Bilanzierung von Personalrückstellungen per

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bilanzierung von Personalrückstellungen per"

Transkript

1 Bilanzierung von Personalrückstellungen per Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) und die AFRAC-Stellungnahme 27 (Personalrückstellungen UGB) ergibt sich im Jahr 2016 für die meisten Unternehmen Handlungsbedarf bei der Berechnung und Bilanzierung der Personalrückstellungen. Die wesentlichen Änderungen bzw Neuerungen werden in einem Praxisfall in der Ausgabe 06/2016 der Zeitschrift RWP (Rechnungswesen für die Praxis) besprochen. Nachstehend vorab für Sie die wesentlichen Punkte: Erstmalige Anwendung Das RÄG 2014 ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist nach dem RÄG 2014 nicht vorgesehen (siehe aber nachstehend). Somit ist das RÄG 2014 bei einem Regelbilanzstichtag erstmals zum anzuwenden. Allerdings wurde seitens des AFRAC die Stellungnahme 27 herausgegeben. In die Stellungnahme wurden die Neuerungen des RÄG 2014 bereits eingearbeitet. Verpflichtend ist die Stellungnahme ebenfalls für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen, wobei die AFRAC- Stellungnahme 27 auch eine vorzeitige Anwendung zulässt. Unterschiedsbeträge aus der Umstellung bzw Übergangsregelung Soweit die erstmalige Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 zu einer Erhöhung oder Verminderung der Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen führt, kann der aus der erstmaligen Anwendung entstandene Unterschiedsbetrag gemäß den durch das RÄG 2014 eingefügten Übergangsbestimmungen wahlweise " über längstens fünf Jahre gleichmäßig verteilt nachgeholt bzw aufgelöst oder " sofort ergebniswirksam erfasst werden. Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Wipplingerstraße 24, 1010 Wien tel +43 (1) fax +43 (1) mail web

2 Wichtig ist hierbei, dass diese Verteilung gem RÄG 2014 auch sinngemäß bei vorzeitiger Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 möglich ist. Der Unterschiedsbetrag ist zu Beginn jenes Geschäftsjahres zu ermitteln, in dem die geänderten Bewertungsmethoden bzw -parameter erstmals berücksichtigt werden. Ansammlungsverfahren und Berechnung Die AFRAC-Stellungnahme 27 sieht nunmehr zwei zulässige Ansammlungsverfahren vor: # Teilwertverfahren # Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode gem IAS 19) Somit ist das Gegenwartswertverfahren im UGB nicht mehr erlaubt (im Steuerrecht aber weiterhin relevant). Nach dem RÄG 2014 sind Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen ausschließlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln. Die AFRAC-Stellungnahme 27 sieht jedoch vor, dass die Ermittlung der Abfertigungsrückstellungen und der Rückstellungen für Jubiläumsgelder vereinfachend durch eine finanzmathematische Berechnung erfolgen kann, wenn diese Vereinfachung zu einer verlässlichen Annäherung an jenen Wert führt, der sich aus einer versicherungsmathematischen Vergleichsrechnung ergeben würde. Werden Abfertigungsrückstellungen und Rückstellungen für Jubiläumsgelder vereinfachend nach finanzmathematischen Grundsätzen ermittelt, empfehlen wir rechtzeitig die Notwendigkeit einer Kontrollrechnung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen abzuklären. Karrierebedingte Gehaltssteigerungen Durch das RÄG 2014 sind Rückstellungen künftig mit dem bestmöglich zu schätzenden Erfüllungsbetrag anzusetzen. Laut der AFRAC-Stellungnahme 27 sind daher bei der Rückstellungsberechnung die voraussichtlichen Entwicklungen der Löhne und Gehälter bis zum Zeitpunkt der Auszahlung zu berücksichtigen. Die für die jeweilige Gruppe von Arbeitnehmern im Unternehmen üblichen Karriereschritte sind bei den Annahmen über die Höhe der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bzw für 2

