Die kirchliche Zusatzkrankenfürsorge erbringt nachstehende Leistungen: Selbstbehalt der Spitalskostenzusatzkrankenversicherung

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Transkript:

1 LEISTUNGSKATALOG DER KIRCHLICHEN ZUSATZKRANKENFÜRSORGE Die kirchliche Zusatzkrankenfürsorge erbringt nachstehende Leistungen: Selbstbehalt der Spitalskostenzusatzkrankenversicherung Im Spitalsaufenthaltsfall werden 90 % des Selbstbehalts der Spitalskostenzusatzkrankenversicherung ersetzt, jedoch höchstens ATS 20.000,00 ( 1.453,46) je Spitalsaufenthalt. Ambulanzgebühr Die Ambulanzgebühr wird zu 50 %, jedoch bis zu höchstens ATS 500,00 ( 36,34) pro Jahr vergütet. Brillen Augengläser, Gläserfassungen und Haftschalen mit ärztlicher Verordnung werden zu 80 %, jedoch zusammen höchstens ATS 5.000,00 ( 363,36) pro Jahr ersetzt. Die notwendigen, nachgewiesenen Ausgaben für Reparaturen an Augengläsern, Gläserfassungen und Haftschalen werden zu 80 % ersetzt, jedoch höchstens ATS 5.000,00 ( 363,36) pro Jahr. Zahnarztkosten Prothesen-Neuherstellungen Totale Prothese ATS 2.515,-- ( 182,77) Kunststoffplatte ATS 600,-- ( 43,60) Metallgerüst ATS 4.840,-- ( 351,74) VMK-Krone ATS 5.000,-- ( 363,36) Vollmetal-Klammerzahnkrone ATS 1.680,-- ( 122,09) Zahn, Kl., Sauger bei Kat. Pl. ATS 40,50 ( 2,94) Zahn bei MG-Proth. ATS 63,-- ( 4,58)

2 Zahnärztliche Zahnimplantate 80% des Selbstbehaltes, jedoch max. ATS 18.000,00 ( 1.308,11) Kieferorthopädische Behandlungen KfO-Behandlung ATS 15.000,00 ( 1.090,09) Zahnersatz-Reparaturen Reparaturen an Kunststoffprothesen a) Sprung, Bruch, Wiederbefestigung ATS 162,00 ( 11,77) b) Zahn oder Klammer neu ATS 195,00 ( 14,17) c) 2 Leistungen a, b od. a + b ATS 276,00 ( 20,06) d) mehr als 2 Leistungen ATS 324,00 ( 23,55) e) totale Unterfütterung, direkt totale Unterfütterung, indirekt ATS 381,00 ( 27,69) Reparaturen an Metallgerüstprothesen x) Anlöten v. Retention, Klammer, Aufr. ATS 395,00 ( 28,71) y) 2 Leistungen x,y; Bügelrep. ATS 492,00 ( 35,76) z) mehr als 2 Leistungen ATS 579,00 ( 42,08) Reparaturen an kieferorthopädischen Apparaten 1) Sprung, Bruck, Drahtelementerersatz ATS 162,00 ( 11,77) 2) Unterfütterung oder Erweiterung ATS 208,00 ( 15,12) 3) Labialbogenrep., Dehnschraubeners. ATS 257,00 ( 18,68) Konservierend-chirurgische Zahnbehandlung Die in der Beilage Honorartarif-Tabelle angeführten Leistungen werden nach Abzug der ASVG - Krankenversicherungsbeträge erstattet. Bei einer höherwertigen Zahnbehandlung werden max. die Kosten für eine normale Behandlung laut Honorartarif-Tabelle erstattet.

3 Kurkostenbeitrag Sofern durch einen von der gemischten Kommission bestellten Vertrauensarzt die Notwendigkeit einer erweiterten Heilbehandlung zum Zwecke der Behebung oder Linderung eines organischen Leidens in einem mit den entsprechenden Kurmitteln ausgestatteten Ort (Kurort) bestätigt und diese Bestätigung vor Antritt der Kur vorgelegt wird, werden 80 % der Aufenthaltskosten am Kurort, jedoch höchstens ATS 8.720,00 ( 633,71) vergütet. Eine Kur darf höchstens während zwei aufeinander folgenden Jahren hintereinander in Anspruch genommen werden. In einem daran anschließendem Jahr nur dann, wenn dies zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder der Gesundheit vom Vertrauensarzt als notwendig bestätigt wird. Rezeptgebühr Die durch Gesetz festgelegte Höhe der Rezeptgebühr zu 100 %; ärztlich verschriebene Medikamente, die weniger als die durch Gesetz festgelegte Rezeptgebühr kosten, zu 100 %; ärztlich verschriebene Medikamente und ärztlich verschriebene homöopathische Präparate, die von der ASVG-Krankenversicherung nicht bewilligt werden, zu 50 %. Teststreifen für Diabetiker zu 80%, max. ATS 600,00 ( 43,60) Begräbniskostenbeitrag Der Begräbniskostenbeitrag beträgt beim Tode eines Mitgliedes oder Familienangehörigen höchstens ATS 20.000,00 ( 1.453,46). Der Begräbniskostenbeitrag wird ausbezahlt: a) beim Tode eines verheirateten Mitgliedes an dessen hinterbliebenen Ehegatten, b) beim Tode eines Witwers oder einer Witwe oder eines Waisengeldbeziehers an die Familienangehörigen, welche nachweislich für die Kosten der Bestattung aufgekommen sind, c) beim Tode eines Familienangehörigen eines Mitgliedes an das Mitglied. Hinterlässt ein Mitglied keine Familienangehörigen, erhalten diejenigen, welche die Begräbniskosten nachweislich bezahlt haben, die tatsächlichen Auslagen bis zur Höhe des Begräbniskostenbeitrages ersetzt. Psychotherapeutische Behandlung Bei ärztlich verordneter Psychotherapie werden 80 % des Selbstbehaltes, jedoch maximal ATS 350,00 ( 25,44) je Therapieeinheit ersetzt.

4 Therapien alle ärztlich verordneten Therapien ATS 350,00 ( 25,44) Impfungen Impfstoff und Impfungen für FSME, Tetanus, Grippe, Hepatitis, Polio werden zu 100 % ersetzt. Hörbehelfe Ärztlich verordnete Hörbehelfe werden zu 80 % ersetzt, maximal ATS 20.000,00 ( 1.453,46) pro Jahr. Die notwendigen, nachgewiesenen Ausgaben für Reparaturen werden zu 80 % ersetzt, jedoch höchstens ATS 20.000,00 ( 1.453,46) pro Jahr. Heilbehelfe => Ärztlich verordnete Heilbehelfe werden zu 80 %, max. ATS 1.500,00 ( 109,01) vergütet. => Ärztlich verordnete Heilgymnastik wird zu 80 %, max. ATS 350,00 ( 25,44) pro Einheit vergütet. Außerordentliche Kosten Außerordentliche Kosten in jenen Fällen, in denen der Sozialversicherungsträger den Aufwand nicht oder nicht zur Gänze trägt, und zwar bis zu 50 % der verbliebenen Kosten, höchstens jedoch ATS 20.000,00 ( 1.453,46) pro Jahr.

5 Honorartarif-Tabelle für die konservierend-chirurgische Zahnbehandlung Stand vom 1. Jänner 1998 Leistung Abkürzung Pos. Nr. ASVG Krk., BVA, VA BH ATS Beratung Ber 1 6,98 96,00 Extraktion inkl. Anästhesie E 2 13,30 183,00 Anästhesie inkl. Injektion M. bei Vitalamp. u. -exstirp. A 3 5,23 72,00 Visite Vs 4 23,11 318,00 Hilfeleistung bei Ohnmacht HL 5 17,30 238,00 Einflächenfüllung F 1 6 13,37 184,00 Zweiflächenfüllung F 2 7 21,22 292,00 Drei- und Mehrflächenfüllung FM 8 31,69 436,00 Aufbau m. Höckerdeck. HÖ 9 48,69 670,00 Kompos.-Einflächenfüllung K 1 *61 26,16 360,00 Kompos.-Zweiflächenfüllung K 2 *71 33,79 465,00 Kompos.-Drei- u. Mehrflächenfüllung KM *81 44,55 613,00 Eckenaufb. bzw. Aufb. Ein. Schneidek./Zahn Eck 10 72,24 994,00 Stiftverankerung St 11 6,18 85,00 WB-Amputation WA 12 22,02 303,00 WB-Exst., 1-kanalig W 1 13 29,72 409,00 WB-Exst., 2-kanalig W 2 14 55,52 764,00 WB-Exst., 3-kanalig W 3 15 85,17 1.172,00 WB-unvollendete WU 16 8,50 117,00 Nachbehandlung NB 17 5,23 72,00 Blutstillung d. Tamp. BT 18 5,69 82,00 Behandlung empfindlicher Zahnhälse ZH 19 2,91 40,00 Zahnsteinentfernung Zst 20 6,98 96,00 Einschleifen des natürlichen Gebiss. ES 21 3,63 50,00 Wiedereinzem./Abn. technischer Arbeiten Pf 22 7,78 107,00 Bestrahlung Bst 23 2,69 37,00 Zahnröntgen Rö 24 4,80 66,00 Panoramaröntgen Pan 25 29,58 407,00 Stomatitisbehandlung Sto 26 4,58 63,00 Entf. ein. ret. Zahnes RZ 27 93,53 1.287,00 Zystenoperation Zy 28 91,50 1.259,00 Wurzelspitzenresekt. WRS 29 93,53 1.287,00 Operat. Entf. e. Zahnes OZ 30 44,48 612,00 Operat. klein. Geschwü. Gop 31 44,77 616,00 Incision ein. Abszess. Ii 32 18,82 259,00 Kieferkammkorr., chir.wundrev., Sequ.Entfng. KK 33 21,80 300,00 Entf. v. Schleimhautwucherungen STA 34 26,38 363,00 Blutstillung der Naht BN 35 17,30 238,00 Trep. Kieferknochen TK 36 39,03 537,00 Verschl. ein. eröffn. Kieferhöhle d. Zfl. pl. EK 37 99,63 1.371,00 Beseitigung eines Schlotterkammes SKB 38 40,99 564,00 Wangen- oder Zungenbändchenoperation LWZ 39 42,95 591,00 Kurz(Rausch)narkose R 40 15,55 214,00 Therap. Injektion Thi 41 2,91 40,00