Die Pauschalierungsverordnung 2011 trat am in Kraft. Die Grundkonzeption zb Einheitswertermittlung,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Pauschalierungsverordnung 2011 trat am in Kraft. Die Grundkonzeption zb Einheitswertermittlung,"

Transkript

1 21 Land- und Forstwirtepauschalierung 2011 bis 2015 BGBl II 471/2010 vom , BGBl II 4/2011 vom Jilch: Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte 4 Trauner/Wakounig: Handbuch der Land- und Forstwirtschaft² Die Pauschalierungsverordnung 2011 trat am in Kraft. Die Grundkonzeption zb Einheitswertermittlung, Gewinnsätze, Begriffsbestimmungen wurden unverändert von der Pauschalierungsverordnung 2006 BGBl II 258/2005 (gültig bis 2010) übernommen, es gibt aber einige, für die Praxis wichtige Änderungen. Die Änderungen im Überblick Geänderte Bestimmung LuF PauschVO für 2010 LuF PauschVO Abs 5 Gewinn aus der Veräußerung von Forstflächen 35 % des Veräußerungserlöses von max ,- je Verkauf 35 % des Veräußerungserlöses von max ,- jährlich 2 Abs 1 Vollpauschalierung bis ,- Einheitswert bis ,- Einheitswert 2 Abs 3 Antrag auf Teilpauschalierung nicht möglich bis ,- Einheitswert möglich, aber 5-Jahres-Bindung 6 Abs 3 Almausschank --- Falls untergeordnet, LuF-Einkünfte 70 % Betriebsausgaben 6 Abs 4 Nebenerwerbsgrenze ,- inkl. USt ,- inkl. USt 7 (alt) außergewöhnliche Ernteschäden und Viehverluste können Gewinn mindern entfallen 7 (neu) Wechsel der Pauschalierungsmethode von Vollauf Teilpauschalierung und umgekehrt 8 Teilpauschalierung --- (Übergangsergebnis war zu ermitteln) Einheitswert ,- bis ,- kein Übergangsergebnis Einheitswert ,- bis ,- Schuldzinsen Schuldzinsen 13 gewinnmindernde Beträge bei Voll- oder Teilpauschalierung Ausgedinge SV-Beiträge 325 % des Grundsteuermessbetrages Pachtzinse Ausgedinge SV-Beiträge entfallen Pachtzinse aber max 25 % des zugepachteten Einheitswertes

2 22 Unverändert bleiben Die grundsätzliche Möglichkeit, auf die Pauschalierung zu verzichten und die Gewinnermittlung bis ,- Einheitswert mittels echter 4/3-Rechnung oder völlig unabhängig vom Einheitswert mittels Vermögensvergleich gem 4 Abs 1 EStG vorzunehmen, jeweils mit der Wahlmöglichkeit USt-Regelbesteuerung oder 22 UStG. Teilpauschalierungspflicht bei großer BSVG-Beitragsgrundlagenoption 39 % Gewinnsatz bei Vollpauschalierung ,- forstwirtschaftlicher Einheitswert als Vollpauschalierungsgrenze Abschläge bei der forstwirtschaftlichen Teilpauschalierung (EW über ,-) wie bisher unterschiedlich ob Selbstschlägerung oder am Stock-Verkauf 60 Ar Grenze für den Weinbau, die 70 % Betriebsausgaben, min 4.400,-/ha 70 % Betriebsausgaben zuzüglich Löhne und Lohnnebenkosten beim Gartenbau 1.500,- Grenze und die m² Sätze beim ausschließlich Wiederverkäufer-Gartenbau 10 Bettengrenze und 50 % Betriebsausgaben bei der Zimmervermietung mit Frühstück 5-Jahres-Sperrfrist nach Wechsel aus der Pauschalierung wieder zurück in die Pauschalierung Regelungen betreffend Buschenschank und Weinbuschenschank (keine Einrechnung in die ,- Grenze, 70 % Betriebsausgaben, Abgrenzung zum Gewerbebetrieb wie bisher) Die Urprodukteliste (rohe Bretter und Balken sowie gefrästes Rundholz bleiben ausgenommen) Keine Aufzeichnungspflicht für Erlöse aus Urprodukteverkauf Neben der Möglichkeit bis zur Buchführungsgrenze den Gewinn durch echte Einnahmen-Ausgabenrechnung oder unabhängig von der Gewinnhöhe mittels Vermögensvergleich gem 4 Abs 1 EStG zu ermitteln, ergeben sich aus den ab 2011 geänderten Grenzen und Voraussetzungen für die landund forstwirtschaftliche Voll- oder Teilpauschalierung folgende Wahlrechte. Betroffene werden überlegen müssen, welche Gewinnermittlungsart für sie vorteilhafter ist. EW bis 2010 ab 2011 bis 2015 EW ,- Vollpauschalierung Verpflichtend Teilpauschalierung im Falle großer SV-BGL-Option Weiter Vollpauschalierung oder Teilpauschalierung auf Antrag Verpflichtend Teilpauschalierung im Falle großer SV-BGL-Option EW > ,- bis ,- Teilpauschalierung Weiter Teilpauschalierung oder Umstieg auf Vollpauschalierung EW > ,- bis ,- Teilpauschalierung Teilpauschalierung EW > ,- oder Umsatz > ,- Buchführungspflicht Buchführungspflicht