3 vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen von Anfang an zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind jedoch außergewöhnliche Karriereentwicklungen. Rechnungszinssatz Der Rechnungszinssatz stellt einen wesentlichen und viel diskutierten Parameter bei der Berechnung von Personalrückstellungen dar. Das RÄG 2014 sieht vor, dass langfristige Rückstellungen mit einem marktüblichen Zinssatz abzuzinsen sind. Hinsichtlich langfristiger Personalrückstellungen normiert das RÄG 2014 ferner, dass alternativ ein durchschnittlicher Marktzinssatz angewendet werden kann, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen. Der durchschnittliche Marktzinssatz ergibt sich als Durchschnitt aus dem Marktzinssatz zum Abschlussstichtag und den Marktzinssätzen der vorangegangen vier bis neun Abschlussstichtage. Die Ausübung des Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot. Der einmal festgelegte Zinssatz bzw der Durchschnittszeitraum ist stetig anzuwenden. Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung Durch die AFRAC-Stellungnahme 27 ist es zu keiner Änderung des bisherigen Wahlrechtes, Wertänderungen entweder insgesamt im Personalaufwand auszuweisen oder die in der Veränderung der Rückstellung enthaltenen rechnungsmäßigen Zinsen im Finanzergebnis auszuweisen, gekommen. Zu erwähnen ist aber der ausdrückliche Hinweis, dass nunmehr bei Ausübung des Wahlrechts auch die Änderungen der Rückstellungen aufgrund von Änderungen des Rechnungszinssatzes im Finanzergebnis auszuweisen sind. Übersteigen in einem Geschäftsjahr die Verminderungen insgesamt die Zuweisungen an die jeweiligen Rückstellungen, so ist nach der AFRAC- Stellungnahme 27 der positive Saldo in den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisen. Ein Ausweis eines Negativpostens soll ausdrücklich vermieden werden. 3

4 Anhangsangaben Zusätzlich zu den bereits bisher erforderlichen Anhangsangaben, ergeben sich zukünftig neue Anforderungen. Neben dem Ansammlungsverfahren, der Methode der Ermittlung des Rechnungszinssatzes, künftiger Bezugserhöhungen, Pensionsantrittsalter, biometrischer Grundlagen, dem Ansammlungszeitraum, Fluktuationsannahmen sind bspw auch die im Posten "Löhne" und "Gehälter" enthaltenen Aufwendungen und Erträge aus Jubiläumsgeldrückstellungen anzuführen. Zusammenfassung Auf Grund der Änderungen durch das RÄG 2014 und der AFRAC- Stellungnahme 27 ergeben sich izm Personalrückstellungen für das Bilanzierungsjahr 2016 insbesondere hinsichtlich der Auswahl des Rechnungszinssatzes erhebliche Spielräume. Daher sollten die verschiedenen Varianten und deren Folgewirkungen für zukünftige Geschäftsjahre rechtzeitig überlegt werden. Bei abweichenden Geschäftsjahren mit Bilanzstichtag im Jahr 2016, kann durch eine vorzeitige freiwillige Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 zusätzliche Bilanzpolitik betrieben werden. Nicht mehr zulässig ist jedenfalls die Verwendung eines Realzinssatzes. Durch die Notwendigkeit karrierebedingte Gehaltssteigerungen bei der Rückstellungsberechnung zu berücksichtigen, müssen rechtzeitig entsprechende Analysen angestellt werden. Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: StB. Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. Tel.: 01/ ; WP/StB. Mag. (FH) Thomas Hlawenka Tel.: 01/ ; Ihr persönliches Betreuungsteam Alle bisherigen Quick News finden Sie auch auf unserer Website unter der Rubrik "NEWS". Für den Inhalt verantwortlich: WP/StB. Mag. (FH) Thomas Hlawenka Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Anschrift:1010 Wien, Wipplingerstraße 24 4

5 Die Offenlegung gemäß Mediengesetz finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: 5

RÜCKSTELLUNGEN NACH UGB

RÜCKSTELLUNGEN NACH UGB H E A LT H W E A LT H CAREER RÜCKSTELLUNGEN NACH UGB PEN S I O N S-, A B F ER T I G U N G S-, JUBIL ÄUMSGELD- UND ÄHNLICHE PERSONALRÜCKSTELLUNGEN 13. J U L I 2 015 NEUE REGELUNGEN FÜR IHRE UGB- BILANZIERUNG

Mehr

Fit für den Jahresabschluss 2015 UGB-Update SPEZIAL

Fit für den Jahresabschluss 2015 UGB-Update SPEZIAL Fit für den Jahresabschluss 2015 UGB-Update SPEZIAL Personalrückstellungen reloaded: RÄG 2014 und die AFRAC- Stellungnahme Helmut Kerschbaumer 5. Oktober 2015 0 Gut Ding braucht Weile Entwurf des Fachsenats

