13a EStG. Dirk Gurn. Veranstaltungsorte: 18. Januar 2017 in Nürnberg 19. Januar 2017 in München. Dipl.-Betriebswirt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "13a EStG. Dirk Gurn. Veranstaltungsorte: 18. Januar 2017 in Nürnberg 19. Januar 2017 in München. Dipl.-Betriebswirt"

Transkript

1 Veranstaltungsorte: 18. Januar 2017 in Nürnberg 19. Januar 2017 in München Dipl.-Betriebswirt Dirk Gurn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Landwirtschaftliche Buchstelle Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v.

2 13a EStG Dipl.-Betriebswirt Dirk Gurn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Landwirtschaftliche Buchstelle Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Skript im Nachgang zum Seminar auch in Ihrem Kunden-Account als Download zur Verfügung steht. Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines zu 13a EStG und die Kritik des Rechnungshofes Vergleich des 13a EStG nf mit dem 13a EStG af Kritik des Rechnungshofes Anwendungsvoraussetzungen für 13a EStG nf Möglichkeiten der Nichtanwendung des 13a EStG Ermittlung des Durchschnittssatzgewinnes Sondernutzungen Forstwirtschaft Sondergewinne Mieten, Pachten, Kapitaleinkünfte und Zinsaufwendungen Aufzeichungspflichten Zweifelsfragen und Gestaltungsmöglichkeiten 50 Januar I

4 1. Allgemeines zu 13a EStG und die Kritik des Rechnungshofes Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz vom (BGBL. I S. 2417) wurde 13a EStG grundlegend geändert. Die Änderungen sind erstmalig auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2015 enden. Regelmäßig wird dies das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum sein. Die Finanzverwaltung hat zu den Neuregelungen einen Erlass ( , IV C 7 S 2149/15/10001) herausgegeben Vergleich des 13a EStG nf mit dem 13a EStG af Gemeinsamkeiten und Unterschiede des neuen und des alten nachfolgend überblickshaft wiedergegeben: 13a EStG werden Unverändert: Keine Buchführungspflicht, der Zugang sowohl zum alten als auch neuen 13a EStG setzt voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb nicht nach 140, 141 AO zur Buchführung verpflichtet ist. Unverändert: Nicht mehr als 20 ha selbst bewirtschaftete Flächen (ohne Sondernutzung wie Weinbau), neu ist jedoch der Betrachtungsstichtag 15. Mai, es handelt sich um das Datum, zu dem auch auf Basis der selbstbewirtschafteten Flächen (ohne Sondernutzungen) die Anträge für die Prämien gestellt werden müssen. Unverändert: Kein Überschreiten von insgesamt 50 Vieheinheiten Neue Flächengrenze für forstwirtschaftliche Nutzung: Mit dem neuen 13 a EStG wurde in Abs. 1 Nr. 4 eine einheitliche Grenze von 50 ha geschaffen, die der Grenze für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung bei Holznutzungen nach 51 EStDV entnommen ist. Im alten 13a EStG wurde auf den Einheitswert bzw. auf den Ersatzwirtschaftswert in Höhe von DM abgestellt. Unverändert bleibt, dass für forstwirtschaftliche Nutzungen alleine die Durchschnittssatzgewinnbesteuerung nicht angewendet werden kann. Erstmalige Anwendung der Durchschnittssatzgewinnermittlung für reine Sonderkulturbetriebe: Durch die Einfügung des 13a Abs. 1 Satz 2 EStG ist nun Januar

