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Transkript:

GEMEINDEVERWALTUNG Bestattungsamt Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach Telefon 044 859 16 16, Telefax 044 859 16 17 Todesfall - was nun? Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 1/8

Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen sie sich in der Regel vorgängig wenig auseinandergesetzt haben. Nebst den Formalitäten betreffend Meldung des Todesfalles und der Organisation der Trauerfeier sind weitere Punkte der Bestattung und der künftigen Bepflanzung und Pflege des Grabes zu regeln und die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen helfen, sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden. Auch wenn wir den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund stellen, kommen wir doch nicht umhin, Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Ob Sie heute selbst den Verlust eines Ihnen nahestehenden Menschen beklagen oder ob Sie vorsorgliche Massnahmen treffen wollen, wir möchten Ihnen die wichtigsten Informationen vermitteln. Feststellung des Todes Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung zuhanden der zuständigen Ämter aus. Sie bildet auch die Grundlage für die Anordnung der Bestattung. Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder Heim, dann werden die Angehörigen von der Spital- oder Heimverwaltung an das Bestattungsamt der Wohngemeinde verwiesen, während das Zivilstandsamt des Sterbeortes direkt orientiert wird. Meldung beim Bestattungsamt Bei Todesfällen von in Neerach wohnhaften Personen, nehmen Sie mit dem Bestattungsamt Neerach Kontakt auf, das sich auch nach dem Zusammenschluss der Zivilstandsämter nach wie vor auf unserer Gemeindeverwaltung befindet. Unsere Öffnungszeiten: Montag 07.30-11.45 Uhr Dienstag 07.30 11.45 Uhr 13.30-18.00 Uhr Mittwoch 07.30 11.45 Uhr Donnerstag 07.30 11.45 Uhr 13.30-17.00 Uhr Freitag 07.30 11.45 Uhr Telefonisch sind wir während den Bürozeiten unter 044 859 16 16 erreichbar. Bei Todesfällen am Wochenende, an verlängerten Wochenenden oder Feiertagen, ist dem Bestattungsamt am nächstfolgenden Werktag Meldung zu erstatten. Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Bestattungsamt gemeldet werden. Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 2/8

Anzeigepflicht Zur Anzeige eines Todesfalles beim Bestattungsamt sind verpflichtet: Ehefrau oder Ehemann, bzw. Partner in Wohngemeinschaft Kinder oder deren Ehegatten die der verstorbenen Person nächstverwandte, ortsansässige Person die Person, die beim Tode zugegen war die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals Andere Personen können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Todesfall melden. Welche Dokumente sind nötig was müssen Sie mitbringen Ärztliche Todesbescheinigung; ist der Tod in einem Spital oder Heim eingetreten, so wird die Todesanzeige (amtliches Formular) und in der Regel auch die ärztliche Todesbescheinigung von diesen Stellen an das Bestattungsamt geschickt. Haben Sie jedoch eines dieser Formulare erhalten, so bringen Sie es ebenfalls mit. Familienbüchlein (falls vorhanden) Schriftenempfangsschein Bei Ausländern: Pass und Ausländerausweis Familienbüchlein, wenn die Heirat in der Schweiz stattgefunden hat Falls kein Familienbüchlein vorhanden ist, Eheschein, Geburtsschein Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie Die genauen Personalien der/des Verstorbenen Wann kann die Einsargung, bzw. die Überführung erfolgen Wird eine Kremation (Feuerbestattung) oder eine Erdbestattung gewünscht diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in diesen Fragen. Wird eine Abdankung in einer Kirche gewünscht oder soll nur eine Beisetzung im engsten Familienkreis und nur am Grab erfolgen (öffentliche oder stille Bestattung) Gemeindepfarrer oder eigener Seelsorger Organist/in der Gemeinde oder eigene Grabwahl Beisetzung im Gemeinschaftsgrab; wird eine Namenstafel gewünscht Wer ist Kontaktperson, wer Erbenvertreter Versand Todesanzeige innerhalb der Gemeinde Neerach Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 3/8