Mehr

Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014

Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014 (6. SEPTEMBER 2016)! Advisory/Tax Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014 Die neuen Bestimmungen zum RÄG 2014 sind erstmals bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 anzuwenden. Im

Mehr

FAQs zur AFRAC -Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB)

FAQs zur AFRAC -Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) FAQs zur AFRAC -Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) Diese Stellungnahme behandelt den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen für Pensions, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare

Mehr

Rechnungslegungsänderungsgesetz Wien, 24. September 2015

Rechnungslegungsänderungsgesetz Wien, 24. September 2015 Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 Wien, 24. September 2015 Übersicht 24.09.2015 A RÄG 2014: Rechtsgrundlagen/Anwendungsbereich B Änderungen im Jahresabschluss durch die Rechnungslegungsreform B1. Allgemeine

Mehr

Finanzmathematische Berechnung von Personalrückstellungen

Finanzmathematische Berechnung von Personalrückstellungen Auf den Punkt gebracht Für 4 Abs 1-Ermittler, die ihren Gewinn ausschließlich nach steuerrechtlichen Vorschriften ermitteln, ist der in der steuerrechtlichen Judikatur zu findende Ansatz maßgebend. Für

Mehr

AFRAC 27 Empfehlung/Hilfestellung des AK Sozialkapital AVÖ

AFRAC 27 Empfehlung/Hilfestellung des AK Sozialkapital AVÖ AFRAC 27 Empfehlung/Hilfestellung des AK Sozialkapital AVÖ Vorwort: Die nachstehenden Angaben zu Problemstellungen aus der Praxis sind als Anregung, Empfehlung oder Hilfestellung zu sehen, jedoch nicht

Mehr

BILANZ zum 31.Dezember 2016

BILANZ zum 31.Dezember 2016 BILANZ zum 31.Dezember 2016 DHK - Management Gesellschaft m.b.h. AKTIVA 31.12.2016 31.12.2015 A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

Mehr

Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018

Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018 Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018 Der 30. September ist einer der wichtigsten steuerlichen Jahrestermine, der sowohl für die Arbeitnehmerpflichtveranlagung, für die letzte Möglichkeit der Herabsetzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Gedlicka/Kerschbaumer/Lehner (Hrsg), Praxisleitfaden zum UGB nach dem RÄG 2014 VII

Inhaltsverzeichnis. Gedlicka/Kerschbaumer/Lehner (Hrsg), Praxisleitfaden zum UGB nach dem RÄG 2014 VII Vorwort... V Verzeichnis der Herausgeber und Autoren... XIII Abkürzungsverzeichnis... XVII A. Grundlagen und wesentliche Änderungen... 1 1. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze (Dam-Ratzesberger)... 1

Mehr

Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016

Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016 Quick NEWS ( (29. SEPTEMBER 2016) Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016 Mit BGBl 77/2016 wurde das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) veröffentlicht,

Mehr

Solidarbeitrag für Besserverdienende

Solidarbeitrag für Besserverdienende News- letter- Inhalt Quick NEWS (20. FEBRUAR 2012) Solidarbeitrag für Besserverdienende Nun ist er da, der Begutachtungsentwurf des Stabilitätsgesetzes 2012. Dieser Gesetzesentwurf enthält die steuerlichen

Mehr

Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014

Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014 Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014 Allgemeines Die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sind erstmals auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden.

Mehr

Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu

Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu Am 11. 12. 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend Neuregelung der Pendlerpauschale den Ministerrat und wurde

Mehr

Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014

Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 Darstellung Eigenkapital A. Eigenkapital I. Eingefordertes Nennkapital 70.000 Übernommenes Nennkapital 100.000 davon nicht eingeforderte ausstehende Einlage 30.000

Mehr

Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 27. Personalrückstellungen (UGB)

Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 27. Personalrückstellungen (UGB) Oktober 2017 Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) Stellungnahme Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig

Mehr

CHECKLISTE Jahresabschluss nach RÄG 2014

CHECKLISTE Jahresabschluss nach RÄG 2014 CHECKLISTE Jahresabschluss nach RÄG 2014 ALLGEMEINES Die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sind erstmals auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden.

