DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG

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Es freut uns, wenn Ihnen unser Vorschlag zusagt und Sie sich dazu entschließen, Ihre Vorsorge bei der DEVK zu treffen.

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Vertragspartner Herr Mustermann Max Geburtsdatum 15.02.1987 Familienstand ledig Tarif Vertragsbeginn N A1 01.04.2014, 00:00 Uhr Rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen Vorjahr Vorsorgebeitrag jährlich abzgl. Grundzulage 1) 31.150,00 Euro 1.246,00 Euro 154,00 Euro = jährlicher Mindesteigenanteil 1.092,00 Euro monatlicher Mindesteigenanteil / Zahlbetrag 91,00 Euro Einmalige Nachzahlung Sichern Sie sich mit einer einmaligen Nachzahlung in Höhe von 273,00 Euro noch die volle Zulage für das Jahr 2014. Andernfalls haben Sie für den Altersvorsorgevertrag nur Anspruch auf die anteilige staatliche Zulage. 0,00 Euro Hinweise zu unserem Angebotsvorschlag: Das nachfolgende Angebot basiert auf der Annahme, dass die vorgenannten Werte für die gesamte Vertragsdauer gelten. Aus dem monatlichen Mindesteigenanteil ergeben sich folgende Werte: Beginn der Auszahlungsphase 01.03.2054 garantiertes Vorsorgekapital 54.463,60 Euro aus dem garantierten Vorsorgekapital errechnet sich eine garantierte monatliche Rente garantierte monatliche Auszahlungsrate 182,76 Euro 179,93 Euro Die Leistungen aus den Zulagen und aus der Überschussbeteiligung entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten. Beachten Sie bitte auch unsere ausführlichen Hinweise zu den Leistungen und zur Überschussbeteiligung im Anhang zu unserem Angebotsvorschlag. Die ist zertifiziert. Zertifizierungsnummer: 003812 Zertifizierungsstelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn - 1 -

Mit der folgenden Aufstellung möchten wir Sie über die Entwicklung der garantierten Leistungen in der Ansparphase informieren. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Eigenanteil ohne Berücksichtigung der Leistungen aus den Zulagen. Sie gelten nach Zahlung des Beitrags für volle Jahre unter der Voraussetzung, dass keine technischen Änderungen während der Ansparphase vorgenommen werden. Zum 31.03. Rückkaufswert Euro beitragsfreies Vorsorgekapital Euro beitragsfreie Rente Euro beitragsfreie Auszahlungsrate Euro 2015 565,65 980,25 3,66 3,60 2016 1.224,17 2.093,60 7,32 7,21 2017 1.894,21 3.196,82 10,99 10,82 2018 2.575,98 4.289,90 14,65 14,43 2019 3.269,66 5.372,78 18,32 18,03 2020 4.345,64 7.045,60 23,64 23,27 2021 5.440,44 8.702,50 29,20 28,75 2022 6.554,39 10.343,44 34,70 34,17 2023 7.687,85 11.968,46 40,16 39,54 2024 8.841,14 13.577,51 45,56 44,85 2025 10.014,61 15.170,59 50,90 50,12 2026 11.208,61 16.747,69 56,20 55,33 2027 12.423,51 18.308,84 61,43 60,48 2028 13.659,68 19.854,06 66,62 65,59 2029 14.917,47 21.383,32 71,75 70,64 2030 16.197,29 22.896,69 76,83 75,64 2031 17.499,49 24.394,15 81,86 80,59 2032 18.824,47 25.875,72 86,83 85,48 2033 20.172,66 27.341,49 91,75 90,33 2034 21.544,43 28.791,44 96,61 95,12 2035 22.940,21 30.225,64 101,42 99,85 2036 24.360,41 31.644,11 106,18 104,54 2037 25.805,47 33.046,92 110,89 109,17 2038 27.275,81 34.434,10 115,55 113,76 2039 28.771,90 35.805,74 120,15 118,29 2040 30.294,15 37.161,84 124,70 122,77 2041 31.843,05 38.502,51 129,20 127,20 2042 33.419,05 39.827,79 133,65 131,58 2043 35.022,63 41.137,75 138,04 135,91 2044 36.654,28 42.432,47 142,39 140,18 2045 38.314,48 43.712,02 146,68 144,41 2046 40.003,73 44.976,47 150,92 148,59 2047 41.722,56 46.225,92 155,12 152,72 2048 43.471,45 47.460,42 159,26 156,79 2049 45.250,95 48.680,06 163,35 160,82 2050 47.061,59 49.884,94 167,40 164,80 2051 48.903,92 51.075,15 171,39 168,74 2052 50.778,49 52.250,76 175,34 172,62 2053 52.685,87 53.411,89 179,23 176,46-2 -