Grabwahl Auf dem Friedhof Betten stehen Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen für Erwachsene und Kinder zur Verfügung. Ebenfalls steht ein Gemeinschaftsgrab für reine Urnenbeisetzungen wahlweise anonym oder mit Namenstafel - zur Verfügung. Die Beisetzung auf dem Gemeinschaftsgrab wird mit Fr. 200.00 verrechnet. Ist der Wunsch nach einer Namenstafel vorhanden, ist eine Gebühr von Fr. 150.00 zusätzlich fällig. Der Friedhofgärtner ist besorgt für die Bepflanzung des Gemeinschaftsgrabes. Angehörige können ihren Blumenschmuck beim vorgesehenen markierten Platz abstellen. Zudem besteht im Friedhof Betten die Möglichkeit ein Familiengrab zu mieten. Die Familiengräber, für die eine Ruhezeit von 60 Jahren gilt, wird eine Gebühr von Fr. 3'000.00 verrechnet. Zusammenfassend stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl: Erdbestattungsgrab (Ruhezeit 20 Jahre) Urnengrab (Ruhezeit 20 Jahre) Gemeinschaftsgrab Familiengrab (Ruhezeit 60 Jahre) Keine Beisetzung der Urne Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdbestattungsgrab oder Urnengrab beigesetzt werden. Eine nachträgliche Urnenversetzung ist nur auf begründetes Gesuch hin an das Bestattungsamt Steinmaur, z.h. Friedhofvorsteherin, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur möglich. Das Bestattungsamt Neerach organisiert nach Absprache mit Ihnen die Bestattung Das Einsargen Überführung der/des Verstorbenen ins Friedhofgebäude/Krematorium Nordheim Zürich Evtl. Aufbahrung im Friedhofgebäude Kremation Urnenabholung im Krematorium Nordheim Festsetzung des verbindlichen Termins für die Abdankung und die Beisetzung. Die Bestattung soll in der Regel nicht früher als 48 Stunden und nicht später als 7 Tage nach eingetretenem Tod stattfinden Bekanntgabe des zuständigen Pfarrers Benachrichtigung von: Pfarramt, Friedhofgärtner, Sigrist, Organist, alle betroffenen Ämter und Büros der Gemeindeverwaltung Neerach Versand einer Todesanzeige in alle Haushaltungen und Publikation im Mitteilungsblatt. Bei Abdankungen/Beisetzungen im engsten Familienkreis erfolgt die Publikation nur auf Wunsch der Angehörigen Hölzernes Grabkreuz, bis der Grabstein gesetzt ist Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 4/8

Was bleibt für Sie zu tun nach der Anmeldung beim Bestattungsamt Diese (unvollständige) Liste soll Ihnen helfen, damit nichts vergessen geht. a) für die Bestattung Druckauftrag und Versand der Leidzirkulare Aufgabe der privaten Todesanzeigen in der Zeitung Erstellen Sie eine Adressliste für den Versand der Leidzirkulare (Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Arbeitgeber, Geschäftspartner, Behörden) Bestellung des Leidmahls Bestellung der Blumen (Sargbouquet, Kranz etc.) Lebenslauf für das Pfarramt verfassen und abgeben Trauergespräch mit dem zuständigen Pfarramt b) Mitteilungen an Arbeitgeber Bank, Post Telefongesellschaft Wohnungsvermieter Strassenverkehrsamt Militär / Zivilschutz Vereine / Parteien c) Versicherungen (sehr oft mit einer Kopie des Todesscheins) AHV / IV Zusatzleistungen zur AHV / IV Pensionskasse Unfall- und Lebensversicherung Krankenkasse Haftpflicht / Autohaftpflicht d) Testament / Letztwillige Verfügung Testament mit eingeschriebene Brief an das Bezirksgericht Dielsdorf senden Erbschein, beim Bezirksgericht Dielsdorf beantragen (Kopie Todesschein beilegen) e) bestehende Verträge kündigen Fahrzeug, Leasing Mietverträge, Telefonanschluss, Radio- und TV-Anschluss, EKZ Kreditverträge / Abzahlungsverträge Diverse Abonnemente f) Verschiedenes Hausarzt Danksagungen Zeitschriften-Abonnemente Reservationen in einem Altersheim annullieren Schlüssel für fremde Objekte zurückgeben Allfällige Anträge für Witwen- oder Waisenrenten (Formulare erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung) Gerne sind wir Ihnen bei der amtlichen Organisation und Klärung von Fragen behilflich. Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 5/8