3 23 Einheitswert (EW) Eigene Flächen zuzüglich Zupachtungen und zur Nutzung übernommene Flächen (mit dem ha-satz des Pächters bewertet) abzüglich verpachtete oder zur Nutzung überlassene Fläche. Bei unterjährigen Zu- und Verkäufen gilt der Grundsatz: Wer die Ernte hat, hat die Zurechnung. Führen Zu- oder Verkäufe zum Über- oder Unterschreiten von Gewinnermittlungsgrenzen ( ,-, ,- oder ,-), ist ab nächstem 1. Jänner die neue Gewinnermittlungsart anzuwenden. Diesfalls (verpflichtender Wechsel) gibt es keine fünf-jahres-bindungswirkung; diese kommt nur bei freiwilligem -antragspflichtigen Wechsel zum Tragen. Vollpauschalierung (39 % vom EW) Gilt für den gesamten Betrieb. Landwirtschaft-Vollpauschalierung, Forstwirtschaft-freiwillige Teilpauschalierung oder umgekehrt ist nicht möglich. Die Vollpauschalierungsgrenze für forstwirtschaftliche Flächen beträgt nur ,-. Nur bis zu dieser Grenze kommt der 39 %-Satz zur Anwendung, darüber hinaus Einnahmen (inkl. USt) abzüglich pauschale Betriebsausgaben (siehe unten). Teilpauschalierung Auch hier gilt: Alles oder Nichts Einkünfte aus Landwirtschaft, Alpwirtschaft, Fischerei und Bienenzucht: Einnahmen (inkl. USt) abzüglich 70 % Forstwirtschaft: Einnahmen (inkl. USt) abzüglich bei Selbstschlägerung 70% der Betriebseinnahmen (Minderungszahl 1-61 oder Wertziffer 11-20) 60% der Betriebseinnahmen (Minderungszahl oder Wertziffer 6-10) 50% der Betriebseinnahmen (Minderungszahl oder Wertziffer 1-5) bei Holzverkäufen am Stock 30% der Betriebseinnahmen (Minderungszahl 1-63 oder Wertziffer 10-20) 20% der Betriebseinnahmen (Minderungszahl oder Wertziffer 1-9) Große Beitragsgrundlagenoption 23 Abs 1a BSVG sieht vor, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft anstelle des vom Einheitswert abgeleiteten Versicherungswertes bemessen werden, wenn die Land- und Forstwirtin/der Land- und Forstwirt bei der örtlich zuständigen Sozialversicherungsanstalt der Bauern das beantragt. Die steuerlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dürfen bei ausgeübter Option nur durch Bilanzierung, vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder durch Teilpauschalierung ( 8 und 12 LuF-PauschVO 2011) ermittelt werden. Eine Vollpauschalierung ist in einem solchen Fall auch bei einem Gesamteinheitswert von weniger als ,- unzulässig. Dieser Antrag ist bis des Folgehres einzubringen und kann nur bei erheblichen Änderungen in der Betriebsführung widerrufen werden (Frist wieder Folgehr).

4 24 Kleine Beitragsgrundlagenoption Gem 23 Abs 1b BSVG gibt es die Möglichkeit, für die Nebentätigkeiten den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Betrag als BSVG-Beitragsgrundlage heranzuziehen. Andernfalls werden von den zu meldenden Einnahmen 70 % als pauschale Betriebsausgaben abgezogen. Dieser kleine Optionsantrag kann nach dem ersten Jahr jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Nebenbetriebe, Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten Die umfangreichen Regelungen (RZ ) gelten weiter. Das Erfordernis der wirtschaftlichen Unterordnung Verpflichtende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit 70 % Betriebsausgabenansatz Mindestens fünf ha land- und forstwirtschaftlich, oder mindestens ein ha gärtnerisch oder weinbaulich genutzte Grundflächen, falls Be- oder Verarbeitung oder Almausschank neben Nebenerwerb Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Geräten (50 % Betriebsausgaben) Neu sind: Die Nebenerwerbsgrenze wurde von ,- auf ,- ab Veranlagung 2011 erhöht Der Almausschank (70 % Betriebsausgaben) zählt als Nebenerwerb und wird auf die ,- Grenze angerechnet Veräußerung von Forstflächen Unabhängig von der Gewinnermittlungsmethode, ob Voll- oder Teilpauschalierung, vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung gem 4 Abs 1 EStG, kann gem 1 Abs 5 der VO der Gewinn aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit 35 % des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden. Das war auch bisher schon so, jedoch sah die VO bis 2010 vor, dass hierbei eine maximale Grenze von ,- je Verkauf zu beachten ist. Die neue Verordnung sieht als Maximalgrenze nur ,- je Kalenderhr vor. Sollten die Veräußerungserlöse diese Jahresgrenzen überschreiten die Summe der Verpflichtungsgeschäfte ist entscheidend und nicht der Geldzufluss sehen die EStR in RZ 4195 die Einholung eines Sachverständigengutachtens vor. Dabei ist zu beachten, dass das stehende Holz zur Steuerpflicht führt, hingegen der Verkauf des nackten Grund und Bodens ( abgeräumte Parzelle ) gem 4 Abs 1 EStG steuerfrei ist, soweit nicht Spekulation (10-Jahres-Frist) vorliegt.

