Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die

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Transkript:

Lehrinstitut für Psychoanalyse und Psychotherapie e.v. Hannover (DPG) Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Ärztinnen und Ärzte Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Variante der psychoanalytischen Psychotherapie mit eigener Methodik und Indikation. Sie auszuüben setzt eine Weiterbildung in diesem Verfahren voraus. Hauptziel der Weiterbildung zum/zur TherapeutIn für TFP ist es, psychodynamische Kompetenz zu erwerben und eine psychoanalytische Haltung zu entwickeln. Wesentlich dafür sind intellektuelle und emotionale Offenheit für das menschliche Seelenleben in seiner ganzen Komplexität, insbesondere für die bewussten und unbewussten Konflikte, Interesse an neuen Erfahrungen, wissenschaftliche Neugier und der Wunsch, sich ein Verständnis für die Fülle des psychoanalytischen Wissens zu erarbeiten. Die Weiterbildung soll zu der Fähigkeit führen, selbstständig und kompetent tiefenpsychologische Behandlungen durchzuführen. Insbesondere soll die Fähigkeit entwickelt werden, an einem aktualisierten, fokalen Konflikt bei zeitlicher Begrenzung psychodynamisch zu arbeiten. Eine Konzentration des therapeutischen Prozesses wird durch Begrenzung des Behandlungsziels, durch ein vorwiegend konfliktzentriertes Vorgehen und durch Einschränkung regressiver Prozesse angestrebt. Die Anforderungen dieser Weiterbildungsordnung erfüllen die Voraussetzungen der DPG zur Erlangung der affiliierten Mitgliedschaft und gehen über die Anforderungen der Ärztekammer für den Zusatztitel Psychotherapie hinaus, die sie damit erfüllen, sind Teil der Facharztweiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Das DPG- Lehrinstitut für Psychoanalyse und Psychotherapie Hannover e.v. bietet fünf integrierte Aus- und Weiterbildungsgänge an: - Integrierte Aus- und Weiterbildung in Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nach den Weiterbildungsrichtlinien der DPG, Abschluss mit dem Institutsexamen als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der DPG und DGPT ( siehe Weiterbildungsordnung vom 14.09.2011 )

- Psychoanalytische Aus- und Weiterbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der DPG mit den Voraussetzungen zur Aufnahme in die Internationale Psychoanalytische Vereinigung (IPV) - Aus- und Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für PsychologInnen nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG) und ÄrztInnen in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie - Weiterbildung in fachgebundener Psychotherapie für ÄrztInnen in anderen Facharztweiterbildungen (siehe Richtlinien der Ärztekammer Niedersachsen) - Weiterbildung für den Zusatztitel Psychoanalyse für ÄrztInnen nach den Richtlinien der Ärztekammer Niedersachsen 1. Rahmenbedingungen Voraussetzung für die Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie als Bestandteil der Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und in Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie ist ein abgeschlossenes Medizinstudium mit Approbation. Es können nur Weiterbildungsbestandteile anerkannt werden, die nach der Approbation erworben wurden. Die Weiterbildung findet durch das DPG- Lehrinstitut Hannover e.v. in Kooperation mit dem Institut für Psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung (IPAW) am Zentrum Psychologische Medizin der Medizinischen Hochschule Hannover statt. Das Lehrinstitut bietet einen in sich geschlossenen Weiterbildungsgang an. Der vom Lehrinstitut angebotene geschlossene Weiterbildungsgang geht über die Anforderungen der Bundesärztekammer hinaus. Ein Übergang in die analytische Weiterbildung ist möglich und wird seitens des Lehrinstituts gefördert, dafür sind die Anforderungen und die Weiterbildungsordnung der DPG zu erfüllen. Die Weiterbildung dauert berufsbegleitend mindestens drei Jahre. Nach Abschluss der Weiterbildung stellt das Lehrinstitut ein Zeugnis über die Weiterbildungsinhalte aus, dass bei der Landesärztekammer zur Facharztprüfung und Prüfung für den Zusatztitel Psychotherapie eingereicht wird. 2. Aufnahmeverfahren