5 erstmalig ab dem Wirtschaftsjahr 2015/2016 die Durchschnittssatzgewinnbesteuerung auch für reine Sonderkulturbetriebe möglich. Neuregelung zur Anwendung der Zugangsvoraussetzung zum 13a EStG nf bei Betriebsübertragungen Neuer Grundbetrag und Zuschlag: Für landwirtschaftliche Nutzungen mit einem Tierbestand von maximal 25 Vieheinheiten beträgt der Gewinn pro Hektar selbst bewirtschaftete Fläche 350 (Grundbetrag). Liegen mehr als 25 Vieheinheiten vor, so erhöht sich der Gewinn pro Vieheinheit um jeweils 300 (Zuschlag). Der alte 13a EStG sah dagegen eine Staffelung von Grundbeträgen zwischen 205 und 512 je Hektar vor. Der anzuwendende Grundbetrag hing von der Höhe des sogenannten Hektarwertes ab, ein Wert, bei dem auf Basis der Ertragsmesszahlen eine Vergleichszahl ermittelt wurde, die multipliziert mit dem Ertragswert nach 40 Abs. 2 BewG- den Hektarwert ergab (Wertverhältnisse ). Zuschläge für Viehhaltung gab es nicht. Neue Vorgaben bei der Gewinnermittlung von forstwirtschaftlichen Nutzungen: Die Gewinnermittlung erfolgt unter Zuhilfenahme eines pauschalen Betriebsausgabenabzuges. Die Betriebsausgabenpauschale beträgt 20 % der Einnahmen bei Verwertung des Holzes auf dem Stock und 55 % bei Einnahmen aus dem Verkauf von bereits eingeschlagenem Holz. Nach dem alten Recht ( 13a Abs. 6 Nr.1 EStG af) wurde der Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG und alternativ dazu bei forstwirtschaftlich genutzter Fläche nicht über 50 ha pauschal nach 51 EStDV ermittelt. Neue Gewinnermittlung bei Sondernutzungen: Die Gewinnermittlung von Sondernutzungen erfolgt nach Anlage 1a zu 13 a EStG. Liegen die Werte zwischen den Flächengrenzen der Spalte 2 und 3, dann werden je Sondernutzung angesetzt. Liegen die Werte unter denen der Spalte 3, so ist der Gewinn mit dem Grundbetrag abgegolten. Zu den Sondernutzungen gehören anders als in 13a EStG af nicht mehr die in 34 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BewG genannten Wirtschaftsgüter wie das Abbau-, Geringst- und Unland sowie die Nebenbetriebe. Januar

Die Einnahmen-Überschuss- Rechnung für Kanzleimitarbeiter

Die Einnahmen-Überschuss- Rechnung für Kanzleimitarbeiter Die Einnahmen-Überschuss- Rechnung für Kanzleimitarbeiter Veranstaltungsorte: 14. März 2017 in Nürnberg 15. März 2017 in München Diplom-Finanzwirt (FH) Manfred Greiner Bad Wörishofen Landesverband der

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH

Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Veranstaltungsorte: 9. November 2016 in München 10. November 2016 in Nürnberg Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband

Mehr

13a EStG; Bekanntgabe der Vordrucke Anlage 13a" und Anlage AV 13a" für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016

13a EStG; Bekanntgabe der Vordrucke Anlage 13a und Anlage AV 13a für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Betriebsstättenbesteuerung

Betriebsstättenbesteuerung Veranstaltungsort: 7. in München Steuerberater, Linz Dipl.-Finw. (FH) Steuerberater, Ottobrunn Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Betriebsstättenbesteuerung

Mehr

Kapitalkonten von Personengesellschaften

Kapitalkonten von Personengesellschaften Kapitalkonten von Personengesellschaften Handels- und steuerrechtliche Implikationen sowie Verlustausgleichsbeschränkung nach 15a EStG Veranstaltungsort: 25. November 2016 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater,

Mehr

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2016 Update Rechnungslegung für Mitarbeiter Veranstaltungsort: 21. November 2016 in München Dipl.-Finanzwirt Thomas Wiegmann Steuerberater Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe

Mehr

Mitarbeiter-Seminare / 2017

Mitarbeiter-Seminare / 2017 Mitarbeiter-Seminare 8 2016 / 2017 Körperschaftsteuerliche Schwerpunkte im Beratungsalltag Veranstaltungsort: 02. Mai 2017 in Coburg 02. Mai 2017 in Würzburg 03. Mai 2017 in Nürnberg 09. Mai 2017 in Ingolstadt

Mehr

Gestaltende Steuerberatungspraxis

Gestaltende Steuerberatungspraxis Gestaltende Steuerberatungspraxis Veranstaltungsorte: 12. Juli 2017 in München 13. Juli 2017 in Nürnberg Diplom-Kaufmann Dr. Martin Strahl Steuerberater, Köln Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden

Mehr

Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015

Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015 Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015 Veranstaltungsorte: 2. Dezember 2015 in München 10. Dezember 2015 in Nürnberg Diplom-Kaufmann Dr. Martin Strahl Steuerberater, Köln Landesverband der steuerberatenden