5 25 Gewinnerhöhende und gewinnmindernde Beträge Das aus der Voll- oder Teilpauschalierung resultierende, wie bisher um forstwirtschaftliche Einkünfte bei einem forstwirtschaftlichen Einheitswert über ,- Einkünfte aus Gartenbau Weinbau Mostbuschenschank Nebenerwerb Be- oder Verarbeitung und Almausschank erhöhte Ergebnis, ist weiters zu erhöhen um vereinnahmte Pachtzinse Einkünfte aus Beteiligung, Holzbezugsrechte, Wildabschüsse Einkünfte aus nicht landwirtschaftlicher Bodennutzung zb Skipisten (Handymast = VuV) Sonstige nicht abpauschalierte Einkünfte (Veräußerung von Rechten, Kontingenten, Wirtschaftsgebäuden, Dauerkulturen, etc) und zu vermindern um, wie bisher Schuldzinsen Ausgedingslasten (Pauschale 700,-/Person) SV-Beiträge aber nicht mehr (neu) um außerordentliche Ernteschäden und Viehverluste um die 325 % vom Grundsteuermessbetrag nur mehr um Pachtzinse bis zur Höhe von 25 % des Einheitswertes der zugepachteten Flächen (ha-satz des Pächters gilt) Wechsel der Gewinnermittlungsart 1. Sperrfrist fünf Jahre Beim freiwilligen Wechsel aus einer der beiden Pauschalierungsmethoden zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung gem 4 Abs 1 EStG besteht eine fünf-jahres-sperrfrist. Erst nach fünf Jahren kann wieder zur Pauschalierung zurückgekehrt werden. Diese fünf-jahres-sperrfrist besteht auch beim freiwilligen, antragsbedingten Wechsel (Kästchen am E1c oder E6c-Formular 2011 ankreuzen) aus der Vollpauschalierung in die Teilpauschalierung. Die Sperrfrist gilt nur für den Betriebsinhaber selbst, nicht für den Betriebsnachfolger. Beim zwangsläufigen Wechsel der Gewinnermittlungsart (Überschreiten ,-, ,- oder ,- Grenze) bestehen keine Sperrfristen. 2. Übergangsgewinn Wie bisher gilt die Vollpauschalierung als eine Sollmethode, dh sie entspricht einer Buchführung; die Teilpauschalierung ist eine teilweise 4/3-Rechnung, Einnahmen müssen aufgezeichnet werden, die Ausgaben werden mit 70 % der Einnahmen abpauschaliert. Daher wäre der Wechsel innerhalb der beiden Pauschalierungsmethoden grundsätzlich Übergangsgewinn-ermittlungspflichtig gewesen, die Ermittlung eines Übergangsgewinnes hat jedoch lt 7 der VO 2011 zu unterbleiben. Das gilt auch schon zum

6 26 Wann ist ein Übergangsgewinn/Übergangsverlust zu ermitteln? Vollpauschalierung zur Teilpauschalierung Teilpauschalierung zur Vollpauschalierung Vollpauschalierung zur Bilanzierung Bilanzierung zur Vollpauschalierung Teilpauschalierung zur vollständigen EAR Vollständige EAR zur Teilpauschalierung Vollpauschalierung zur vollständigen EAR Vollständige EAR zur Vollpauschalierung Teilpauschalierung zur Bilanzierung Bilanzierung zur Teilpauschalierung Vollständige EAR zur Bilanzierung Bilanzierung zur vollständigen EAR Steuerberatungskosten Das Gute zum Schluss: Steuerberatungskosten sind weder bei voll- noch bei teilpauschalierten Land- und Forstwirten mit den Durchschnittssätzen abgegolten, sondern können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. sa RZ 4250a

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 27. Dezember 2010 Teil II 471. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land-

Mehr

Vollpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. für die Jahre 2011 bis Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Vollpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. für die Jahre 2011 bis Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Vollpauschalierung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte für die Jahre 2011 bis 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Buchführungsgrenzen Umsatz mehr als 400.000,- Land- und forstwirtschaftlicher

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite INHALTSVERZEICHNIS 5 Inhaltsverzeichnis Seite Pauschalierungen im Steuerrecht 11 1. Allgemeines zu den Pauschalierungen 12 1.1 Gemeinsame Bestimmungen 12 1.2 Einkommensteuer 14 1.3 Umsatzsteuer 16 2. Basispauschalierung

Mehr

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen mit der eine LuF-PauschVO 2015 erlassen und die LuF-PauschVO 2011 geändert wird.