Mehr

Musterfirma Muster GesmbH

Musterfirma Muster GesmbH Musterfirma Muster GesmbH VERSICHERUNGSMATHEMATISCHES GUTACHTEN ÜBER ABFERTIGUNGSVERPFLICHTUNGEN UND JUBILÄUMSGELDVERPFLICHTUNGEN GEM. ÖSTERREICHISCHEM UNTERNEHMENSRECHT zum 31.12.2016 erstellt von Versicherungsmathematisches

Mehr

Die spezielle Mathematik im Urlaubsrecht: trotz zusätzlicher

Die spezielle Mathematik im Urlaubsrecht: trotz zusätzlicher Die spezielle Mathematik im Urlaubsrecht: trotz zusätzlicher Urlaubstage Anzahl der Urlaubswochen bleibt gleich Verringert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit, indem er von einer Vollzeitin eine Teilzeitbeschäftigung

Mehr

Juni 2015. Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Helmut Kerschbaumer (hkerschbaumer@kpmg.at)

Juni 2015. Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Helmut Kerschbaumer (hkerschbaumer@kpmg.at) Juni 2015 Stellungnahme Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches Vorsitzender

Mehr

Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014

Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014 Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014 Allgemeines Die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sind erstmals auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden.

Mehr

Angleichung Arbeiter Angestellter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Angleichung Arbeiter Angestellter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall HR-Advisory 16.JUNI 2018) Angleichung Arbeiter Angestellter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Mit dem BGBl I 2017/153 vom 13.11.2017 wurde eine weitgehende Angleichung der Rechtsstellung von

Mehr

In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren.

In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren. Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren. Einarbeiten

Mehr

Klienten-Info Checkliste Jahresabschluss nach dem RÄG 2014 Ausgabe 2016RÄG

Klienten-Info Checkliste Jahresabschluss nach dem RÄG 2014 Ausgabe 2016RÄG Klienten-Info Checkliste Jahresabschluss nach dem RÄG 2014 Ausgabe 2016RÄG Allgemeines Die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sind erstmals auf Geschäftsjahre, die nach dem

Mehr

IHR STEUERBERATER INFORMIERT SIE CHECKLISTE JAHRESABSCHLUSS NACH RÄG Wir arbeiten für Ihren wirtschaftlichen Erfolg

IHR STEUERBERATER INFORMIERT SIE CHECKLISTE JAHRESABSCHLUSS NACH RÄG Wir arbeiten für Ihren wirtschaftlichen Erfolg IHR STEUERBERATER INFORMIERT SIE CHECKLISTE JAHRESABSCHLUSS NACH RÄG 2014 Wir arbeiten für Ihren wirtschaftlichen Erfolg Allgemeines Kapitalgesellschaften, kapitalistische Personengesellschaften (GmbH

Mehr

BILANZ zum 31.Dezember 2015

BILANZ zum 31.Dezember 2015 BILANZ zum 31.Dezember 2015 DHK - Management Gesellschaft m.b.h. AKTIVA 31.12.2015 31.12.2014 A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

Mehr

Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014

Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014 Checkliste Jahresabschluss nach RÄG 2014 Allgemeines Die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sind erstmals auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden.

Mehr

BILANZ zum 31.Dezember 2013

BILANZ zum 31.Dezember 2013 BILANZ zum 31.Dezember 2013 DHK - Management Gesellschaft m.b.h. AKTIVA 31.12.2013 31.12.2012 A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

BILANZ zum 31.Dezember 2014

BILANZ zum 31.Dezember 2014 BILANZ zum 31.Dezember 2014 DHK - Management Gesellschaft m.b.h. AKTIVA 31.12.2014 31.12.2013 A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG

Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG Quick NEWS (19. JÄNNER 2009) Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG Das EStG sieht im 109 a eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor. Wer muss melden? Jeder Unternehmer

Mehr

Verständlich, Informativ, Praxisbezogen

Verständlich, Informativ, Praxisbezogen VIP NEWS (FEBRUAR 2016) Sozialversicherungswerte für 2016 - Echte und freie Dienstnehmer (ASVG) Höchstbeitragsgrundlage in jährlich monatlich täglich laufende Bezüge --- 4.860,00 162,00 Sonderzahlungen

Mehr

AFRAC-Stellungnahme 27. Personalrückstellungen (UGB)

AFRAC-Stellungnahme 27. Personalrückstellungen (UGB) März 2018 AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) Stellungnahme Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften

Mehr

Merkblatt zu den typischen Ä nderungen, die sich fu r Gescha ftsjahre zum durch BilRUG ergeben:

Merkblatt zu den typischen Ä nderungen, die sich fu r Gescha ftsjahre zum durch BilRUG ergeben: Merkblatt zu den typischen Ä nderungen, die sich fu r Gescha ftsjahre zum 31.12.2016 durch BilRUG ergeben: Anhang Allgemeine Angaben Zukünftig sind Pflichtangaben zur eindeutigen Identifikation des Unternehmens

Mehr

des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ( 201 Abs. 2 Z 1 UGB) und zur Berichterstattung bei Änderungen

Mehr

Das Sparpaket ein Kurzinfo-ABC

Das Sparpaket ein Kurzinfo-ABC Das Sparpaket ein -ABC Am Freitag, den 10. 2. 2012 präsentierte der Kanzler und sein Vize das Reformpaket. Das sind jene geplanten Maßnahmen, die bis 2016 den Staatshaushalt sanieren sollen. Wir haben

Mehr

tschaft und Unternehmenssteuern

tschaft und Unternehmenssteuern Quick NEWS ( Rechnungswesen, Betriebswirt tschaft und Unternehmenssteuern Die Mitteilungspfli icht gemäß 109 a EStG Das Einkommensteuergesetz sieht im 109 a eine kalenderjahrbezogene Mit- teilungsverpflichtung

Mehr

A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016

A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 ANLAGE III/1 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 I. Allgemeine Erläuterungen Im Jahr 2013 wurde die HV Hotelverwaltungs GmbH rückwirkend

Mehr

Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans:

Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: So feiern und beschenken Sie Ihre Mitarbeiter zu Weihnachten abgabenfrei Haben Sie die Weihnachstfeier noch vor sich? Oder gar schon abgehalten?

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz-

Mehr

Herausforderungen und Trends für Pensionsfonds

Herausforderungen und Trends für Pensionsfonds Herausforderungen und Trends für Pensionsfonds Agenda VVB-Fachkreis Grundlagen und Rahmenbedingungen der Pensionsrückstellung nach HGB Seite 3 Bewertung der Verpflichtungen Seite 5 Auswirkungen auf die

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird?

Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird? Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird? Immer wieder ist die Wegstrecke ein Diskussionsthema, vorallem beim großen Pendlerpauschale. Diese Info gibt Ihnen einen Praktikerüberblick

Mehr

Dokumentation Rückstellungsrechner

Dokumentation Rückstellungsrechner Dokumentation Rückstellungsrechner Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Mag. Gerhard Heidrich Steuerberater / Senior Manager Tax +43 732 / 69412-2602 gerhard.heidrich@icon.at Michael Grubmüller, LL.B.

Mehr

Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 ist anzuwenden für Jahresabschlüsse von Jahren, die

Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 ist anzuwenden für Jahresabschlüsse von Jahren, die K U R Z A N L E I T U N G R Ä G 2 0 1 4 I N H A L T L I C H E Ä N D E R U N G E N RZL Software GmbH Hannesgrub Nord 35 4911 Tumeltsham Version: März 2017 / BG Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 ist

Mehr

Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG

Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG Das Einkommensteuergesetz sieht durch 109a und 109b eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor, die die Gleichmäßigkeit

Mehr

XING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016

XING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016 XING News GmbH, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August 2016-31. Dezember 2016 17.08.2016-31.12.2016 EUR 1. Rohergebnis 770.063,07 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter

Mehr

Stellungnahme Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß 223 Abs. 2 UGB

Stellungnahme Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß 223 Abs. 2 UGB Dezember 2009 Stellungnahme Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß 223 Abs. 2 UGB Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Aslan Milla (aslan.milla@at.pwc.com) Mitglieder der Arbeitsgruppe: Otto Altenburger, Erich

Mehr

(5) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang

(5) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang L 72/6 VERORDNUNG (EU) 2019/402 R KOMMISSION vom 13. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG)

Mehr

Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr Athene Deutschland Anlagemanagement GmbH, Wiesbaden

Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr Athene Deutschland Anlagemanagement GmbH, Wiesbaden Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Athene Deutschland Anlagemanagement GmbH, Wiesbaden Jahresbilanz zum 31.12.2015 Athene Deutschland Anlagemanagement GmbH A k t i v a A. Anlagevermögen 2015

Mehr

IFRS IAS A. Ein Unternehmen hat die folgenden Angaben für leistungsorientierte Pläne zu machen:

IFRS IAS A. Ein Unternehmen hat die folgenden Angaben für leistungsorientierte Pläne zu machen: Angaben 120. Ein Unternehmen hat Angaben zu machen, durch die Abschlussadressaten die Art der leistungsorientierten Pläne und die finanziellen Auswirkungen der Änderungen dieser Pläne während der Berichtsperiode

Mehr

Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans:

Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: So feiern und beschenken Sie Ihre Mitarbeiter zu Weihnachten abgabenfrei Haben Sie die Weihnachtsfeier noch vor sich? Oder gar schon abgehalten?