Modellrechnung / Mindesteigenanteil Modellrechnung über unverbindliche Leistungen zu Beginn der Auszahlungsphase Nachstehend stellen wir Ihnen die unverbindlichen Leistungen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Modellrechnung dar. Diese beziehen sich auf den Eigenanteil ohne Berücksichtigung der Leistungen aus den Zulagen. Demnach ergeben sich bei den in der Tabelle angenommenen Verzinsungen folgende nicht garantierte Leistungen zu Beginn der Auszahlungsphase am 01.03.2054: Vorsorgekapital aus Eigenanteil ohne Zulage Bei einem Zinssatz von 2,92% Bei einem um einen Prozentpunkt höheren Zinssatz von 3,92% Bei einem um einen Prozentpunkt niedrigeren Zinssatz von 1,92% 73.899,01 Euro 92.800,94 Euro 59.345,64 Euro Auf Basis der aktuellen Rechnungsgrundlagen errechnet sich hieraus eine monatliche Rente 2) 247,98 Euro 311,41 Euro 199,14 Euro monatliche Auszahlungsrate 2) 244,14 Euro 306,58 Euro 196,05 Euro Beispielrechnung / Mindesteigenanteil Beispielrechnung über unverbindliche Leistungen zu Beginn der Auszahlungsphase Neben der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Modellrechnung stellen wir Ihnen anhand einer auf die DEVK bezogenen Beispielrechnung die unverbindlichen Leistungen unter der Annahme einer gleichbleibenden Verzinsung dar. Diese beziehen sich auf den Eigenanteil ohne Berücksichtigung der Leistungen aus den Zulagen. Demnach ergeben sich bei den in der Tabelle angenommenen Verzinsungen folgende nicht garantierte Leistungen zu Beginn der Auszahlungsphase am 01.03.2054: Vorsorgekapital aus Eigenanteil ohne Zulage - bei einer angenommenen Verzinsung von - 91.829,83 Euro 112.785,95 Euro 75.722,56 Euro Auf Basis der aktuellen Rechnungsgrundlagen errechnet sich hieraus eine monatliche Rente 2) 308,15 Euro 378,47 Euro 254,09 Euro monatliche Auszahlungsrate 2) 303,37 Euro 372,61 Euro 250,16 Euro Ausführliche Informationen zu den in der Modell- und Beispielrechnung dargestellten Leistungen finden Sie auf der letzten Seite des Angebots. Beachten Sie bitte insbesondere unsere Erläuterungen zur Überschussbeteiligung und zu den Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung. - 3 -

In den folgenden Übersichten stellen wir Ihnen den möglichen Verlauf Ihrer Beiträge und Leistungen inklusive der staatlichen Zulagen dar. 1. Ansparphase Beitrag und Zulagen Der monatliche Eigenbeitrag und die jährliche Zulagen bilden den Vorsorgebeitrag Ihrer. Monatsbeitrag jährliche Grundzulage (Mindesteigenanteil) ab 01.04.2014 91,00 Euro 154,00 Euro Vorsorgekapital Aus den verzinslich angesammelten Eigenbeiträgen und den staatlichen Zulagen bilden wir Ihr Vorsorgekapital. Neben dem garantierten Vorsorgekapital stellen wir anhand einer Beispielrechnung unverbindlich dar, wie sich unter der Annahme einer gleichbleibenden Verzinsung Ihr Vorsorgekapital inklusive Überschussbeteiligung entwickeln kann. Vorsorgekapital - bei einer angenommenen Verzinsung von - garantiertes Vorsorgekapital 54.463,60 Euro 54.463,60 Euro 54.463,60 Euro Überschuss 3) 37.366,23 Euro 58.322,35 Euro 21.258,96 Euro garantiertes Vorsorgekapital 7.667,15 Euro 7.667,15 Euro 7.667,15 Euro Überschuss 3) 4.078,53 Euro 6.984,48 Euro 1.858,54 Euro Gesamt 3) 4) 103.575,51 Euro 127.437,58 Euro 85.248,25 Euro Ausführliche Informationen zu den in der Beispielrechnung dargestellten Leistungen finden Sie auf der letzten Seite des Angebots. Beachten Sie bitte insbesondere unsere Erläuterungen zur Überschussbeteiligung und zu den Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung. 2. Auszahlungsphase Auf Basis der aktuellen Rechnungsgrundlagen und einer Beispielrechnung stellen wir Ihnen auf den Folgeseiten dar, welche Leistungen aus dem Vertrag erbracht werden können. Dabei können Sie wählen zwischen: - der Zahlung einer lebenslangen Rente - einem Auszahlungsplan mit Hinterbliebenenschutz (längstens bis zum Alter von 85 Jahren) und einer sich anschließenden lebenslangen Rente. - 4 -

