Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/ der Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/11816 18. Wahlperiode 31.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/11521 Rechter Terror und die Partei Der III. Weg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ende des Jahres 2013 von früheren Funktionären der Nationaldemokratischen Partei Deutschland (NPD) und des im Jahr 2014 verbotenen Freien Netzes Süd gegründete Partei Der III. Weg verbreitet eine völkische Ideologie, die an den Nationalsozialismus angelehnt ist (vgl.: Der III. Weg eine rechtsextreme Kleinstpartei aus dem Neonazi-Spektrum, in Netz-gegen-Nazis, www. netz-gegen-nazis.de/artikel/der-iii-weg-eine-neue-rechtsextreme-kleinstpartei- 9317). In ihrem 10-Punkte-Programm fordert die Partei die Einführung der Todesstrafe für Kindermord und andere Kapitalverbrechen, die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Substanz des Volkes und die Förderung der Gesundheit sowie eine friedliche Wiederherstellung Gesamtdeutschlands in seinen völker-rechtlichen Grenzen (vgl.: Parteiprogramm Der III. Weg, www. der-dritte-weg.info/index.php/menue/63/zehn_punkte_programm.html). Für bundesweite Schlagzeilen sorgte die Partei mit einer Google-Maps-Karte. Unter dem Motto Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft verbreitete die Partei die Online-Karte, auf der Unterkünfte für Geflüchtete eingezeichnet sind. Auf ihrer Internetseite bat die Partei darum, geplante oder schon erbaute Asylantenheime zu melden. Diese Online-Karte wird bis heute laufend aktualisiert. An einigen Orten, an denen die Partei Aktionen gegen Unterkünfte für Geflüchtete durchführte, kam es in der Folgezeit zu Brandanschlägen, in einem konkreten Fall seien die Bezüge zur Partei ermittlungsrelevant (vgl.: Neonazi-Partei soll in Brandanschläge verwickelt sein., in Die Zeit, 4. August 2015, www. zeit.de/politik/deutschland/2015-08/rassismus-rechtsextremismus-brandanschlagfluechtlingsheim-reichersthofen). Der Bundesvorsitzende der Partei, Klaus Armstroff, ging in einer Stellungnahme zu einem Brandanschlag, der auf drei für den Bezug von Geflüchteten vorgesehene Häuser in Rockensußra (Thüringen) in der Nacht zum 7. September 2015 verübt worden war, so weit und sprach von nachvollziehbaren Taten (vgl.: Verfassungsschutzbericht 2015, S.77). Die Partei Der III. Weg hat sich zunehmend zu einem Sammelbecken für ehemalige Mitglieder freier Kameradschaften, NPD-Funktionäre sowie wegen Terrorismus und anderer schwerer Straftaten vorbestrafter Neonazis, entwickelt. So wurde zum Beispiel Karl-Heinz S., aktuell Leiter des Stützpunktes München, im Jahr 2003 wegen der Planung eines Bombenanschlags auf die Grundsteinlegung des jüdischen Zentrums in München wegen Mitgliedschaft in einer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/11816 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode terroristischen Vereinigung verurteilt (vgl.: Martin Wiese muss für sieben Jahre hinter Gitter, Süddeutsche Zeitung, 11. Mai 2010, www.sueddeutsche. de/muenchen/neonazi-prozess-martin-wiese-muss-fuer-sieben-jahre-hinter-gitter- 1.754628). Ebenfalls Mitglied und Funktionär der Partei Der III. Weg ist der langjährige Neonazi Maik E., aktiv im Stützpunkt Potsdam-Mittelmark. Mehrmals trat Maik E. als Anmelder und Redner für die Partei in Erscheinung, so zum Beispiel im Februar 2015, gemeinsam mit Karl-Heinz S., bei einer Kundgebung in Eisenhüttenstadt in Brandenburg. (vgl.: Homepage Der III. Weg, www.der-dritte-weg.info/index.php/menue/1/thema/69/id/5098/anzeigemonat/ 02/anzeigejahr/2015/infotext/Auslaender_Stopp_Kundgebungen_in_Eisenhuetten stadt/akat/1/such_0/tag/such_1/der/such_2/deutschen/such_3/zukunft/politik_ Gesellschaft_und_Wirtschaft.html). Des Weiteren ist Maik E. der Zwillingsbruder von Andre E., welcher im NSU-Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt ist. Maik E. versteckte seinen Bruder vor dem Zugriff der Behörden, bis zu seiner Verhaftung am 24. November 2011. Am 29. Juli 2014 war Maik E. schließlich als Zeuge im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht geladen (vgl.: Protokoll NSU-Prozess, 131. Verhandlungstag, 29. Juli 2014, www.nsu-watch.info/2014/08/protokoll- 131-verhandlungstag-29-juli-2014/). 