Kosten Verstorbene, die ihren letzten gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Neerach hatten, haben Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung. Die Leistungen der Gemeinde umfassen: Leichenschau, Benützung der Aufbewahrungshalle, einfacher Sarg, Einsargung, Sargkissen, Leichenhemd, Überführung der verstorbenen Person innerhalb der Gemeinde oder ins Krematorium Nordheim in Zürich, Abholen der Urne, Grabplatz (Reihengrab, Gemeinschaftsgrab), Öffnen und Zudecken des Grabes, Holzgrabkreuz, Kremationskosten, Holzurne, Druck und Versand der Todesanzeige in alle Haushaltungen, monatliche Publikation im Mitteilungsblatt. Bei weitergehenden Ansprüchen, wie die besondere Ausführung des Sarges oder der Urne, müssen die Mehrkosten von den Angehörigen übernommen werden. Eine teilweise Vergütung für auswärtige Bestattungskosten erfolgt aufgrund der kantonalen Verordnung über Bestattungen. Das Bestattungsamt benötigt dazu eine Kopie der Ihnen zugestellten Rechnung und die Angabe Ihrer Kontonummer (Einzahlungsschein). Diverses / Wichtiges a) Termin Eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung erfolgt in der Regel nicht früher als 48 Stunden und nicht später als 7 Tage nach dem Tod (gemäss kantonaler Bestattungsverordnung). b) Steuerinventar Das zuständige Gemeindesteueramt wird über jeden Todesfall informiert und setzt sich anschliessend mit den Angehörigen in Verbindung. Es erfolgt eine Inventarisation; vorher dürfen keine Vermögenswerte beseitigt, verändert, verschoben oder verbraucht werden. Die normale Verwaltung ist jedoch erlaubt (laufende Rechnungen, Mieten, etc.). Bitte bewahren Sie alle Ausweise, Belege, Rechnungen etc. auf. Bei Meldung des Todesfalls wird Ihnen ein separates Merkblatt über die Inventarisation abgeben. c) Todesschein Die Angehörigen benötigen in der Regel einen Todesschein für Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Pensionskasse, Erbenbescheinigung etc.. Dieser wird auf Verlangen und gegen Gebühr vom Zivilstandsamt Dielsdorf ausgestellt. Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Mühlestrasse 4, Zivilstandsamt Telefon 044 854 71 80 oder E-Mail: zivilstandsamt@dielsdorf.ch. d) Erbenbescheinigung Banken verlangen in der Regel eine Erbenbescheinigung. Diese kann beim Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstr. 7, 8157 Dielsdorf, Tel.-Nr. 044 854 88 11, unter Beilage eines Todesscheins bestellt werden. Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 6/8

