Energieberatung im Kontext der Energiestrategie Daniel Büchel, Vizedirektor Bundesamt für Energie und Programmleiter EnergieSchweiz
Energiepolitik: Darum geht es Versorgungssicherheit Technische Sicherheit Umweltverträglichkeit Wirtschaftlichkeit 2
Warum braucht es eine Energiestrategie 2050? Bevölkerungswachstum Versorgungssicherheit Preis und Markt Klimawandel Infrastruktur Umwelt, Natur, Landschaft Energiestrategie 2050 Ausstieg aus der Kernenergie 3
Energiepolitische Meilensteine seit Fukushima Am 25.5.2011 beschliesst der Bundesrat den Atomausstieg. Das Parlament folgt diesem Entscheid. In der Herbstsession 2013 wird dem Parlament das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 vorgelegt. 4
Aufgabenteilung im Energiebereich Wer macht was? Energiepolitik (BV Art. 89): Bund und Kantone setzen sich für die Energieversorgung und einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung von einheimischer und erneuerbarer Energie und den Energieverbrauch. Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind v.a. die Kantone zuständig. Energiewirtschaft: Die Energieversorgung ist Sache der Energiewirtschaft (heutiger Art. 4 Abs. 2 EnG ) Kernenergie: Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie ist Sache des Bundes. (BV Art. 90) 5
Energiestrategie 2050: Stossrichtungen (1/2) 1. Keine neuen Kernkraftwerke 2. Energieeffizienz verstärken 3. Erneuerbare Energien ausbauen Wasserkraft: + 3,2 TWh bis 2050, (+ Pumpspeicher zur Integration der neuen Erneuerbaren) Neue Erneuerbare: Nutzung der nachhaltig nutzbaren Potentiale (24,2 TWh bis 2050) 4. Restbedarf decken durch: Fossile Stromproduktion (primär GuD) Importe 6
Energiestrategie 2050: Stossrichtungen (2/2) 5. Ausbau Stromnetze Optimierung, Erneuerung und Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze Umbau Richtung Smart Grid 6. Verstärkte Energieforschung 7. Vorbildfunktion des Bundes 8. Verstärkung des Programms EnergieSchweiz 9. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Energiebereich 7
Erneuerbare Energien Wichtigste Massnahmen Finanzielle Förderung Erhöhung max. Netzzuschlag, Umbau KEV Richtung Direktvermarktung Unterstützende Massn. Raumplan. Konzept für den Ausbau der Erneuerbaren organisatorische Massn. Transfer der Vollzugsstelle zum BFE Explizites Recht auf Eigenverbrauch Nationales Interesse grosse für Anlagen Transfer Netzzuschlagsfonds zum Bund Erweiterung der Garantien für Tiefengeothermie rasche Bewilligungsverfahren in den Kantonen Information, Beratung im Rahmen von Energie- Schweiz 8
Energieeffizienz Wichtigste Massnahmen Gebäude Mobilität Industrie und Dienstleistungen Elektrogeräte Stromlieferanten Anhebung CO 2 -Abgabe und Verstärkung Gebäudeprogramm Zielvereinbarungen für Strom- Grossverbraucher 1) Verschärfung CO 2 - Emissionsvorschriften Ausweitung Vorschriften Effizienzziel Stromlieferanten informativ: Verschärfung MuKEn durch die Kantone Ausbau der wettbewerblichen Ausschreibungen 1) nach parl. Initiative 12.400 9
Energieeffizienz: Gebäude Anhebung der CO 2 -Abgabe und Verstärkung des Gebäudeprogramms CO 2 -Abgabe von CHF 84 pro Tonne CO 2 Ergibt über Teilzweckbindung einen höheren Gesamtertrag von rund 350 Mio. pro Jahr. Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen. Mit den kantonalen Mitteln stehen total rund 525 Mio. pro Jahr für Gebäudeprogramm zur Verfügung. Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Kantonen Auflagen: Basisförderprogramm für Gebäudehülle, Ersatz Elektro- oder Ölheizung, Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus) 10