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen mit der eine LuF-PauschVO 2015 erlassen und die LuF-PauschVO 2011 geändert wird. 1 von 7 E n t wurf Verordnung der Bundesministerin für Finanzen mit der eine LuF-PauschVO 2015 erlassen und die LuF-PauschVO 2011 geändert wird Auf Grund des 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988

Mehr

Pauschalierungsverordnung 2015

Pauschalierungsverordnung 2015 Pauschalierungsverordnung 2015 Vergleich bestehende und neue Pauschalierungsverordnung Steuerreferat, Rechtsabteilung Inhaltsverzeichnis Allgemein... 2 Anwendungsbereich... 2 Von der PVO erfasste Vorgänge...

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 10. Mai 2013 Teil II 125. Verordnung: Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 LuF- PauschVO 2015 125.

Mehr

Milchkontingentverkauf

Milchkontingentverkauf Milchkontingentverkauf steuerliche Aspekte Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand: Dezember 2012 Steuerpflicht bei Milchkontingentverkauf Durch die Einkommensteuerpauschalierung werden nur die laufenden

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 19. Jänner 2001 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 19. Jänner 2001 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2001 Ausgegeben am 19. Jänner 2001 Teil II 54. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2005 Ausgegeben am 23. August 2005 Teil II 258. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land-

Mehr

Vollpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Vollpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Vollpauschalierung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte ab dem Jahr 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Buchführungsgrenzen Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren mehr

Mehr

Der neue Einheitswert

Der neue Einheitswert Der neue Einheitswert Welche Auswirkungen können sich auf die land- und forstwirtschaftliche Gewinnermittlung ergeben? Prok. Mag. Dr. Andreas Unger Steuerberater & Unternehmensberater LBG Burgenland Steuerberatung

Mehr

Teilpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Teilpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Teilpauschalierung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte ab dem Jahr 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Buchführungsgrenzen Umsatz mehr als 550.000,- Land- und forstwirtschaftlicher

Mehr

"Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft" 2. Auflage Mai Inhaltsverzeichnis. Einheitswert als bestimmende Größe

Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft 2. Auflage Mai Inhaltsverzeichnis. Einheitswert als bestimmende Größe Vorwort 3 Kapitel 1 Einheitswert als bestimmende Größe 1.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen... 11 1.1.1 Unterarten... 11 1.1.2 Wirtschaftliche Einheit... 11 1.2 Einheitsbewertung... 13 1.2.1 Bedeutung

Mehr

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einzelunternehmer/-innen mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2012

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einzelunternehmer/-innen mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2012 An das Finanzamt FinanzOnline, unser Service für Sie! 2012 Eingangsvermerk Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung

Mehr

Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei landund forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten

Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei landund forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei landund forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten Mag. Sieglinde Jell, Dr. Karl Penninger, Daniela Pichler, Rechtsabteilung Stand: 2018-06 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einzelunternehmer/-innen mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2015

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einzelunternehmer/-innen mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2015 An das Finanzamt FinanzOnline, unser Service für Sie! 2015 Eingangsvermerk Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung

Mehr

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einzelunternehmer/-innen mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2017

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einzelunternehmer/-innen mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2017 An das Finanzamt FinanzOnline, unser Service für Sie! 2017 Eingangsvermerk Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung

Mehr

Pauschalierte Land- und Forstwirte: neue Pauschalierungsgrenzen, Grundstücksveräußerungen, Umsatzsteuer, Hauptfeststellung

Pauschalierte Land- und Forstwirte: neue Pauschalierungsgrenzen, Grundstücksveräußerungen, Umsatzsteuer, Hauptfeststellung Pauschalierte Land- und Forstwirte: neue Pauschalierungsgrenzen, Grundstücksveräußerungen, Umsatzsteuer, Hauptfeststellung 1. StabG 2012, BGBl I 22/2012, AbgÄG 2012 BGBl I 112/2012, Entwurf Wartungserlasses

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Graz Senat 8 GZ. RV/0259-G/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Weiz betreffend Einkommensteuer für das Jahr

Mehr

Pauschalierung oder Buchführung Land- und Forstwirtschaft von GRUBER Wirtschaftstreuhand Land- und Forstwirtschaftliche Einkünfte: Land- und Forstwirtschaftliche Urprodukte Vermarktung landwirtschaftlicher

Mehr

Erwerbskombination in Österreich aus betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht

Erwerbskombination in Österreich aus betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht Erwerbskombination in Österreich aus betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Sicht Leopold KIRNER Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Marxergasse 2, A-1030 Wien leopold.kirner@awi.bmlfuw.gv.at http://www.awi.bmlfuw.gv.at

Mehr

Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht

Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht 13. Februar 2016 Beeidete Wirtschaftsprüferin u. in Was besteuert die Einkommensteuer? das Einkommen eines

Mehr

Steuern in der Land- und Forstwirtschaft Aktuelles und Änderungen

Steuern in der Land- und Forstwirtschaft Aktuelles und Änderungen Steuern in der Land- und Forstwirtschaft Aktuelles und Änderungen Vortragende Mag. Helmut Schebesta Steuerberater, Unternehmensberater DI Dr. Anton Schaup Landwirt, Unternehmensberater Fachbereich Steuern

Mehr

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung 1. Buchführungsgrenzen Gemäß 125 Bundesabgabenordnung besteht Buchführungspflicht, wenn a) der Umsatz eines Betriebes

Mehr

"Vorsteuerberichtigung bei pauschalierten Land- und Forstwirten" Mag. Karl Portele Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder 20.