e) Grabunterhalt Die Bepflanzung erfolgt entweder auf Anordnung der Hinterbliebenen durch den Friedhofgärtner oder durch die Hinterbliebenen selbst. Die Kosten für die Bepflanzung und Instandhaltung der Gräber werden vom Friedhofgärtner direkt den Angehörigen verrechnet. Der Friedhofgärtner muss die verwelkten Kränze, Pflanzen und Blumen jeweils vom Grab entfernen. Möchten Sie Kranzschleifen als Andenken nach Hause nehmen, sollten Sie dies möglichst bald nach der Bestattung selber tun. Schleifen sind nicht immer wetterfest und können bei Regen Schaden nehmen. Der Friedhofgärtner richtet Urnengräber nach dem Abräumen der Trauergebinde zur ersten Bepflanzung her. Bei Erdbestattung ist ein Herrichten des Grabes erst nach erfolgter, natürlicher Setzung möglich. Dies kann bis zu einem halben Jahr dauern, wobei der Grabschmuck Sache der Hinterbliebenen ist. f) Grabunterhaltsvertrag Für den Grabunterhalt während der ganzen Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) kann beim Bestattungsamt Steinmaur, z.h. Friedhofvorsteherin, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, Telefon 044 855 40 40, ein Grabunterhaltsvertrag errichtet werden. Dieser umfasst das zweimalige Bepflanzen des Grabes pro Jahr, das Giessen und Jäten. Unterhaltskosten für Erdbestattungsgrab Fr. 4 800.00 Urnen- oder Kindergrab Fr. 4 000.00 g) Grabsteine Für das Aufstellen von Grabsteinen/Grabmäler bedarf es einer Bewilligung. Der Bildhauer muss vor Beginn ein Gesuch im Doppel beim Bestattungsamt Steinmaur, z.h. Friedhofvorsteherin, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, einreichen. h) Letztwilliger Bestattungswunsch Für alleinstehende Personen empfiehlt es sich, zu Lebzeiten bei der Einwohnerkontrolle eine entsprechende Erklärung über die Abdankungs- und Beisetzungswünsche zu deponieren. Diese ist kostenlos. i) Beerdigungszeiten Die Bestattungen finden nur an Werktagen, in der Regel um 13.30 Uhr und die Trauerfeier um 14.00 Uhr statt. Stille Beisetzungen finden um 11.00 Uhr oder 16.00 Uhr, statt. k) Abdankungsvorbereitungen im Allgemeinen und Sonderfälle Im vorstehend dargelegten Sinne organisiert das Bestattungsamt das Grabgeläute und die vorgesehene Beisetzung auf dem Friedhof Betten sowie gegebenenfalls die Kirchenbenützung in der Regel nach vorgängiger Terminvereinbarung mit dem zuständigen reformierten, katholischen oder freikirchlichen Pfarramt. Die Gestaltung der Trauerfeier wird von den Hinterbliebenen mit der Pfarrperson festgelegt. Für Verstorbene anderer Glaubensrichtungen ist die Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeier in allen Teilen Sache der Hinterbliebenen und des von ihnen beigezogenen Geistlichen. Sie sind auch für allfällig benötigte Lokalitäten selbst besorgt. Kultushandlungen auf dem Friedhof Betten sind in jedem Fall vorgängig mit dem Bestattungsamt abzusprechen. Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 7/8

Wichtige Adressen und Telefonnummern Reformiertes Pfarramt Katholisches Pfarramt Hauptstr. 57 Buchserstrasse 12 8162 Steinmaur 8157 Dielsdorf 044 853 11 87 044 853 16 66 Friedhofgärtner Sigristin Andreas Schellenberg Jennifer Imhasly Salenstrasse 10 Im Gässli 8 8162 Steinmaur 8162 Steinmaur 044 854 01 79 044 854 13 77 Sekretariat Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG Bestattungsamt Steinmaur Lättenstrasse 9 Hauptstrasse 22 8315 Lindau 8162 Steinmaur (für Überführung zuständig) 044 855 40 40 052 355 00 11 Krematorium Nordheim Käferholzstrasse 101 8046 Zürich 044 412 06 00 Druck von Trauerzirkularen Zürcher Regionalzeitungen AG Tages-Anzeiger Grenzstrasse 10 Regionalausgabe Zürcher Unterland 8180 Bülach Zürichstrasse 5 044 854 82 82 8180 Bülach 044 515 44 77 044 864 85 50 inserate.unterland@zrz.ch Persönliche Notizen Y:\Bestattungsamt\Infos und Vorlagen\ (nicht mailen).doc Seite 8/8