Auszahlung in Form einer lebenslangen monatlichen Rente 2) a) ohne einmalige Kapitalauszahlung - bei einer angenommenen Verzinsung von - Rente 182,76 Euro 182,76 Euro 182,76 Euro Rente aus Überschuss 3) 125,39 Euro 195,71 Euro 71,33 Euro Rente 25,72 Euro 25,72 Euro 25,72 Euro Rente aus Überschuss 3) 13,68 Euro 23,43 Euro 6,23 Euro Gesamt 3) 4) 347,55 Euro 427,62 Euro 286,04 Euro b) mit einmaliger Kapitalauszahlung - bei einer angenommenen Verzinsung von - 30 % Kapitalauszahlung aus dem gesamten Vorsorgekapital 31.072,65 Euro 38.231,27 Euro 25.574,47 Euro verbleibendes Vorsorgekapital 72.502,86 Euro 89.206,31 Euro 59.673,78 Euro Monatliche Rente (aus dem verbleibenden Vorsorgekapital) Rente 127,93 Euro 127,93 Euro 127,93 Euro Rente aus Überschuss 3) 87,77 Euro 137,00 Euro 49,93 Euro Rente 18,00 Euro 18,00 Euro 18,00 Euro Rente aus Überschuss 3) 9,58 Euro 16,40 Euro 4,36 Euro Gesamt 3) 4) 243,28 Euro 299,33 Euro 200,22 Euro Ausführliche Informationen zu den in der Beispielrechnung dargestellten Leistungen finden Sie auf der letzten Seite des Angebots. Beachten Sie bitte insbesondere unsere Erläuterungen zur Überschussbeteiligung und zu den Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung. - 5 -

Auszahlung in Form einer monatlichen Auszahlungsrate 2) mit Hinterbliebenenschutz (längstens bis zum Alter von 85 Jahren) a) ohne einmalige Kapitalauszahlung - bei einer angenommenen Verzinsung von - Auszahlungsrate 179,93 Euro 179,93 Euro 179,93 Euro Auszahlungsrate aus Überschuss 3) 123,44 Euro 192,68 Euro 70,23 Euro Auszahlungsrate 25,33 Euro 25,33 Euro 25,33 Euro Auszahlungsrate aus Überschuss 3) 13,47 Euro 23,07 Euro 6,14 Euro Gesamt 3) 4) 342,17 Euro 421,01 Euro 281,63 Euro b) mit einmaliger Kapitalauszahlung - bei einer angenommenen Verzinsung von - 30 % Kapitalauszahlung aus dem gesamten Vorsorgekapital 31.072,65 Euro 38.231,27 Euro 25.574,47 Euro verbleibendes Vorsorgekapital 72.502,86 Euro 89.206,31 Euro 59.673,78 Euro Monatliche Auszahlungsrate (aus dem verbleibenden Vorsorgekapital) Auszahlungsrate 125,95 Euro 125,95 Euro 125,95 Euro Auszahlungsrate aus Überschuss 3) 86,41 Euro 134,88 Euro 49,16 Euro Auszahlungsrate 17,73 Euro 17,73 Euro 17,73 Euro Auszahlungsrate aus Überschuss 3) 9,43 Euro 16,15 Euro 4,30 Euro Gesamt 3) 4) 239,52 Euro 294,71 Euro 197,14 Euro Ausführliche Informationen zu den in der Beispielrechnung dargestellten Leistungen finden Sie auf der letzten Seite des Angebots. Beachten Sie bitte insbesondere unsere Erläuterungen zur Überschussbeteiligung und zu den Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung. - 6 -