Mehr

Jahresabschluss. zum 31. Dezember Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbh Klosterstraße Berlin

Jahresabschluss. zum 31. Dezember Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbh Klosterstraße Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Vergleich.de Gesellschaft für Klosterstraße 71 10179 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2014 AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle

Mehr

AFRAC-Stellungnahme 12. Vorjahreszahlen (UGB)

AFRAC-Stellungnahme 12. Vorjahreszahlen (UGB) Dezember 2015 Stellungnahme Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß 223 Abs. 2 UGB Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) ist der privat organisierte und von zuständigen Behörden

Mehr

Krankenstandsmeldung Was der Arbeitgeber hiezu wissen sollte

Krankenstandsmeldung Was der Arbeitgeber hiezu wissen sollte Krankenstandsmeldung Was der Arbeitgeber hiezu wissen sollte 2 Entscheidungen des OLG Wien führen dazu, dass dem Arbeitgeber dringend anzuraten ist, seine innerbetrieblichen Regelungen bzw Abläufe rund

Mehr

WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR

WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR ANLAGE 1 WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 40.207,00 62.846,25 40.207,00 62.846,25 B. UMLAUFVERMÖGEN

Mehr

Sonderfragen der Bilanzierung. von. StB. Dr. Eva Deutsch Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek. 2. Auflage. IAide

Sonderfragen der Bilanzierung. von. StB. Dr. Eva Deutsch Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek. 2. Auflage. IAide Sonderfragen der Bilanzierung von StB. Dr. Eva Deutsch Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek 2. Auflage IAide Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage 5 Vorwort zur 1. Auflage 5 Abkürzungsverzeichnis 11 1.

Mehr

Rückstellungen in der Handelsbilanz

Rückstellungen in der Handelsbilanz Rückstellungen in der Handelsbilanz Überblick über die verschiedenen Arten von Rückstellungen in der Handelsbilanz In der Handelsbilanz werden folgende fünf Arten bzw. Gruppen von Rückstellungen unterschieden:

Mehr

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany DRSC DRSC e.v Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax: (030) 20 64 12-15 Internet: www.drsc.de

Mehr

EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse , ,19

EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse , ,19 Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Behandlung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen, die im Sinne der Einkommensteuerrichtlinien

Mehr

B & P Special. MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften 02/2013. I. Überblick

B & P Special. MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften 02/2013. I. Überblick 02/2013 B & P Special MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften I. Überblick Am 29.11.2012 hat der Deutsche Bundestag das Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz

Mehr

Quick NEWS (23. AUGUST 2011) Personalrecht

Quick NEWS (23. AUGUST 2011) Personalrecht OGH: Einstufungsjudikatur im KV Handel (Angestellte) schafft enorme Aufregung Antworten auf Praktikerfragen Der Oberste Gerichtshofes (OGH) löste mit seinem Urteil vom 28. 6. 2011, 9 ObA 33/11k eine massive

Mehr

AFRAC-Stellungnahme 1

AFRAC-Stellungnahme 1 Dezember 2015 Stellungnahme Bilanzierung von CO 2 -Emissionszertifikaten gemäß UGB Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) ist der privatorganisierte und von zuständigen Behörden

Mehr

MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften

MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften I. Überblick Am 29.11.2012 hat der Deutsche Bundestag Kleinstkapitalgesellschaften- das Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Mehr

BILANZ. Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II, Wolfenbüttel. zum 31. Dezember A.