Energieeffizienz: Gebäude informativer Exkurs (1/2) Von den Kantonen vorgesehene Massnahme: Verschärfung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) bis 2014 Entscheid EnDK, 2. September 2011 Neue Gebäude sollen sich ab 2020 möglichst selbst mit Wärmeenergie versorgen und zur eigenen Stromversorgung beitragen Forcierung der Sanierung bestehender Gebäude. Ab 2020 wird die Verwendung von Strom für Widerstandsheizungen sowie Warmwasseraufbereitung verboten. Verabschiedung evtl. in der Form eines verbindlichen Konkordats. 11
Energieeffizienz: Gebäude informativer Exkurs (2/2) Vom Bund an die Kantone für das Pflichtmodul der MuKEn empfohlene Massnahmen (Auszug): Weitere Verschärfung der Vorschriften für Neubauten und gebäudetechnische Anlagen. Einführung einer Pflicht für Energieinspektion und Betriebsoptimierung für Gebäudetechnik. GEAK-Plus beim Eigentümerwechsel. Bonus auf Ausnutzungsziffer bei Erreichung eines energetischen Minimalstandards bei Modernisierungen. Gesetzliche Anreize für den Ersatz fossiler Feuerungen. Gebrauchsvorschriften für Elektrogeräte (z.b. Betrieb ohne Nutzen, Überdimensionierung vermeiden). Verabschiedung in der Form eines verbindlichen Konkordats. 12
Energieeffizienz: Industrie und Dienstleistung (1/3) a) Zielvereinbarungen für Strom-Grossverbraucher (gemäss parl. Initiative 12.400) Vereinbarung von Effizienzzielen Rückerstattung des Netzzuschlages (bei Elektrizitätskosten von mind. 5% der Bruttowertschöpfung teilweise und ab mind. 10% vollständig) Pflicht zur Reinvestition von mind. 20% des Rückerstattungsbetrags für Effizienzmassnahmen. Regelmässige Berichterstattung an den Bund. 13
Energieeffizienz: Industrie und Dienstleistung (2/3) b) Ausbau der wettbewerblichen Ausschreibungen Verstärkung und Ausbau Wettbewerbliche Ausschreibungen für Stromeffizienz Umsetzung erfolgt über ein Auktionsverfahren ( möglichst hohe Stromeinsparungen pro Franken) An Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Haushalte gerichtet (v.a. Elektrogeräte, Elektromobilität) Möglichkeit, Elektrizitätsproduktion und -verteilung zu unterstützen 14
Energieeffizienz: Industrie und Dienstleistung (3/3) c) Verstärkung der freiwilligen Massnahmen Unterstützung im Rahmen von EnergieSchweiz Förderprogramm Energetische Prozessintegration / Abwärmenutzung Freiwillige Zielvereinbarung mit Industrie- und Dienstleistungsunternehmen Unterstützung von Unternehmen bei Betriebs- und Prozessoptimierung sowie bei Umsetzung von Normen 15
Mit der Parlamentarische Initiative 12.400 werden einzelne Elemente vorgezogen. Durch die UREK-N initiierte parlamentarische Initiative voraussichtlich ab 1. Januar 2014 in Kraft (Vorbehalt Referendum) Wichtigste Änderung im EnG Erhöhung maximaler Netzzuschlag auf 1,5 Rp./kWh Teilweise bis vollständige Rückerstattung für stromintensive Unternehmen (Elektrizitätskosten 5 %) Eigenverbrauch (explizit) im EnG verankert Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen unter 10 kw; freie Wahl des System für PV-Anlagen zwischen 10 und 30 kw 16
Massnahmen im Bereich Stromnetze (weitere folgen nachgelagert mit Strategie Stromnetze) 1. Verfahrensbeschleunigung Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (Regelfristen für Gesamtverfahrensdauer) Verkürzung von Rechtsmittelverfahren: Zugang zum Bundesgericht nur noch für Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Verbandsbeschwerderecht nicht tangiert. 2. Grundlagen für die Einführung von Smart Metering Kapital- und Betriebskosten entsprechender Messsysteme sollen anrechenbar sein. Bundesrat kann neu Vorgaben zur Einführung intelligenter Messsysteme beim Endverbraucher machen und Mindestanforderungen erlassen. 17