2.1. Beratungsgespräch und Bewerbung Interessenten können sich über den Weiterbildungsgang vom zuständigen Mitglied des Weiterbildungsausschusses des Lehrinstituts beraten lassen und erhalten die Bewerbungsunterlagen vom Sekretariat des Lehrinstituts, bei dem sie auch ihre Bewerbung einreichen. 2.2. Auswahlgespräche Vor Beginn der Weiterbildung werden zwei Eignungs- und Beratungsinterviews durch zur Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie ermächtigte Lehranalytiker des Lehrinstituts durchgeführt. Diese Interviews haben zum Ziel, die persönliche und fachliche Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers zum Erlernen und Durchführen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie einzuschätzen. 2.3. Zulassungsverfahren Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Weiterbildungsausschuss des Lehrinstituts auf der Grundlage der Eingangsinterviews und teilt sie dem Bewerber schriftlich mit. Im Fall einer Ablehnung kann sich der Bewerber beim zuständigen Mitglied des Weiterbildungsausschusses über die Ablehnungsgründe informieren. 2.3.1. Schweigepflicht Die Weiterbildungsteilnehmer stehen hinsichtlich aller Inhalte, die Personen auch Patienten in anonymisierten Fallberichten - betreffen, unter gesetzlicher Schweigepflicht, die auch nach Beendigung der Weiterbildung andauert. 2.3.2.Berufshaftpflichtversicherung Die Weiterbildungsteilnehmer verpflichten sich, vor Beginn der Weiterbildung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. 3. Gliederung der Weiterbildung Die Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und besteht aus drei Bausteinen: - Selbsterfahrung - Theoretische Weiterbildung - Praktische Weiterbildung mit eigenen Behandlungen unter Supervision.

3.1. Selbsterfahrung Die Selbsterfahrung ist grundlegender, obligatorischer Teil der Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Sie kann als Lehranalyse in einem mehrstündigen Setting oder als tiefenpsychologisch fundierte Lehrtherapie mit ein bis zwei Wochenstunden durchgeführt werden. Die Lehranalyse / Lehrtherapie soll die gesamte Weiterbildung begleiten. Die Lehranalyse/Lehrtherapie erfolgt bei einem/einer vom Lehrinstitut ermächtigten LehranalytikerIn oder LehrtherapeutIn. Gegenwärtige oder vergangene dienstliche oder anderweitige Abhängigkeiten oder die berufliche Zusammenarbeit als Kollegen schließen eine Lehranalyse/therapie aus. Als psychoanalytisches Lehrinstitut empfehlen wir eine Lehranalyse als Möglichkeit, mit Hilfe der psychoanalytischen Methode in einer Zwei- Personen- Beziehung bei sich selbst unbewusste Inhalte und Prozesse zu erfahren und kennen zu lernen und in einem längeren regressiven Prozess die eigene unbewusste Dynamik mit dem Ziel des persönlichen und professionellen Gewinns zu verarbeiten. LehranalytikerInnen/therapeutInnen unterliegen gegenüber dem Lehrinstitut der Schweigepflicht und bescheinigen ausschließlich Dauer und Stundenzahl. Sie nehmen weder aktiv noch passiv an Stellungnahmen, Beurteilungen und Prüfungen der bei ihnen in Selbsterfahrung befindlichen Weiterbildungsteilnehmern teil (non- reporting system). Wenn ein Übergang oder Erweiterung in die psychoanalytische Weiterbildung angestrebt wird, ist zu berücksichtigen, dass die Lehranalyse nach der Weiterbildungsordnung der DPG bei einer/einem DPG- LehranalytikerIn, ggfs. einer/einem IPV- LehranalytikerIn weiterbildungsbegleitend mit mindestens drei Wochenstunden durchzuführen ist. 3.2. Theoretische Weiterbildung Die theoretische Weiterbildung vermittelt in Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen grundlegende und spezielle Kenntnisse für die Anwendung tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Sie wird auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes praxisnah und patientenbezogen gelehrt. Die theoretischen Lehrveranstaltungen vermitteln den gegenwärtigen Kenntnisstand der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als ein psychoanalytisches Verfahren. Sie umfassen Persönlichkeits- und Krankheitslehre, Diagnostik und Behandlungstechnik, Entwicklungs- und Kulturtheorie und weitere Gebiete der psychoanalytischen Wissenschaft. Darüber hinaus vermitteln sie Einblick in die Bedeutung der Nachbarwissenschaften für die Psychoanalyse. Die Theorie umfasst:

200 Stunden Grundkenntnisse 400 Stunden vertiefte Weiterbildung 3.2.1. Erstinterviews und Anamneseerhebungen Nach Teilnahme an Seminaren zur tiefenpsychologisch fundierten Erstinterviewtechnik und Anamnesenerhebung sind 15 tiefenpsychologische Anamnesen zu erheben und zu verfassen. Zur Anerkennung der Anamnesen für die Weiterbildung ist eine Anamnesensicht bei einer/einem weiterbildungsermächtigten DozentIn, bzw. LehranalytikerIn durchzuführen. 5 Anamnesen müssen mit Patienten aus der Ambulanz des Lehrinstituts durchgeführt werden, die weiteren Anamnesen können in kooperierenden Institutionen oder der eigenen Praxis des Weiterbildungsteilnehmers erhoben werden. Zwei tiefenpsychologisch fundierte Anamnesen werden in Anamnesenkolloquien vorgestellt. 3.2.2. Zwischenkolloquium Mit Nachweis von 10 der insgesamt geforderten 15 Anamnesen wird schriftlich die Zulassung zum Zwischenkolloquium beantragt, das Voraussetzung für die Zulassung zum Behandlungspraktikum ist. Im Zwischenkolloquium wird eine vom/von der WeiterbildungsteilnehmerIn selbst verfasste Anamnese oder ein ihr/ihm vorgelegter fremder Bericht eines tiefenpsychologischen Erstinterviews unter praktischen und theoretischen Gesichtspunkten diskutiert und damit der Nachweis der Grundkenntnisse in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie erbracht. Das Zwischenkolloquium ist als für Institutsmitglieder und Weiterbildungsteilnehmer öffentliches 90- minütiges Fachgespräch mit 1 weiterbildungsermächtigten Dozenten, bzw. Lehranalytiker des Lehrinstituts abzulegen. Die Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen erfolgt am Ende der Prüfung und wird durch den Weiterbildungsausschuss schriftlich bestätigt. Bei Nichtbestehen muss die Wiederholung des Zwischenkolloquiums spätestens nach zwei Semestern erfolgen. Bei Bestehen des Zwischenkolloquiums erteilt der Weiterbildungsausschuss die Zulassung zum Behandlungspraktikum. 3.3. Praktische Weiterbildung 3.3.1. Zulassung zum Behandlungspraktikum Nach bestandenem Zwischenkolloquium wird die Zulassung zum Behandlungspraktikum schriftlich beim Weiterbildungsausschuss beantragt.