Mehr

Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts Auswirkungen der Neuregelung des 2b UStG und Handlungsbedarf bis zum Jahresende Diplom-Wirtschaftsjurist (Univ.) Andreas Fietz Steuerberater,

Mehr

Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops

Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten Veranstaltungsorte: 19. Oktober 2016 in Würzburg 19. Oktober 2016

Mehr

Rund um die GmbH und ihre Gesellschafter

Rund um die GmbH und ihre Gesellschafter Rund um die GmbH und ihre Gesellschafter Wochenendseminar am Tegernsee Veranstaltungsort: 28. und 29. Oktober 2016 in Tegernsee Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband

Mehr

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Gewinnermittlung und Besonderheiten der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften Veranstaltungsorte: 20. Januar 2015 in München 21. Januar

Mehr

Unternehmen Steuerberatungskanzlei

Unternehmen Steuerberatungskanzlei Unternehmen Steuerberatungskanzlei Transparente und zielbewusste Mitarbeiterführung und Kommunikation Veranstaltungsort: 27. April 2016 in München Sigrid Ludwig Kanzleicoaching für Steuerberater, Berlin

Mehr

Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern

Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Erbschaft- und Schenkungsteuer Veranstaltungsorte: 21. Februar 2017 in München 22. Februar 2017 in Augsburg 01. März 2017 in Würzburg 07.

Mehr

Ermittlung des Gewinns aus Landund Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Ermittlung des Gewinns aus Landund Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Ermittlung des Gewinns aus Landund Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Mandanten-Infobrief Stand Juli 2015 Inhalt 1. Änderungen bei 13a EStG 10. Gewinn aus forstwirtschaftlicher 2. Gewinnermittlung

Mehr

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Neuerungen SV Recht 2016 Veranstaltungsort: 8. Dezember 2015 in München Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder SV-Recht AZAV,

Mehr

Dr. Eckart Ratschow Richter am Bundesfinanzhof München, VIII. und IX. Senat

Dr. Eckart Ratschow Richter am Bundesfinanzhof München, VIII. und IX. Senat Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern 17, 18, 20, 21, 23, Verfahrensrecht Veranstaltungsorte: 21. April 2015 in München 22. April 2015 in Augsburg 27. April 2015 in Nürnberg

Mehr

Pensionszusagen und betriebliche Altersversorgung

Pensionszusagen und betriebliche Altersversorgung Pensionszusagen und betriebliche Altersversorgung Veranstaltungsort: 4. Juli 2017 in München Dipl.-Ing. Thorsten Kircheis Vorstand, diz AG, Berlin Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden

Mehr

Josef Kaspar Rechtsanwalt, FAfErbR, München

Josef Kaspar Rechtsanwalt, FAfErbR, München Die erfolgreiche Planung der Vermögensnachfolge und die Vorsorge für den Betreuungsfall Veranstaltungsorte: 13. Oktober 2015 in München 14. Oktober 2015 in Nürnberg Johannes Hochmuth Josef Kaspar Landesverband

Mehr

GmbH-Geschäftsführer in der Sozialversicherung

GmbH-Geschäftsführer in der Sozialversicherung GmbH-Geschäftsführer in der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 18. April 2016 in München 11. Mai 2016 in Würzburg 12. Mai 2016 in Nürnberg Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder

Mehr

Dr. Roland Wacker Richter am Bundesfinanzhof München, I. Senat

Dr. Roland Wacker Richter am Bundesfinanzhof München, I. Senat Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern KSt, UmwSt, Internationales Steuerrecht Veranstaltungsorte: 07. Juli 2015 in München 08. Juli 2015 in Augsburg 14. Juli 2015 in Nürnberg

Mehr

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung

Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Buchführungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung 1. Buchführungsgrenzen Gemäß 125 Bundesabgabenordnung besteht Buchführungspflicht, wenn a) der Umsatz eines Betriebes

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13 ESt-Kartei Datum: Karte 13.4 S /3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 13 ESt-Kartei Datum: Karte 13.4 S /3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 13 ESt-Kartei Datum: 24.07.2012 Karte 13.4 S 2232.2.1-48/3 St32 Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008