1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob weitere Mitglieder oder Funktionäre der Partei Der III. Weg aufgrund von schweren Straftaten, wie Körperverletzung, Brandstiftung, versuchter Todschlag, versuchter Mord, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etc. verurteilt sind (bitte genaue Auflistung nach Delikt, Datum, Ort)? Der Bundesregierung liegen keine abschließen Erkenntnisse über Verurteilungen von Mitgliedern beziehungsweise Funktionären der Partei Der III. Weg Erkenntnisse bezüglich rechtsextremistischer Gewalttaten vor. Nach den Grundsätzen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität ist die Zugehörigkeit zu einer zugelassenen Partei kein Erfassungskriterium. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds zur Partei Der III. Weg beziehungsweise zu einzelnen Mitgliedern oder Funktionären? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zur Partei Der III. Weg beziehungsweise zu einzelnen Mitgliedern oder Funktionären vor. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von führenden Mitgliedern und Funktionären der Partei Der III. Weg zu Mitangeklagten im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München? Der Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse über Verbindungen führender Mitglieder und Funktionäre der Partei Der III. Weg zu Mitangeklagten im NSU-Prozess vor dem Oberlandgericht München/Bayern vor.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/11816 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von der Partei Der III. Weg zu rechtsextremen und rechtsterroristischen Organisationen im Ausland (bitte genaue Auflistung der jeweiligen Organisation, Art der Verbindung, gegebenenfalls Datum, Ort und Kontext von Zusammenkünften)? Einzelne Aktivisten der Partei Der III. Weg nahmen an rechtsextremistischen Demonstrationen und Treffen im europäischen Ausland teil, zum Beispiel in: Griechenland: Imia-Marsch der Partei Chrysi Avgi ( Goldene Morgenröte ), jährliche Veranstaltung in Athen, Bulgarien: Lukov-Marsch, jährliche Veranstaltung der rechtsextremistischen, bulgarischen Szene in Sofia und Ungarn: Tag der Ehre, jährliche Veranstaltung der rechtsextremistischen, ungarischen Szene in Budapest. 5. Lagen bundesdeutschen Behörden im Vorfeld der Veranstaltung von der Partei Der III. Weg am 17. Februar 2017 in Würzburg Erkenntnisse über eine mögliche Teilnahme des schwedischen Neonazi Simon L. vor, und falls ja, welche und welchen Behörden? Der Bundesregierung lagen im Vorfeld der Veranstaltung am 17. Februar 2017 in Würzburg/Bayern keine Erkenntnisse über eine mögliche Teilnahme des schwedischen Rechtsextremisten Simon L. vor. 6. Wie oft und wann hat sich bisher das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) beziehungsweise das Gemeinsame Extremismus-und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) mit der Partei Der III. Weg oder einzelnen Mitgliedern und Funktionären befasst (bitte genau nach Datum und Anlass der Befassung aufschlüsseln)? Die Arbeitsgruppen (AG) des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums für den Phänomenbereich Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) haben sich im Zeitraum von 2014 bis 2017 in insgesamt 55 Sitzungen, anlassbezogen unter anderem im Zusammenhang mit asylkritischen Demonstrationen der Partei, mit den Aktivitäten der Partei Der III. Weg befasst. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob ehemalige Mitglieder oder Funktionäre von Blood & Honour oder Combat 18 mittlerweile Mitglied der Partei Der III. Weg sind oder an Veranstaltungen dieser teilnahmen (bitte genaue Auflistung nach Ort, Datum, Kontext der Zusammenkunft und gegebenenfalls Landesverband der Mitgliedschaft)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass ehemalige Mitglieder oder Funktionäre von Blood & Honour bzw. Combat 18 mittlerweile Mitglieder der Partei Der III. Weg sind oder an Veranstaltungen teilgenommen haben.

