Umsetzung von Country-by-Country Reporting in Österreich

Ähnliche Dokumente
Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016

Veröffentlichung Entwurf Verrechnungspreisdokumentationsgesetz Nr. 06 vom

REFERENTENENTWURF DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS: UMSETZUNG DER BEPS-EMPFEHLUNGEN ZUM COUNTRY-BY-COUNTRY REPORTING

FAQs zum Country-by-Country Reporting [ ]

Die Bedeutung der Niedrigbesteuerung

Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung. BEPS-Aktionspunkt 13

Common Reporting Standard (CRS)

Der Gemeinsame Meldestandard der OECD. Mag. Nora Engel-Kazemi / Viktoria Wöhrer, LL.M., BSc.

Die Maßgeblichkeit unter einer Einheitsbilanz und ihre Ausnahmen

BEPS Was kommt jetzt auf uns zu?

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Slowenien

1 Zu Art 1 Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG)

Stellungnahme zum Entwurf einer

Arbeitnehmerüberlassung im DBA-Recht

Auswahl und Pflichten der Verwahrstelle

Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Einheitsbilanz

Investitionen und Steuern in Rumänien

Die Steuerreform 2015 Internationale Aspekte Sonstige Gesetzesvorhaben von internationaler Relevanz

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013

RÄG 2014 Die Unterwanderung der Unternehmensbilanz durch das Steuerrecht

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich,

Anhang 2 Verwaltungsgesellschaften mit Hilfsfunktionen (Hilfstätigkeiten für In- und ausländische Konzerngesellschaften)

Die Steuerabkommen der Schweiz im Vergleich (Stichtag )

1190 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

Düsseldorf, 13. Mai 2016

Beispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE MULTILATERALE VEREINBARUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN ÜBER DEN AUSTAUSCH LÄNDERBEZOGENER BERICHTE

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN

Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA)

OECD COMMON REPORTING STANDARD DER INTERNATIONALE AUTOMATISCHE STEUERLICHE INFORMATIONSAUSTAUSCH AKTUELLER STAND

Rückstellungen und Verbindlichkeiten in der Einheitsbilanz

Artikel 1 Bundesgesetz über die standardisierte Verrechnungspreisdokumentation (Verrechnungspreisdokumentationsgesetz VPDG)

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.

Automatischer Informationsaustausch Meldeverpflichtung ausländischer Kontoinhaber

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil

BEPS in aller Munde Sind deutsche KMU betroffen?

Vermieten von Wohnraum für touristische Zwecke in Niederösterreich. Ein Leitfaden für die Vermietung von Wohnraum an Touristinnen und Touristen

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?

VERRECHNUNGSPREISDOKUMENTATION NACH NEUEN REGELUNGEN

Fragen und Antworten zum OECD Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013

DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes

Dr. Irene Salvi, Abteilungsleiterin Abteilung Internationales, Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein. IFA, Wien, 15.

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

Das Verhältnis von Handelsbilanz und Steuerbilanz

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

Zweifelsfragen zu 6 Z 2 lit c EStG. Harald Moshammer

Abkürzungsverzeichnis... 15

Wo steht das österreichische Stiftungssteuerrecht?

Entsendungen zwischen Österreich und der Slowakei. WKO Wien Entsendungen

Richtlinien. des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV)

NEWSLETTER I GERMAN DESK

DIE FAMILIENUNTERNEHMER ASU

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 18. Dezember 2002

Umsetzung internationaler Steuerkonzepte in Russland Helge Masannek Group Director Tax, Legal, Customs, Rechtsanwalt, SCHNEIDER GROUP Moskau,

Berufungsentscheidung

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. Jänner 2017 Teil III

1. Angaben zur ausländischen Gesellschaft (nachfolgend vereinfachend als Zwischengesellschaft bezeichnet) Name, Firma 1

Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund in Berlin

BMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 -

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010

Guidance on Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting der OECD: Auswirkungen auf die deutschen Dokumentationsvorschriften?

ARBEITSANLEITUNG FÜR DIE ZENTRALE VERRECHNUNG

Fragen zu Anwendung des Art 15 OECD-MA in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht aktiv tätig ist

I. Fragen zur Meldepflicht

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG:

Konzernrechnung. F. Angst M. Fehr G. Nagel. Building Competence. Crossing Borders.

