Arbeitsgruppe: Aktionsplan aus Sicht von Frauen mit Behinderungen Jutta Harbusch

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Transkript:

Arbeitsgruppe: Aktionsplan aus Sicht von Frauen mit Behinderungen Jutta Harbusch Ich möchte Ihnen in meinem input zur Arbeitsgruppe zusammenfassend vorstellen wie Frauen mit Behinderungen im 1. Aktionsplan und im Gewaltschutzgesetz (GewSchutzG) Erwähnung fanden, was sich seit 1999 getan hat und welche Themen ich für besonders drängend und wichtig halte. Es folgt ein Überblick über die zusätzlichen Probleme, mit denen Frauen mit Beeinträchtigungen zu tun haben wenn sie sex. Gewalt erfahren, besonders wenn sie in Einrichtungen leben, und/oder arbeiten. Vorschläge zu konkreten Schritten zur Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung sollen zur Diskussion überleiten. Alter Aktionsplan Im Aktionsplan ist die Situation der Gewalt, insbesondere struktureller Gewalt, gegen behinderte Frauen benannt. Die Förderung spezieller Maßnahmen zur Gewaltprävention ist vorgesehen, ebenso die Berücksichtigung ihrer Belange in der Sexualstrafrechtsreform und im Sozialgesetzbuch IX. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Umsetzung in den Bereichen, in denen im Aktionsplan die Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen vorgesehen ist, gut funktioniert: In der Sexualstrafrechtsreform wurden Verbesserungen für behinderte und widerstandsunfähige Frauen eingearbeitet. 179 Im Sozialgesetzbuch IX gibt es eine Reihe von Paragrafen, welche die Belange behinderter Frauen berücksichtigen. Dazu gehört die im 44 SGB IX geregelte Gewaltprävention für Frauen mit Beeinträchtigungen, durch die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins. Und es gibt eine Reihe von Projekten für behinderte Frauen, die durch das BMFSFJ gefördert werden (wurden) und Gewalt gegen behinderte Frauen bekämpfen sollen. All diese Maßnahmen zeigen deutlich, dass in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat und die Lebenssituation behinderter Frauen verstärkt berücksichtigt wird. Mängel bei der Umsetzung des Aktionsplans sind z.b. beim GewSchutzG entstanden. Hier war die Berücksichtigung der Belange behinderte Frauen im Aktionsplan nicht vorgesehen. Dies mag an der mangelnden Erhebung von häuslicher Gewalt gegen behinderte Frauen liegen. Die bisherigen Erhebungen beziehen sich überwiegend auf die sexualisierte Gewalt speziell in Einrichtungen der Behindertenhilfe - jedoch nicht auf häusliche Gewalt. Hinzu kommt, dass bei der Erarbeitung des Gesetzes die Interessenvertretung behinderter Frauen nicht einbezogen wurde, weshalb das GewSchutzG die Situation von Frauen mit Behinderung nicht ausreichend thematisiert. Dies macht einmal mehr die Notwendigkeit der Einbeziehung von Expertinnen in eigener Sache deutlich. Allerdings wurde die bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen im

Rahmen des Paradigmenwechsels auch erst in den letzten Jahren - seit 2003 - gestärkt und in die Lage versetzt, z.b. Gesetze bei der Erarbeitung und in der Umsetzung zu begleiten. - Wie Sie aber alle wissen hat Gewalt gegen behinderte Frauen viele Facetten. Frauen mit Behinderung erleben Gewalt im öffentlichen Raum, in ihrer häuslichen Umgebung sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen sie wohnen und arbeiten. Dabei erfahren sie u.a. verbale Gewalt, Schläge, Degradierungen, Stigmatisierungen, strukturelle Gewalt, sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungen. Die Täterinnen und Täter kommen überwiegend aus dem nahen Umfeld der Frauen. Übergriffe und sexualisierte Gewalt werden nicht selten von Assistenzpersonen, welche die (Intim-)Pflege übernehmen, ausgeübt. Häufig nutzen Täterinnen/Täter die Abhängigkeitssituation der behinderten Frau aus. Begünstigt wird die Gewalt zudem durch ein fehlendes Selbstbewusstsein bzw. mangelnde Grenzsetzung behinderter Frauen, die sie häufig nicht gelernt haben. Bei Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung, aber auch bei gehörlosen Frauen, kommt hinzu, dass sie häufig nicht sexuell aufgeklärt sind und über ihren Körper, ihre Sexualität und ihre Rechte auf Intimsphäre, geschweige denn über sexualisierte Gewalt nicht Bescheid wissen. Wir erfahren von der Gewalt gegen behinderte Frauen durch Interessenvertretungen, durch behinderte Frauen selber, durch Mitarbeiterinnen von Behinderteneinrichtungen, durch Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainerinnen etc. Datenmaterial, welches das tatsächliche Ausmaß der Gewalt gegen behinderte Frauen belegt, fehlt bislang. Aber wir können davon ausgehen, dass es höher als bei nichtbehinderten Frauen ist. Geplante Projekte im Neuen Aktionsplan Dies wird sich aber in absehbarer Zeit ändern, denn geplant sind: vom BMFSFJ eine Studie zu Gewalt gegen behinderte Mädchen und Frauen - (von der im 1. Aktionsplan die Rede war), sie wurde gerade ausgeschrieben (-3.8.07) und soll noch 2007 starten ein Modellprojekt zur Fortbildung und Begleitung von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnheimen, Berufs-Förderungs-Werken und Berufs-Bildungs-Werken Materialien zur Gewaltprävention, auch in leichter Sprache. Dazu gab es bereits ein Projekt, die Ergebnisse liegen beim BMFSFJ und sind bisher nicht freigegeben.