BILANZ. Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II, Wolfenbüttel. zum 31. Dezember A. AKTIVA BILANZ Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II, Wolfenbüttel zum 31. Dezember 2015 PASSIVA A. Umlaufvermögen 31.12.2015 31.12.2014 A. Eigenkapital 31.12.2015

Mehr

1. Herstellungskosten Abs 3 UGB

1. Herstellungskosten Abs 3 UGB 126 RECHNUNGSLEGUNG Geänderte und deren Auswirkungen auf svorschriften anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach 31.12.2015 beginnen RÄG 2014, BGBl. I 2015/22 vom 13.01.2015 Grundlage des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes

Mehr

Bewertung langfristiger Rückstellungen ab Abzinsung mit 3,5 % wenn Restlaufzeit der Rückstellung > 12 Monate

Bewertung langfristiger Rückstellungen ab Abzinsung mit 3,5 % wenn Restlaufzeit der Rückstellung > 12 Monate 18 BETRIEBSAUSGABEN WERBUNGSKOSTEN Bewertung langfristiger Rückstellungen ab 1.7.2014 Abzinsung mit 3,5 % wenn Restlaufzeit der Rückstellung > 12 Monate 9 Abs 5 ivm 124b Z 251 EStG idf AbgÄG 2014, sa Mayr

Mehr

Claus Mobi GmbH, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Düsseldorf Seite 1 von 4

Claus Mobi GmbH, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Düsseldorf Seite 1 von 4 Claus Mobi GmbH, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Düsseldorf Seite 1 von 4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wird auf der

Mehr

News.Rechnungslegung.Jänner 2015

News.Rechnungslegung.Jänner 2015 News.Rechnungslegung.Jänner 2015 Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG 2014): letzte Änderungen Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG 2014): letzte Änderungen Informationen zum Begutachtungsentwurf und den

Mehr

Sonderfragen der Bilanzierung

Sonderfragen der Bilanzierung Linde Lehrbuch Sonderfragen der Bilanzierung von Eva Deutsch-Goldoni, Roman Rohatschek 2. Auflage 2008 Sonderfragen der Bilanzierung Deutsch-Goldoni / Rohatschek schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Theorieteil. Vorwort... V

Inhaltsverzeichnis. Theorieteil. Vorwort... V Vorwort... V Theorieteil 1. Grundlagen der Bilanzierung... 3 1.1. Buchungszeitpunkt... 3 1.1.1. Vermögensänderung... 3 1.1.1.1. Begriff des wirtschaftlichen Eigentums... 3 1.1.1.2. Übergang des wirtschaftlichen

Mehr

(verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom Februar 1991 als Richtlinie AP2/R9 (nunmehr IWP/RL 1), redaktionell überarbeitet im Juli 2010*)

(verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom Februar 1991 als Richtlinie AP2/R9 (nunmehr IWP/RL 1), redaktionell überarbeitet im Juli 2010*) Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ( 201 Abs 2 Z 1 UGB) und zur Berichterstattung bei der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Mehr

KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

KONZERNRECHNUNGSLEGUNG RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNG KONZERNRECHNUNGSLEGUNG Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2017/18 Univ.-Prof. DDr. Arthur Weilinger Dr. Christian Knauder Zeit- und Themenplan

Mehr

BILANZ. Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro. Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro. A. Anlagevermögen. A. Eigenkapital. I.

BILANZ. Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro. Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro. A. Anlagevermögen. A. Eigenkapital. I. Blatt 21 AKTIVA BILANZ Hameln zum 31. Dezember 2013 PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 555.042,00 585.716,00 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Mehr

Fremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom

Fremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom Fremdwährungen unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom 02.09.2016 Gliederung 1. Einleitung 2. Anschaffungen in Fremdwährungen 3. Ausweis nicht realisierter Verluste bzw. Gewinne

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten. nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG. (Stromnetz)

Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten. nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG. (Stromnetz) Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Stromnetz) A k t i v a Segmentbilanz der Stadtwerke Bad Harzburg GmbH zum Strom Netz Stand am Stand am Stand am 31. Dezember 2014 P a s s

Mehr

Fresenius Versicherungsvermittlungs GmbH Bad Homburg v.d.höhe. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Fresenius Versicherungsvermittlungs GmbH Bad Homburg v.d.höhe. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Bad Homburg v.d.höhe Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 Fresenius Versicherungsvermittlungsges. mbh, Bad Homburg A K T I V A Anhang 31.12.2013 31.12.2012 ( Tz ) EUR EUR

Mehr

Jahresabschluss Passivseite

Jahresabschluss Passivseite Jahresabschluss Passivseite Prof. Dr. Werner Müller B i l a n z Aktiva Passiva Anlagenbuchhaltung Anlagevermögen Eigenkapital Lagerwesen Debitorenbuchhaltung Umlaufvermögen - Vorräte - Forderungen Rückstellungen

