Steuern in der Land- und Forstwirtschaft Aktuelles und Änderungen

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1 Steuern in der Land- und Forstwirtschaft Aktuelles und Änderungen

2 Vortragende Mag. Helmut Schebesta Steuerberater, Unternehmensberater DI Dr. Anton Schaup Landwirt, Unternehmensberater Fachbereich Steuern L+F Copyright sämtliche nachfolgende Folien Mag. Helmut Schebesta und DI Dr. Anton Schaup 3/2013

3 Inhalt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einheitswert und steuerliche Auswirkungen letzte Hauptfestellung 1988 Wirksamkeit der neuen Hauptfeststellung mit Buchführungsgrenzen Vollpauschalierung Teilpauschalierung Vorteilhaftigkeits-Beispiele Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Regelbesteuerung Beispiele zur Rechnung Änderungen bei der Regelbesteuerung ab * *Laut Information der LLK Dr. Martin Jilch vom voraussichtlich ab !

4 Was sind Einkünfte nfte aus Land- u. Forstwirtschaft? Land- und Forstwirtschaftliche Urproduktion Vermarktung landwirtschaftlicher Urprodukte Tierzucht und Tierhaltung Binnenfischerei, Fischzucht, Bienenzucht Jagd (wenn in Zusammenhang mit l.u.f. Betrieb) land- u. forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten Privatzimmervermietung bis 10 Betten Nachbarschaftshilfe zu Maschinenselbstkosten Be- u. Verarbeitung, wenn Einnahmen < ,- (Mostbuschenschank ist kein Nebenbetrieb-Urproduktion!)

5 Einheitswert Neufeststellung der Einheitswerte zum NEU: Einbeziehung bestehender Datenbanken (BMLFUW, AMA, SV der Bauern, ZAMG) laufende (alle 3 5 Jahre?) Anpassung der Einheitswerte (neue Wertfeststellung) Berücksichtigung der jährlichen Niederschlagsmenge Zu- und Abschläge (bspw Viehaltung, Obstbau) Wertfortschreibungsgrenzen : 5 % Toleranzgrenze und < (EW-Änderung mind. 300)

6 Buchführungsgrenzen hrungsgrenzen nach 125 BAO EW > ,- (zum 1. Jänner eines Jahres) Umsatz > ,- (in 2 aufeinanderfolgenden Jahren) Buchführungspflicht tritt mit Beginn des folgenden Jahres ein

7 Pauschalierungsgrenzen 2011 bis 2014 Pauschalierungsverordnung Betriebe bis ,- EW: Vollpauschalierung Betriebe über ,- EW: Teilpauschalierung (seit 2011 unabhängig von SV-Option) Betriebe über EW ODER über Umsatz: Buchführung

8 Gewinnermittlungsarten (Wirksamkeit ab 2015) Vollpauschalierung Teilpauschalierung EAR Buchführung (Teilpauschalierung über Antrag) EW oder 120 VE 60 ha RLN EW bis EW 130 tsd bis 150 tsd EW über EW oder über Umsatz 10 ha Obstbau 0,6 ha Weinbau Forst-EW (wie bisher)

9 Abgrenzungskriterien für f r die Zulässigkeit einer vollpauschalierten Gewinnermittlung Gesamteinheitswert: ,- Forsteinheitswert: ,- Weinbaufläche: 60 Ar ,- ab VE ab ha RLN ha Obstbau 2015 Bruttoeinnahmengrenze für Be- und Verarbeitung sowie Nebentätigkeiten: ,-

10 Steuerliche Änderungen ab 2015 Bisherige Regelung Neue Regelung ab 2015 Vollpauschalierung Gewinnermittlungssatz: 39 % Gewinnermittlungssatz: 42 % Teilpauschalierung: Aufzeichnung der Einnahmen, Ausgaben-Pauschalierung Ausgabensatz: 70 % Ausgabensatz: 70 % Veredelungsbetriebe: 80 %

11 Vollpauschalierung Grundbetrag für f r die Forstwirtschaft Forst-Einheitswert Durchschnittssatz bis ,- 39 % (42 % ab 2015) über ,- keine Voll-Pauschalierung

12 Teilgewinn bei einem Forsteinheitswert über ,- Vollpauschalierung für Landwirtschaft Teilpauschalierung für Forstwirtschaft Pauschale Betriebsausgaben in Abhängigkeit von Wertziffer bzw. Minderungszahl (bzw. Bringungslage bei Kleinstwäldern bis 10 ha) 50 %, 60 % oder 70 % Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Gesamtbetrieb

13 Vollpauschalierung Weinbaufläche bis 60 Ar Keine gesonderte Gewinnermittlung Rohgewinn errechnet sich wie Grundbetrag für landwirtschaftliche Flächen Gewinne aus Buschenschank und Bouteillenweinverkauf sind gesondert durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln

14 Teilgewinn Weinbaufläche über 60 Ar Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Pauschale Betriebsausgaben: 70 % der Einnahmen aus Weinbau mind ,- pro Hektar Weinbaufläche

15 Teilpauschalierung - Landwirtschaft Grundsätzlich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 70 % der laufenden Einnahmen können als Betriebsausgaben abgezogen werden (80 % bei Veredelungsbetrieben ab 2015) auch laufende Ausgleichszahlungen (EU, Förderungen, Hagelversicherungsentschädigungen) zählen zu den Einnahmen (eventuell auch Energie-Einspeisung!)

