Ertragsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien

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1 1 Ertragsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Erzeugung erneuerbarer Energien Donnerstag, 04. März 2010 Kiel HLBS-Landesverbandstagung Schleswig-Holstein

2 2 Gliederung 1. Einkunftsart 2. Fragen der Gewinnermittlung 3. Gestaltungen/Problemfelder HLBS-Landesverbandstagung Schleswig-Holstein,

3 3 Einkunftsart 1. Quellen erneuerbarer Energie Wind Sonne Wasser Biomasse organische Substanzen, die als Energieträger zur Energiebereitstellung verwendet werden

4 4 Einkunftsart 2. Definition Landwirtschaft EStR 15.5 Abs. 1: planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse

5 5 3. Rechtsfolge Energieerzeugung aus Wind Sonne Wasser Einkunftsart von Anfang an gewerblich; EStR 15.5 Abs. 11 Biomasse Produktion von Biomasse ist originär Landwirtschaft

6 6 4. Biomasse - Einzelheiten Einkunftsart Biomasse Biogas Verbrennung zur Stromerzeugung Reinigung zur Einspeisung HLBS-Landesverbandstagung Schleswig-Holstein,

7 7 4. Biomasse - Einzelheiten Einkunftsart Teil des landwirtschaftlichen Betriebes oder eigener Betrieb BMF vom Erzeugung Biogas Teil des landwirtschaftlichen Betriebes, wenn Verwendung überwiegend im eigenen Betrieb Nebenbetrieb, wenn überwiegend für den Verkauf bestimmt Folge: Erzeugung von Biogas gehört zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

8 8 Einkunftsart 4. Biomasse - Einzelheiten Nach BMF vom Verstromung Biogas durch Verbrennung Bei Eigenverwendung: Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Bei Verkauf: gewerbliche Einkünfte Verwendung Biogas Bei Eigenverwendung: eventuell Nebenbetrieb Bei Verkauf: Nebenbetrieb

9 9 Fragen der Gewinnermittlung 1. Einkunftssituation Gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte im Regelfall gewerbliche Einkünfte 2. Ertragssituation Einspeisevergütung Degressive Absenkung nach EEG Inbetriebnahmezeitpunkt

10 10 Fragen der Gewinnermittlung 3. Anlagevermögen: Wirtschaftsgut Gesetzliche Definition fehlt Definition EStH 4.2 Abs. 1: Wirtschaftsgüter sind Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer besonderen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (BFH in BStBl II 808)

11 11 Fragen der Gewinnermittlung 3. Weiter Wirtschaftsgut Nicht erforderlich ist selbständige Nutzbarkeit oder Einzelveräußerbarkeit 4. Einteilung Wirtschaftsgüter Bewegliche und unbewegliche AfA Tabellen als grundsätzliche Regel für die Nutzungsdauer eine Abweichung muss besonders begründet werden

12 12 Fragen der Gewinnermittlung 5. Einzelbetrachtung I - Windkraft Aufteilung der Aufwendungen in unterschiedliche Wirtschaftsgüter mit unterschiedlichen Nutzungsdauern Windkraftanlage (ND 16 Jahre) Netzanschluss (ND 20 Jahre) Kabelbau (ND 20 Jahre) (Niedersächsisches FG vom Revision beim BFH; Schleswig-Holsteinisches FG vom Revision beim BFH)

13 13 Fragen der Gewinnermittlung 5. Einzelbetrachtung II - Photovoltaik Freiflächenanlagen: Betriebsvorrichtungen (lt. AfA-Tabelle ND 20 Jahre) Dachanlagen: Aufgesetzte Anlage: Betriebsvorrichtung (lt. AfA-Tabelle ND 20 Jahre) Integrierte Anlage: unselbständiger Gebäudebestandteil (Gebäudeabschreibung) FG Rheinland-Pfalz vom rkr.

14 14 Fragen der Gewinnermittlung 5. Einzelheiten III - Biogasanlagen Lt. AfA-Tabelle Landwirtschaft ein Wirtschaftsgut (16 Jahre ND) Nicht sachgerecht Aufteilung auf mehrere Wirtschaftsgüter Verlautbarung HLBS-Steuerausschuss 1/2010

15 15 Fragen der Gewinnermittlung 5. Einzelheiten III Verlautbarung HLBS-Steuerausschuss 1/2010 Beispiele: Fermenter ND 16 Jahre Gärbehälter ND 16 Jahre Maschinenhalle ND 33 Jahre Motoren ND 4 7 Jahre

16 16 Gestaltungen/Problemfelder 1. Personengesellschaften Abfärbeproblematik Es gilt 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG! Lösung: Gründung einer neuen Gesellschaft als reinen Gewerbebetrieb

17 17 Gestaltungen/Problemfelder 1. Personengesellschaften Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vermeiden Wesentliche Betriebsgrundlagen werden von einer land- und forstwirtschaftlichen GbR an eine gewerbliche GbR überlassen. Beide Gesellschaften werden von den gleichen Personen beherrscht. Die Folge wären gewerbliche Einkünfte in der Landwirtschafts-GbR.

18 18 Gestaltungen/Problemfelder 2. Lieferverträge Substratlieferverträge Flächen werden weiterhin dem Landwirt zugerechnet, er trägt dann aber das Ernterisiko Flächenüberlassungsverträge Flächen werden der Biogasanlage zugerechnet

19 19 Gestaltungen/Problemfelder 3. Beteiligung an gewerblicher Energieerzeugung Flächenüberlassungsvertrag Fläche wird zu notwendigem Sonderbetriebsvermögen im Gewerbebetrieb Dienstleistungsverträge Einkünfte hieraus sind Sonderbetriebseinnahmen im Gewerbebetrieb

20 20 Gestaltungen/Problemfelder 3. Beteiligung an gewerblicher Energieerzeugung Vermeidung der Lieferung der gesamten Ernte Lt. BMF ist kein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mehr gegeben (BMF vom ) da Ausrichtung auf die reine Energieerzeugung LuF-Betrieb wird Sonderbetriebsvermögen bei Gewerbebetrieb Mindestens 10% der eigenen Ernte zurückbehalten.

21 21 Vielen Dank. HLBS-Landesverbandstagung Schleswig-Holstein,

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