Situation in den Frauenhäusern Die Zahl von 10% zugänglicher Frauenhäuser scheint nach wie vor aktuell zu sein: Die Forderung nach mehr barrierefreien Häusern besteht also weiter. In Zeiten von Zielvereinbarungen allenthalben, bringe ich den Vorschlag einer diesbezüglichen Selbstverpflichtung ein. Zum Beispiel 25 % barrierefreie Häuser bis 2010, zumindest abgeschlossene Planung dazu! Leitlinien für Assistenz während des Aufenthaltes im FH zu erstellen Bundeslandesweite Fortbildungen zum Thema; Barrierefreiheit nicht nur in den Häusern, sondern auch in den Köpfen Trotzdem gibt es ja zahlreiche Erfahrungen mit den Bedürfnissen unterschiedlich behinderter Bewohnerinnen. Diese Erfahrungen nicht unter dem Tisch fallen zu lassen, sondern wertzuschätzen, auszutauschen best practice - und kontinuierlich an Verbesserungen zu arbeiten wenn z.b. gerade das Faltblatt neu gestaltet, die Homepage eingerichtet oder verändert, ein Artikel geschrieben wird: das Angebot für behinderte Frauen benennen, oder auf Planungen hinweisen. Das hat Signalwirkung! Gern habe ich die Suche-Funktion auf der Homepage der Frauenhaus-Koordinierung genutzt, um mich durch alle Bundesländer zu klicken. Von 400 Häusern sind dort 38 als barrierefrei angegeben Im Vergleich zu einer Liste von 2003 zeigt sich, dass 11 dort als barrierefrei genannte Häuser nicht mehr auftauchen. Neu hinzugekommen sind jetzt -ebenfalls- 11! Auffällig fand ich, anders als vermutet, waren viele Häuser in kleineren Städten. München? Köln? Fehlanzeige! Wenn frau bedenkt, dass Öffentlicher Nahverkehr, ärztliche Versorgung, Arbeitsmarkt oft Grund für Menschen mit Behinderung sind, in große Zentren zu ziehen( oder dort zu bleiben) haben Frauen mit Behinderung, die Gewalt erfahren haben ein weiteres Problem, nämlich nur weit(er) entfernt eine Zuflucht zu finden. Wo sie nicht ihrer Erwerbsarbeit nachgehen, laufende Behandlungen fortsetzen, Kinder nicht in ihrer Schule/Kindergarten bleiben können, und sie, wenn sie keinen PKW besitzen, nicht mobil sind. konkrete Beispiele zur Situation - bei häuslicher Gewalt, - bei Wohnen bei den Eltern - in Einrichtungen Im Folgenden möchte ich Ihnen verdeutlichen wie sich die Situation von Frauen mit Beeinträchtigungen darüber hinaus von der nichtbehinderter Frauen, die nach Gewalterfahrungen Hilfe in der Beratung und im FH suchen, unterscheidet. Pflegeabhängigkeit im häuslichen Bereich Pflege/ Intimpflege = Risikofaktor