Mehr

GGF-Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbh Waldenburg

GGF-Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbh Waldenburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 GGF-Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbh Waldenburg Bilanz der GGF-Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Abkürzungsverzeichnis 14 Vorwort 11 Abkürzungsverzeichnis 14 1 Das BilMoG 17 1.1 Hinweise zum Gesetzgebungsverfahren 17 1.2 Ziele und Auswirkungen auf das Rechnungswesen 18 1.3 Überblick über die wesentlichen Änderungen 21 1.4

Mehr

Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich

Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich Ein Vergleich der Rechtsentwicklung: Abkoppelung der Steuer- von der Handelsbilanz in Deutschland / Tendenz zur Einheitsbilanz in Österreich Jasmin Kollmann / Stephanie Zolles Symposion zum Unternehmenssteuerrecht

Mehr

Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen (06. SEPTEMBER 2017) Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Gebrochene Lieferungen hindern nicht die Steuerfreiheit Die Voraussetzungen für die

Mehr

Konzernabschluss 2012

Konzernabschluss 2012 156 Note 33 Rückstellungen Der Posten Rückstellungen der Lenzing Gruppe gliedert sich wie folgt: Rückstellungen gesamt davon kurzfristig davon langfristig Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Mehr

HALBJAHRESABSCHLUSS Aquamondi AG Walter-Gropius-Straße München

HALBJAHRESABSCHLUSS Aquamondi AG Walter-Gropius-Straße München HALBJAHRESABSCHLUSS 31.10.2018 Aquamondi AG Walter-Gropius-Straße 15 80807 München AQUAMONDI AG, München Bilanz zum 31.10.2018 Bilanz per 31.10.2018 AKTIVA in EUR 31.10.2018 30.04.2018 A Umlaufvermögen

Mehr

NEXUS / CCC GmbH. Villingen-Schwenningen. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

NEXUS / CCC GmbH. Villingen-Schwenningen. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 NEXUS / CCC GmbH Villingen-Schwenningen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 nexus/ccc GmbH, Villingen - Schwenningen Bilanz zum 31. Dezember 2012 A k t i v a P a s s i v a 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012

Mehr

7 % ', : ) ( - + ) * À 6 & ) ) & 0 - ', ) % 0 8 ) 6 7 : ) ( : ) 6 + À

7 % ', : ) ( - + ) * À 6 & ) ) & 0 - ', ) % 0 8 ) 6 7 : ) ( : ) 6 + À 7 % ', : ) 6 7 8 2 ( - + ) * À 6 & ) 8 6 - ) & 0 - ', ) % 0 8 ) 6 7 : ) 6 7 3 6 + 9 2 + 9 2 ( : ) 6 + À 8 9 2 + An die Geschäftsführung Im Dezember 2008 (Stand Mai 2009) Geschäftsführung Telefon: +49 711

Mehr

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 3. Anhang

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 3. Anhang Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 1. Bilanz 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2014 Aktivseite Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Zwischenabschluss zum 30. Juni 2017

Zwischenabschluss zum 30. Juni 2017 Zwischenabschluss zum 30. Juni 2017 Pankl Vermögensverwaltung AG, FN 464933 a Pankl Vermögensverwaltung AG, FN 464933 a Inhalt Bilanz Gewinn und Verlustrechnung Anhang Pankl Vermögensverwaltung AG Beilage

Mehr

Jahresabschluss. zum SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf

Jahresabschluss. zum SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf Jahresabschluss zum 31.12.2011 SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 16 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700437 Bilanz der SAP Zweite Beteiligungs-

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen. Luise-Ullrich-Straße 14.

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen. Luise-Ullrich-Straße 14. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2017 micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen Luise-Ullrich-Straße 14 80636 München Finanzamt: München(143) Körpersch./Pers. Steuer-Nr: 143/101/22263

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung Neufassung IAS 19 IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme AG Die dargestellten Aussagen und Thesen sind ohne weitere Erläuterung durch einen

Mehr

Der einfache Weg zur Bilanz

Der einfache Weg zur Bilanz Der einfache Weg zur Bilanz Buchen und Bilanzieren für die Praxis von Angelika Neugebauer 2008 Der einfache Weg zur Bilanz Neugebauer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Insolvenzrechts- Änderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017)

Insolvenzrechts- Änderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017) Insolvenzrechts-Änderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017) Insolvenzrechts- Änderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017) Die Novelle zur Insolvenzordnung sieht folgende wichtige Neuerungen vor: Das Abschöpfungsverfahren im

Mehr