Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß. Mit Schreiben vom beantragte Herr Reinhard Hese die Entlassung aus dem Stadtrat.

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Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 39 39 0 27 27) Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes Ausscheiden des Herrn Stadtrat Reinhard Hese Nachrücken des Listennachfolgers OB Seggwiß trug folgenden Sachstandsbericht vor: Mit Schreiben vom 10.02.2017 beantragte Herr Reinhard Hese die Entlassung aus dem Stadtrat. Nach Art. 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GO kann die Ablehnung der Übernahme sowie die Niederlegung eines Ehrenamts nur aus wichtigem Grund erfolgen. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann. Nach den von Herrn Stadtrat Hese mitgeteilten Gründen ist dies der Fall. Zur Wirksamkeit der Niederlegung des Ehrenamts bedarf es eines Beschlusses des Stadtrates. Dem Antrag ist zuzustimmen. OB Seggwiß unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Reinhard Hese wird zugestimmt. Die Voraussetzungen der Art. 47 und 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sind erfüllt. Für Herrn Reinhard Hese rückt Herr Horst Fuchs als Listennachfolger in den Stadtrat nach. Beschluss: Dem Antrag auf Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Reinhard Hese wird zugestimmt. Die Voraussetzungen der Art. 47 und 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sind erfüllt. Für Herrn Reinhard Hese rückt Herr Horst Fuchs als Listennachfolger in den Stadtrat nach. Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 40 40 0 31 31) Änderung in der Besetzung der Ausschüsse und der weiteren Gremien Folgender Sachstandsbericht lag dem Plenum vor: Durch das Ausscheiden von StR Reinhard Hese ergibt sich für die -Stadtratsfraktion eine neue Besetzung der Ausschüsse und der weiteren Gremien. Die Liste der Besetzung der Gremien setzte er als bekannt voraus. Widerspruch erfolgte nicht. Beschluss: Folgende Änderung in der Besetzung der Ausschüsse und der weiteren Gremien wird beschlossen: 1. Hauptverwaltungs-, Umwelt- und Energiewendeausschuss Mitgl. : Laurich Dr. Holl Schwarz Dr. Tasali-Stoll 1. Vertreter : Graf 2. Vertreter : Schinabeck 3. Vertreter : Schell 4. Vertreter : Dr. Loew 5. Vertreter : Ziegler 6. Vertreter : Meyer 7. Vertreter : Freundorfer 8. Vertreter : Bolleininger 9. Vertreter : Richter 10. Vertreter : Gebhardt 11. Vertreter : Fuchs 12. Vertreter : Zeidler 2. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: Mitgl. : Richter Freundorfer Dr. Loew Graf 1. Vertreter : Zeidler 2. Vertreter : Gebhardt 3. Vertreter : Meyer 4. Vertreter : Ziegler 5. Vertreter : Fuchs 6. Vertreter : Dr. Holl 7. Vertreter : Laurich 8. Vertreter : Schwarz 9. Vertreter : Bolleininger

10. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 11. Vertreter : Schell 12. Vertreter : Schinabeck 3. Bau- und Planungsausschuss: Mitgl. : Ziegler Meyer Schell Fuchs 1. Vertreter : Gebhardt 2. Vertreter : Freundorfer 3. Vertreter : Schwarz 4. Vertreter : Laurich 5. Vertreter : Richter 6. Vertreter : Bolleininger 7. Vertreter : Schinabeck 8. Vertreter : Dr. Loew 9. Vertreter : Dr. Holl 10. Vertreter : Zeidler 11. Vertreter : Graf 12. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 4. Personalausschuss: Mitgl. : Schwarz Bolleininger Schinabeck Zeidler 1. Vertreter : Ziegler 2. Vertreter : Dr. Holl 3. Vertreter : Dr. Loew 4. Vertreter : Graf 5. Vertreter : Richter 6. Vertreter : Freundorfer 7. Vertreter : Gebhardt 8. Vertreter : Laurich 9. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 10. Vertreter : Fuchs 11. Vertreter : Schell 12. Vertreter : Meyer 5. Rechnungsprüfungsausschuss: Vors. : Sperrer H. Stv. Vors. : Richter Mitgl. : Richter Freundorfer 1. Vertreter : Dr. Loew 2. Vertreter : Meyer 3. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 4. Vertreter : Graf