Vorsteuerberichtigung bei pauschalierten Land- und Forstwirten Mag. Karl Portele Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder 20. "Vorsteuerberichtigung bei pauschalierten Land- und Forstwirten" Mag. Karl Portele Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder 20. Februar 2014 Pauschalbesteuerung - Grundsätze Durchschnittssatzbesteuerung

Mehr

Seminar. Aktuelle Fragen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht der Land- und Forstwirte. Neue Pauschalierungsverordnung ab 2011

Seminar. Aktuelle Fragen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht der Land- und Forstwirte. Neue Pauschalierungsverordnung ab 2011 LexisNexis PORTELE Steuerberatung Wirtschaftstreuhand Seminar Aktuelle Fragen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht der Land- und Forstwirte Neue Pauschalierungsverordnung ab 2011 Der Verlag LexisNexis

Mehr

Imker Mag. Roman Prein

Imker Mag. Roman Prein Imker 2014 Mag. Roman Prein Einheitswert alt Einheitswert ist ein Ertragswert der Ertragswert ergibt sich aus dem 18-fachen des kapitalisierten Reinertrages den der Betrieb nachhaltig erbringen kann pauschaler

Mehr

Vollpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Vollpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Vollpauschalierung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte ab dem Jahr 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand: Jänner 2015 Landwirtschaftskammer Oberösterreich Rechtsabteilung Auf

Mehr

"Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht" Inhaltsverzeichnis. Gesetzliche Basispauschalierung in der Einkommensteuer

Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht Inhaltsverzeichnis. Gesetzliche Basispauschalierung in der Einkommensteuer Vorwort 3 Kapitel 1 Gesetzliche Basispauschalierung in der Einkommensteuer 1.1 Welche Gewinnermittlungsarten gibt es?... 15 1.2 Welche Möglichkeiten der Pauschalierung gibt es?... 15 1.3 Was beinhaltet

Mehr

Forst. Kapitel 5. LESEPROBE Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft 75. 5.1 Abgrenzung Gewerbebetrieb

Forst. Kapitel 5. LESEPROBE Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft 75. 5.1 Abgrenzung Gewerbebetrieb LESEPROBE Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft 75 Kapitel 5 Forst 5.1 Abgrenzung Gewerbebetrieb Unter Forstwirtschaft verstehen die EStR die Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens

Mehr

Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen 2016

Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen 2016 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen 216 Ausgabe 217 21632721 1 2 Name / Gemeinschaft / Gesellschaft /

Mehr

Bäuerliche Mostbuschenschank

Bäuerliche Mostbuschenschank - Abgrenzungen (Gewerbe / LuF) - Sozialversicherung - Einkommensteuer - Umsatzsteuer Folie: 1 Die Gewerbeordnung gilt grundsätzlich für alle gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten: selbständig, regelmäßig

Mehr

13a EStG; Bekanntgabe der Vordrucke Anlage 13a" und Anlage AV 13a" für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016

13a EStG; Bekanntgabe der Vordrucke Anlage 13a und Anlage AV 13a für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 2 GZ. RV/0302-G/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AR und der VR, Land- und Forstwirte, vertreten durch Michael Haberl, Wirtschaftstreuhänder,

Mehr

Teilpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Teilpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Teilpauschalierung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte ab dem Jahr 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand: Jänner 2015 Landwirtschaftskammer Oberösterreich Rechtsabteilung Auf

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

Vollpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Vollpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Vollpauschalierung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte ab dem Jahr 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich der Vollpauschalierung... 3 2. Gewinnermittlung...

Mehr

Wirkungen der steuerlichen Pachtzinsschranke auf den Grenzpachtpreis

Wirkungen der steuerlichen Pachtzinsschranke auf den Grenzpachtpreis Wirkungen der steuerlichen Pachtzinsschranke auf den Grenzpachtpreis Impact of the rental barrier on the marginal rental price for land Hermann PEYERL 1 Zusammenfassung Die meisten landwirtschaftlichen

Mehr

Rechtslage ab 2011 (bis 2015) - Auszug aus der Pauschalierungsverordnung 2011

Rechtslage ab 2011 (bis 2015) - Auszug aus der Pauschalierungsverordnung 2011 Rechtslage ab 2011 (bis 2015) - Auszug aus der Pauschalierungsverordnung 2011 6. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- und/ verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten

Mehr

PHOTOVOLTAIK - STEUERN

PHOTOVOLTAIK - STEUERN PHOTOVOLTAIK - STEUERN 6. November 2008 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Zur Land- und Forstwirtschaft (LuF) gehören insbesondere die Pflanzen- und Tierproduktion mit Hilfe der Naturkräfte sowie

Mehr

Teilpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Teilpauschalierung. für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte. ab dem Jahr Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Teilpauschalierung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte ab dem Jahr 2015 Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich der Teilpauschalierung... 3 1.1. Landwirtschaft...