Mehr

Neuregelung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte nach 13a EStG

Neuregelung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte nach 13a EStG Neuregelung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte nach 13a EStG Jürgen Brombacher Wirtschaftsprüfer, Steuerberater VITAN Treuhand-GmbH Steuerberatungsgesellschaft Landwirtschaftliche

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im GmbH-Recht

Aktuelle Entwicklungen im GmbH-Recht Aktuelle Entwicklungen im GmbH-Recht Steuer- und Zivilrecht Veranstaltungsort: 21. April 2016 in Nürnberg 22. April 2016 in München Michael Daumke Ltd. Regierungsdirektor a.d., Berlin Landesverband der

Mehr

Steuerstrafrecht und Steuerfahndung

Steuerstrafrecht und Steuerfahndung Steuerstrafrecht und Steuerfahndung Veranstaltungsort: 28. Juni 2016 in München Dr. Jens Bosbach Rechtsanwalt, FAfStrR, FAfStR, München Dipl.-Finanzwirt (FH) René Solowski Landshut Landesverband der steuerberatenden

Mehr

Geldwerte Vorteile. Michael Seifert. Update 2017/2018. Veranstaltungsort: 21. September 2017 in München. Dipl.-Finanzwirt. Steuerberater, Troisdorf

Geldwerte Vorteile. Michael Seifert. Update 2017/2018. Veranstaltungsort: 21. September 2017 in München. Dipl.-Finanzwirt. Steuerberater, Troisdorf Update 2017/2018 Veranstaltungsort: 21. September 2017 in München Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert Steuerberater, Troisdorf Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern

Mehr

Vermögensnachfolge und Vorsorge für den Betreuungsfall

Vermögensnachfolge und Vorsorge für den Betreuungsfall Vermögensnachfolge und Vorsorge für den Betreuungsfall Veranstaltungsorte: 18. Oktober 2016 in Nürnberg 19. Oktober 2016 in München Johannes Hochmuth Josef Kaspar Landesverband der steuerberatenden und

Mehr

Pauschalierungsverordnung 2015

Pauschalierungsverordnung 2015 Pauschalierungsverordnung 2015 Vergleich bestehende und neue Pauschalierungsverordnung Steuerreferat, Rechtsabteilung Inhaltsverzeichnis Allgemein... 2 Anwendungsbereich... 2 Von der PVO erfasste Vorgänge...

Mehr

Mitarbeiter-Seminare 7

Mitarbeiter-Seminare 7 Mitarbeiter-Seminare 7 Aktuelles Einkommensteuerrecht Veranstaltungsorte: 24. März 2015 in Ingolstadt 24. März 2015 in Augsburg 25. März 2015 in Landshut 25. März 2015 in Regensburg 26. März 2015 in Rosenheim

Mehr

Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler

Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler Erstellung eines Prüfungsberichtes nach 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) Veranstaltungsort: 6. November 2015 in München Armin Heßler Wirtschaftsprüfer,

Mehr

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 2. Mai 2016 in München 3. Mai 2016 in Nürnberg Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der steuerberatenden

Mehr

"Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft" 2. Auflage Mai Inhaltsverzeichnis. Einheitswert als bestimmende Größe

Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft 2. Auflage Mai Inhaltsverzeichnis. Einheitswert als bestimmende Größe Vorwort 3 Kapitel 1 Einheitswert als bestimmende Größe 1.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen... 11 1.1.1 Unterarten... 11 1.1.2 Wirtschaftliche Einheit... 11 1.2 Einheitsbewertung... 13 1.2.1 Bedeutung

Mehr

A. Neuregelung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß 13a EStG I. Zugangsvoraussetzungen

A. Neuregelung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß 13a EStG I. Zugangsvoraussetzungen Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Sozialversicherungsprüfung Veranstaltungsort: 2. November 2016 in München 3. November 2016 in Nürnberg

Mehr

Mindestlohn, Zoll und Betriebsprüfung

Mindestlohn, Zoll und Betriebsprüfung Mindestlohn, Zoll und Betriebsprüfung Update Veranstaltungsorte: 2. November 2015 in München 9. November 2015 in Nürnberg Dunja Barkow-von Creytz Richterin am Bayer. Landessozialgericht München Stephan

Mehr

Mitarbeiter-Seminare /2016

Mitarbeiter-Seminare /2016 Mitarbeiter-Seminare 8 2015/2016 Aktuelles Körperschaftsteuerrecht Veranstaltungsorte: 19. April 2016 in Ingolstadt 19. April 2016 in Augsburg 20. April 2016 in Landshut 20. April 2016 in Regensburg 21.