Es werden 10 tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien unter Supervision im Verhältnis 1:4 durchgeführt. Der Beginn erfolgt mit 2 Therapien, nach der ersten Kasuistik erfolgt die Zulassung zur Übernahme weiterer tiefenpsychologisch fundierter Therapien. Die Auswahl der Behandlungsfälle erfolgt über die Ambulanz des Lehrinstituts, kooperierende Institutionen oder die eigene Therapiepraxis des Weiterbildungsteilnehmers. Dabei hat die Zuweisung von Behandlungsfällen zu gewährleisten, dass die Weiterbildungsteilnehmer über das Spektrum von Störungen mit Krankheitswert, bei denen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie indiziert ist, eingehende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben können.. Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt über die Ambulanz des Lehrinstituts. Die Weiterbildungsteilnehmer verpflichten sich, für das Behandlungspraktikum Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die professionellen Voraussetzungen entsprechen. Die weiteren Anforderungen für den Psychotherapieteil der Facharztweiterbildungen wie Balintgruppen, Autogenes Training, psychiatrische Diagnostik, ein weiteres Therapieverfahren werden, so weit nicht am Lehrinstitut gewährleistet, in Kooperation mit anderen Institutionen und Kliniken erfüllt. 3.3.2. Teilnahme an kasuistisch- technischen Seminaren Mit Beginn der Patientenbehandlung sind die Weiterbildungsteilnehmer verpflichtet, regelmäßig an kasuistisch- technischen Seminaren teilzunehmen. Die Seminare ermöglichen es, sich in den Falldiskussionen in der psychotherapeutischen Arbeitsweise kennen zu lernen und als Vortragende/r anhand der Anregungen und Beurteilungen den Entwicklungsstand der eigenen Behandlungskompetenz einzuschätzen. Mindestens zwei Behandlungsfälle werden in kasuistisch- technischen Seminaren vorgestellt. 3.3.3. Supervision Die Supervision hat ihren Wirkungsbereich zwischen Lehranalyse/therapie und Theorievermittlung und wird von durch das Lehrinstitut ermächtigte SupervisorInnen durchgeführt. Sie soll prozessbegleitend dem/der BehandlerIn helfen, zu situationsangemessenen Interventionen zu finden. Die Arbeitsform der Supervisions- gruppe ergänzt die dyadisch organisierte Einzelsupervision durch multilaterale Interaktionen und gibt Gelegenheit zur vergleichenden Selbstbeurteilung.

In der Supervision erfolgen qualitative Bewertungen. Die SupervisorInnen vermitteln den SupervisandInnen ihre Einschätzung des Entwicklungsstandes und sind hierüber dem Weiterbildungsausschuss mitteilungspflichtig. 3.3.4. Kasuistiken Mindestens zwei Behandlungsfälle werden im Rahmen kasuistisch- technischer Seminare in kasuistischen Prüfungen bei jeweils zwei weiterbildungsermächtigten Dozenten, bzw. Lehranalytikern dargestellt. Die erste Kasuistik kann nach mindestens 25 Therapiestunden erfolgen, die zweite nach mindestens 50 Therapiestunden. Die Beurteilung über Bestehen oder Nichtbestehen erfolgt am Ende der Prüfung, wird dem/der WeiterbildungsteilnehmerIn mündlich mitgeteilt und als schriftliches Votum an den WbA weitergegeben, der die Entscheidung gegenüber dem Wbt schriftlich bestätigt und ggfs. über die Übernahme weiterer Behandlungsfälle entscheidet. Bei Nichtbestehen können Kasuistiken zweimal wiederholt werden. Für die Anerkennung der Kasuistiken für die Weiterbildung sind zwei bestandene Kasuistiken notwendig. 3.4. Abschlussberichte Am Ende jeder Behandlung sind schriftliche Abschlussberichte anzufertigen. Sie sollen in knapper Form den Behandlungsverlauf, die angewandte Behandlungstechnik und das Behandlungsergebnis dokumentieren und reflektieren. Die Abschlußberichte werden vom Supervisor unterzeichnet, wenn sie akzeptiert werden. 3.5. Unterbrechung der Weiterbildung 3.5.1. Vor Beginn des Behandlungspraktikums kann der Weiterbildungsteilnehmer, bei Fortzahlung der Verwaltungspauschale, die Weiterbildung maximal für 4 Semester unterbrechen. Dies ist schriftlich beim zuständigen Mitglied des Weiterbildungsausschusses zu beantragen. 3.5.2. Während des Behandlungspraktikums kann die Weiterbildung bei Bezahlung der Verwaltungspauschale für maximal 4 Semester unter der Bedingung unterbrochen werden, dass in der Unterbrechungszeit keine Patienten behandelt werden, die Weiterbildungsfälle im Rahmen der Weiterbildung sind. Dies ist schriftlich beim zuständigen Mitglied des Weiterbildungsausschusses zu beantragen. 3.5.3. Im Examenssemester ist keine Beurlaubung möglich und die Semestergebühr ist zu entrichten. 3.5.4. Bei Unterbrechung der Weiterbildung von mehr als 5 Semestern behält sich der Weiterbildungsausschuss die Zulassung zum Abschlussexamen vor.