Mehr

Anwendungsvoraussetzungen

Anwendungsvoraussetzungen Kap 2 Anwendungsvoraussetzungen Der Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013 sind folgende Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung zu entnehmen: Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe, keine

Mehr

SV-Beiträge - Nebentätigkeiten. Dr. Raphael Wimmer Stand:

SV-Beiträge - Nebentätigkeiten. Dr. Raphael Wimmer Stand: SV-Beiträge - Nebentätigkeiten Dr. Raphael Wimmer Stand: 2015-05 Inhaltsverzeichnis Beitragspflicht... 3 Direktvermarktung, Mostbuschenschank und Almausschank... 3 Urlaub am Bauernhof... 4 Fuhrwerkdienste,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Drapela/Knechtl/Moser/Wagner, Die Personengesellschaft in der Steuererklärung 2016 IX

Inhaltsverzeichnis. Drapela/Knechtl/Moser/Wagner, Die Personengesellschaft in der Steuererklärung 2016 IX Vorwort... V Verzeichnis der Autorinnen und Autoren... VII Abkürzungsverzeichnis... XIX Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... XXIII A. Allgemeiner Teil 1. Allgemeines zum Feststellungsverfahren...

Mehr

Steuern steuern Erfolg sichern

Steuern steuern Erfolg sichern HOLZINGER & PARTNER Steuern steuern Erfolg sichern erstellt von Mag. Helmut Kierner 1 06.11.2013 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für Heizwerkbetreiber 2 06.11.2013 Überblick

Mehr

Steuerrelevante Grenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand:

Steuerrelevante Grenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand: Steuerrelevante Grenzen in der Land- und Forstwirtschaft Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand: 2018-06 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Buchführungsgrenzen... 3 Umsatzgrenze... 3 Wertgrenze... 4

Mehr

Aktuelles zur Land- und Forstwirtschaft

Aktuelles zur Land- und Forstwirtschaft Aktuelles zur Land- und Forstwirtschaft Dr. Peter Brauner 21.01.2015 INHALT Neue Pausch-VO 2015 Geänderte Voraussetzungen ab 2015 Grundsätze Inkrafttreten Einheitsbewertung zum 1.1.2014 Grundsätze Neuregelungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Drapela/Knechtl/Moser/Wagner, Die Personengesellschaft in der Steuererklärung 2017 IX

Inhaltsverzeichnis. Drapela/Knechtl/Moser/Wagner, Die Personengesellschaft in der Steuererklärung 2017 IX Inhaltsverzeichnis Vorwort... Verzeichnis der Autorinnen und Autoren... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... V VII XIX XXIII A. Allgemeiner Teil 1. Allgemeines zum

Mehr

Die Basispauschalierung

Die Basispauschalierung Die Basispauschalierung Anwendbar für Gewerbetreibende und Freiberufler sowohl für Betriebsausgaben als auch für den Vorsteuerabzug Gewerbetreibende und Freiberufler können die so genannte Basispauschalierung

Mehr

1.3 Ermittlung der Einkünfte

1.3 Ermittlung der Einkünfte 1.3 Ermittlung der Einkünfte Bei den betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden die positiven Einkünfte als Gewinn und die negativen

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text. Bundesrecht konsolidiert

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text. Bundesrecht konsolidiert Kurztitel Bauern-Sozialversicherungsgesetz Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 559/1978 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 Typ BG /Artikel/Anlage 23 Inkrafttretensdatum 01.04.2018 Abkürzung BSVG Index

Mehr

Landwirtschaft und Steuern. zusammengestellt von: Johann Mayer, LFS Otterbach

Landwirtschaft und Steuern. zusammengestellt von: Johann Mayer, LFS Otterbach Landwirtschaft und Steuern zusammengestellt von: Johann Mayer, LFS Otterbach 1 Buchführungspflicht - steuerlich Einkommensteuer: voll buchführungspflichtig sind Betriebe: Land- und forstwirtschaftlicher

Mehr

Rechtliche Betrachtung in der Positionierung für Pferdebetriebe

Rechtliche Betrachtung in der Positionierung für Pferdebetriebe Rechtliche Betrachtung in der Positionierung für Pferdebetriebe Aigen im Ennstal, 15. 2. 2014 1 Die Pferdewirtschaft im Lichte der Gewerbeordnung der Raumordnung des Steuerrechtes Umsatzsteuer Einkommensteuer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0074-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stber., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding

Mehr

1.3 Ermittlung der Einkünfte

1.3 Ermittlung der Einkünfte 1.3 Ermittlung der Einkünfte Einkommensteuer 1.3 Ermittlung der Einkünfte Bei den betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb, siehe auch

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 1 GZ. RV/0821-G/10, miterledigt RV/0822-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rein & Schreck Steuerberatung GmbH,

Mehr

Herzlich Willkommen zur

Herzlich Willkommen zur 1 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Beantwortung von Fragen zur Umstellung von landwirtschaftlichen Einstellbetrieben auf Gewerbebetriebe Erleichterungen durch Änderung der gesetzlichen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 26. Juni 2006 Teil I 100. Bundesgesetz: Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006) (NR: GP XXII RV 1434 AB 1477 S.