1) Bei dieser Darstellung können Entwicklungen Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens und eventuelle Veränderungen der Zulagenhöhe nicht berücksichtigt werden. Hierdurch können sich laufend Änderungen Ihres Eigenanteils ergeben, die sich auf die errechnete Gesamtleistung auswirken. 2) Das zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandene Vorsorgekapital wird in eine lebenslängliche Rentenzahlung in einen Auszahlungsplan mit aufgeschobener Rentenversicherung ab Alter 85 umgewandelt. Die Höhe der Rente bzw. der Auszahlungsrate, die sich aus der Überschussbeteiligung und einem eventuell fälligen Schlussüberschussanteil ergibt, werden nach den zu Beginn der Auszahlungsphase gültigen Rechnungsgrundlagen für Lebenserwartung und Rechnungszins verwendet, die zu diesem Zeitpunkt für die Berechnung der Deckungsrückstellung eines offenen geschlechtsunabhängigen Rententarifes maßgeblich sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können, bezogen auf die Höhe der Verzinsung und auf die Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn, höher niedriger als die angegebenen Werte sein. 3) Erläuterung zur Überschussbeteiligung Charakteristisch für ein Kapitalisierungsgeschäft sind die langfristigen Garantien. Garantiert wird in der Ansparphase das vereinbarte Vorsorgekapital und in der Auszahlungsphase die dann festgelegte Rente bzw. Auszahlungsrate. Die Ihnen gegebenen Garantien erfordern von uns eine vorsichtige Kalkulation. Wir müssen ausreichend Vorsorge treffen für Veränderungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen führen zu Überschüssen, an denen wir Sie beteiligen. Die Höhe dieser Überschüsse hängt von der Verzinsung der Kapitalanlagen (und dabei auch der Entwicklung der außerordentlichen Erträge), dem Verlauf der Sterblichkeit und von der Entwicklung der Kosten ab. Die daraus resultierenden Ergebnisse unterliegen jedoch Schwankungen. Sie müssen daher jährlich festgestellt werden und bilden mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation unseres Unternehmens die Grundlage für die jährliche Festlegung der Überschussanteilsätze Ihres Vertrages. Dabei können wir kurzfristige Schwankungen in aller Regel ausgleichen. Lang anhaltende Änderungen führen dagegen zu einer entsprechenden Anpassung der Überschussanteilsätze. Über die Höhe der künftigen Überschussanteilsätze können wir keine Aussagen machen. Die Höhe Ihrer Überschussbeteiligung kann daher nicht garantiert werden. Die dargestellten möglichen Leistungen in der Zukunft basieren auf der Annahme gleichbleibender Verzinsung von 2,30 %, 3,30 %, bzw. 4,30 % für die gesamte Ansparphase. Sie dienen ausschließlich Illustrationszwecken. Die tatsächlichen Ergebnisse können höher niedriger sein als die angegebenen Werte. In dieser Beispielrechnung werden neben der Gesamtverzinsung noch folgende Überschussanteilsätze und Bemessungsgrundlagen verwendet: Zinsüberschussanteil: Die Bemessungsgrundlage für den Zinsüberschussanteil ist das überschussberechtigte Deckungskapital. In unserer Beispielrechnung beträgt er 0,55 %, 1,55 % und 2,55 %. Zusammen mit dem bis zum Ende der Ansparphase gültigen Rechnungszins Ihrer von 1,75% ergibt sich die oben genannte Gesamtverzinsung von 2,30 %, 3,30 %, und 4,30 %. Grundüberschussanteil: Dieser bemisst sich in Prozent des überschussberechtigten Beitrags. Schlussüberschussanteil: Dieser bemisst sich in Prozent des Vorsorgekapitals. Hinweise zur Modellrechnung Die Modellrechnung ist eine Darstellung des Vertragsverlaufs, bei der sowohl die Zinssätze als auch das Berechnungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben sind. Dabei muss die Modellrechnung mit folgenden Zinssätzen erfolgen: a) mit Höchstrechnungszinssatz, multipliziert mit 1,67 b) dem Zinssatz nach a) plus einem Prozentpunkt c) dem Zinssatz nach a) minus einem Prozentpunkt Die in der Modellrechnung genannten möglichen Leistungen basieren auf der Annahme einer gleichbleibenden Verzinsung über die gesamte Vertragslaufzeit in Höhe der vom Gesetzgeber festgelegten Zinssätze. In der Modellrechnung sind keine Schlussüberschussanteile enthalten. Sie dient ausschließlich Illustrationszwecken. Die Höhe der Altersrente bzw. der Auszahlungsrate, die sich aus der Überschussbeteiligung ergibt, wird nach den zum Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen für Lebenserwartung und Rechnungszins berechnet. Die tatsächlichen Ergebnisse können, bezogen auf die Höhe der Verzinsung und auf die Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn, höher niedriger als die angegebenen Werte sein. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechnete Überschussbeteiligung geringer ausfällt. Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Erläuterungen zum Thema Überschussbeteiligung. 4) Unser Angebot geht von der Voraussetzung aus, dass die Grundzulage für die gesamte Vertragsdauer und die Kinderzulagen bis zum vorgegebenen Termin gewährt werden und dass die Einzahlung der staatlichen Zulagen zum 01.07. eines jeden Kalenderjahres erfolgt. Die erste Einzahlung erfolgt zum 01.07. des Kalenderjahres, das auf den Vertragsbeginn folgt. Entfällt der Anspruch auf eine Grund- bzw. Kinderzulage, gehen wir bei unserer Berechnung davon aus, dass der Eigenbeitrag gegebenenfalls um die wegfallende Zulage erhöht wird. - 7 -

