Aufzeichnungs- und Informationspflichten
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- Lukas Hofer
- vor 7 Jahren
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1 1. Klagenfurter KMU Tagung Management von KMUs Themenschwerpunktbereich: Steuern und rechtliche Aspekte Mag. Heidrun Bayer Institut für Rechtswissenschaft Alpen-Adria Universität Klagenfurt Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 1 Aufzeichnungs- und Informationspflichten Vielzahl an Gesetze und Verordnungen regeln Aufzeichnungs- und Informationspflichten für Unternehmer (zb zum Führen von Büchern). Vollzug der Verpflichtungen verursacht hohen administrativen Aufwand und kostet der Wirtschaft Millionen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind überproportional betroffen. Eine Reihe von größenabhängigen Erleichterungen im Steuerrecht vorgesehen. Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 2 1
2 Messung von administrativen Belastungen Standardkostenmodell (SKM) ermöglicht systematische Schätzung des Aufwandes für staatlich auferlegte Informationspflichten. Preis für die einmalige Erfüllung einer Informationspflicht x Anzahl der Fälle = Summe der Kostenbelastung aufgrund der Informationspflicht. Nur Verwaltungsaufwand wird geschätzt, nicht die steuerliche Belastung. SKM wird europaweit eingesetzt. Ziel der EU: Abbau der Belastungen durch EU-Regelungen bis 2012 um 25%. Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 3 Abbau administrativer Belastungen: DEUTSCHLAND Seit 2006 Regierungsprogramm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. 3 Mittelstandsentlastungs-Gesetze (MEG) zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft verabschiedet. Buchführungsgrenzen angehoben: gem MEG II per : Umsatzgrenze von ,- auf ,- gem MEG III per : Gewinngrenze von ,- auf ,- Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 4 2
3 Abbau administrativer Belastungen: ÖSTERREICH Standardkostenmodell-Richtlinien mit in Kraft getreten. Regeln die Ermittlung und Darstellung der Verwaltungslasten für Unternehmen aus Informationsverpflichtungen, die sich durch ein Bundesgesetz oder Verordnungen ergeben. Darstellung der Verwaltungslasten ist in die Erläuterungen der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe aufzunehmen. Deregulierungsauftrag bereits im Deregulierungsgesetz 2001 enthalten. Österreichische Regierung plant ebenfalls, die Verwaltungskosten auf Unternehmerseite bis zum Jahr 2012 um 25% zu senken. Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 5 Gewinnermittlung gem 4 Abs 3 EStG Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Voraussetzungen: Nicht buchführungspflichtig Kein freiwilliges Führen von Büchern Administrative Erleichterungen/Vorteile: Keine Bilanz Keine Inventur Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 6 3
4 Istbesteuerung gem 17 UStG Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten Administrative Erleichterungen/Vorteile: Steuerschuld entsteht erst bei Zahlungsfluss Buchhaltungssysteme für Gewinnermittlung/Umsatzsteuer stimmen überein Voraussetzungen: Nicht buchführungspflichtig (bei betrieblichen Einkünften) Umsatzgrenze ,- bei Umsätzen aus sonstigen Tätigkeiten - Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und aus sonstiger selbständiger Arbeit gem 22 Z 2 EStG Umsätze müssen für Zwecke der USt und der ESt zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst werden. Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 7 Pauschalierungen gem 17 EStG Keine Bilanz, keine Inventur Vollpauschalierung: pauschaler Gewinn Teilpauschalierung: pauschale Betriebsausgaben Nur Betriebseinnahmen und gesondert absetzbare Betriebsausgaben sind aufzuzeichnen. Vollpauschalierte Land- und Forstwirte haben weder Betriebseinnahmen noch ausgaben aufzuzeichnen. Administrativer Vorteil eingeschränkt, da Steuerpflichtiger erfahrungsgemäß Betriebsausgabenpauschale mit tatsächlichen Betriebsausgaben vergleicht. Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 8 4
5 Pauschalierung für die Land- und Forstwirtschaft Vollpauschalierung in der Einkommensteuer: Nicht buchführungspflichtig, kein freiwilliges Führen von Büchern, Einheitswert max ,- Pauschaler Gewinn mittels Durchschnittsatz von 39% - angewendet auf den Einheitswert Keine Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Ermittlung der Einkommensteuer Pauschalierung in der Umsatzsteuer: Nicht buchführungspflichtig Umsatzsteuer abschließend in 22 UStG geregelt Keine Aufzeichnungspflichten, keine Steuererklärung Umsatzsteuer wird pauschal festgelegt, Vorsteuer in gleicher Höhe festgesetzt keine Zahllast. Stellt somit Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis aus (zb 12% für Umsätze an Unternehmer) Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 9 Sonstige Erleichterungen im Umsatzsteuerrecht Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze ,- (im laufenden Jahr) Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung: Umsatzgrenze ,- (im vorangegangenen Kalenderjahr) Entfall Umsatzsteuervoranmeldung: Umsatzgrenze ,- (im vorangegangenen Kalenderjahr und zeitgerecht Vorauszahlung) Entfall Jahresumsatzsteuererklärung: Umsatzgrenze 7.500,- (im Veranlagungszeitraum und keine Steuerschuld) Erwerbschwelle: ,- (im vorangegangene bzw laufenden Kalenderjahr) Lieferschwelle: abhängig vom EU-Mitgliedsland, zb nach Deutschland ,-, nach Slowenien ,-, nach Italien ,- (im vorangegangene bzw laufenden Kalenderjahr) Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 10 5
6 Sonstige Erleichterungen im Steuerrecht Barbewegungsverordnung: Vereinfachte Losungsermittlung mittels Kassasturz Umsatzgrenze ,- (in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren) Befreiung von der Kammerumlage 1: Umsatzgrenze ,- (im Kalenderjahr) Befreiung von KommSt, DB, DZ (Lohnnebenkosten): Monatliche Bruttolohnsumme max 1.460,- Übermittlung von Steuererklärungen in Papierform Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG) Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 11 Zusammenfassung Administrative Vorgaben des Staates kosten der Wirtschaft jährlich Millionen, reduzieren das Wirtschaftswachstum und gefährden Arbeitsplätze. Vor allem kleine Unternehmen leiden unter dem administrativen Aufwand. Das Regelwerk an größenabhängigen Erleichterungen im Steuerrecht ist komplex und undurchschaubar. Notwendiges Ziel: die Unternehmer müssen von unnötigem Mehraufwand befreit werden, um sich wieder auf die Führung ihrer Unternehmen konzentrieren zu können. Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 12 6
7 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Heidrun Bayer, Institut für Rechtswissenschaft, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 13 7
Inhaltsverzeichnis Seite
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