5. Vertreter : Ziegler 6. Vertreter : Bolleininger 6. Ferienausschuss: Mitgl. : Richter Ziegler Laurich Zeidler 1. Vertreter : Schell 2. Vertreter : Bolleininger 3. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 4. Vertreter : Schinabeck 5. Vertreter : Meyer 6. Vertreter : Schwarz 7. Vertreter : Gebhardt 8. Vertreter : Dr. Loew 9. Vertreter : Freundorfer 10. Vertreter : Fuchs 11. Vertreter : Dr. Holl 12. Vertreter : Graf II. Ausschüsse nach besonderer Rechtsvorschrift und sonstige bei der Stadt Weiden i.d.opf. zu bildende Kollegialorgane 1. Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: Mitgl. : Gebhardt Graf 1. Vertreter : Schwarz 2. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 3. Vertreter : Laurich 2. Umlegungsausschuss: Mitgl. : Schell 1. Vertreter : Schinabeck 2. Vertreter : Freundorfer 3. Vertreter : Bolleininger 3. Kultur- und Tourismusbeirat: Mitgl. : Schwarz Dr. Tasali-Stoll 1. Vertreter : Graf 2. Vertreter : Laurich 3. Vertreter : Dr. Holl

4. Vertreter : Zeidler 5. Vertreter : Gebhardt 6. Vertreter : Freundorfer 4. Schulbeirat: Mitgl. : Schinabeck Dr. Holl 1. Vertreter : Freundorfer 2. Vertreter : Graf 3. Vertreter : Gebhardt 4. Vertreter : Ziegler 5. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 6. Vertreter : Schwarz 5. Sportbeirat: Mitgl. : Dr. Loew 1. Vertreter : Schell 2. Vertreter : Graf 3. Vertreter : Freundorfer 6. Wirtschaftsbeirat Mitgl. : Richter Gebhardt 1. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 2. Vertreter : Zeidler 3. Vertreter : Bolleininger 4. Vertreter : Ziegler 5. Vertreter : Schinabeck 6. Vertreter : Schwarz 7. Sonderausschuss Innenstadtentwicklung: Mitgl. : Ziegler Dr. Holl Schwarz Schell 1. Vertreter : Bolleininger 2. Vertreter : Richter 3. Vertreter : Zeidler 4. Vertreter : Meyer 5. Vertreter : Schinabeck 6. Vertreter : Freundorfer 7. Vertreter : Gebhardt 8. Vertreter : Dr. Tasali-Stoll 9. Vertreter : Dr. Loew 10. Vertreter : Laurich 11. Vertreter : Fuchs 12. Vertreter : Graf

8. Zweckverband zur Wasserversorgung der Muglhofer Gruppe: Mitgl. : Zeidler Vertreter : Fuchs 9. Zweckverband Müllverwertung Schwandorf: Mitgl. : Meyer Vertreter : Richter 10. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung: Mitgl. : Ziegler Vertreter : Dr. Loew 11. Regionaler Planungsverband Oberpfalz Nord Mitgl.: OB Seggewiß Vertreter : Bgm. Meyer 12. Sparkasse Oberpfalz Nord Zweckverband: Vorsitz: OB Seggewiß Mitgl. : Dr. Loew Richter Zeidler Vertreter : Freundorfer Dr. Tasali-Stoll Dr. Holl 13. Kliniken Nordoberpfalz AG: Hauptversammlung: Vorsitzender: OB Seggewiß Mitgl. : Bolleininger Freundorfer Meyer Dr. Loew Vertreter : Ziegler Dr. Holl Gebhardt Schinabeck

Aufsichtsrat: Mitgl. : Bolleininger Meyer Dr. Loew 14. Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH: Vorsitzender: OB Seggewiß Mitgl. : Laurich Ziegler 15. Aufsichtsrat der Volkshochschule Weiden i.d.opf. gemeinnützige GmbH Vorsitzender: OB Seggewiß Mitgl. : Fuchs Dr. Tasali-Stoll 16. Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Stadtwerke Weiden i.d.opf. Mitgl. : Freundorfer Dr. Holl Meyer Zeidler Vertreter: Bolleininger Richter Schell Schinabeck 17. Integrationsbeirat Mitgl. : Dr. Tasali-Stoll 1. Vertreter : Graf 2. Vertreter : Schwarz 3. Vertreter : Freundorfer III. Verbindungsstadträte der nachfolgend aufgeführten Gremien 1. Haupt- und Personalamt: Schwarz (Laurich) 2. Stadtkämmerei: Richter (Dr. Tasali-Stoll) 3. Veterinäramt im Amt für öffentliche Ordnung:

Dr. Tasali-Stoll (Gebhardt) 4. Amt für öffentliche Ordnung: Laurich (Bolleininger) 5. Amt für Soziales: Dr. Tasali-Stoll (Gebhardt) 6. Jugendamt: Graf (Gebhardt) 7. Kliniken Nordoberpfalz AG: Dr. Loew (Meyer) 8. Stadtwerke: Dr. Holl (Zeidler) 9. Bauamt: Ziegler (Schell) 10. Freiwillige Feuerwehr: Schell (Ziegler) 11. Schulen: Dr. Holl (Schinabeck) 12. Franz-Grothe-Schule: Schinabeck (Dr. Holl) 13. Stadtverband für Leibesübungen: Dr. Loew (Schell) 14. Heimatring:

Laurich (Freundorfer) 15. Dachverband der Weidener Siedlergemeinschaften: Freundorfer (Schell) 16. Technisches Hilfswerk (THW): Freundorfer (Zeidler) 17. Initiative Schustermooslohe: Laurich (Dr. Tasali-Stoll) 18. Kuratorium Volkshochschule: Fuchs (Dr. Tasali-Stoll) 19. Marktkaufleute: Schwarz (Richter) 20. Stadtjugendring: Richter (Dr. Tasali-Stoll) 21. Verkehrsclubs: Schell (Gebhardt) Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 40 40 0 32 32) Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Sanierung der Dreifach-Turnhalle und des Hallenbades der Hans- und Sophie- Scholl-Realschule Folgender Sachstandsbericht lag dem Plenum vor: Der bisherige Projektverlauf stellt sich wie folgt dar: Datum 15.03.2016 Zuständigkeit Maßnahme BBSR / Stadt Weiden / Regierung / LBD Koordinierungsgespräch mit mündlicher Zusage zur Programmaufnahme durch das Bundesamt für Bau,- Stadt- und Raumforschung (BBSR) 09.05.2016 Stadtrat FVGSA-Beschluss vom 19.04.2016 zur Mittelbereitstellung für ZIP- Antrag; BPAS-Beschluss vom 27.04.2016 zur Antragstellung ZIP 16.04.2016-05.07.2016 Stadt Weiden / Prof. Dr. Rauch VOF-Verfahren 06.05.2016 Stadt Weiden / LBD Abstimmung Zuwendungsantrag mit BBSR und Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern (LBD); Ergebnis: Baufachliche Stellungnahme 13.07.2016 Stadtrat 14.09.2016 Stadtrat 27.10.2016 Stadtrat Vergabe Architektenleistungen an ARGE Krieger / Riehle für Bauabschnitt 1 Schwimmhalle LPH 2-9 HOAI / Bauabschnitt 2 - Schwimmhalle und Turnhalle LPH 2 + 3 Vergabe Fachplanerleistungen für Bauabschnitt 1 Schwimmhalle LPH 2-9 HOAI / Bauabschnitt 2 - Schwimmhalle und Turnhalle LPH 2 + 3 Vergabe Fachplanerleistungen für Bauabschnitt 1 Schwimmhalle LPH 2-9 HOAI / Bauabschnitt 2 - Schwimmhalle und Turnhalle LPH 2 + 3 27.10.2016 Stadt Weiden Mit BBSR und LBD abgestimmter Zuwendungsantrag ZIP 17.11.2016 LBD Ergänzte baufachliche Stellungnahme 02.12.2016 BBSR Zuwendungsbescheid mit Mittelübertragung

17.11.2016 Stadt Weiden / ARGE / Fachplaner 1. Jourfixe; Abstimmung Grobkonzept; Aufgaben Fachplaner; Brandschutzkonzept; Bauphysik; Raumakustik; Bauteilöffnungen etc. 21.02.2017 Stadt Weiden / ARGE / Fachplaner 2. Jourfixe; Abstimmung Vorentwurf; Bauteilöffnungen, Schadstoffuntersuchungen; Betonuntersuchungen 24.04.2017 Stadt Weiden Zwischenbericht / Zwischennachweis aktueller Projektstand an BBSR über LBD 10.05.2017 ARGE / Fachplaner Mit Fachplanern und Stadt abgestimmter Vorentwurf sowie vertiefte Kostenschätzung 15.05.2017 Stadtrat Vorstellung des Vorentwurfs für Bauabschnitt 1 Schwimmhalle und Bauabschnitt 2 Schwimmhalle und Turnhalle mit Kostenschätzung im Stadtrat Architekten der ARGE KRIEGER Architekten / Riehle+Assoziierte GmbH & Co. KG, Velbert stellen den Vorentwurf vor und erläutern die vertiefte Kostenschätzung, die durch sie und die Fachplaner in der Zwischenzeit erstellt wurden. Folgender Beschlussvorschlag lag dem Plenum vor: Der Sachstandsbericht diente zur Kenntnisnahme. Mit dem Vorentwurf vom besteht Einverständnis. Mit der Kostenschätzung vom besteht Einverständnis. Es besteht Einverständnis, einen Antrag auf FAG-Förderung bei der Regierung der Oberpfalz für Bauabschnitt II zu stellen. In den voraussichtlich betroffenen Haushaltsjahrgängen 2017, 2018 und 2019 sind die gewährten Zuschussmittel als Einnahmen einzustellen. In den voraussichtlich betroffenen Haushaltsjahrgängen 2017, 2018 und 2019 sind die notwendigen städtischen Eigenmittel als entsprechende Ausgaben einzustellen. Es besteht Einverständnis, die für den Bauabschnitt 1 (LPH 2 9 HOAI) und Bauabschnitt 2 (LPH 2 + 3 HOAI) beauftragten Architekten auch für den Bauabschnitt 2, stufenweise, mit den LPH 4 9 der HOAI zu beauftragen (ARGE KRIEGER Architekten / Riehle+Assoziierte GmbH & Co. KG, Velbert). Es besteht Einverständnis, die für den Bauabschnitt 1 (LPH 2 9 HOAI) und Bauabschnitt 2 (LPH 2 + 3 HOAI) beauftragten Fachplaner auch für den Bauabschnitt 2, stufenweise, mit den LPH 4 9 HOAI zu beauftragen (Technische Gebäudeausrüstung: Ingenieurbüro Christl GmbH, Cham und Büro Siegfried Kleber, Weiden; Tragwerksplanung: Ingenieurbüro Bodensteiner, Weiden; Elektrofachplanung: Planungsbüro ZEP, Weiden) Als Gäste waren die Vertreter der ARGE Kriege Architekten / Riehle+Assoziierte zugegen, die zu dritt durch die Präsentation führten. Für alles Weitere wird auf den Vortrag verwiesen.