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 Textgegenüberstellung Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) 2. (1) bis (4)... 2. (1) bis (4)... (5) Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich

Mehr

PRÄSIDENTENKONFERENZ DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN ÖSTERREICHS. Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte

PRÄSIDENTENKONFERENZ DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN ÖSTERREICHS. Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte PRÄSIDENTENKONFERENZ DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN ÖSTERREICHS Einkommensteuererklärung für 2003 Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte Einkommensteuererklärung für 2003 Ausfüllanleitung

Mehr

13a EStG. Dirk Gurn. Veranstaltungsorte: 18. Januar 2017 in Nürnberg 19. Januar 2017 in München. Dipl.-Betriebswirt

13a EStG. Dirk Gurn. Veranstaltungsorte: 18. Januar 2017 in Nürnberg 19. Januar 2017 in München. Dipl.-Betriebswirt Veranstaltungsorte: 18. Januar 2017 in Nürnberg 19. Januar 2017 in München Dipl.-Betriebswirt Dirk Gurn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Landwirtschaftliche Buchstelle Landesverband der steuerberatenden

Mehr

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand: Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.2.2017 Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-04 Inhaltsverzeichnis Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?... 3 Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld und wie

Mehr

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt

Mehr

LexisNexis PORTELE Steuerberatung Wirtschaftstreuhand. Seminar. Aktuelle Fragen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht der Land- und Forstwirte

LexisNexis PORTELE Steuerberatung Wirtschaftstreuhand. Seminar. Aktuelle Fragen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht der Land- und Forstwirte LexisNexis PORTELE Steuerberatung Wirtschaftstreuhand Seminar Aktuelle Fragen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht der Land- und Forstwirte Der Verlag LexisNexis und die Steuerberatung-Wirtschaftstreuhand

Mehr

Waldkauf Allgemein. 8. November Mag. Michael Bergmann. Steuerberater & Unternehmensberater LBG Wien Steuerberatung GmbH

Waldkauf Allgemein. 8. November Mag. Michael Bergmann. Steuerberater & Unternehmensberater LBG Wien Steuerberatung GmbH Die steuerlichen Fragen rund um Grundverkehr und Grundinanspruchnahme Forstökonomische Tagung 2017 Bruck/Mur Mag. Michael Bergmann Steuerberater & Unternehmensberater LBG Wien Steuerberatung GmbH Tel.:

Mehr

Methoden der Periodengewinnermittlung. Referent: Thorsten Klonus

Methoden der Periodengewinnermittlung. Referent: Thorsten Klonus Methoden der Periodengewinnermittlung Referent: Thorsten Klonus Definition und Herleitung der Periodengewinnermittlung Das Finanzamt benötigt zur Bemessung der Steuerlast, die Höhe der verschiedenen, zu

Mehr

Die Besteuerung der Imker

Die Besteuerung der Imker Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: In welchem Umfang sind Imker steuerpflichtig? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert. Dem Gastwirt Bert verkauft

Mehr

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Übung zu Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Lösung zu den Übungsaufgaben 1-5 Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Carsten Schelkmann Dipl.-Kfm. Alexander Weitz Raum: WST-C.11.13 Raum: WST-B.11.04 Sprechstunde:

Mehr

Einkommensteuer Gewinneinkünfte gem. 13, 15, 18 EStG

Einkommensteuer Gewinneinkünfte gem. 13, 15, 18 EStG Skript zum Online-Training Einkommensteuer Gewinneinkünfte gem. 13, 15, 18 EStG Rechtsstand: Januar 2019 In Kooperation mit Inhalt 1 Lernziele... 1 2 Überblick... 2 3 Gewinnermittlung & Buchführung...

Mehr

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Das Kostenbegehren des Finanzamtes wird abgewiesen.