3.6. Kündigung der Weiterbildung Weiterbildungsteilnehmer können die Weiterbildung durch entsprechende schriftliche Mitteilung zum jeweils folgenden Semesterende kündigen. Das Lehrinstitut ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z.b. bei sich im Weiterbildungsverlauf ergebenden schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung des Weiterbildungsteilnehmers, bei grobem Verstoß gegen die Studien- bzw. die Prüfungsordnung oder bei Verstoß gegen die Berufsethik), einen Teilnehmer von der Weiterbildung ausschließen. Dies wird ggf. durch den Weiterbildungsausschuss schriftlich mitgeteilt. 3.7. Abschlusskolloquium Für den Abschluss der Weiterbildung sind 10 Patientenbehandlungen in den verschiedenen Methoden der tiefenpsychologisch fundierten Verfahren unter Supervision durchzuführen (Kurzzeittherapie, Fokaltherapie, tiefenpsychologisch fundierte Langzeitpsychotherapie). Mindestens zwei Therapien müssen als Langzeitbehandlungen unter Supervision durchgeführt worden sein. Nach Erfüllung der Weiterbildungsanforderungen, die im Studienbuch, bzw. durch Einzelbescheinigungen nachgewiesen werden, erfolgt die schriftliche Anmeldung zum Abschlusskolloquium an den Weiterbildungsausschuss. Die Abschlussprüfung umfasst: - eine schriftliche Falldarstellung einer tiefenpsychologisch fundierten Langzeitbehandlung, - eine wissenschaftliche Abhandlung, die in die Falldarstellung integriert sein kann, - ein Abschlusskolloquium. Der Weiterbildungsteilnehmer kann eine/n PrüferIn aus dem Kreis der weiterbildungsermächtigten DozentInnen, bzw. LehranalytikerInnen frei wählen, der / die zweite PrüferIn wird vom WbA bestimmt. Für das Abschlusskolloquium wird ein schriftlicher Fallbericht eingereicht. Es erfolgt ein 90- minütiges kollegiales Gespräch mit zwei weiterbildungsermächtigten Dozenten, bzw. Lehranalytikern des Lehrinstituts in Anwesenheit von interessierten Weiterbildungsteilnehmern, über das ein Protokoll erstellt wird. Bei Nichtbestehen des Abschlusskolloquiums besteht die Möglichkeit der Wiederholung innerhalb von zwei Jahren. Bei Bestehen erhält der/die WeiterbildungsteilnehmerIn eine Urkunde, die den erfolgreichen Abschluss der vollständigen Psychotherapieweiterbildung am DPG- Lehrinstitut, bzw. der Einzelbausteine für die Psychotherapieweiterbildung bestätigt. 4. Erweiterung und Übergang zur psychoanalytischen Weiterbildung und zum Erwerb des Zusatztitels Psychoanalyse

Wird eine Erweiterung der Psychotherapieweiterbildung zum Erwerb des Zusatztitels Psychoanalyse bei der Ärztekammer angestrebt, so ist zu beachten, dass alle Weiterbildungsbestandteile bei durch die Ärztekammer für die berufsbegleitende Weiterbildung in Psychoanalyse ermächtigten DozentInnen, bzw. Lehranalytiker- Innen zu erwerben sind. Wird ein Übergang in die psychoanalytische Weiterbildung mit Anerkennung durch die DPG und die DGPT von vornherein angestrebt, bzw. im Verlauf der Weiterbildung beschlossen, so gelten für die Anerkennung durch die DPG, bzw. DGPT ausschließlich Weiterbildungsbausteine, die bei anerkannten DozentInnen und LehranalytikerInnen der DGPT, bzw. DPG und/oder IPV erworben wurden. Einzelheiten sind der Weiterbildungsordnung der DPG zu entnehmen. Hannover, 14.09.2011 Der Weiterbildungsausschuss