Abhängigkeit großes Problem: z.t. Partner der zu Pflegenden und gleichzeitig Täter Oder Eltern sind die Pflegenden Hilfsdienste: können bei Personalmangel Aushilfspfleger schicken Fahrdienste Sich selber Assistenz suchen: Arbeitgebermodell; schwer finanzierbar Und warum Frauen mit Behinderung - im Falle von erlebten Gewaltsituationen - nicht auf Unterstützung in den Einrichtungen, in denen sie wohnen bzw. arbeiten verwiesen werden können. Sie können dort keine parteiliche Unterstützung bekommen (außer vielleicht wenn Gewalt in der Herkunftsfamilie auftrat) Stillschweigen am größten wenn die Täter Mitarbeiter der Institution sind. Beratungs- und Hilfsangebote, die personell und finanziell gänzlich unabhängig von der Einrichtung sind, sind also dringend erforderlich und darum ist eine weitere Veränderung der momentanen Situation so wichtig. spezielle Situation in Einrichtungen Türen nicht abschließbar Mehrbettzimmer/ keine Intimsphäre Wenig eigene Entscheidungen/ strukturierter, geregelter Alltag Sexualität ist vielfach noch ein Tabu Dennoch sex. Übergriffe untereinander System Behindertenhilfe in sich geschlossenes System bis vor wenigen Jahren: Anstalten mit eigener Versorgung und Zaun eigene kleine Welt, wenig Einflüsse rein, es soll nichts raus es soll niemand richtig Einblick haben, Angst vor Kritik Was verhindert Rauskommen? Abhängigkeitsstrukturen, von Pflege, von Unterstützung Die sog. Fitten sollen bleiben, weil der Personalschlüssel so schlecht ist, dass es für viele BewohnerInnen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht ausreicht Es müssen möglichst alle Plätze belegt sein, aus finanziellen Gründen Viel zu wenig Platz im Unterstützten Wohnen Angst vor Alleinleben Viele unselbständig, alleine leben geht nicht Umgang mit sexualisierter Gewalt von Seiten der Institution Leugnen Selten Interventionsansätze, setzt sich erst langsam durch, dass Täter gehen muss Bei Gewalt untereinander: Betroffener kann zunächst einmal nicht gekündigt, sondern nur versetzt werden i.d.r. keine Kontakte zu Frauenberatungsstellen auch eher keine Kontakte zu Beratungsstellen für behinderte Frauen Suche nach Psychotherapeutinnen, insbes. für sog. geistig behinderte Frauen negativ Angst vor schlechtem Ruf draußen

Ähnliches Prinzip wie bei häuslicher Gewalt; was, wenn eigener Mitarbeiter Täter müssen Konsequenzen folgen aber auch ÄrztInnen/ TherapeutInnen interpretieren Signale und Äußerungen für erlebte sex. Gewalt oft falsch, als Auswirkung der Behinderung oder Nebenwirkungen von Medikamenten... und für die Bewohnerinnen viele sind nicht aufgeklärt wissen z.t. nicht, dass es unrecht war haben z.t. schon sex. Gewalterfahrungen aus Kindheit, die nie aufgearbeitet wurden und zieht sich durch ihr ganzes Leben Zum Beispiel werden Signale ganz oft nicht erkannt, sondern Verhaltensauffälligkeiten werden als zur Behinderung gehörig gesehen erzählen es nicht kennen keine Beratungsstellen außerhalb wissen nicht, was Frauenhäuser sind Dringend notwendig behinderte Frauen müssen raus aus Opferrolle und Abhängigkeitsstruktur, brauchen gute Beratung und Alternativangebote Dazu müssen sie mehr von Beratungsstellen, Frauenhäusern etc. erfahren, durch eigene Veranstaltungen, Infomaterial auch in Großdruck, Hörkassette, in einfacher Sprache Lösungen für Zugänglichkeit von Beratungsstellen, Praxen von TherapeutInnen Gegenseitige Kontaktaufnahme zu Einrichtungen oder Beratungsangeboten für behinderte Menschen Lösungen in Frauenhäusern: für Frauen mit Unterstützungsbedarf und Assistenz (Leitlinien zu Assistenz in Frauenhäusern; Bild von Frauen mit Lernschwierigkeiten) Merkmal Behinderung in Frauenhausstatistik Darüber hinaus Statistik: Merkmal Behinderung in die Polizeistatistik (wenn auch nicht unumstritten) Klareres Wegweisungsrecht Interventionspläne zum Thema Gewalt und Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe Literaturhinweis: Swantje Köbsell, Was wir brauchen. Handbuch zur behindertengerechten Gestaltung von Frauenprojekten. Bd.6 der Schriftenreihe zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen, Kassel, bifos Eigenverlag, 2.Aufl. 1996 ( noch immer aktuelles Standardwerk! Kann über bifos in Kassel, Tel. 0561/72885-40, bezogen werden)

Weibernetz e.v. - Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung ist frauenparteilich, behinderungsübergreifend, unabhängig, Expertinnen in eigener Sache. Teil der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung behinderter Menschen. Der Verein Weibernetz wurde 1998 als bundesweiter Zusammenschluss von Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sowie der meisten Landesnetzwerke und Koordinierungsstellen behinderter Frauen gegründet. Seit 2003 vom BMFSFJ gefördert, ist das Projekt Politische Interessenvertretung behinderter Frauen dort angesiedelt. Weibernetz e.v. Politische Interessenvertretung behinderter Frauen Kölnische Str. 99 34119 Kassel Tel.: 0561/72 885-85 Fax: 0561/72 885-53 e-mail: info@weibernetz.de www.weibernetz.de