Beschluss: Der Sachstandsbericht diente zur Kenntnisnahme. Mit dem Vorentwurf vom 15.05.17 besteht Einverständnis. Die Kostenschätzung vom 15.05.17 diente zur Kenntnisnahme. Es besteht Einverständnis auf dieser Basis einen Antrag auf FAG-Förderung bei der Regierung der Oberpfalz für den BA II zu stellen. Es besteht Einverständnis für die BA I und BA II die weiteren Leistungsphasen 3 + 4 zu beauftragen. Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für die dagegen Nr. Ablehnung 39 22 17 34 34) Stadtratsfraktion Bürgerliste Weiden e. V. Antrag vom 10.02.2017 auf Erlass einer Verordnung zum Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen für das Stadtgebiet Weiden i.d.opf. Berufsm. StR Hubmann trug folgenden Sachstandsbericht vor: Mit Antrag vom 10.02.2017 regt der Fraktionsvorsitzende der Stadtratsfraktion Bürgerliste Weiden e.v., Herr Dr. Deglmann, gegenüber der Stadt Weiden i.d.opf. an, eine Verordnung zu erlassen, die den Betrieb von Autowaschanlagen im Stadtgebiet an Sonn- und Feiertagen ab 12:00 Uhr ermöglicht. Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine entsprechende Regelung kirchlich und sozial verträglich sei und auch dem Schallschutz durch die Betreiber Rechnung getragen werde. Des Weiteren wird der Antrag damit begründet, dass die Ausdehnung der Öffnungszeiten der Wirtschaftsförderung zuträglich sei und höhere Gewerbesteuereinnahmen generiere. Im Übrigen machten zahlreiche Gemeinden im Umkreis Weidens von dieser Möglichkeit Gebrauch. Das derzeitige Öffnungsverbot bewirke, dass die Weidner Bürger gezwungen seien, sonntags zum Autowaschen auf das Umland auszuweichen. Gleichlautende Ersuchen waren von Gewerbetreibenden bereits im Frühsommer 2006 sowie im Herbst 2008 an die Stadt Weiden i.d.opf. herangetragen worden. Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.opf. lehnte die Eingaben allerdings am 24.07.2006 mit Beschluss Nr. 99 (30 : 7) sowie am 02.02.2009 mit Beschluss Nr. 11 (31 : 7) mit deutlicher Mehrheit ab. Hinsichtlich der Gesetzeslage haben sich seit der letzten Stadtratsvorlage keine Änderungen ergeben. Sie stellt sich nach wie vor wie folgt dar: Mit Einfügung der Ziffer 5 in Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Feiertagsschutzgesetzes (FTG) durch Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung vom 09.05.2006 hat der Bayerische Landtag die Möglichkeit geschaffen, an Sonn- und Feiertagen, ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag, den Betrieb von Autowaschanlagen ab 12:00 Uhr zuzulassen, wenn die Gemeinde dies durch Verordnung für ihr Gemeindegebiet beschließt. Eine gegen Art. 2 Abs. 3 Ziffer 5 FTG gerichtete Popularklage wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 27.02.2012 als unbegründet zurückgewiesen und die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsnorm bestätigt. Laut amtlicher Begründung sollte mit der Gesetzesänderung im Jahre 2006 der besorgniserregenden Situation zahlreicher Tankstellenbetriebe in Bayern Rechnung getragen werden, deren Ursache in den Belastungen der Branche durch Ökosteuer, Dosenpfand sowie vor allem in den weitaus günstigeren Bedingungen in den benachbarten Ländern Österreich und Tschechien zu suchen ist. Da die Belastung der Branche und damit der Bedarf einer Lockerung regional unterschiedlich ausfällt, wollte man die Entscheidung hierüber der jeweiligen Gemeinde überlassen. Wie sich aus der Gesetzesbegründung ferner ergibt, gilt die Regelung für alle Arten von Autowaschanlagen. Eine Beschränkung auf bestimmte Sparten (z.b. nur Waschanlagen an Tankstellen oder nur vollautomatische Anlagen oder keine Selbstwaschanlagen) sieht die Neuregelung nicht vor. Der Erlass der erforderlichen Verordnung stellt eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis

dar. Hierbei ist der amtlichen Begründung zufolge lediglich eine feiertagsrechtliche Entscheidung durch die Gemeinde zu treffen, ob zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für das örtliche Gewerbe und in Abwägung mit dem Auftrag zum Schutz der Sonn- und Feiertage gem. Art. 147 der Verfassung der Betrieb von Autowaschanlagen jeder Art im Gemeindegebiet zugelassen werden soll. Eine Entscheidung von Einzelfällen oder nach Gebietstypen wird durch die Neuregelung nicht eröffnet. Im Unterschied zum Ladenschlussgesetz ist vor Erlass einer Verordnung nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG die Anhörung anderer Stellen (z. B Fachverbände, Gewerkschaften, Kirchen) nicht vorgeschrieben. Außerdem besteht kein Anspruch auf Rechtsetzung durch die Gemeinde. Wird keine entsprechende Verordnung erlassen, bleibt es beim gesetzlichen Verbot des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- u. Feiertagen. Eine aktuelle Erhebung bei einigen Umlandgemeinden sowie anderen größeren Städten über deren einschlägigen Regelungen ergab Folgendes: Gemeinde Ergebnis Bemerkungen Gemeinde Altenstadt/WN genehmigt 12 24 Uhr Stadt Amberg genehmigt 12 24 Uhr Stadt Erbendorf abgelehnt Stadt Erlangen abgelehnt Stadt Fürth abgelehnt Stadt Grafenwöhr abgelehnt Stadt Hirschau./. noch kein Vorgang Stadt Nabburg abgelehnt Stadt Neustadt/WN genehmigt 12 24 Uhr Stadt Nürnberg abgelehnt Stadt Oberviechtach genehmigt 12 24 Uhr Stadt Pressath genehmigt 12 18 Uhr Stadt Regensburg abgelehnt Stadt Schwandorf abgelehnt Stadt Tirschenreuth abgelehnt Stadt Vohenstrauß genehmigt 12 20 Uhr Gemeinde Weiherhammer./. noch kein Vorgang Stadt Windischeschenbach genehmigt 12 24 Uhr Markt Wernberg-Köblitz genehmigt 12 20 Uhr Da der Geltungsbereich der Verordnung nicht auf bestimmte Gebietstypen oder Stadtgebiete beschränkt werden kann und demzufolge auch Anwohner in einem Mischgebiet oder einem Allgemeinen Wohngebiet (Bsp. Christian-Seltmann-Str.) wegen dem dort höheren Ruhebedürfnis betroffen wären, hat das Umweltamt der Stadt Weiden i.d.opf. den Erlass der entsprechenden Verordnung mit Stellungnahme vom 13.02.2016 nicht befürwortet. Mit Beschluss Nr. 4 hat sich der Hauptverwaltungs-, Umwelt- und Energiewendeausschuss am 15.03.2017 gegen den Vorschlag der Verwaltung mit 9 : 2 Stimmen dafür ausgesprochen, den Antrag zu befürworten und ihn dem Stadtrat der Stadt Weiden i.d.opf. zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Die Verwaltung legt den Antrag dem Gremium deshalb zur Entscheidung vor mit der Empfehlung, dass im Fall des Erlasses der erforderlichen Verordnung der Betrieb der Autowaschanlagen zum Schutz der Nachbarschaft auf die Tagzeit, d.h. bis 22:00 Uhr beschränkt bleiben und die Grenze von 24:00 Uhr nicht ausgeschöpft werden sollte. Falls das Plenum den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Weiden i.d.opf. befürwortet, wird folgender Vorschlag zum Erlass einer Verordnung unterbreitet:

Berufsm. StR Hubmann trug folgenden Beschlussvorschlag vor: Die Stadt Weiden i.d.opf. erlässt folgende Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Weiden i.d.opf. Aufgrund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) vom 21.05.1980 (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. April 2016 (GVBl. S. 50), erlässt die Stadt Weiden i.d.opf. folgende Verordnung: 1 (1) Abweichend von den Vorschriften des Art. 2 Abs. 1 und 2 FTG ist im Stadtgebiet Weiden i.d.opf. an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen i.s.d. Art. 1 FTG der Betrieb von Autowaschanlagen in der Zeit von... Uhr (Anmerkung der Verwaltung: frühestens ab 12:00 Uhr möglich) bis... Uhr gestattet. (2) Absatz 1 gilt nicht für Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie den Ersten und Zweiten Weihnachtstag. 2 Hinweise (1) Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten. (2) Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung nach Art. 7 Nr. 1 FTG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden können. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Weiden i.d.opf. in Kraft. Weiden i.d.opf., den... Stadt Weiden i.d.opf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister Beschluss: Folgende Verordnung wurde durch das Plenum abgelehnt: Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Weiden i.d.opf.