Mehr

Deutscher Bauernverband. Berlin, 20. November 2014

Deutscher Bauernverband. Berlin, 20. November 2014 Deutscher Bauernverband Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundestags-Drucksache 18/3017

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 27. Dezember 2010 Teil II 471. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land-

Mehr

Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit

Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit Veranstaltungsort: 14. April 2016 in München Dr. Jens Bosbach Rechtsanwalt, FAfStrR, FAfStR, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden

Mehr

Der neue Einheitswert

Der neue Einheitswert Der neue Einheitswert Welche Auswirkungen können sich auf die land- und forstwirtschaftliche Gewinnermittlung ergeben? Prok. Mag. Dr. Andreas Unger Steuerberater & Unternehmensberater LBG Burgenland Steuerberatung

Mehr

Körperschaftsteuerrecht

Körperschaftsteuerrecht Körperschaftsteuerrecht Aktuelles Körperschaftsteuerrecht im Beratungsalltag Veranstaltungsort: 6. Mai 2015 in Nürnberg Diplom-Finanzwirt Lars Mayer Steuerberater, Düsseldorf Landesverband der steuerberatenden

Mehr

Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab

Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab Finanzamt Musterstadt Finanzamtweg 1 9999 Testort Retouren an: Finanzamt Musterstadt (AV01) Finanzamtweg 1, 9999 Testort 28. April 2016 Einheitswertaktenzeichen 99 999-1-9999/9 Muster Johannes Teststraße

Mehr

Anwendungsvoraussetzungen

Anwendungsvoraussetzungen Kap 2 Anwendungsvoraussetzungen Der Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013 sind folgende Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung zu entnehmen: Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe, keine

Mehr

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen mit der eine LuF-PauschVO 2015 erlassen und die LuF-PauschVO 2011 geändert wird.

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen mit der eine LuF-PauschVO 2015 erlassen und die LuF-PauschVO 2011 geändert wird. 1 von 7 E n t wurf Verordnung der Bundesministerin für Finanzen mit der eine LuF-PauschVO 2015 erlassen und die LuF-PauschVO 2011 geändert wird Auf Grund des 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 10. Mai 2013 Teil II 125. Verordnung: Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 LuF- PauschVO 2015 125.

Mehr

Stellungnahme. zum. Entwurf eines BMF Schreibens zur Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gemäß 13a EStG

Stellungnahme. zum. Entwurf eines BMF Schreibens zur Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gemäß 13a EStG HLBS e.v. Engeldamm 70 10179 Berlin Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Engeldamm 70 10179 Berlin Telefon: 030-200896711 Telefax: 030-200896729 E-Mail: wicht@hlbs.de Internet:

Mehr

Veranstaltungsorte: 23. April 2015 in München 24. April 2015 in Nürnberg

Veranstaltungsorte: 23. April 2015 in München 24. April 2015 in Nürnberg Aktuelle steuer- und zivilrechtliche Entwicklungen im GmbH-Recht Veranstaltungsorte: 23. April 2015 in München 24. April 2015 in Nürnberg Michael Daumke Ltd. Regierungsdirektor a. D., Berlin; ehemals Vorsteher

Mehr

Mitarbeiter-Seminare /2016

Mitarbeiter-Seminare /2016 Mitarbeiter-Seminare 2 2015/2016 Aktuelles Umsatzsteuerrecht Veranstaltungsorte: 20. Oktober 2015 in Ingolstadt 20. Oktober 2015 in Augsburg 21. Oktober 2015 in Landshut 21. Oktober 2015 in Regensburg

Mehr

Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008 (BStBl II Seite 960 und Seite 968)

Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008 (BStBl II Seite 960 und Seite 968) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016 HLBS e.v. Landesverband Ost Jahrestagung 2016 Steuerliche Behandlung von Flächenpools / Ökokonten Kosten für die Herstellung / Erlöse aus Verkauf Referentin: StBin Denise Scholl Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite INHALTSVERZEICHNIS 5 Inhaltsverzeichnis Seite Pauschalierungen im Steuerrecht 11 1. Allgemeines zu den Pauschalierungen 12 1.1 Gemeinsame Bestimmungen 12 1.2 Einkommensteuer 14 1.3 Umsatzsteuer 16 2. Basispauschalierung

