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1 1 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Beantwortung von Fragen zur Umstellung von landwirtschaftlichen Einstellbetrieben auf Gewerbebetriebe Erleichterungen durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Sozialversicherungen für Pferdebetriebe Vortragende Dr. Martin Jilch Karl Bruckner

2 Raumordnung Dr. Martin Jilch Niederösterreichischer Pferdesportverband 23.Februar März 2015

3 Örtliche Raumordnung - Flächenwidmungsplan Der Flächenwidmungsplan ist das Kernstück des örtlichen Raumordnungsprogrammes. Aufgabe: Festlegung der (Haupt-) Widmungsarten - Bauland, Grünland und Verkehrsflächen Gliederung des Gemeindegebiets nach Funktionen Dabei ist auf Planungen des Bundes, des Landes u. Nachbargemeinden Bedacht zu nehmen! /Folie 2

4 Änderung des Flächenwidmungsplanes Der FWP darf nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen Umsetzung des örtl. Entwicklungskonzeptes Umsetzung übergeordneter Planungen Rückwidmung von Bauland (bspw. wegen Naturgefahren) Keine Änderung zur Erhöhung des wirtschaftlichen Werts der Grundfläche auf Wunsch des Grundstückseigentümers weil eine andere Widmung denkbar wäre als Bewilligungsgrundlage für ein illegal errichtetes Gebäude /Folie 3

5 Verfahren Öffentliche Auflage für die Dauer von 6 Wochen zur allgemeinen Einsicht- und Stellungnahme auf dem Gemeindeamt Innerhalb der Frist ist jedermann berechtigt, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen müssen durch den Gemeinderat in Erwägung gezogen, jedoch nicht berücksichtigt werden. Das örtliche Raumordnungsprogramm ist durch die Landesregierung zu genehmigen /Folie 4

6 Verfahren Der einzelne Grundeigentümer hat keine Parteistellung! Kein ordentliches Rechtsmittel Es kann kein Antrag auf eine bestimmte Widmung gestellt werden /Folie 5

7 Grünland Land- und Forstwirtschaft Neuerrichtung und Abänderung von: Bauwerken für L&F und deren Nebengewerbe Buschenschank Haltung von fremden Reittieren, wenn dazu überwiegend Erzeugnisse aus dem eigenen landw. Betrieb verwendet werden Zubauten, bauliche Änderungen sowie Neu- und Wiedererrichtung von bestehenden Wohnbauten im Hofverband: Privatzimmervermietung bis höchstens 10 Gästebetten (Urlaub am Bauernhof) familieneigene Wohnbedürfnisse des Betriebsinhabers, der Übergeber /Folie 6

8 Haltung von fremden Reittieren Voraussetzungen: Versorgung der Tiere durch Erzeugnisse von selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen Wertmäßiges Überwiegen /Folie 7

9 Haltung von fremden Reittieren Nicht zulässig sind jedenfalls, Betrieb einer Reiterkantine Reitschulbetrieb Hobbytierhaltung /Folie 8

10 Erhaltenswerte Gebäude im Grünland Geb Widmungsvoraussetzungen baubehördlich bewilligtes Hauptgebäude im Grünland müssen dem Orts- und Landschaftsbild entsprechen keine naturräumliche Gefährdung (z.b. Hochwasser, Rutschungen, Grundwasser, usw.) des Bestandes bzw. der Benutzbarkeit für Verwendungszweck ausreichende Verkehrserschließung Bei der Widmung kann die Gemeinde Einschränkungen für Nutzung, Kubatur und/oder bebaute Fläche festlegen /Folie 9

11 Bauliche Erweiterung eines GeB Eine bauliche Erweiterung von GeB darf nur bewilligt werden wenn, die bauliche Maßnahme für die Nutzung des Gebäudes erforderlich ist, gegenüber dem ursprünglichen Baubestand in einem untergeordneten Verhältnis steht und nicht auch durch eine Änderung des Verwendungszweckes oder einer Adaptierung bestehender Bauteile erreicht werden kann /Folie 10