Aufgrund von Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) vom 21.05.1980 (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. April 2016 (GVBl. S. 50), erlässt die Stadt Weiden i.d.opf. folgende Verordnung: 1 (3) Abweichend von den Vorschriften des Art. 2 Abs. 1 und 2 FTG ist im Stadtgebiet Weiden i.d.opf. an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen i.s.d. Art. 1 FTG der Betrieb von Autowaschanlagen in der Zeit von... Uhr (Anmerkung der Verwaltung: frühestens ab 12:00 Uhr möglich) bis... Uhr gestattet. (4) Absatz 1 gilt nicht für Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie den Ersten und Zweiten Weihnachtstag. 2 Hinweise (3) Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten. (4) Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung nach Art. 7 Nr. 1 FTG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden können. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Weiden i.d.opf. in Kraft. Weiden i.d.opf., den... Stadt Weiden i.d.opf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 37 37 0 36 36) Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Weiden i.d.opf. durch die Firma Analyse und Konzepte Der Vorschlag des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen wurde wie folgt zum Beschluss erhoben: Nach Befürwortung im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen wird die Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes nach den seitens der Firma Analyse und Konzepte für das Jahr 2016 vorgeschlagenen Richtwerten, wie nachstehend abgebildet Bedarfsgemeinschaften mit Personen Größe in 1 Person 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers. jede weitere Person Bis 50 m² 50-65 m² 65-75 m² 75-90 m² über 90 m² + 15 m² m² 2013 283,50 357,50 402,75 509,40 590,10 84,30 2016 296,00 390,00 420,00 531,90 646,80 92,40 beschlossen. Die neuen Werte werden ab 01.07.2017 als Angemessenheitsrichtwerte für die Bedarfe für Unterkunft angewandt. Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 36 36 0 37 37) Neubestellung eines Gutachters für den Gutachterausschuss bei der Stadt Weiden i.d.opf. nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Folgender Sachstandsbericht lag dem Plenum vor: Vollzug der 192 bis 199 des Baugesetzbuches sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch - GutachterausschussV vom 01.11.2015. Laut 2 Abs. 4 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung muss dem Gutachterausschuss je ein Bediensteter des Finanzamtes und der staatlichen Vermessungsbehörde als Gutachter angehören. Nach 3 Abs. 1 GutachterausschussV wird dieser Gutachter auf Vorschlag einer vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bestimmten Behörde (Vermessungsamt) berufen. Folgender Beschlussvorschlag lag dem Plenum vor: Auf Vorschlag des Bayerischen Vermessungsamtes Weiden i.d.opf. wird deshalb: Beschluss: Herr Leitender Vermessungsdirektor Oliver Schrempel gem. 2 Abs. 4 GutachterausschussV mit sofortiger Wirkung berufen. Auf Vorschlag des Bayerischen Vermessungsamtes Weiden i.d.opf. wird deshalb: Herr Leitender Vermessungsdirektor Oliver Schrempel gem. 2 Abs. 4 GutachterausschussV mit sofortiger Wirkung berufen. Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 36 36 0 38 38) Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen (AJHSF); Neubesetzung stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied Folgender Sachstandsbericht lag dem Plenum vor: Mit Email vom 28.02.2017 teilt Herr Bernhard Uhls als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen mit, dass wegen des Ausscheidens seines bisherigen Stellvertreters die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitgliedes erforderlich ist. Herr Uhl schlägt als seine Stellvertreterin, vor. Frau Katjenka Wild, Leiterin der Caritas-Fachambulanz für Suchtprobleme Nach den rechtlichen Vorgaben (Art. 17 AGSG, 3 und 4 Jugendamtssatzung) ist zur Bestellung stimmberechtigter Mitglieder im AJHSF und deren Stellvertretung eine Beschlussfassung durch den Stadtrat in offener Abstimmung erforderlich. Folgender Beschlussvorschlag lag dem Plenum vor: Auf Vorschlag des Herrn Uhl, wird Frau Katjenka Wild, als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen bestellt. Beschluss: Auf Vorschlag des Herrn Uhl, wird Frau Katjenka Wild, als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen bestellt. Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 36 36 0 39 39) Beteiligungsmanagement Kliniken Nordoberpfalz AG; Neubesetzung des Aufsichtsrats Folgender Sachstandsbericht lag dem Plenum vor: Nach 8 Abs. 2 der Satzung der Kliniken Nordoberpfalz AG werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet deshalb mit Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 am 27.07.2017. Der Stadt Weiden i.d.opf. stehen acht Sitze im Aufsichtsrat der Kliniken Nordoberpfalz AG aus dem Stadtrat zu. Ein weiterer Sitz als unabhängiges fachkundiges Mitglied wird ebenfalls von der Stadt Weiden i.d.opf. vorgeschlagen. Es scheiden folgende Mitglieder aus: Herr Oberbürgermeister Kurt Seggewiß Herr Gerald Bolleininger, Stadtrat Herr Jens Meyer, Bürgermeister Herr Dr. Matthias Loew, Stadtrat Herr Wolfgang Pausch, Stadtrat Herr Stephan Gollwitzer, Stadtrat Herr Stefan Rank, Stadtrat Herr Veit Wagner, Stadtrat Herr Günther Pfaffeneder Für die Wiederwahl ist eine Beteiligung der Fraktionen erforderlich; die Benennung der Fraktionsvorschläge erfolgt spätestens in der Stadtratssitzung. Folgender Beschlussvorschlag lag dem Plenum vor: Der Stadtrat schlägt die Entsendung folgender Personen in den Aufsichtsrat der Kliniken Nordoberpfalz AG vor: Herr Oberbürgermeister Kurt Seggewiß Herr Gerald Bolleininger, Stadtrat Herr Jens Meyer, Bürgermeister Herr Dr. Matthias Loew, Stadtrat Herr Wolfgang Pausch, Stadtrat Herr Stephan Gollwitzer, Stadtrat Herr Stefan Rank, Stadtrat Herr Veit Wagner, Stadtrat Herrn Günther Pfaffeneder Der Vorschlag bedarf der Bestätigung durch Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung der Kliniken Nordoberpfalz AG am 27.07.2017.