Produktbeschreibung 1. Die Ansparphase Hier wird das Vorsorgekapital angespart. Alle Eigenbeiträge sowie die staatlichen Zulagen werden hier gewinnbringend angelegt. 2. Die Auszahlungsphase Für die Auszahlungsphase bieten wir Ihnen zwei attraktive Auszahlungsmodelle - Zahlung einer lebenslangen Rente (ohne Kapitalzahlung im Todesfall) - Auszahlungsplan mit Zahlung einer monatlichen Auszahlungsrate (mit Kapitalzahlung im Todesfall bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) - ab Alter 85 Zahlung einer lebenslangen Rente Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften bis zu 30% des Vorsorgekapitals sofort auszahlen lassen. Für die Ermittlung der Rentenhöhe und der Auszahlungsrate, die sich aus der Überschussbeteiligung und einem eventuell fälligen Schlussüberschussanteil ergibt, werden die bei Beginn der Auszahlungsphase gültigen Rechnungsgrundlagen für Lebenserwartung und Rechnungszins verwendet, die zu diesem Zeitpunkt für die Berechnung der Deckungsrückstellung eines offenen Rententarifs maßgeblich sind. Es werden geschlechtsunabhängige Rechnungsgrundlagen für die Lebenserwartung verwendet. Welche Leistung wird im Todesfall erbracht? In der Ansparphase wird das vorhandene Vorsorgekapital abzüglich der staatlichen Förderung an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, kann die Leistung im Todesfall auch auf einen Vorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. In der Rentenbezugsphase wird - bei der lebenslangen Rente die Rentenzahlung ohne weitere Leistungen eingestellt, - beim Auszahlungsplan vor Vollendung des 85. Lebensjahres das noch nicht verbrauchte Vorsorgekapital abzüglich der staatlichen Förderung an den im Todesfall Begünstigten ausgezahlt auf einen Vorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen. Anpassungsmöglichkeiten / Dynamik Ihren monatlichen Vorsorgebeitrag können Sie jederzeit bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro erhöhen. Zusätzlich können jährlich Einmalzahlungen geleistet werden. Der gesamte jährliche Beitrag darf maximal 3.000 Euro betragen. Sie können bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass sich der Beitrag jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, maximal bis zum fünften Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jährlich um einen festen Prozentsatz in Höhe von 3 %, 4 % 5 % des Vorjahresbeitrages erhöht (Dynamik). Die vertraglich garantierten Leistungen erhöhen sich entsprechend. Mit einer Dynamik können Sie Ihren Vertrag automatisch an den steigenden Lebensstandard anpassen bzw. einem stetigen Kaufkraftverlust entgegenwirken. Eine generelle Überprüfung, ob die Leistungen bei Ablauf noch Ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechen, sollte aber auch trotz Dynamik von Zeit zu Zeit durchgeführt werden. Die in den Tarifbestimmungen vorgesehenen jährlichen Höchstbeträge dürfen insgesamt nicht überschritten werden. In diesem Zusammenhang sind die steuerlich wirksamen Höchstbeträge zu beachten. Besonderheit bei der Auszahlungsphase Die Auszahlungsphase beginnt frühestens am Ersten des Monats, der auf die Vollendung des 62. Lebensjahres folgt. Bezieht der Vertragspartner vor Vollendung des 62. Lebensjahres Leistungen aus einem gesetzlichen Altersicherungssystem, kann er eine verminderte Rente bzw. Auszahlungsrate schon vorher in Anspruch nehmen. Überschussbeteiligung Die in der Anspar- sowie in der Auszahlungsphase erwirtschafteten Überschussanteile werden zur Erhöhung der dann jeweils garantierten Leistungen verwendet. - 8 -

Steuerliche Bestimmungen Bei der handelt es sich um einen Kapitalisierungsvertrag, der im Rahmen der Bestimmungen des 10 a Einkommensteuergesetz steuerlich gefördert wird. Für den förderfähigen Teil sind die späteren Leistungen nachgelagert zu versteuern. - 9 -