Mehr

> A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise > S 2188

> A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise > S 2188 BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise > Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs-

Mehr

Umsatzsteuer 2015/2016 Praxiswissen

Umsatzsteuer 2015/2016 Praxiswissen Umsatzsteuer 2015/2016 Praxiswissen Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Jahresabschluss 2015 und Voranmeldungsverfahren 2016 März / April 2016 Thomas Behring Michael Weidmann

Mehr

Richtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung. Dr. Jens Bosbach

Richtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung. Dr. Jens Bosbach Richtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung Veranstaltungsort: 10. Juni 2015 in München Dr. Jens Bosbach Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht,

Mehr

Bewertungsgesetz: BewG

Bewertungsgesetz: BewG Gelbe Erläuterungsbücher Bewertungsgesetz: BewG Kommentar von Prof. Klaus Lindberg, Dr. Stefan Kreutziger, Margit Schaffner, Dipl.-Finanzwirtin Melita Friebel 1. Auflage Bewertungsgesetz: BewG Lindberg

Mehr

Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter

Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter Veranstaltungsort: 7. Juni 2016 in München 9. Juni 2016 in Nürnberg Dr. Eckhard Wälzholz Notar, Füssen Landesverband der steuerberatenden

Mehr

Verteiler: BW 200 BW 220 BW 230 BW 240 A6 B6 C7 C19 D1 20. Dezember 2001 GZ /2-IV/8/01

Verteiler: BW 200 BW 220 BW 230 BW 240 A6 B6 C7 C19 D1 20. Dezember 2001 GZ /2-IV/8/01 Abteilung IV/8 Verteiler: BW 200 BW 220 BW 230 BW 240 A6 B6 C7 C19 D1 20. Dezember 2001 GZ. 08 1426/2-IV/8/01 An alle Finanzlandesdirektionen und Finanzämter Himmelpfortgasse 4-8 Postfach 2 A-1015 Wien

Mehr

Tierhaltung im Bewertungsgesetz. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand:

Tierhaltung im Bewertungsgesetz. Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand: Tierhaltung im Bewertungsgesetz Dr. Karl Penninger, Rechtsabteilung Stand: 2016-06 Tierzucht/Tierhaltung als landwirtschaftlicher Betrieb Das Bewertungsgesetz (BewG) unterscheidet nachfolgende Fälle von

Mehr

Besteuerung Internethandel

Besteuerung Internethandel Besteuerung Internethandel Steuerliche Fragen bei B2C Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Veranstaltungsort: 06. Oktober 2015 in Würzburg 07. Oktober 2015 in Ingolstadt 07. Oktober 2015 in München

Mehr

Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab

Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab Finanzamt Musterstadt Finanzweg 4 9999 Musterort Retouren an: Finanzamt Musterstadt (AV02) Finanzweg 4, 9999 Musterort 23. April 2016 Einheitswertaktenzeichen 99 999-9-9999/9 Muster Karl und Miteigentümer

Mehr

Die steuerliche Kaufpreisaufteilung

Die steuerliche Kaufpreisaufteilung Die steuerliche Kaufpreisaufteilung Veranstaltungsorte: 7. März 2016 in München 7. April 2016 in Nürnberg 25. April 2016 in München Dipl.-Finanzwirt (FH) Stephan Blum Staatlich geprüfter Informatiker,

Mehr

Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht

Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht Veranstaltungsorte: 29. Januar 2016 in Nürnberg 30. Januar 2016 in München Prof. Dr. Thomas Küffner Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dr. Ulrich Schallmoser

Mehr

Kaufpreisaufteilung und AfA nach 7 Abs. 4 S. 2 EStG

Kaufpreisaufteilung und AfA nach 7 Abs. 4 S. 2 EStG Kaufpreisaufteilung und AfA nach 7 Abs. 4 S. EStG Veranstaltungsorte: 8. März 07 in Nürnberg 0. März 07 in München Dipl.-Finanzwirt (FH) Stephan Blum Immobilienbewerter (IHK), Betriebswirt (VWA), Staatl.