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Das Kostenbegehren des Finanzamtes wird abgewiesen. 26.07.2017 Gericht Verwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum 26.07.2017 Geschäftszahl Ro 2015/13/0003 Betreff Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Fuchs und die Hofräte

Mehr

vom Imkereien Wolfgang Pfeffer

vom Imkereien Wolfgang Pfeffer Die steuerliche Behandlung vom Imkereien Wolfgang Pfeffer Steuerliche Sonderregelungen in der Land- und Forstwirtschaft Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (13a EStG)

Mehr

Einheitswerthauptfeststellung. Fragen und Antworten zur Neuregelung ab 1. Jänner 2015

Einheitswerthauptfeststellung. Fragen und Antworten zur Neuregelung ab 1. Jänner 2015 Einheitswerthauptfeststellung Fragen und Antworten zur Neuregelung ab 1. Jänner 2015 Was ist der Einheitswert? Der Einheitswert (EHW) basiert auf einer standardisierten Ertragswertberechnung. Er ist kein

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten ab 1. März Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten ab 1. März Mag. Gabriele Hebesberger Stand: Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1. März 2017 Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis Allgemeines zum Kinderbetreuungsgeld... 3 Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto... 4 Einkommensabhängiges

Mehr

MCC Mastering-ConceptConsult

MCC Mastering-ConceptConsult MCC Mastering-ConceptConsult Fit für die Marktdynamik Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Dipl.-Kaufm. Michael Eifler Copyright - Alle Rechte

Mehr

beitragswesen Die Beitragsgrundlagenoption

beitragswesen Die Beitragsgrundlagenoption beitragswesen Die Beitragsgrundlagenoption 02 Beitragsgrundlagenoption Auswirkungen auf Sozialversicherung und Steuer impressum Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Sozialversicherungsanstalt der Bauern;

Mehr

Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht,

Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht, Pflichtübungsklausur aus Finanzrecht, 14.11.2012 Mag. Gabriele Alkan-Bruderhofer Mag. Corinna Engenhart Die Arbeitszeit beträgt 35 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht;

Mehr

Lehrbuch der Einkommensteuer

Lehrbuch der Einkommensteuer Steuerfachkurs Lehrbuch der Einkommensteuer Von Professor Eberhard Rick Diplom-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer Diplom-Finanzwirtin Ulrike Martin Diplom-Finanzwirt (FH) Josef Schneider 11., völlig

Mehr

Neues im Steuerrecht

Neues im Steuerrecht Neues im Steuerrecht Umsatzsteuer a) Steuersatz Ab 01.01.2013 sind Rohholzverkäufe, Verkäufe von Holzpfählen und pflöcken aufgrund unionsrechtlicher Anpassung mit 20% zu versteuern. Im Gegensatz dazu bleibt

Mehr

Ein Vergleich der Besteuerung von Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft

Ein Vergleich der Besteuerung von Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft Arndt Jürgen Sundermann Ein Vergleich der Besteuerung von Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften

Mehr

vom Imkereien Wolfgang Pfeffer

vom Imkereien Wolfgang Pfeffer Die steuerliche Behandlung vom Imkereien Wolfgang Pfeffer Steuerliche Sonderregelungen in der Land- und Forstwirtschaft Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ( 13a EStG)

Mehr

Empirische Fundierung von Betriebsausgabensätzen

Empirische Fundierung von Betriebsausgabensätzen Empirische Fundierung von Betriebsausgabensätzen bei der Teilpauschalierung Empirical foundation of business-expenses-rates for the Austrian part-flatrate-taxation scheme Hermann PEYERL 1 Zusammenfassung

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich

Mehr

1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung

1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung Die Einnahme-Überschussrechnung ist eine von zwei Gewinnermittlungsarten für Unternehmen, die das Einkommensteuergesetz vorschreibt. 1.1 Werdarf eine

Mehr

Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Vorblatt. Ziele

Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Vorblatt. Ziele 1 von 11 Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) Einbringende Stelle:

Mehr

Die Steuererklärungen für Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte

Die Steuererklärungen für Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte Die Steuererklärungen für 2010 Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte Inhaltsverzeichnis Einkommensteuererklärung 2010 Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und Forstwirte...3 Allgemeine

Mehr

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ;  1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2 Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Pernt/Berger/Unger, Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner 4

Inhaltsverzeichnis. Pernt/Berger/Unger, Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner 4 Vorwort zur vierten Auflage... V Autorenverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII 1. Einführung... 1 1.1. Wann wird man Unternehmer?... 1 1.2. Einkunftsarten... 1 1.2.1.

Mehr

Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen)

Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds

Mehr

Lehrbuch Einkommensteuer

Lehrbuch Einkommensteuer NWB Ausbildung Lehrbuch Einkommensteuer Bearbeitet von Von Eberhard Rick, Gerhard Gunsenheimer, Josef Schneider, und Thomas Kremer 23., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2017. Buch inkl. Online-Nutzung.

Mehr

GFB bis 2012 GFB 2013 bis 2016

GFB bis 2012 GFB 2013 bis 2016 GEWINNFREIBETRAG 1 Gewinnfreibetrag natürlicher Personen ab 2013 ung bei mehreren Einkunftsquellen, insbesondere bei einer oder mehreren Beteiligung/en an Mitunternehmerschaften 10 EStG idf 1. StabG 2012,

Mehr

Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds ist dieses Formblatt für jede Tätigkeit gesondert auszufüllen.

Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds ist dieses Formblatt für jede Tätigkeit gesondert auszufüllen. Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds

Mehr