Beschluss: Der Stadtrat schlägt die Entsendung folgender Personen in den Aufsichtsrat der Kliniken Nordoberpfalz AG vor: Herr Oberbürgermeister Kurt Seggewiß Herr Gerald Bolleininger, Stadtrat Herr Jens Meyer, Bürgermeister Herr Dr. Matthias Loew, Stadtrat Herr Wolfgang Pausch, Stadtrat Herr Stephan Gollwitzer, Stadtrat Herr Stefan Rank, Stadtrat Herr Veit Wagner, Stadtrat Herrn Günther Pfaffeneder Der Vorschlag bedarf der Bestätigung durch Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung der Kliniken Nordoberpfalz AG am 27.07.2017. Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 36 36 0 40 40) Satzung zur Änderung der Integrationsbeiratssatzung Folgender Sachstandsberichtlag dem Plenum vor: Seit 1.2.2017 ist Frau Lenhart als Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte bei der Stadt Weiden i.d.opf. beschäftigt. Die Vorhabenbeschreibung zu dieser Stelle sieht eine beratende Stimme u. a. im Integrationsbeirat vor. Der Integrationsbeirat hat sich in der Sitzung vom 29.3.2017 für die Änderung der Satzung ausgesprochen. Gleichzeitig erfolgt eine redaktionelle Änderung der Satzung um eine geschlechtsneutrale Bezeichnung an allen Stellen der Satzung umzusetzen. Folgender Beschlussvorschlag lag dem Plenum vor: Folgende Satzung wird beschlossen: S a t z u n g zur Änderung der Integrationsbeiratssatzung der Stadt Weiden i.d.opf. in der Fassung vom 29.7.2013 2 wird wie folgt geändert: 1 Im Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter dem kommunalen durch die Wörter dem/der kommunalen ersetzt. 3 wird wie folgt geändert: Im Absatz 1 Satz 1 wird das Wort dem durch die Wörter dem/der ersetzt. 2 Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: (3) Zusätzlich zu den stimmberechtigten Mitgliedern gemäß Absatz 1 gehört der/die Bildungskoordinator/in dem Integrationsbeirat mit beratender Stimme an. 5 wird wie folgt geändert: Im Absatz 4 Satz 1 das Wort dem durch die Wörter dem/der ersetzt. 3 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Beschluss: Folgende Satzung wird beschlossen: S a t z u n g zur Änderung der Integrationsbeiratssatzung der Stadt Weiden i.d.opf. in der Fassung vom 29.7.2013