12 Änderung des Verwendungszwecks Eine Änderung des Verwendungszweckes darf nur dann bewilligt werden, wenn die angestrebte Nutzung keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- und Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkungen auf die Umgebung verursachen kann und der ursprüngliche Baubestand in Substanz und Erscheinungsbild weitestgehend erhalten bleibt mit der vorhandenen Infrastruktur das Auslangen gefunden oder diese ergänzt wird keine wesentlichen Veränderungen oder Nutzungseinschränkungen der angrenzenden unbebauten Flächen eintreten /Folie 11

13 Grünland Sportstätte Erlaubt die Errichtung von Flächen für die Sport- und Freizeitgestaltung im Freien Die Zulässigkeit von Gebäuden ist anhand 20 Abs. 4 NÖ ROG zu beurteilen -> sind derartige Baulichkeiten für die erlaubte Nutzung die Ausübung der Sportart erforderlich Keine Errichtung von Reithallen zulässig! /Folie 12

14 Bauen im Grünland - Voraussetzungen Erforderlichkeit des Bauvorhabens hinsichtlich seiner Größe, Nutzung und Ausgestaltung (Bedarfsprüfung) es dürfen keine geeignete Standorte im Bauland auf Eigengrund zur Verfügung stehen /Folie 13

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! /Folie 14

16 Sozialversicherung für Pferdebetriebe Februar 2015 Karl Bruckner

17 GSVG oder BSVG? Grundsätze: BSVG: Bewirtschaftung land- u. forstwirtschaftlicher Flächen Einheitswert 150,- Unfallversicherung 1.500,- Kranken- u. Pensionssicherung zusätzlich Grundlage: idr Versicherungswert, der vom Einheitswert des bew. luf Vermögen berechnet wird Februar 2015 Karl Bruckner 2

18 GSVG oder BSVG? GSVG: Pflichtversicherung durch eine Gewerbeanmeldung in der Unfallversicherung und in der Pensions- u. Krankenversicherung, wenn keine berechtigte Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragt werden kann oder es werden steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, die die Versicherungsgrenze überschreiten ( Neue Selbständige ) Februar 2015 Karl Bruckner 3

19 Sozialversicherung - GSVG Pferdeeinstellung im Rahmen eines Gewerbebetriebes: - die Kriterien für die Ausnahme von der GewO treffen nicht zu (keine Nebentätigkeit eines ldw. Hauptbetriebes): Pflichtversicherung gem. GSVG zuständig ist die SVA der gewerblichen Wirtschaft Februar 2015 Karl Bruckner 4

20 Sozialversicherung - GSVG Pferdeeinstellung im Rahmen eines Gewerbebetriebes: Werden auch luf Flächen, unabhängig ob Eigen- oder Pachtflächen, bewirtschaftet und die Freigrenzen überschritten, besteht zusätzlich neben der GSVG-Versicherung eine Pflichtversicherung gem. BSVG Februar 2015 Karl Bruckner 5

21 Einkünfte aus dem Einstellen fremder Reittiere Treffen die Voraussetzungen für das Vorliegen von steuerrechtlichen Einkünften aus Land- u. Forstwirtschaft zu, können diese Einkünfte nicht zur Pflichtversicherung gem. GSVG herangezogen werden. Eine Pflichtversicherung gem. GSVG tritt ein: Gewerbeanmeldung, unabhängig von der Höhe der Einkünfte, also auch bei Verlust oder Null, oder bei Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, die die Versicherungsgrenze überschreiten oder wenn eine Anmeldung als Neuer Selbständiger erfolgt ist Februar 2015 Karl Bruckner 6

22 Sozialversicherung - BSVG Pferdeeinstellung im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes: die Kriterien für die Ausnahme von der GewO treffen zu (Nebentätigkeit eines ldw. Hauptbetriebes): Pflichtversicherung gem. BSVG zuständig ist die SV der Bauern - zusätzliche Beitragsgrundlage für die Nebentätigkeiten Pferdeeinstellung u. -vermietung Februar 2015 Karl Bruckner 7

23 Siehe auch Skriptum SV der Bauern, Karl Bruckner, März 2014, S 1 BSVG Beitragsgrundlagen (Wer die Wahl hat, hat die Qual) Beitragsgrundlage vom Einheitswert Beitragsgrundlage lt. Steuerbescheid Pauschale BGL-Ermittlung 30% d. Einnahmen Freibetr. best. Aktivitäten Nebentätigkeiten (Beund Verarbeitung des eigenen Naturproduktes BGL lt. ESt-Bescheid, kleine Option, MBGL 749,17 p.m. (2015) große Option Antragsfristen; Bindet idr auf Dauer; inkl. NT (Be- und Verarbeitung Naturprodukte) Persönlich haftender Gesellschafter (OG,KG) Betriebsführer von Betrieben ohne Einheitswert (gew. Nutztierhaltung ivm. Februar 2015 Karl Bruckner 30 (3) (7) BewG) 8

24 Nebenerwerb Beitragsermittlung - 23 BSVG Pauschale Beitragsgrundlagenermittlung 30% der Einnahmen inkl. USt bei einigen NT Freibetrag 3.700: Zimmervermietung Be-und Verarbeitung Mostbuschenschank Almbewirtschaftung Einmal jährliche Vorschreibung Alternative: - kleine Beitragsgrundlagenoption nur für die Nebentätigkeiten - Februar 2015 Karl Bruckner 9

25 Kleine Option - BSVG Haupterwerb = Einheitswert Nebenerwerb = Einkünfte lt. ESt- Bescheid Mindestbeitragsgrundlage Nebenerwerb 749,17 (2015) - 729,47 (2014) Nachbemessung nur für Nebenerwerb Meldeverpflichtung für die Einnahmen bis für das vergangene Jahr Februar 2015 Karl Bruckner 10

26 Kleine Option - BSVG Die Einnahmen aus dem Einstellen fremder Pferde führen im BSVG zu einer zusätzlichen Beitragsgrundlage und idr zu zusätzlichen Beiträgen. IdR erreicht man durch die rechtzeitige, bis für das Vorjahr (nicht verlängerbar) beantragte kleine Beitragsgrundlagenoption eine niedrigere Beitragsgrundlage für die Nebentätigkeiten, wie bei der Berechnung der Beiträge von den Bruttoeinnahmen. Die Mindestbeiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage für die Nebentätigkeit betragen 26,05 % von 729,47 x 12 = 2.280,32 p.a. (für 2014); Die Mindestbeiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage für die Nebentätigkeit betragen 26,55 % von 749,17 x 12 = 2.386,86 p.a. (für 2015); Das entspricht einem Bruttoumsatz von 8.753,64/0,3 = ,80 p.a. (2014) von 8.990,04/0,3 = ,80 p.a. (2015) Februar 2015 Karl Bruckner 11

27 Große Option - BSVG Summe aus Haupt- und Nebenerwerb nach ESt-Bescheid Mindestbeitragsgrundlage PV 729,47 p.m. (2014), 749,17 (2015) Mindestbeitragsgrundlage UV, KV 1.370,76 (2014), 1407,77 (2015) Zusatzbeitrag von 3 % von den Beiträgen Vollständige Nachbemessung Keine Vollpauschalierung möglich Beachte den Zusammenhang zur LuF PauschVO! Antragsfrist für das Vorjahr (nicht verlängerbar) Februar 2015 Karl Bruckner 12

28 Berechnung der Preiserhöhung aufgrund zusätzlicher Abgaben nur Umsatzsteuer Für viele Pferdebetriebe stellt sich nun die Frage um welchen Betrag sie den Einstellpreis erhöhen müssen, damit ihnen kein Nachteil erwächst. Diese Berechnung lässt sich sehr einfach durchführen: Alter Einstellpreis x 1,2 abzüglich 28,80 = neuer Einstellpreis brutto inklusive der neuen 20 % igen Umsatzsteuer. Februar 2015 Karl Bruckner 13

29 Berechnung der Preiserhöhung aufgrund zusätzlicher Abgaben Umsatzsteuer u. Sozialversicherung BSVG Exakte Formel für Berechnung der Preiserhöhung unter Berücksichtigung der Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge: Neuer Preis = Alter Preis x 5, ,5314 Februar 2015 Karl Bruckner 14

30 Ihre Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: Karl Bruckner oder: 0699/ , 02782/82513 Grossek Karl (Karl Bruckner & Partner, Herzogenburg) Februar 2015 Karl Bruckner 15

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