16 Gewinnmindernde Posten bei Teil- und Vollpauschalierung Folgende Ausgaben sind in ihrer tatsächlichen Höhe absetzbar: Sozialversicherungsbeiträge Schuldzinsen Ausgedingelasten Pachtzinse (25 % Grenze seit 2011!*) * z.b.: EW der zugepachteten Flächen Pachtzinsobergrenze 2.500,-

17 SV-Option (im Lichte der Änderungen 2015) SV-Beitragsvorschreibung Basis ist der Einheitswert oder Basis ist die tatsächliche Einkommenssituation = OPTION erfordert Teilpauschalierung oder EAR Nachteile der SV-Option nach heutigen Berechnungsmethoden geringere Pension in Ausnahmefällen höhere Einkommensteuerbelastung keine Vollpauschalierung mehr möglich Vorteile der SV-Option Beitragsersparnis mehr Liquidität individuelle Altersvorsorge keine Leistungskürzung KV, UV Einstieg jedes Jahr möglich mehr Überblick durch bessere Aufzeichnungen

18 Vollpauschalierte Gewinnermittlung (Einheitswert) ab 2015 Einheitswert: Vollpauschalierung Teilpauschalierung Einkünfte L& F: 42 % vom Einheitswert (70.000,- * 0,42) Pachtzins, Ausgedinge, Schuldzinsen, - Sozialversicherung OHNE Option* Sozialversicherung MIT Option* nicht möglich * hochgerechnet mit 2015 Gewinn ab Einkommensteuerbelastung für 2015* * Steuersätze 2012 Gesamtersparnis (bei SV-Option) rund

19 Vollpauschalierte Gewinnermittlung (Einheitswert) ab 2015 Einheitswert: Vollpauschalierung Teilpauschalierung Einkünfte L& F: 42 % vom Einheitswert (50.000,- * 0,42) Pachtzins, Ausgedinge, Schuldzinsen, - Sozialversicherung OHNE Option* Sozialversicherung MIT Option* nicht möglich * hochgerechnet mit 2015 Gewinn ab Einkommensteuerbelastung für 2015* 0 0 * Steuersätze 2012 Gesamtersparnis (bei SV-Option) rund

20 Ist das die Pauschalierungsverordnung ? Gesagtes stellt Verhandlungsergebnis dar Duchführungsverordnung und Umsetzungserlaß sind abzuwarten!

21 Umsatzsteuer

22 Für r welche Betriebe ist eine Option auf USt-Regelbesteuerung interessant? ACHTUNG: Die Zeit drängt! Hohe Ausgaben geringe Umsätze Geplante größere Investitionen Vorteile durch die unterschiedlichen Steuersätze (grs. 10% auf Einnahmen, 20% auf viele Ausgaben)

23 Änderungen bei der Option zur Regelbesteuerung ab Inbetriebnahme-Datum * * laut Information Bezirksbauernkammer vom ! Grundlage: Abgabenänderungsgesetz 2012 Betrifft auch bereits regelbesteuerte Betriebe Stichtag voraussichtlich: Investitionen fertig stellen UND in Betrieb nehmen -> es gilt die alte Regelung Änderung voraussichtlich mit : Ausdehnung der Vorsteuerkorrektur (ENDE des Gratisausstieges!) bei Maschinen auf 5 Jahre AB Inbetriebnahme bei Gebäuden auf 20 Jahre AB Inbetriebnahme

24 Option zur Regelbesteuerung Erklärung bis zum Ablauf des betroffenen Kalenderjahres gilt für alle Betriebe des Landwirtes Bindung: 5 Jahre Widerruf bis zum Ablauf des ersten Monats des betroffenen Jahres Achtung: künftig Vorsteuerberichtigung!

25 Beispiel zur Änderung bei der Regelbesteuerung lt. Information der LLK Dr. Martin Jilch vom wahrscheinlicher Stichtag Inbetriebnahme VOR Inbetriebnahme NACH Anschaffung Traktor Anschaffungskosten inkl. USt: Enthaltene Vorsteuer: Anmeldung: 23. Dezember 2013 (=Inbetriebnahme) Wechsel zur Umsatzsteuerpauschalierung ab 2015 ( Einstieg somit im Jahr 2010) Anschaffung Traktor Anschaffungskosten inkl. USt: Enthaltene Vorsteuer: Anmeldung: 2. Jänner 2014 (=Inbetriebnahme) Wechsel zur Umsatzsteuerpauschalierung ab 2015 ( Einstieg somit im Jahr 2010) KEINE Vorsteuer-Korrektur (Rückzahlung)! Vorsteuer-Korrektur (Rückzahlung) in Höhe von (4/5 von ) ODER Verbleib in USt bis 2019!

26 Beispiel zur Änderung bei der Regelbesteuerung lt. Information der LLK Dr. Martin Jilch vom wahrscheinlicher Stichtag Inbetriebnahme VOR Inbetriebnahme NACH Neuerrichtung eines Maststalles Anschaffungskosten inkl. USt: Enthaltene Vorsteuer: Fertigstellung und Inbetriebnahme: November 2013 Wechsel zur Umsatzsteuerpauschalierung ab 2015 ( Einstieg somit im Jahr 2010) Neuerrichtung eines Maststalles Anschaffungskosten inkl. USt: Enthaltene Vorsteuer: Fertigstellung und Inbetriebnahme: Jänner 2014 Wechsel zur Umsatzsteuerpauschalierung ab 2015 ( Einstieg somit im Jahr 2010) KEINE Vorsteuer-Korrektur (Rückzahlung)! Vorsteuer-Korrektur (Rückzahlung) in Höhe von (19/20 von ) ODER verbleib in USt bis 2034!

27 Sonnige Aussichten für f r 2013!

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