1 2 wird wie folgt geändert: Im Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter dem kommunalen durch die Wörter dem/der kommunalen ersetzt. 3 wird wie folgt geändert: Im Absatz 1 Satz 1 wird das Wort dem durch die Wörter dem/der ersetzt. 2 Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: (3) Zusätzlich zu den stimmberechtigten Mitgliedern gemäß Absatz 1 gehört der/die Bildungskoordinator/in dem Integrationsbeirat mit beratender Stimme an. 5 wird wie folgt geändert: Im Absatz 4 Satz 1 das Wort dem durch die Wörter dem/der ersetzt. 3 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 41 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 40 37 3 41 41) TenneT SuedOstLink und Ostbayernring Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand TR Grillmeier trug folgenden Sachstandsbericht vor: SuedOstLink: Die beiden Vorhabenträger 50Hertz und TenneT haben am 29.03.2017 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung nach 6 NABEG für den Planungsabschnitt vom Raum Hof bis zum Raum Schwandorf des Projekts SuedOstLink gestellt. Als nächsten Schritt wird die Bundesnetzagentur gem. 7 NABEG eine Antragskonferenz durchführen. Diese wird am 17.05.2017 sowie am 18.05.2017 in der Max-Reger-Halle Weiden stattfinden. Dort werden der im Antrag dargestellte Vorschlagskorridor zum Trassenverlauf als auch die in Frage kommenden Alternativen diskutiert. Zudem werden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit gesammelt. Auch sonstige öffentliche und private Belange können vorgebracht werden. Im Austausch mit den Trägern öffentlicher Belange, Vereinigungen, dem Vorhabenträger und der Öffentlichkeit sollen die Anforderungen an die Planung möglichst frühzeitig geklärt werden. Die Ergebnisse der Antragskonferenz dienen der Bundesnetzagentur zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Bundesfachplanung. Die nach 8 NABEG einzureichenden Unterlagen der Vorhabenträger werden außerdem festgelegt. Die Stadt Weiden ist sowohl vom Vorschlagskorridor, als auch vom Alternativkorridor betroffen (Siehe Karte Anlage 1). Der Vorschlagskorridor verläuft im Osten der Stadt durch landschaftlich wertvolles Naherholungsgebiet, der Alternativkorridor deckt das geplante Gewerbegebiet Weiden-West IV komplett ab. TenneT teilte bereits mit, Weiden-West IV bei den Planungen berücksichtigt zu haben. Der Alternativkorridor weise noch ausreichend Platz auf, sofern die Erdkabelleitung innerhalb dieses Korridors verlaufen sollte. Dennoch wird die Stadt Weiden i.d.opf. auf der Antragskonferenz auch die Bundesnetzagentur auf diesen Umstand hinweisen. Erst am Ende der Bundesfachplanung (voraussichtlich Ende 2018) wird der rund 500 bis 1.000 Meter breite Trassenkorridor feststehen, in dem der konkrete Leitungsverlauf ermittelt wird. Der tatsächliche Verlauf der Leitung innerhalb dieses Korridors wird erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren (voraussichtliches Ende 2021) festgelegt. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens stehen daher die betroffenen Kommunen und Grundstückseigentümer endgültig fest. Ostbayernring: Der Vorhabenträger TenneT teilt zum Ostbayernring mit, dass das Planfeststellungsverfahren momentan vorbereitet wird. Eine Antragskonferenz zum Planfeststellungsverfahren wird bei der Regierung der Oberpfalz stattfinden, der Termin steht noch nicht fest. Es wurden bereits über 300 Vorplanungsgespräche mit Eigentümern von Maststandorten geführt.

Im Sommer dieses Jahres möchte TenneT alle betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen von Planungsausstellungen über den geplanten Leitungsverlauf, Masttypen, Kompensationsplanung, Rückbau des bestehenden Ostbayernrings und Beteiligungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren informieren. Im Zuge der aktuellen Vorbereitungsarbeiten verspricht TenneT neben Stahlgittermasten auch Masten in Vollwand-Bauform zu bewerten und die Überspannung von sensiblen Waldgebieten entlang der Leitung zu überprüfen. Mitte des Jahres 2017 soll der grundstücksscharfe Verlauf des Ostbayernrings geklärt sein. Anschließend wird TenneT die Stadt Weiden i.d.opf. über die nächsten Schritte informieren. TR Grillmeier unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme. Beschluss: 1. Die Stadt Weiden fordert zur Antragskonferenz am 17.05.2017 eine Bündelung von Ostbayernring und SüdOstLink auf der bestehenden Trasse mit Hilfe geeigneter Mastsysteme, wie z.b. Kompaktmasten, falls der Bau des SüdOstLink nicht verhindert werden kann. 2. Das geplante Gewerbegebiet Weiden West-IV stellt einen erheblichen Raumwiderstand (sehr hohes Realisierungshemmnis) dar. Hier liegt die Planungshoheit bei der Stadt. 3. Die Stadt Weiden prüft, welche rechtlichen Schritte gegen das Projekt Südost-Link eingeleitet werden können. Andere Trassenführungen im Stadtgebiet werden abgelehnt. Weiden i.d.opf., 15.05.2017 Stadtrat: gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister