= fiktiver Ertragswert (kein Verkehrswert, kein wirklicher Wert) zur Abbildung der Einkommensverhältnisse davon abhängig sind beispielsweise:
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- Bernt Boer
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1 EINHEITSWERT & PAUSCHALIERUNG NEU AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHWEINEHALTUNG
2 DER EINHEITSWERT = fiktiver Ertragswert (kein Verkehrswert, kein wirklicher Wert) zur Abbildung der Einkommensverhältnisse davon abhängig sind beispielsweise: Grundsteuer Einkommensteuer bei Vollpauschalierung Buchführungspflicht und Umsatzsteuerpauschalierung Beiträge zur Sozialversicherung Kirchenbeitrag Bodenwertabgabe Schul- und Studienbeihilfe Arbeitslosengeld
3 EHW UND TIERZUSCHLAG Tierzuschläge sind Teil des Einheitswertes bei Überschreitung der Normalunterstellung Zuschlag zb bei 40 ha RLN Viehzuschlag bei über 60 VE bei Überschreitung der Maximalunterstellung Gewerbliche Tierhaltung
4 BEISPIEL TIERZUSCHLAG Ein Schweinemastbetrieb mit 40 ha Ackerland verfügt über 600 Schweinemastplätze. Pro Jahr werden Mastschweine erzeugt (600 x 3,0 Umtriebe). Das sind 120,0 VE. Die Normalunterstellung beträgt 60 VE (20x2 + 20x1). Viehzuschlag bei Übersteigen: 280 Der EW Zuschlag beträgt ( x 280).
5 Überblick Gewinnermittlung Umsatzgrenze für Buchführungspflicht NEU: !! Anwendung Neuregelungen ab 2015!!
6 Vollpauschalierung Senkung EHW-Grenze von auf Neue zusätzliche Grenze für Pauschalierung o max. 60 ha reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche o max. 10 ha bei Obstbaubetrieben o max. 120 Vieheinheiten Gewinnermittlungsprozentsatz 42 % Hinzurechnungen: eingenommene Pachtzinse Abrechnungen: bezahlte Pachtzinse, Schuldzinsen, Sozialversicherungsbeiträge und Ausgedingelasten
7 Für den Schweinehalter heißt 120 Vieheinheiten zu unterschreiten: max. Jahresproduktion Mastschweine bei reinem Mastbetrieb max. rund 340 Zuchtsauen bei Babyferkelverkauf (bei Sauenzukauf) bei kombinierten Betrieb rund 60 Zuchten + Mast (je nach Leistung, Sauen werden zugekauft, kalk. Verkauf MS) bei Ferkelbetrieb: rund 200 Zuchten Ferkel als Kalkulationsgröße (Sauen werden zugekauft)
8 Beispiel Vollpauschalierung Betrieb mit bewirtschaftetem EHW von Fiktiver Gewinn (42 % vom EHW): Hinzurechnungen: eingenommene Pachtzinse Abrechnungen: bezahlte Pachtzinse, Schuldzinsen, Sozialversicherungsbeiträge und Ausgedingelasten Zumeist ergibt sich hier ein Einkommen unter , sodass keine Einkommensteuer anfällt.
9 Teilpauschalierung Aufzeichnung der Einnahmen Ermittlung pauschaler Betriebsausgaben o allgemeiner Betriebsausgabensatz: 70 % der Einnahmen o bei Veredelungsbetrieben: 80 % der Einnahmen Hinzurechnungen: eingenommene Pachtzinse Abrechnungen: bezahlte Pachtzinse, Schuldzinsen, Sozialversicherungsbeiträge und Ausgedingelasten
10 Beispiel Teilpauschalierung Betriebseinnahmen Schweinemast: inkl. USt und öffentliche Mittel Fiktiver Gewinn: % = SV-Beiträge Pachtzins Ausgedinge = Teilpauschalierte Einkünfte Für Schweinehaltungsbetriebe aufgrund der hohen Umsatzzahlen als nachteilig zu beurteilen
11 Steuervermeidung durch Gestaltung? Betriebsteilung Lohnproduktion Auslagerung einzelner Betriebszweige in Gewerbebetriebe Aufteilung auf mehrere Bewirtschafter Mögliche Rechtsformen (GmbH, ) Individuelle Lösung für jeden Betrieb notwendig
12 Einheitlichkeit des Betriebes (1) Aus der Sicht der Finanzverwaltung (Rz 4140a EStRL) Beurteilung des Überschreitens von Einheitswertgrenzen ist auf Basis des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorzunehmen Ein einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb liegt dann vor, wenn alle Beteiligten zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolges zusammenwirken
13 Einheitlichkeit des Betriebes (2) Ein einheitlicher Betrieb liegt vor, wenn Aufteilung des Betriebes auf nahe Angehörige und Verflechtungen in der Nutzung von Produktionsmitteln und im Vertrieb der erzeugten Produkte, z.b. o Bewirtschaftung einer gemeinsamen Betriebsstätte o einheitlicher Marktauftritt o überwiegend gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Geräten o keine klare Abgrenzung bei Wirtschaftsgebäuden und Flächen o keine exakte Zuordnung von Belegen, von Verträgen und Behördenmeldungen Abstellen auf das Gesamtbild der Verhältnisse
14 Einheitlichkeit des Betriebes (3) Vorliegen getrennter Betriebe bei eindeutig getrennter Betriebsführung, zb. konventionelle Bewirtschaftung einerseits und biologische Bewirtschaftung andererseits o unterschiedliche Produktionsmethoden o und damit verbundener Anforderungen = Indiz für Vorliegen von zwei getrennten Betrieben
15 Worauf muss ich aufpassen? Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts Indizien für Missbrauch Minderjähriger naher Angehöriger als Pächter Pächter ohne landwirtschaftliche Kenntnisse oder kaum zeitliche Möglichkeiten aufgrund anderer Betätigung Unüblichkeit der Betriebsaufteilung auf mehrere Kinder
16 Worauf muss ich aufpassen? Außersteuerliche Motive Betriebsteilung ausschließlich zum Zwecke der Steuervermeidung kann als Missbrauch deklariert werden! Beispiele für außersteuerliche Motive: Einbeziehung der jüngeren Generation in Form einer Betriebsnachfolge Elementarer Streit zwischen den Ehegatten bzw. Gesellschaftern des Betriebes (Nachweis) Schriftlich abgeschlossene Pachtverträge mit tatsächlicher Durchführung (Bezahlung des Pachtzinses)
17 Worauf muss ich aufpassen? Fremdüblichkeit der Rechtsbeziehungen Abfassung fremdüblicher zeitgerecht aufgestellter Verträge notwendig! Verträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich anerkannt, wenn sie: nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen geschlossen worden wären
18 Worauf muss ich aufpassen? Durchführung der Betriebsteilung Betriebsflächen/Gebäude räumlich getrennt, zb. zwei Hofstellen (nicht zwingend erforderlich) eigene Rechnungskreise für jeden Betrieb getrennte Konten getrennte Anschaffung und Lagerung von Betriebsmittel getrennte Vermarkung von Erzeugnissen eindeutige Zuordnung von Wirtschaftsgütern und Personal (Gülle, Futter, Tierbestand, ) genaue und zeitnahe Abrechnung gegenseitiger Leistungen landwirtschaftliche Kenntnisse des Betriebsführers Anzeige der Umstrukturierung bei den zuständigen Behörden
19 Probleme bei der Gestaltung Wechsel der Gewinnermittlung (möglicherweise erst in einigen Jahren) Aufdeckung von stillen Reserven (bei Gebäuden etc.) Künftige Entwicklung des Betriebes noch offen Sozialversicherungsthematik
20 Unsere Kontaktdaten
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