Konzernsteuertag 2016

Novelle zum AÜG Neu. Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen

Handwerkskammer Aachen. Beitragsordnung

Update-Seminar zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für Kapitalgesellschaften

Aufzeichnungs- und Informationspflichten

OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD

Steuerwissenschaftliche Schriften. Almut Breuer. Gewinntransfers im Recht der DBA. Nomos

GmbH-Geschäftsführer (TÜV )

Das Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen. Dr. Michael Fruhmann

Das Betreuungsrecht im internationalen Privatrecht

Grenzüberschreitender Betriebsübergang

Powerful Connections Nominierungsformular Technology Fast 500. Technology, Media & Telecommunications

Dr. Leopold Fischl Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung 1010 Wien

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 9. August 2002 Teil I

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger

Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Arbeitnehmer-Erfindungsgesetz

Vereinbarung zur Vermeidung von Tragetaschen

IM NAMEN DER REPUBLIK

Ich, der Unterzeichnende (Name und Vorname) geb. am in Beruf erkläre, 1. dass ich in bei der Firma (Name und Anschrift des Arbeitgebers)

Grundlagen der Konsolidierung (1)

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Die Anknüpfung an die einstellende Niederlassung des Arbeitgebers im Internationalen Arbeitsvertragsrecht

Neues DBA mit Australien

Bilanzierung von Personalrückstellungen per

Ausgewählte BEPS Aspekte aus europäischer und internationaler Perspektive. Prof. Dr Pasquale Pistone

Transkript:

Umsetzung von Country-by-Country Reporting in Österreich Andreas Langer

Agenda I. Hintergrund II. Der County-by-Country Report nach dem VPDG III. Inhalt des Country-by-Country Reports IV. Automatischer Informationsaustausch V. Conclusio

I. Hintergrund Internationale Entwicklungen Überarbeitung der OECD VPG und MCAA CbCR Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie Verrechnungspreisdokumentationsgesetz VPDG Umsetzung des CbCR in Ö Länderbezogener Bericht Anlehnung an Muster der OECD und DAC Dokumentationssprache Strafbestimmungen ( 49b FinStrG)

II. CbCR nach dem VPDG Länderbezogener Bericht (Country-by-Country Report) [ist] ein Bericht, der Informationen zur weltweiten Verteilung der Erträge, der Steuern und der Geschäftstätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe aufgeteilt auf die einzelnen Staaten oder Gebiete enthält ( 2 Z 6 VPDG) Für eine Multinationale Unternehmensgruppe ist ein länderbezogener Bericht zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz in dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß dem konsolidierten Abschluss mindestens 750 Millionen Euro beträgt. ( 3 Abs 1 VPDG) 3. Automatischer Austausch der CbCR mit allen Staaten, die im CbCR aufscheinen 1. Oberste Muttergesellschaft sammelt Informationen und erstellt CbCR 2. Oberste Muttergesellschaft übermittelt CbCR an Finanzbehörde

Die Multinationale Unternehmensgruppe (MNE) Neuer Begriff der Ö Rechtsordnung Legaldefinition im VPDG ( 2 Z 1 VPDG) Gruppe von min 2 Geschäftseinheiten in unterschiedlichen Staaten, die zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses verpflichtet ist Kein Abstellen auf Umsatzgrößen Auch Unternehmensgruppen umfasst, die untergeordnetem Ausmaß im Ausland tätig sind nur in völlig Liegt keine MNE vor, bleiben bisherige Dokumentationsverpflichtungen bestehen

Die Geschäftseinheit (GE) Legaldefinition im VPDG ( 2 Z 2 lit a-c VPDG) Rückgriff auf Begriff des Geschäftsbereichs Rechtspersönlichkeit oder Steuersubjektivität für Qualifikation als GE irrelevant Keine Maßgeblichkeit der örechnungslegungsvorschriften Einbezug nur bei einheitlicher Leitung gem 244 UGB? Behandlung von Gemeinschaftsunternehmen gem 262 UGB? Behandlung von assoziierten Unternehmen gem 263 UGB? Einbezug von Geschäftseinheiten in Liquidation? Behandlung von Special Purpose Entities? Sind für Geschäftsbereiche, die nicht (vollständig) in der Konsolidierung enthalten sind, die nötigen Informationen vorhanden?