Mehr

Per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. stehenden Milchlieferrechten

Per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. stehenden Milchlieferrechten Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundesministerium

Mehr

Umsatzsteuer Praxiswissen 2014/2015

Umsatzsteuer Praxiswissen 2014/2015 Umsatzsteuer Praxiswissen 2014/2015 Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Jahresabschluss 2014 und Voranmeldungsverfahren 2015 Februar und März 2015 Thomas Behring Michael Weidmann

Mehr

Rechtliche Betrachtung in der Positionierung für Pferdebetriebe

Rechtliche Betrachtung in der Positionierung für Pferdebetriebe Rechtliche Betrachtung in der Positionierung für Pferdebetriebe Aigen im Ennstal, 15. 2. 2014 1 Die Pferdewirtschaft im Lichte der Gewerbeordnung der Raumordnung des Steuerrechtes Umsatzsteuer Einkommensteuer

Mehr

Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht

Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht 13. Februar 2016 Beeidete Wirtschaftsprüferin u. in Was besteuert die Einkommensteuer? das Einkommen eines

Mehr

Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )

Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand ) DNotI Deutsches Notarinstitut Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht (Stand 21.5.2002) Die nachfolgende Übersicht faßt die Ausführungsgesetze der Bundesländer zum Grundstücksverkehrsgesetz zusammen, geordnet

Mehr

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust

Mehr

HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN

HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN STEUERLICHE HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN Dipl.-Betriebswirt Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 27. Mai 2009 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Grundsteuerlass nach 33 GrStG

Grundsteuerlass nach 33 GrStG Grundsteuerlass nach 33 GrStG für r ein gemischt-genutztes genutztes Grundstück 22.12.2006 1 Aufgabe 1 Bei einem gemischt-genutzten Grundstück mit vermieteten Wohnungen und eigengewerblich genutzten Geschäftsräumen

Mehr

13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Hinweise > Einkommen > 8. Die einzelnen Einkunftsarten > a)

Mehr

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz NWB-STEUER-KOMMENTARE Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz (Auszug) Kommentar Von Richter am BFH Hermann-Ulrich Viskorf Steuerberater Josef Glier Rechtsanwalt Steuerberater Dr.

Mehr

Kapitalkonten von Personengesellschaften

Kapitalkonten von Personengesellschaften Kapialkonen von Personengesellschafen Handels- und seuerrechliche Implikaionen sowie Verlusausgleichsbeschränkung nach 15a ESG Veransalungsore: 11. November 2015 in München 12. November 2015 in Nürnberg

Mehr

Einheitswerthauptfeststellung. Fragen und Antworten zur Neuregelung ab 1. Jänner 2015

Einheitswerthauptfeststellung. Fragen und Antworten zur Neuregelung ab 1. Jänner 2015 Einheitswerthauptfeststellung Fragen und Antworten zur Neuregelung ab 1. Jänner 2015 Was ist der Einheitswert? Der Einheitswert (EHW) basiert auf einer standardisierten Ertragswertberechnung. Er ist kein

Mehr

Pauschalierung oder Buchführung Land- und Forstwirtschaft von GRUBER Wirtschaftstreuhand Land- und Forstwirtschaftliche Einkünfte: Land- und Forstwirtschaftliche Urprodukte Vermarktung landwirtschaftlicher

Mehr

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder

Mehr

1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen

1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016

Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich

Mehr

Oberfinanzdirektion Koblenz

Oberfinanzdirektion Koblenz Oberfinanzdirektion Koblenz Oberfinanzdirektion Koblenz, 56064 Koblenz Finanzämter Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17 56073 Koblenz Telefon: (0261) 4932-0 (Vermittlung) Telefax: (0261) 4932-36740 E-Mail: Poststelle@ofd-ko.fin-rlp.de

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum

Mehr

Dritter Abschnitt: Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Dritter Abschnitt: Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet TK Lexikon Arbeitsrecht Bewertungsgesetz 125-137 Dritter Abschnitt: Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet 125-128 A: Land- und forstwirtschaftliches

Mehr

Neugestaltung der Grundsteuer

Neugestaltung der Grundsteuer Zielvorstellungen: - Ertragswertverfahren als Grundlage der Bewertung - Aufrechterhaltung der GrSt A für LuF neben der GrSt B - Vereinheitlichung der Bewertung in West und Ost - Eigentümerprinzip 1 Beibehaltung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 19. Jänner 2001 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 19. Jänner 2001 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2001 Ausgegeben am 19. Jänner 2001 Teil II 54. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik ZAHLEN DATEN FAKTEN www.statistik.thueringen.de Statistischer Bericht C IV - 2 j / 08 Größenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen 2008 Bestell - Nr. 03 414 Thüringer Landesamt für Statistik

Mehr

Baumschulfläche bezogen (Pflanzenbestandswert). 2 Dabei wird unterstellt, dass

Baumschulfläche bezogen (Pflanzenbestandswert). 2 Dabei wird unterstellt, dass Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundesministerium

Mehr

Das Jahressteuergesetz 2015 ändert die

Das Jahressteuergesetz 2015 ändert die Assessor Matthias Vöcking, Münster* Die Änderung der pauschalen Gewinnermittlung in der Landwirtschaft nach 13a EStG aus Sicht von Ackerbau, Rinder-, Schweine- und Bienenhaltung * Mitarbeiter der Anwaltskanzlei

Mehr

Wirtschaftliche Einheit - Begriff

Wirtschaftliche Einheit - Begriff Hauptfeststellung 2014 Landwirtschaft NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Wirtschaftliche Einheit - Begriff Im Bewertungsrecht bilden wirtschaftliche Einheit und Vermögensart den Besitz eines Eigentümers nach

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher

Mehr

A wie LSWB-Akademie. Als Fort- und Weiterbildungseinrichtung des Berufsstands

A wie LSWB-Akademie. Als Fort- und Weiterbildungseinrichtung des Berufsstands akademie 2 A wie LSWB-Akademie Aus dem Berufsstand für den Berufsstand : Das ist das Motto der LSWB-Akademie. Wir geben unser Bestes, damit Sie Ihren Mandanten den bestmöglichen Service bieten können.

Mehr

Existenzgründung im Gartenbau

Existenzgründung im Gartenbau Existenzgründung im Gartenbau Vor einer Existenzgründung ist eine umfassende Vorbereitung, Information und Beratung wichtig. Die Industrie- und Handelskammern bieten spezielle Existenzgründerseminare an,

Mehr

2. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

2. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MDg Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM

Mehr

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Finanzministerium NRW. 40190 Düsseldorf Telefon (0211) 4972-2733 Fax (0211) 4972-2774 Herr Köther Oberfinanzdirektion Münster Rheinland S 1915-6/19 - V

Mehr

Bewertungsgesetz. Datum: 16. Oktober Fundstelle: RGBl I 1934, Ein Service der juris GmbH - - Seite 1

Bewertungsgesetz. Datum: 16. Oktober Fundstelle: RGBl I 1934, Ein Service der juris GmbH -  - Seite 1 Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Bewertungsgesetz Datum: 16. Oktober 1934 Fundstelle: RGBl 1934, 1035 Textnachweis Geltung ab: 1. 7.1981 Zur Anwendung vgl. Art. 2 BewGÄndG (+++ Stand:

Mehr

Erbschaftssteuerreform: Öffnungsklauseln als Betätigungsfeld des Sachverständigen

Erbschaftssteuerreform: Öffnungsklauseln als Betätigungsfeld des Sachverständigen Erbschaftssteuerreform: Öffnungsklauseln als Betätigungsfeld des Sachverständigen Vortragstagung des HLBS am 06.03.2008 in Verden Dr. Kornelius Gütter, ö.b.v.s F. 1 Inhalte (1) Vorgehensweise bei der Ableitung

Mehr

Ertragsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien

Ertragsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien 1 Ertragsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien Donnerstag, 04. März 2010 Kiel HLBS-Landesverbandstagung Schleswig-Holstein 2 Gliederung 1. Einkunftsart 2. Fragen der

Mehr

Hauptfeststellung der Einheitswerte 2014 Alpen- und Weiderechte

Hauptfeststellung der Einheitswerte 2014 Alpen- und Weiderechte Hauptfeststellung der Einheitswerte 2014 Alpen- und Weiderechte NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Alpen (Almen) sind Vegetationsflächen oberhalb und außerhalb der höhenbezogenen Dauersiedlungsgrenze Beweidung

Mehr