Drucksache 18/11816 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob einzelne Mitglieder oder Funktionäre der Partei Der III. Weg Verbindungen oder Kontakt zu KKK- Gruppierungen beziehungsweise einzelnen ihrer Mitglieder hatten oder haben (gegebenenfalls bitte genaue Auflistung nach Datum, Ort und Kontext von Zusammenkünften)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Kontakte einzelner Mitglieder oder Funktionäre der Partei Der III. Weg zu Ku-Klux-Klan -Gruppierungen beziehungsweise zu einzelnen Mitgliedern vor. 9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Immobilien, welche angemietet oder im Besitz von der Partei Der III. Weg sind beziehungsweise Immobilien die dem direkten Umfeld der Organisation zuzurechnen sind (bitte genaue Auflistung nach Ort und Art der Immobilie)? Am 7. Januar 2017 eröffnete die Partei Der III. Weg in Plauen/Sachsen ein Partei- und Bürgerbüro. 10. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über das Parteivermögen der Partei Der III. Weg vor, und wenn ja, welche? Diesbezüglich wird auf die Berichtspflichten von Parteien gemäß 24 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) gegenüber dem Bundeswahlleiter verwiesen. 11. Wie viele Mitglieder hat die Partei Der III. Weg im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung vom 30. Juni 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/1937 (bitte genaue Auflistung nach Landesverbänden und Mitgliederanzahl pro Landesverband beziehungsweise Untergliederung)? Im Jahr 2015 betrug die Mitgliederzahl der Partei Der III. Weg ca. 300 Personen und über 17 Regionalverbände ( Stützpunkte ), die zum Teil länderübergreifend agieren. Hinsichtlich der regionalen Aufteilung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Die Neonazi-Partei DER DRITTE WEG und die mögliche Blaupause für rassistische Mobilisierung gegen Geflüchtete auf Bundestagsdrucksache 18/5725 vom 6. August 2015 verwiesen. 12. Wie viele Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen, Flugblattverteilungen) wurden von der Partei Der III. Weg in den Jahren seit der Antwort der Bundesregierung vom 30. Juni 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/1937 durchgeführt (bitte genaue Auflistung nach Ort, Datum, Teilnehmerzahl, Art beziehungsweise Kontext der Aktivität und gegebenenfalls Straftaten)? Auf die Antworten der Bundesregierung auf die quartalsweisen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Protesten gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte sowie zu rechtsextremen Aufmärschen wird verwiesen.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/11816 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, an welchen Orten zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 1. Januar 2017, an denen die Partei Der III. Weg Aktivitäten (Kundgebungen, Mahnwachen, Flugblattverteilungen, Demonstrationen, Teilnahme an Bürgerversammlungen) mit der Thematik Asyl durchgeführt hat, es im zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit diesen Aktivitäten zu Straftaten gegen Unterkünfte für Geflüchtete gekommen ist (bitte genaue Auflistung von Datum, Ort, Art des Delikts, gegebenenfalls Anzahl und Organisationszugehörigkeit von Verdächtigen)? Bislang sind keine direkten, also zeitlich und örtlich unmittelbaren Kausalzusammenhänge zwischen entsprechenden Demonstrationen und konkreten Übergriffen auf die im Kontext stehenden Einrichtungen nachweisbar. Gleichwohl muss in Betracht gezogen werden, dass die hetzerische Aufbereitung dieser Thematik eine fremdenfeindliche Ideologie weiter verstärkt sowie eine katalysierende Wirkung für den Gesamtkomplex entwickeln kann, indem die Aktionen Stimmungen anheizen und fremdenfeindliche Vorurteile schüren beziehungsweise verstärken und somit zumindest mittelbar eine Korrelation zwischen Demonstrationsgeschehen und Übergriffen entsteht. In letzter Konsequenz könnte diese Agitation Einzelpersonen als Rechtfertigung für ein gewaltsames Vorgehen gegen Asylunterkünfte dienen. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, an wie vielen Unterkünften für Geflüchtete, welche auf der Google-Maps-Karte auf der Homepage der Partei Der III. Weg eingezeichnet sind, es zu Straftaten (Volksverhetzung, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Körperverletzung etc.) gekommen ist (bitte genaue Auflistung nach Datum, Ort, Delikt, gegebenenfalls Anzahl und Organisationszugehörigkeit von Verurteilten)? Nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Übersichtskarte wurde im Juli 2015 eine Prüfung hinsichtlich von Übereinstimmungen zwischen registrierten Delikten und Eintragungen auf der Google-Maps-Karte vorgenommen. Zum Ergebnis wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Die Neonazi-Partei DER DRITTE WEG und die mögliche Blaupause für rassistische Mobilisierung gegen Geflüchtete auf Bundestagsdrucksache 18/5725 vom 6. August 2015 verwiesen. Ergänzend ist festzustellen, dass keine Erkenntnisse vorliegen, zu welchem genauen Zeitpunkt entsprechende Unterkünfte in die Karte aufgenommen wurden und somit kein begründeter Zusammenhang mit verübten Straftaten herstellbar ist. Weitergehende Erkenntnisse liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) nicht vor, die darauf hindeuten, dass die Veröffentlichung der Karte geeignet sei, konkret günstige Tatgelegenheiten aufzuzeigen beziehungsweise bislang noch nicht aktiv gewordene Personen zu entsprechenden Straftaten zu veranlassen.

Drucksache 18/11816 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 15. Wie viele Musikveranstaltungen (Konzerte, Liederabende) hat die Partei Der III. Weg beziehungsweise haben einzelne Mitglieder und Funktionäre der Partei seit der Antwort der Bundesregierung vom 30. Juni 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/1937 durchgeführt (bitte genaue Auflistung von Ort, Datum, Teilnehmerzahl, Namen der Bands/Interpreten)? In der Zeit vom 1. Juli 2014 bis 16. März 2017 hat die Partei drei Liederabende ausgerichtet. Im Einzelnen: 28. Februar 2015: Feldkirchen/Bayern mit 23 Teilnehmern Interpret Axel Schlimper, 25. September 2015: Berlin mit 50 Teilnehmern Interpret Michael Regener und 23. Januar 2016: Raum Mainfranken/Bayern. 16. Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Partei Der III. Weg liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor (bitte genaue Auflistung nach Jahren und Anzahl)? 17. Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Partei Der III. Weg liegen dem Bundesnachrichtendienst vor? 18. Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Partei Der III. Weg liegen dem Militärischen Abschirmdienst vor? 19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder V-Leute des BfV Mitglieder der Partei Der III. Weg sind oder waren? Die Fragen 16 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes o- der eines Landes gefährden kann. Die Nachrichtendienste sammeln im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die erforderlichen Informationen und werten diese aus. Die Führung und Werbung von Quellen gehört zu den wichtigsten nachrichtendienstlichen Mitteln, die den Nachrichtendiensten bei der Informationsbeschaffung zur Verfügung stehen. Würden Einzelheiten hierzu, auch die Zahl der Meldungen betreffend bekannt, könnten dadurch Rückschlüsse auf den Einsatz von Quellen und die Arbeitsweise der Nachrichtendienste gezogen werden. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen der Nachrichtendienste bekannt würden und damit ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre. Zudem ist zu beachten, dass sich Quellen hier in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von Quellen ausgeschlossen werden. Die Auskunft muss auch dann verweigert werden, wenn die Person keine Quelle ist oder war oder der Vorgang zeitlich weit zurückliegt, da ansonsten in allen übrigen Fällen aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines Einsatzes von Quellen geschlossen werden könnte.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/11816 Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste sowie der Quellen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.

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