Umsatzerlöse Umsatzschwelle: mehr als 750 Mio Abstellen auf konsolidierten Abschluss der gesamten MNE Keine Definition des Umsatzbegriffs im VPDG Rückgriff auf UGB oder vergleichbaren Rechtsnormen? Nunmehr Klarstellung durch ErlRV: Wirtschaftlicher Umsatzbegriff Umsatz bedeutet die Summe der Erlöse in einer Periode aus der Verwertung von Leistungen am Markt. Umsatzbegriff bei Finanzinstituten Abgrenzung zum Umsatzbegriff izm Master File/Local File und zum Begriff Erträge in Anlagen 1-3 Umrechnung bei Wechselkursen

Oberste Muttergesellschaft Legaldefinition im VPDG ( 2 Z 3 VPDG) Direkter oder indirekter Anteilsbesitz an einer oder mehreren GE einer MNE, sodass Verpflichtung zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses besteht Rückgriff auf lokal geltende Rechnungslegungsvorschriften Abweichungen und Konkurrenz mit Ö Recht denkbar Auch PersG als oberste Muttergesellschaft möglich

Sekundäre Pflicht zum Erstellen eines CBCR I Ausland A M B M M Keine Verpflichtung zur Erstellung eines CbCR Keine qualifizierte Vereinbarung Systematisches Versagen Umsatzerlöse > 750 Mio Sicherung der Funktionsfähigkeit des Austausches der CbCR Freiwilliger Eintritt einer öge in Verpflichtung einer ausländischen obersten Muttergesellschaft: Voraussetzungen gem 5 Abs 1 VPDG Benennung durch die MNE

Sekundäre Pflicht zum Erstellen eines CBCR II Verpflichtung einer öge mittels Bescheid, außer: Eintritt einer öge oder Verpflichtung einer anderen öge durch Bescheid Eintritt einer GE eines anderen EU Staates Eintritt einer GE aus Drittstaat unter weiteren Bedingungen Problemstellungen Abweichungen des VPDG von OECD Mustern Möglichkeit der öge, alle benötigten Informationen zu beschaffen? Aussagekraft eines unvollständigen Berichts? Doppelte Pflicht zur Erstellung eines CbCR? Parent Surrogate Filing

Mitteilungspflichten im VPDG Alle öge zur Meldung der Identität und Ansässigkeit der obersten Muttergesellschaft verpflichtet Zweifelsfragen izm Meldepflichten: Bedarf es jedes Jahr einer Meldung? Meldeverpflichtung für Ö GE als vertretene Muttergesellschaft bereits Ende 2016? (Berichtspflicht erst ab 2017) Bestimmung des letzten Tages des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres bei abweichenden Wirtschaftsjahren innerhalb der MNE? Meldung mittels Formular VPDG 1

III. Inhalt des CbCR Orientierung an Mustern der OECD und DAC Auslegungsfragen sind in Einklang mir OECD Vorgaben und DAC zu klären Tabellarische Aufgliederung Anlage 1: Länderbezogene Übersicht über die Aufteilung der Einkünfte, Steuern und Geschäftstätigkeiten nach Staaten Anlage 2: Auflistung aller GE der MNE, die in verschiedenen Gesamtangaben erfasst sind, nach Staaten und Gebieten Anlage 3: Zusätzliche Informationen Behandlung von Doppelansässigkeiten Behandlung von Personengesellschaften

IV. Automatischer Austausch von CbCR Übermitteln des CbCR an die Steuerbehörde des Ansässigkeitsstaates Grds binnen 12 Monaten nach letztem Tag des betreffenden WJ Bilateraler Austausch zwischen den Verwaltungsbehörden Auf Basis einer qualifizierten Vereinbarung (DAC; MCAA CbCR ; DBA; TIEA) Austausch grds bis spätestens 15 Monate nach letztem Tag des WJ Weiterleitung eingehender CbCR vom BMF an die zuständigen Abgabenbehörden

V. Conclusio Umsetzung des CbCR in Ö mit dem VPDG Starke Orientierung an Mustern der OECD und DAC International einheitliche Umsetzung Offene Interpretationsfragen Verstärkung des internationalen automatischen Informationsaustausches Steuerverwaltungen bekommen Zugriff auf Vielzahl aggregierter Informationen Wert der Informationen und Gefahr der unsachgemäßen Verwendung? Anstieg von internationalen Streitigkeiten und Doppelbesteuerung Mehraufwand und offene Zweifelsfragen für Unternehmen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! INSTITUT FÜR ÖSTERREICHISCHES UND INTERNATIONALES STEUERRECHT Welthandelsplatz 1, Gebäude D3, 1020 Wien Österreich Mag. Andreas Langer T +43-1-313 36-4645 F +43-1-313 36-90 730 andreas.langer@wu.ac.at www.wu.ac.at/taxlaw