Das Programm EnergieSchweiz unterstützt die Wirkung des ersten Massnahmenpakets Energieschweiz ist die Informations- und Beratungsplattform im Energiebereich und vernetzt Wissenträger, -vermittler und -anwender im Energiebereich der Hebel, um gute Projekte auf den Markt zu bringen und neuen Ideen Platz zu machen die Aus- und Weiterbildungsdrehscheibe im Energiebereich bezweckt den Abbau von nicht preislichen Hemmnissen und entsprechenden Transaktionskosten Die Aktivitäten von EnergieSchweiz werden verstärkt und die finanziellen Mittel ausgebaut (von 26 auf 55 Mio. CHF pro Jahr) 18
Aktionsplan Koordinierte Energieforschung Schweiz Förderung erfolgt in 4 Stossrichtungen 1. Kapazitätsaufbau für Energieforschung (Teams) 2. Aufbau von 7 Kompetenzzentren (u.a. Effizienz, Netze, Strom- und Wärmespeicherung, Elektrizität aus Erneuerbaren, Mobilität, Biomasse) 3. Kompetitive Fördermittel für Forschungsprojekte (KTI) 4. Förderaktivitäten des SNF (NFP, NFS, Förderprofessuren) wurde im Frühjahr 2013 vom Parlament verabschiedet. 19
Energiestrategie 2050: Ein Überblick Energiestrategie 2050 Erste Phase Aktionsplan koordinierte Energieforschung Zweite Phase (ab 2021) Energieperspektiven 2050 Erstes Massnahmenpaket Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem parlament. Initiative 12.400 Strategie Stromnetze Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen Zweiter Marktöffnungsschritt Revision StromVG 20
Energieperspektiven 2050 Betrachtete Szenarien Szenario Weiter wie bisher Szenario Politische Massnahmen des Bundesrates Szenario Neue Energiepolitik Weiterführung bisherige Politik Autonomer technischer Fortschritt in der Grössenordnung der letzten 30 Jahre Die politischen Massnahmen des Bundesrates werden abgebildet. = erstes Massnahmenpaket Es werden heute vorhandene Technologien verwendet. Zielszenario: Der Energieverbrauch pro Kopf soll im Jahre 2050 höchstens 1,5 Tonne CO 2 bewirken. Dieses Ziel ist in den Rahmen eines internationalen Konsenses bezüglich der energiepolitischen Stossrichtung eingebettet. 21
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen des ersten Massnahmenpakets bis 2050 Auswirkungen im Vergleich zu Szenario Weiter wie bisher Wohlfahrtseffekte inkl. Sekundärnutzen Wohlfahrtseffekte exkl. Sekundärnutzen leicht positiv (+0.1% in 2050) leicht negativ (-0.2% in 2050) Jährliches BIP-Wachstum 0.98% statt 1% Beschäftigung leicht negativ (-0.2% in 2050) Ökonomisches Modell Vorgabe der Ziele in den Bereichen CO 2 (-26% im Jahre 2050), Elektrizitätsnachfrage (-12% im Jahre 2050) und Stromangebot Gesamtwirtschaftliche Modellierung der Märkte und Akteure Angenommene CO 2 -Abgabe: 70 210 CHF pro Tonne CO 2 Angenommene Stromabgabe: 11 22% Aufschlag auf Strompreis 22
Alles Grosse in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muss. Hermann Gmeiner (1919-86), östr. Sozialpädagoge, Gründer SOS-Kinderdörfer 23
Energieberatung im Kontext der Energiestrategie 2050 Wachsender Markt Der Bedarf an Entscheidungshilfen & Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Energiestrategie nimmt in allen Bereichen zu. Gebäude Industrie, Gewerbe, Dienstleistung Beschaffung, Verkauf Mobilität 24
Energieberatung im Kontext der Energiestrategie 2050 Erwartungen, Nutzen und Support Kunden erwarten neutrale, unabhängige Energieberatung Aufzeigen und Abwägen von Lösungsvarianten verbessert die Bestellerkompetenz EnergieSchweiz kann Energieberatung mit Tools, Werbung und Weiterbildungsmassnahmen unterstützen 25
Energieberatung im Kontext der Energiestrategie 2050 «Eine Energieberatung ist nicht der einzige Faktor, dass eine Massnahme umgesetzt wird aber massgeblich dafür verantwortlich, wie eine Massnahme umgesetzt wird.» Zitat aus dem Workshop «Marktgefüge Energieberatung» vom 12.12.2013 26
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27