbedingungen). Darlehensbetrag: Projekt-Treuhandkonto Feste Verzinsung: Rückzahlungstag: 17.01.2019 (vgl. Ziffer 6.2 der Allgemeinen Darlehensbedingungen zur Möglichkeit der Rückzahlung innerhalb eines zwölf Monate langen Rückzahlungsfensters, jeweils sechs Monate vor und nach diesem Tag) Projektnummer: Funding-Periode: 17.07.2017-16.10.2017 Darlehenszweck: Ulrich-von-Huttenstraße Funding-Limit: 650.000 EUR Fälligkeit der Zinsen: Endfällig Fälligkeit der Tilgung: Endfällig (Hinweis: Details ergeben sich aus den Allgemeinen Darlehensbedingungen und der Projektbeschreibung, die Anlage zu diesem Vertrag sind.) à Weiter auf Seite 2 Seite 1 von 14

Anlagen zu diesem Darlehensvertrag Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen ( ADB ) (beachten Sie bitte insb. Ziff. 7 Qualifizierter Rangrücktritt) Anlage 2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher Anlage 3 Risikohinweise Anlage 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Version 25.04.2017 Anlage 5 Projektbeschreibung Bitte beachten Sie folgende Hinweise Risikohinweis: Bei qualifiziert nachrangigen Darlehen tragen Sie als Darlehensgeber ein (mit- )unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Das Darlehenskapital einschließlich der Zinsansprüche kann aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts (Ziffer 7 Allgemeine Darlehensbedingungen) nicht zurückgefordert werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Dies kann zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Bitte lesen Sie die ausführlichen Risikohinweise (Anlage 3). Hinweis: Das Projektprofil und die Projektbeschreibung auf der Plattform erheben nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der angebotenen Anlage erforderlich sind. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, dem Darlehensnehmer über die Plattform Fragen zu stellen, informieren Sie sich aus unabhängigen Quellen und holen Sie fachkundige Beratung ein, wenn Sie unsicher sind, ob Sie diesen Darlehensvertrag abschließen sollten. Unterschriften Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber Unterschrift Darlehensnehmer * * * Seite 2 von 14

Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) Der linke Teil dieses Dokuments gilt für Darlehensgeber mit (Wohn)Sitz in DEUTSCHLAND Der rechte Teil dieses Dokuments gilt für Darlehensgeber mit (Wohn)Sitz in ÖSTERREICH Präambel Der Darlehensnehmer plant das im Projektprofil näher beschriebene Immobilienprojekt ( Projekt ). Der Darlehensgeber möchte ihm einen Teil des hierfür erforderlichen Kapitals in Form eines zweckgebundenen, qualifiziert nachrangigen Darlehens ( Darlehen ) zur Verfügung stellen. Das Darlehen ist Teil einer Schwarmfinanzierung ( Crowdfunding ) in Form einer Vielzahl von Teil- Darlehen von verschiedenen Darlehensgebern ( Teil-Darlehen ). Die Teil-Darlehen sind bis auf die Darlehensbeträge identisch ausgestaltet und werden über die Website www.zinsland.de vermittelt ( Plattform ; der Betreiber dieser Plattform, die Civum GmbH, Hamburg, im Folgenden Plattformbetreiber ). Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien das Folgende: Präambel Der Darlehensnehmer ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung von Immobilienprojekten ist. Der Darlehensnehmer beabsichtigt im Wege des Crowdfundings liquide Mittel in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens im Gesamtausmaß von bis zu EUR 1.499.999,00 einzuwerben. Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes, festverzinsliches, qualifiziert nachrangiges Darlehen ( Darlehen ) nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Das Darlehen ist Teil einer Schwarmfinanzierung ( Crowdfunding ) in Form einer Vielzahl von Teil- Darlehen von verschiedenen Darlehensgebern ( Teil-Darlehen ). Die Teil-Darlehen sind bis auf die Darlehensbeträge identisch ausgestaltet und werden über die Website www.zinsland.de vermittelt ( Plattform ; der Betreiber dieser Plattform, die Civum GmbH, Hamburg, im Folgenden Plattformbetreiber ). Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien das Folgende: 1. Darlehensgewährung; Darlehenszweck; Zusicherungen der Parteien 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Darlehensvertrag angegebenen Höhe ( Darlehensbetrag ). 1.2 Darlehenszweck ist ausschließlich 1. Darlehensgewährung; Darlehenszweck; Zusicherungen der Parteien 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Darlehensvertrag angegebenen Höhe ( Darlehensbetrag ). 1.2 Darlehenszweck ist ausschließlich Seite 3 von 14

die Durchführung des Projekts, wie es in der Anlage Projektprofil ( Projektprofil ) näher beschrieben ist ( Darlehenszweck ). die Durchführung des Projekts, wie es in der Anlage Projektprofil ( Projektprofil ) näher beschrieben ist ( Darlehenszweck ). Festgehalten wird dass der Darlehensnehmer kein AIF im Sinne des 2 Abs 1 Z1 AI- FMG ist. 2. Zeichnungserklärung; Vertragsschluss 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende der Funding-Periode oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (wie im Darlehensvertrag geregelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers entweder - durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online- Formulars und das Anklicken des Buttons Jetzt zahlungspflichtig investieren oder - durch das Übersenden der schriftlichen und unterschriebenen Vertragsunterlagen an die auf der Plattform angegebene Adresse in rechtlich bindender Form an ( Zeichnungserklärung ). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Darlehensvertrag genannte Adresse ( autorisierte Adresse, vgl. hierzu noch Ziffer 9.2) den Zugang der Zeichnungserklärung ( Zugangsbestätigung ). 2. Zeichnungserklärung; Vertragsschluss 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende der Funding-Periode oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (wie im Darlehensvertrag geregelt). Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers entweder - durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online- Formulars und das Anklicken des Buttons Jetzt zahlungspflichtig investieren oder - durch das Übersenden der schriftlichen und unterschriebenen Vertragsunterlagen an die auf der Plattform angegebene Adresse in rechtlich bindender Form an ( Zeichnungserklärung ). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Darlehensvertrag genannte Adresse ( autorisierte Adresse, vgl. hierzu noch Ziffer 9.2) den Zugang der Zeichnungserklärung ( Zugangsbestätigung ). Seite 4 von 14

2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 3 geregelten Bestimmungen einzahlt ( Individual- Einzahlungsbedingung ). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird. 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 3 geregelten Bestimmungen einzahlt ( Individual- Einzahlungsbedingung ). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird. 3. Fälligkeit; Darlehenseinzahlung 3.1 Der Darlehensbetrag ist bei Vertragsschluss (Ziffer 2.1) zur Zahlung fällig. Er ist innerhalb von drei Werktagen auf das Treuhandkonto zu überweisen (der Tag der Gutschrift auf dem Treuhandkonto bezogen auf dieses Darlehen der Einzahlungstag ). Bei Nichtzahlung innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss ist der Vertrag hinfällig (Ziffer 2.2). 3.2 Mit der Einzahlung auf dem Treuhandkonto hat der Darlehensgeber seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Darlehensnehmer erfüllt. 3. Fälligkeit; Darlehenseinzahlung 3.1 Der Darlehensbetrag ist bei Vertragsschluss (Ziffer 2.1) zur Zahlung fällig. Er ist innerhalb von drei Werktagen auf das Treuhandkonto zu überweisen (der Tag der Gutschrift auf dem Treuhandkonto bezogen auf dieses Darlehen der Einzahlungstag ). Bei Nichtzahlung innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss ist der Vertrag hinfällig (Ziffer 2.2). 3.2 Mit der Einzahlung auf dem Treuhandkonto hat der Darlehensgeber seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Darlehensnehmer erfüllt. 4. Darlehensauszahlung 4.1 Nach dem Erreichen des Funding- Limits oder dem Ende der Funding- Periode werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann). 4. Darlehensauszahlung 4.1 Nach dem Erreichen des Funding- Limits oder dem Ende der Funding- Periode werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann). Seite 5 von 14

4.2 18 Tage später werden in einer weiteren Tranche die restlichen Darlehensbeträge ausgezahlt, für die zu diesen Zeitpunkten das Widerrufsrecht nicht ausgeübt wurde (der Tag dieser Auszahlung bezogen auf dieses Darlehen der Auszahlungstag ). 4.3 Der Darlehensnehmer ist berechtigt, bereits zuvor auf eigene Kosten zu veranlassen, dass der Zahlungsdienstleister Teil-Darlehensbeträge an ihn auszahlt, sobald und soweit die abgerufenen Teil- Darlehensbeträge keinem Widerrufsrecht unterliegen oder widerrufsfrei sind. 4.2 18 Tage später werden in einer weiteren Tranche die restlichen Darlehensbeträge ausgezahlt, für die zu diesen Zeitpunkten das Widerrufsrecht nicht ausgeübt wurde (der Tag dieser Auszahlung bezogen auf dieses Darlehen der Auszahlungstag ). 4.3 Der Darlehensnehmer ist berechtigt, bereits zuvor auf eigene Kosten zu veranlassen, dass der Zahlungsdienstleister Teil-Darlehensbeträge an ihn auszahlt, sobald und soweit die abgerufenen Teil- Darlehensbeträge keinem Widerrufsrecht unterliegen oder widerrufsfrei sind. 5. Projektdurchführung und Reporting 5.1 Der Darlehensnehmer stellt dem Darlehensgeber während der Projektdurchführung in folgenden Zeitabständen folgende Unterlagen zur Verfügung: - Fotos vom Baufortschritt alle drei Monate. - Liste der Verkaufsstände der ETW/Gewerbeflächen alle zwei Monate. - Hinweise auf Überschreitung der Kostenpositionen Bei einer Überschreitung der Kostenpositionen (gemäß Kalkulation), die gegenüber den Darlehensgebern kommuniziert worden sind, um über 10 % ist der Darlehensgeber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab der Kenntnis des Darlehensnehmers von der Kostenüberschreitung, über die Tatsache der Überschreitung, das Ausmaß und die Ursachen zu informieren. - Hinweise auf Erlösunterschreitung Bei Unterschrei- 5. Projektdurchführung und Reporting 5.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Jahresabschluss ist dem Darlehensgeber über die Plattform oder über die Website des Darlehensnehmers oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus verpflichtet sich der Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens in folgenden Zeitabständen folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - Fotos vom Baufortschritt alle drei Monate. - Liste der Verkaufsstände der ETW/Gewerbeflächen alle zwei Monate. - Hinweise auf Überschreitung der Kostenpositionen Bei einer Überschreitung der Kostenpositionen (gemäß Kalkulation), die gegenüber den Darlehensgebern kommuniziert worden sind, um über 10 % ist der Darlehensgeber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche Seite 6 von 14

tung der Erlösziele sämtlicher Einheiten des Projektes, die gegenüber den Darlehensgebern kommuniziert worden sind, um über 10 % ist der Darlehensgeber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Kenntnis des Darlehensnehmers von der Erlösunterschreitung, über die Tatsache der Erlösunterschreitung, das Ausmaß und die Ursachen zu informieren. Darüber hinaus legt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber unverzüglich nach deren Feststellung in elektronischer Form seine Jahresabschlüsse vor. 5.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form zugänglich. ab der Kenntnis des Darlehensnehmers von der Kostenüberschreitung, über die Tatsache der Überschreitung, das Ausmaß und die Ursachen zu informieren. - Hinweise auf Erlösunterschreitung Bei Unterschreitung der Erlösziele sämtlicher Einheiten des Projektes, die gegenüber den Darlehensgebern kommuniziert worden sind, um über 10 % ist der Darlehensgeber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Kenntnis des Darlehensnehmers von der Erlösunterschreitung, über die Tatsache der Erlösunterschreitung, das Ausmaß und die Ursachen zu informieren. Darüber hinaus legt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber unverzüglich nach deren Feststellung in elektronischer Form seine Jahresabschlüsse vor. 5.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form zugänglich. 6. Laufzeit, Verzinsung; Rückzahlung des Darlehens 6.1 Die Laufzeit des Darlehens ergibt sich aus dem Darlehensvertrag. In diesem ist der Tag der endfälligen Tilgungsleistung ( Rückzahlungstag ) geregelt. 6.2 Es ist dem Darlehensnehmer gestattet, das Darlehen einschließlich Zinsen nach seiner Wahl innerhalb eines Zeitraums von jeweils sechs Monaten vor und nach dem im Darlehensvertrag geregelten Rückzahlungstag zurückzuzahlen ( Rückzahlungsfenster ). 6. Laufzeit, Verzinsung; Rückzahlung des Darlehens 6.1 Die Laufzeit des Darlehens ergibt sich aus dem Darlehensvertrag. In diesem ist der Tag der endfälligen Tilgungsleistung ( Rückzahlungstag ) geregelt. 6.2 Es ist dem Darlehensnehmer gestattet, das Darlehen einschließlich Zinsen nach seiner Wahl innerhalb eines Zeitraums von jeweils sechs Monaten vor und nach dem im Darlehensvertrag geregelten Rückzahlungstag zurückzuzahlen ( Rückzahlungsfenster ). Seite 7 von 14

6.3 Das Darlehen verzinst sich ab dem Einzahlungstag (Ziffer 3) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung innerhalb des Rückzahlungsfensters mit dem im Darlehensvertrag genannten Festzinssatz. Die Zinsen werden endfällig gezahlt, wie im Darlehensvertrag geregelt. Es werden Vorlaufzinsen in individuell unterschiedlicher Höhe (abhängig vom jeweiligen Einzahlungstag) ausgezahlt. Die Zinsen werden zeitanteilig nach der Methode act/365 (Englische Methode) berechnet. Generell gilt: Die Darlehensgeber sind weder an Verlusten des Darlehensnehmers aus dessen unternehmerischer Tätigkeit beteiligt noch besteht eine Nachschusspflicht. 6.4 Erfolgt die Rückzahlung erst nach dem Rückzahlungsfenster, verzinst sich das Darlehen für den Zeitraum nach dem Rückzahlungsfenster mit 150 Prozent des im Darlehensvertrag genannten Festzinssatzes; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, ebenso die Regelung in Ziffer 7. 6.5 Der Darlehensnehmer hat das Recht, dem Darlehensgeber den gesamten Darlehensbetrag zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem geplanten Rückzahlungstag zurückzuzahlen. In diesem Fall fallen außerdem (als pauschalierte Vorfälligkeitsentschädigung) Zinsen in der Höhe an, wie sie insgesamt über die Restlaufzeit des Darlehens geschuldet gewesen wären. Insoweit gilt als Ende der Restlaufzeit der Beginn des Rückzahlungsfensters gemäß Ziffer 6.2. Diese Zinsen werden in diesem Fall kumuliert unmittelbar gemeinsam mit der Rückzahlung fällig und sind gemeinsam mit dieser zahlbar. Eine diesen Anforderungen entsprechende Zinszahlung und Tilgung stellt eine berechtigte Kündigung des Darlehensvertrags mit Wirkung zum Zahlungszeitpunkt dar. 6.6 Abgeltungsteuer und sonstige Quellensteuern wird der Darlehensnehmer 6.3 Das Darlehen verzinst sich ab dem Einzahlungstag (Ziffer 3) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung innerhalb des Rückzahlungsfensters mit dem im Darlehensvertrag genannten Festzinssatz. Die Zinsen werden endfällig gezahlt, wie im Darlehensvertrag geregelt. Es werden Vorlaufzinsen in individuell unterschiedlicher Höhe (abhängig vom jeweiligen Einzahlungstag) ausgezahlt. Die Zinsen werden zeitanteilig nach der Methode act/365 (Englische Methode) berechnet. Generell gilt: Die Darlehensgeber sind weder an Verlusten des Darlehensnehmers aus dessen unternehmerischer Tätigkeit beteiligt noch besteht eine Nachschusspflicht. 6.4 Erfolgt die Rückzahlung erst nach dem Rückzahlungsfenster, verzinst sich das Darlehen für den Zeitraum nach dem Rückzahlungsfenster mit 150 Prozent des im Darlehensvertrag genannten Festzinssatzes; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, ebenso die Regelung in Ziffer 7. 6.5 Der Darlehensnehmer hat das Recht, dem Darlehensgeber den gesamten Darlehensbetrag zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem geplanten Rückzahlungstag zurückzuzahlen. In diesem Fall fallen außerdem (als pauschalierte Vorfälligkeitsentschädigung) Zinsen in der Höhe an, wie sie insgesamt über die Restlaufzeit des Darlehens geschuldet gewesen wären. Insoweit gilt als Ende der Restlaufzeit der Beginn des Rückzahlungsfensters gemäß Ziffer 6.2. Diese Zinsen werden in diesem Fall kumuliert unmittelbar gemeinsam mit der Rückzahlung fällig und sind gemeinsam mit dieser zahlbar. Eine diesen Anforderungen entsprechende Zinszahlung und Tilgung stellt eine berechtigte Kündigung des Darlehensvertrags mit Wirkung zum Zahlungszeitpunkt dar. 6.6 Zahlungen des Darlehensnehmers werden ohne Einbehalt oder Abzug Seite 8 von 14

einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen, falls er hierzu gesetzlich verpflichtet ist. 6.7 Dem Darlehensgeber ist bekannt, dass der Darlehensnehmer den Plattformbetreiber als Dienstleister in die Abwicklung der Zins- und Tilgungszahlungen eingebunden hat. Zur Vermeidung überflüssigen Aufwands bei der Zahlungsabwicklung wird der Darlehensgeber daher davon absehen, diese Forderungen selbst gegenüber dem Darlehensnehmer geltend zu machen oder mit diesem direkten Kontakt zum Zweck der Eintreibung von Forderungen aufzunehmen, solange diese Einbindung besteht und die geschuldeten Zahlungen vertragsgemäß geleistet werden (einschließlich einer Rückzahlung innerhalb des Rückzahlungsfensters). Kommt der Darlehensgeber dem nicht nach, hat der Darlehensnehmer einen Anspruch auf angemessene Vergütung des entstehenden Mehraufwands. 7. Qualifizierter Rangrücktritt Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung des Darlehensnehmers im Sinne von 19 Abs. 2 Insolvenzordnung sowie für den Fall der Durchführung eines Liquidationsverfahrens vereinbaren der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer hiermit gemäß 39 Abs. 2 Insolvenzordnung hinsichtlich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche des Darlehensgebers aus diesem Vertrag einschließlich Verzinsung und Ansprüchen infolge einer etwaigen Kündigung ( Nachrangforderungen ) einen Nachrang in der Weise, dass die Ansprüche erst nach sämtlichen in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung bezeichneten Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen Gläubiger des Darlehensnehmers (mit Ausnahme anderer Rücktrittsgläubiger und gleichrangiger Gläubiger) zu befriedigen sind. oder sonstige Abführung in Zusammenhang mit gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern, Abgaben und Gebühren gleich welcher Art ausbezahlt, soweit nicht ein Einbehalt oder Abzug gesetzliche vorgeschrieben ist. 7. Qualifizierter Rangrücktritt Der Darlehensgeber erklärt hiermit, frei von Zwang und bei vollem Bewusstsein, ausdrücklich und unwiderruflich die uneingeschränkte Nachrangigkeit aller seiner Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer aus dem gegenständlichen Darlehensvertrag, dies ungeachtet allfälliger entgegenstehender Vertragsbestimmungen (Rangrücktrittserklärung). Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, einvernehmlich und einseitig unwiderruflich, die Nachrangigkeit des gegebenen Darlehens, sodass der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange und soweit nicht fordern kann, wie sie beim Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde, sowie dass alle Forderungen des Darlehensgebers aus dem gegenständlichen Darlehensvertrag daher erst nach Beseitigung eines allfälligen ne- Seite 9 von 14

Alle Teil-Darlehen sind untereinander gleichrangig. Die Nachrangforderungen des Darlehensgebers können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das das etwaig zur Erhaltung eines gesetzlich gebundenen Nennkapitals erforderliche Vermögen des Darlehensnehmers übersteigt und das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger des Darlehensnehmers (mit Ausnahme anderer Rücktrittsgläubiger und gleichrangiger Gläubiger) verbleibt, beglichen werden. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, seine Nachrangforderungen solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die Befriedigung dieser Forderungen einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde, also zu einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers im Sinne von 17 Insolvenzordnung oder einer Überschuldung des Darlehensnehmers im Sinne von 19 Insolvenzordnung (in ihrer im jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassung) führen würde (qualifizierter Rangrücktritt). gativen Eigenkapitals des Darlehensnehmers oder im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger begehrt werden können. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, einvernehmlich und einseitig unwiderruflich, dass im Zweifelsfall der gegenständlichen Vertragsbestimmung uneingeschränkter Vorrang vor allfälligen entgegenstehenden anderen Bestimmungen dieses Darlehensvertrages zukommen soll. Alle Teil-Darlehen sind untereinander gleichrangig. Die Nachrangforderungen des Darlehensgebers können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das das etwaig zur Erhaltung eines gesetzlich gebundenen Nennkapitals erforderliche Vermögen des Darlehensnehmers übersteigt und das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger des Darlehensnehmers (mit Ausnahme anderer Rücktrittsgläubiger und gleichrangiger Gläubiger) verbleibt, beglichen werden. 8. Außerordentliches Kündigungsrecht 8.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen ( außerordentliches Kündigungsrecht ). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 7 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen 8. Außerordentliches Kündigungsrecht 8.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen ( außerordentliches Kündigungsrecht ). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 7 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen Seite 10 von 14

nicht geltend machen kann. 8.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine rentable Realisierung des Bauvorhabens unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint, c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbetrieb aufgibt. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 8.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. nicht geltend machen kann. 8.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine rentable Realisierung des Bauvorhabens unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint, c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbetrieb aufgibt. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 8.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9. Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen 9.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende der Funding- Periode (wie im Darlehensvertrag geregelt) jederzeit vererbt oder hin- 9. Übertragbarkeit; sonstige Vereinbarungen 9.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende der Funding- Periode (wie im Darlehensvertrag geregelt) jederzeit vererbt oder hin- Seite 11 von 14

sichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsübernahme abgetreten werden. Sofern der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz zur Verfügung stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die Zweitmarkt- Listing-Mitteilung ), ist eine solche Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. Soweit der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, gilt für eine Vertragsübernahme, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist ( Übertragungsanzeige ). Dabei sind bei Privatpersonen der Name, die Anschrift, die E-Mail- Adresse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugeben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-)Adresse, der Ort des zuständigen Registergerichts, die Registernummer, E-Mail- Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Darlehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustimmung ( 415 BGB) erteilt der Darlehensnehmer hiermit unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt sind bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich als autorisichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsübernahme abgetreten werden. Für eine Vertragsübernahme gilt, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist ( Übertragungsanzeige ). Dabei sind bei Privatpersonen der Name, die Anschrift, die E-Mail- Adresse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugeben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-)Adresse, der Ort des zuständigen Firmenbuchgerichtes, die Firmenbuchnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Darlehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustimmung erteilt der Darlehensnehmer hiermit unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt sind bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich als autorisierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages. 9.2 Alle Mitteilungen des Darlehensnehmers, die die Durchführung dieses Vertrages betreffen, erfolgen, soweit nicht an der jeweiligen Stelle anderweitig geregelt, durch Brief, Fax oder, soweit der Darlehensgeber eine E-Mail-Adresse angegeben hat, durch E-Mail an den Darlehensgeber Seite 12 von 14

sierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages. 9.2 Alle Mitteilungen des Darlehensnehmers, die die Durchführung dieses Vertrages betreffen, erfolgen, soweit nicht an der jeweiligen Stelle anderweitig geregelt, durch Brief, Fax oder, soweit der Darlehensgeber eine E-Mail-Adresse angegeben hat, durch E-Mail an den Darlehensgeber unter der autorisierten Adresse (Ziffer 2.1). Dies gilt nicht, falls zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen oder der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer durch eingeschriebenen Brief eine abweichende Adresse mitgeteilt hat. Entsprechendes gilt in Bezug auf Zahlungen des Darlehensnehmers; diese werden mit schuldbefreiender Wirkung auf das im Darlehensvertrag genannte Konto ( autorisiertes Konto ) geleistet. Alternativ kann mit Einverständnis des Darlehensnehmers auf der Plattform eine Schnittstelle eingerichtet werden, über die der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Adress- und Kontoänderungen mitteilen kann. 9.3 Der Darlehensnehmer hat die Kosten dieses Darlehensvertrages und seiner Durchführung zu tragen. 9.4 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag enthält sämtliche zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer über das Darlehen getroffenen Vereinbarungen in mündlicher oder schriftlicher Form. 9.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist Deutsch. 9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unter der autorisierten Adresse (Ziffer 2.1). Dies gilt nicht, falls zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen oder der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer durch eingeschriebenen Brief eine abweichende Adresse mitgeteilt hat. Entsprechendes gilt in Bezug auf Zahlungen des Darlehensnehmers; diese werden mit schuldbefreiender Wirkung auf das im Darlehensvertrag genannte Konto ( autorisiertes Konto ) geleistet. Alternativ kann mit Einverständnis des Darlehensnehmers auf der Plattform eine Schnittstelle eingerichtet werden, über die der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Adress- und Kontoänderungen mitteilen kann. 9.3 Der Darlehensnehmer hat die Kosten dieses Darlehensvertrages und seiner Durchführung zu tragen. 9.4 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch das Abgehen von diesem Erfordernis bedarf der Schriftform. Dieser Vertrag enthält sämtliche zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer über das Darlehen getroffenen Vereinbarungen in mündlicher oder schriftlicher Form. 9.5 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden. Hiervon ausgenommen sind die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des für die jeweilige Streitigkeit sachlich zuständigen Gerichtes in Wien, sofern sich nicht aufgrund gesetzlich zwingender Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand ergibt. 9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind ver- Seite 13 von 14

nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. pflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. * * * Seite 14 von 14

Geschäftsplan zur Finanzierung eines Mehrfamilienhauses in München-Waldperlach, Ulrich-von Huttenstr. 7 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) ab 13.07.2017 für die Huttenstr. 7 GmbH & Co. KG (Emittent) auf www.zinsland.de. 2. Geplantes Emissionsvolumen Zur Finanzierung des Projekts strebt die 3. Anlagestrategie, Anlagepolitik und Anlageobjekt Emittentin im Rahmen der gegenständlichen Emission die Aufnahme von qualifizierten Nachrangdarlehen von verschiedenen Anlegern bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 650.000,00 an. Das vom Anleger ausgereichte Darlehen ist zweckgebunden und wird ausschließlich zur Durchführung eines Immobilien-Projekts verwendet. Das Projekt umfasst den Neubau eines Mehrfamilienhauses in München- Waldperlach Die Umsetzung des Projekts hat bereits begonnen. Das Grundstück wurde angekauft. Die Mittel, die durch diese Schwarmfinanzierung eingeworben werden, reichen gemeinsam mit der bestehenden Fremdfinanzierung sowie weiteren Eigenmitteln des Projektinhabers zur Umsetzung des Projekts aus. Wird das Funding-Limit nicht erreicht, so wird der Emittent den Differenzbetrag durch vorhandene Eigenmittel decken und somit die Realisierung

des Projektes sicherstellen. Die Ansprüche der Anleger auf Zinszahlung und auf Rückzahlung der Darlehensvaluta sollen aus Mitteln bedient werden, die der Emittent infolge der Durchführung des Immobilien- Projekts als Einnahmen aus dem Verkauf der Eigentumswohnungen generiert. 4. Anlegergruppe Die Vermögensanlage richtet sich an 5. Ausfallrisiko des Emittenten (Emittentenrisiko) Anleger, die sich intensiv mit dem Emittenten und mit den Risiken der Anlage beschäftigt haben und die einen Verlust des investierten Betrags bis hin zum Totalverlust hinnehmen könnten. Es handelt sich bei der Vermögensanlage um ein Risikokapitalinvestment. Sie ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. Der Emittent kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Emittent geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die Insolvenz und/oder Liquidation des Emittenten kann zum Verlust des Investments des Anlegers führen, da der Emittent keinem Einlagensicherungssystem angehört. 6. Finanzierung Der Emittent finanziert sich aus dem Eigenkapital seiner Gesellschafter, der bestehenden Fremdfinanzierung und aus dem von den Anlegern einzuwerbenden Kapital.

Es ist möglich, dass der Emittent für andere Projekte in der Zukunft weiteres Eigen- oder Fremdkapital aufnimmt, wobei solches Fremdkapital gegenüber den Darlehen der Anleger vorrangig zu bedienen wäre.