03/ Einheitlicher Ausweis in Handels- und Steuerbilanz

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1 Ansparrücklage 1. Steuerstundung bereits vor dem Investitionszeitpunkt Die Ansparrücklage ermöglicht Ihnen das Vorziehen von Abschreibungen für Ihre zukünftigen Investitionen, damit die Steuerersparnis bereits vor dem Investitionszeitpunkt zu einer Stärkung Ihrer Liquidität führt. Sie können im Jahresabschluss eine Ansparrücklage in Höhe von 40% (bis einschließlich 2000: 50 %) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die geplanten Investitionen der beiden folgenden Wirtschaftsjahre bilden ( 5 Abs. 1 S. 2; 7g Abs. 3 8 EStG). Buchungssatz für die Bildung von Ansparrücklagen: Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil (Ansparabschreibungen) an Sonderposten mit Rücklageanteil nach 7g Abs. 3, 7 EStG Soll SKR 03/04 Haben SKR 03/04 Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil (Ansparabschreibungen) 2341/6926 Sonderposten mit Rücklageanteil nach 7g Abs. 3, 7 EStG 0948/ Einheitlicher Ausweis in Handels- und Steuerbilanz Nach 5 Abs. 1 S. 2 EStG sind steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben. Damit ist zwingend ein Ausweis der Ansparrücklage in der Handelsbilanz zur Inanspruchnahme dieser Steuervergünstigung notwendig. Der Ausweis in der Handelsbilanz erfolgt unter der Bilanzposition "Sonderposten mit Rücklageanteil". Leiten Sie eine Kapitalgesellschaft, dann besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater: Beim Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften sind die Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil sowie Erträge aus dessen Auflösung entweder gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen oder im Anhang anzugeben. 3. Ansparrücklage als Mittelstandsförderung Nach der Abschaffung der Fördergebietsabschreibung und der Einschränkung der Abschreibungsmöglichkeiten (Absenkung der degressiven Abschreibung auf 20 %, Verlängerung der Nutzungsdauer) ist die Ansparrücklage in den Mittelpunkt von Steuergestaltungsmaßnahmen im Mittelstand getreten. Vor dem Hintergrund sinkender Einkommensteuersätze (stufenweise Absenkung des Spitzensteuersatzes zur Einkommensteuer auf 42 % bis 2005) empfiehlt sich der gezielte Einsatz von Ansparrücklagen, um Gewinne in die Zukunft zu verlagern. Dies gilt in der Regel auch, falls Sie später keine Investition durchführen. Sie müssen in diesem Fall zwar einen Gewinnzuschlag von 6 % pro Jahr des Bestehens der Rücklage zusätzlich versteuern.

2 Die aus der Rücklagenbildung resultierenden Zinsvorteile überwiegen aber oftmals die mit dem Gewinnzuschlag zusätzlich verbundene Steuerbelastung, weil in der Regel nicht nur die Steuernachzahlungen für die Vorjahre, sondern auch die laufenden Steuervorauszahlungen durch die Ansparrücklage gesenkt werden. 4. Mit der Ansparrücklage die Steuerlast senken Die Ansparrücklage sollten Sie gezielt einsetzen, um Steuernachzahlungen zu vermeiden oder aber die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Eigenheimzulage zu erreichen. Auch im Rahmen der Anwendung der so genannten Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte lässt sich die Einkommensteuerbelastung durch die Bildung von Ansparrücklagen zum Teil erheblich reduzieren. Ansparrücklagen können Sie auch bilden, wenn sich dadurch ein Verlust ergibt oder erhöht, welchen Sie mit anderen laufenden Einkünften verrechnen oder in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurücktragen können. Praxis-Checkliste Ansparrücklage Unter diesen Voraussetzungen können Sie Ansparrücklagen bilden: Das Betriebsvermögen Ihres einzelnen Betriebs darf nicht mehr als betragen. Die Rücklage darf nur für die Anschaffung oder Herstellung von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern gebildet werden. Die maximale Rücklagenhöhe zum jeweiligen Bilanzstichtag darf je Betrieb nicht übersteigen. Die Bildung und Auflösung der Rücklage ist in der Buchhaltung zu dokumentieren. Sie müssen die Investition nach Zeitpunkt, Funktion und Umfang in Ihrer Steuererklärung benennen. 5. Mittelständische Betriebe sollen profitieren Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Ansparrücklage die Absicht verfolgt, ausschließlich den Mittelstand zu fördern. Aus diesem Grund ist die Bildung von Ansparrücklagen nur für Betriebe möglich, deren Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht übersteigt. Das Betriebsvermögen entspricht dem Eigenkapital Ihres Betriebs und kann nach folgendem Schema ermittelt werden: Summe Aktiv-Vermögen (in der Regel die Bilanzsumme ohne Bilanzverlust und die Bilanzposition "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag") Verbindlichkeiten Rückstellungen passive Rechnungsabgrenzungsposten

3 steuerfreie Rücklagen oder Sonderposten mit Rücklagenanteil nach 6b, c, 7g EStG oder R34/35 EStR -= Maßgebliches Betriebsvermögen für Ansparrücklagenbildung Falls Sie im laufenden Jahr hohe Gewinne erzielen, fragen Sie Ihren Steuerberater Folgendes: Sollte durch die Bildung von zusätzlichen Rückstellungen oder Ansparrücklagen in der Bilanz des Vorjahres dafür gesorgt werden, dass das Betriebsvermögen Ihres Betriebes nicht übersteigt? Hierdurch erhalten Sie sich die Möglichkeit, die Steuerbelastung durch Bildung von Ansparrücklagen zu reduzieren. 6. Betriebsvermögen bei Freiberuflern und neu eröffneten Betrieben Ermitteln Sie Ihren Gewinn zulässigerweise durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung, sind Sie nicht verpflichtet, das Betriebsvermögen nach dem oben dargestellten Schema zu ermitteln. Im Gesetz ist geregelt, dass alle Steuerpflichtigen, die Ihren Gewinn durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung nach 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ohne Rücksicht auf die Höhe des Betriebsvermögens Ansparrücklagen bilden können. Als Freiberufler können Sie somit unabhängig vom Umfang Ihrer Tätigkeit stets Ansparrücklagen bilden, sofern Sie nicht freiwillig bilanzieren. Falls Sie Ihren Betrieb neu eröffnet haben, existiert kein Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. 7. Begünstigt sind nur zukünftige Investitionen in neue - bewegliche Wirtschaftsgüter Sie dürfen Ansparrücklagen für neue bewegliche Wirtschaftsgüter bilden, welche voraussichtlich bis zum Ende des zweiten auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahrs angeschafft werden. Hierzu zählen auch geringwertige Wirtschaftsgüter. Ein Wirtschaftsgut ist neu, sofern es ungebraucht und fabrikneu ist. Eine auch nur kurze Nutzung im Anlagevermögen des Veräußerers ist ebenso schädlich wie die vor dem Kauf erfolgte mietweise Nutzung. Unbeachtlich ist eine private Nutzung des geplanten Investitionsobjekts, weswegen auch Ansparrücklagen für einen privat genutzten Pkw möglich sind. Dies gilt unabhängig davon, dass Sie nach der Investition die 20%ige Sonderabschreibung nach 7g Abs. 1 EStG nur vornehmen dürfen, sofern Sie den Pkw zu weniger als 10 % privat nutzen. Ebenso wenig muss die für die Sonderabschreibung geltende Verbleibensvoraussetzung von einem Jahr für die Bildung der Ansparrücklage vorliegen. Ansparrücklagen können Sie nicht für Software bilden, weil es sich dabei um unbewegliche Wirtschaftsgüter handelt. Eine Ausnahme gilt aber für Trivialprogramme bis 400, welche wie bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden. 8. Höhe der Rücklage: 40 % der Anschaffungskosten Mit der Absenkung der degressiven AfA von 30 auf 20 % wurde ab dem Wirtschaftsjahr 2001 auch die Ansparrücklage von 50 auf 40 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines

4 Wirtschaftsguts reduziert, weil sich die Höhe der Ansparrücklage an der höchstmöglichen AfA (degressive AfA zuzüglich Sonderabschreibung) orientiert. Sie dürfen pro Betrieb Ansparrücklagen in Höhe von max e bilden. Damit ergibt sich ein begünstigtes Investitionsvolumen von insgesamt Die Rücklage muss nicht in voller Höhe gebildet werden, Sie können jeden beliebigen Wert zwischen 0 und 40 % wählen und im Folgejahr erhöhen. Beispiel: Steuergestaltung mit der Ansparrücklage Ein Einzelunternehmer plant in 2003 die Anschaffung eines Pkw für Der Gewerbeertrag beträgt für , für Das Betriebsvermögen zum /2002 beträgt weniger als Zur Ausschöpfung des Gewerbesteuerfreibetrags kann die Ansparabschreibung i.h. von wie folgt verteilt werden: 2001: : Nachweis der Investitionsabsicht Als Nachweis der Investitionsabsicht ist es nicht notwendig, einen Investitionsplan oder eine feste Bestellung eines bestimmten Wirtschaftsguts vorzulegen. Die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht ist nicht erforderlich. Der Nachweis sollte zeitnah zur Abgabe der Steuererklärung geführt werden. Dieser Erfordernis können Sie am besten entsprechen, indem Sie Ihrer Steuererklärung eine Anlage beifügen, welche die notwendigen Angaben zu den einzelnen Investitionen enthält. Die Rücklage wird vom Finanzamt nicht anerkannt, falls Sie den Nachweis erst auf Anforderung eines Betriebsprüfers nachträglich erstellen. Hinweis: Das Gesetz verlangt, dass die Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden kann. Achten Sie deswegen darauf, dass für jede Investition eine eigene Rücklagenbildung und Auflösung vorgenommen wird. Die Verbuchung aller Rücklagen in einer Summe ist unzulässig. Praxis-Checkliste Anlage zur Steuererklärung Die Finanzverwaltung verlangt folgende Nachweise für Ansparrücklagen, die Sie in einer Anlage zur Steuererklärung auflisten müssen: Benennung des Wirtschaftsguts nach seiner Funktion. Die pauschale Angabe "Büroeinrichtung" genügt nicht, notwendig ist eine genauere Bezeichnung z.b. Schreibtisch, Computer. Bezeichnung des beabsichtigten Investitionszeitpunkts. Angabe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

5 10. So lösen Sie die Ansparrücklage auf Sie müssen die Ansparrücklage spätestens im Jahr der Anschaffung/Herstellung in Höhe von 40 % (50 % bei Altrücklagen) der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auflösen. Eine frühere Auflösung im ersten Jahr nach Bildung der Rücklage ist möglich. Buchungssatz für die Auflösung von Ansparrücklagen: Sonderposten mit Rücklageanteil nach 7g Abs. 3, 7 EStG an Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil (Ansparabschreibungen) Soll SKR 03/04 Haben SKR 03/04 Sonderposten mit Rücklageanteil nach 7g Abs. 3, 7 EStG 0948/2998 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil (Ansparabschreibungen) 2739/4936 Die Auflösung der Rücklage führt im Investitionsjahr zu einem Ertrag, welchem die Abschreibungen gegenüberstehen. In folgenden Fällen entsprechen die Abschreibungen betragsmäßig nicht der Rücklage und führen zu einer Erhöhung des Gewinns: Sie haben die Investition im 2. Halbjahr getätigt, weswegen die degressive Abschreibung gemäß Halbjahresregel nur 10 % beträgt. Sie können die Sonderabschreibung nach 7g Abs. 1 EStG auf Grund privater Nutzung des Wirtschaftsguts nicht vornehmen. Sie haben die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei der Bemessung der Rücklage zu hoch angesetzt. Sie verzichten freiwillig auf die Geltendmachung von Sonderabschreibung und degressiver AfA. Beispiel: Auflösung der Rücklage B hat eine Rücklage für die Anschaffung eines Pkw in Höhe von (geplante AK ) in 2002 gebildet. Im Juli 2003 kauft er den Pkw, den er zu mehr als 10 % privat nutzt, für Die Rücklage ist in 2003 in voller Höhe mit aufzulösen, wobei für die um zu hoch gebildete Rücklage ein Gewinnzuschlag von 6% (240 ) als Ertrag zusätzlich zu erfassen ist. Die degressive AfA beträgt Eine Sonderabschreibung ist auf Grund der privaten Nutzung nicht möglich. B hat für 2003 einen zusätzlichen Ertrag von zu versteuern, obwohl die Investition wie geplant durchgeführt wurde. In diesem Fall ist die Bildung neuer Ansparrücklagen zur Verringerung der hohen Steuerbelastung empfehlenswert. 11. Gewinnzuschlag für zu hohen Ansparrücklagen Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Steuervorteilen wird ein Gewinnzuschlag für zu hoch gebildete

6 Ansparrücklagen erhoben. Dieser beträgt für jedes Jahr des Bestehens 6 % der zu hoch gebildeten Rücklage. Beispiel: Gewinnzuschlag C hat 2000 eine Rücklage von für die Anschaffung einer Maschine gebildet (50 % der geplanten Anschaffungskosten von ). Im Jahr 2001 mindert C die Rücklage auf , weil er eine kleinere Anlage für anschaffen will. Auf Grund von Preisrückgängen kostet die im September 2002 erworbene Computeranlage nur noch C muss einen Gewinnzuschlag versteuern, soweit die Ansparrücklage 50 % der Anschaffungskosten ( ) übersteigt. Die Ansparrücklage ist für ein Jahr um und für zwei Jahre um zu hoch gebildet, weswegen für 2001 ein Gewinnzuschlag von 600 (6 % von ) und für 2002 ein Gewinnzuschlag von 300 (6 % von für zwei Jahre) zusätzlich zu versteuern ist. Durch die vorzeitige Auflösung der Rücklage in Höhe von in 2001 hat C einen Gewinnzuschlag von 600 vermieden. Falls Sie im ersten Jahr nach Bildung einer Ansparrücklage feststellen, dass die Rücklage zu hoch gebildet ist, können Sie zur Vermeidung eines zweijährigen Gewinnzuschlags die Rücklage vorzeitig auflösen und an die tatsächlichen Anschaffungskosten anpassen. Praxis-Checkliste Versteuerung eines Gewinnzuschlags In diesen Fällen müssen Sie einen Gewinnzuschlag versteuern: Sie haben die geplante Investition nicht bis zum zweiten, auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahrs durchgeführt. Sie haben nicht die geplante, sondern eine Investition in ein nicht funktionsgleiches Wirtschaftsgut vorgenommen (z.b. Pkw statt Lkw). Sie haben sich anstelle des Kaufs für Miete/Leasing entschieden. Die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind niedriger als die Rücklage. Sie haben die Rücklage trotz späterer Investition im ersten Jahr nach der Rücklagenbildung vorzeitig aufgelöst. Zwingende Auflösung der Rücklage auf Grund der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs. Der Gewinnzuschlag wird stets in voller Höhe erhoben, auch wenn Sie die Rücklage innerhalb des Wirtschaftsjahrs in der laufenden Buchhaltung auflösen. Falls die Rücklage trotz unzulässiger Bildung vom Finanzamt anerkannt wurde (z.b. bei Nichteinhaltung der Betriebsvermögensgrenzen), führt die Auflösung der Rücklage nicht zu einem Gewinnzuschlag. Achten Sie darauf, dass das Finanzamt in diesem Fall keinen Gewinnzuschlag erhebt. Hinweis:

7 Existenzgründer werden "nicht so hart angefasst" lesen Sie die "Begünstigungen für Existenzgründer". 12. So sichern Sie sich Sonderabschreibungen Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde die Vornahme von Sonderabschreibungen nach 7g EStG mit Wirkung ab 2001 an die Voraussetzung geknüpft, dass für die Wirtschaftsgüter in den Vorjahren eine Ansparrücklage gebildet wurde. Damit können Sie zukünftig nur noch Sonderabschreibungen vornehmen, wenn Sie entsprechende Ansparrücklagen gebildet haben. Dies führt bei ungeplanten Investitionen dazu, dass Sie keine Sonderabschreibungen mehr vornehmen können, falls Sie die Steuererklärung des Vorjahres bereits abgegeben und keine Ansparrücklage gebildet haben. Beispiel:Anschaffung ohne vorherige Rücklage D hat im Juli 2003 kurzfristig eine neue Maschine für mit einer Nutzungsdauer von 8 Jahren angeschafft, für die er in den Vorjahren keine Ansparrücklage gebildet hatte. Auf Grund der Absenkung der degressiven AfA auf 20 % kann D für 2003 lediglich eine maximale AfA von vornehmen. Prüfen Sie, ob Sie für die Folgejahre noch Ansparrücklagen bilden müssen, um sich spätere Sonderabschreibungen zu sichern. Die Sonderabschreibung kann auch bei einer Rücklage von nur 5 % im Jahr der Investition in voller Höhe mit 20 % in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung kann mangels anderweitiger Regelung im Gesetz auch bei einer Rücklage von 1 vorgenommen werden. 13. Außerordentliche Begünstigungen für Existenzgründer Als Existenzgründer besitzen Sie bei der Bildung von Ansparrücklagen gegenüber den für alle Unternehmer geltenden Regelungen folgende Vorteile: Sie können im Jahr der Betriebseröffnung und den folgenden 5 Wirtschaftsjahren Ansparrücklagen für Investitionen der sich anschließenden 5 Wirtschaftsjahre bilden. Der maximal zulässige Rücklagenbetrag verdoppelt sich auf jährlich Sie müssen bei fehlender Investition die Rücklage erst 5 Jahre nach deren Bildung auflösen. Sie müssen keinen Gewinnzuschlag versteuern, falls Sie die Investitionen nicht wie geplant durchführen. Für Existenzgründer bestimmt der 7g Abs. 2 Nr. 3 EstG, dass diese keine Ansparrücklage bilden müssen, um die Sonderabschreibung zu erhalten. Beispiel:Existenzgründer E hat seinen Betrieb 1998 als Existenzgründer i.s.d. 7g Abs. 7 EStG gegründet. Er kann letztmals in 2001 Ansparrücklagen für Existenzgründer in Höhe von maximal für die Investitionen der Jahre 2004 bis 2008 bilden, welche bei nicht durchgeführten Investitionen spätestens in 2008 ohne Versteuerung eines Gewinnzuschlags aufzulösen sind.

8 Im Gründungsjahr sind die Betriebsgrößenmerkmale (maximales Betriebsvermögen ) mangels Vorjahr stets als erfüllt anzusehen. Auch bezüglich der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen ab 2001 gilt, zumindest in Baden- Württemberg, für Existenzgründer die Voraussetzung einer im Vorjahr gebildeten Rücklage als erfüllt (siehe Ausführungen im vorangegangenen Kapitel). Damit ist gesichert, dass Sie als Existenzgründer im Gründungsjahr Sonderabschreibungen vornehmen können. Falls sich Ihre Existenzgründung über einen längeren Zeitraum als ein Jahr hinzieht, können Sie bereits im Jahr der Aufnahme von Vorbereitungshandlungen die Ansparrücklagen für Existenzgründer zur Reduzierung Ihrer Steuerbelastung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer verbindlichen Bestellung der Wirtschaftsgüter bis zum Ende des Jahres der Rücklagenbildung Jahres-Frist für Existenzgründer Sie gelten mit Ihrem Einzelunternehmen nicht als Existenzgründer, wenn Sie in den letzten 5 Jahren auch nur geringfügig gewerblich oder selbstständig tätig waren oder gewerbliche Einkünfte aus einer Betriebsverpachtung oder Betriebsaufspaltung erzielt haben. Falls Sie gleichzeitig 2 Betriebe gründen, können Sie für beide Betriebes die Rücklage für Existenzgründer beanspruchen. Zur Ermittlung der maximalen Beteiligungsgrenze an Kapitalgesellschaften sind mittelbare und unmittelbare Beteiligungen zusammenzurechnen. Die Existenzgründer-Ansparrücklage ist nicht möglich, falls nur ein Gesellschafter die Voraussetzungen eines Existenzgründers nicht erfüllt.

9 Beispiel:Voraussetzungen für Existenzgründer F gründet zusammen mit fünf weiteren Gesellschaftern, welche die Existenzgründervoraussetzungen erfüllen, die F-OHG im August Er war bis Oktober 1997 an der A-GmbH mit 6 % beteiligt. An der B-GmbH, welche ebenfalls zu 50 % an der A-GmbH beteiligt ist, hielt F eine Beteiligung von 10 %. F hatte bisher nur Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus nichtselbstständiger Arbeit. Die F-OHG gilt nicht als Existenzgründer im Sinn der Ansparrücklage, weil F mit insgesamt 11 % an der A-GmbH beteiligt war (unmittelbar mit 6 % und mittelbar über die B-GmbH mit 5 %). Obwohl fünf von sechs Gesellschaftern die Existenzgründervoraussetzungen erfüllen, sind keine Ansparrücklagen für Existenzgründer möglich, weil F die F-OHG schädlich "infiziert". Wäre die Neugründung im November 2002 erfolgt, wäre F auf Grund des Ablaufs der Fünfjahresfrist als Existenzgründer anzusehen, was dazu führen würde, dass die F-OHG die Ansparrücklage für Existenzgründer beanspruchen könnte. 15. Gesellschafterwechsel beeinflussen die Existenzgründereigenschaft Bei Personen- und Kapitalgesellschaften können Änderungen im Gesellschafterbestand innerhalb des Existenzgründungszeitraums von sechs Jahren dazu führen, dass die Gesellschaft nachträglich zum - Existenzgründer wird oder die Existenzgründereigenschaft verliert. Beispiel:Existenzgründereigenschaft bei Gesellschaften A, B, C und D gründen im Januar 2002 als Existenzgründer im Sinne von 7g Abs. 7 EStG die Neu- GmbH. Im Januar 2003 verkauft C seinen Geschäftsanteil an den Arbeitnehmer E, welcher neben seiner nichtselbstständigen Tätigkeit auch noch geringfügige Einkünfte als Schriftsteller erzielt. Die Neu-GmbH kann für 2002 Ansparrücklagen für Existenzgründer bilden. Ab 2003 verliert die Neu- GmbH ihre Existenzgründereigenschaft, weil mit E ein Gesellschafter eingetreten ist, der wegen seiner Schriftstellertätigkeit nicht die Eigenschaft eines Existenzgründers besitzt. Vorhandene Ansparrücklagen für Existenzgründer aus 2002 können trotz des Gesellschafterwechsels bis 2007 beibehalten werden, die Bildung zusätzlicher Rücklagen für Existenzgründer ist ab 2003 aber nicht mehr möglich. Praxis-Checkliste Wer keine Rücklage bilden darf In folgenden Branchen dürfen keine Ansparrücklagen für Existenzgründer gebildet werden: Eisen- und Stahlindustrie sowie Steinkohlebergbau Schiffbau Kfz-Industrie Kunstfaserindustrie Landwirtschafts-, Fischerei- und Aquakultursektor

10 Verkehrssektor Falls Sie einen Betrieb gründen wollen und die Voraussetzungen eines Existenzgründers nicht erfüllen, kann es sinnvoll sein, Ihren Ehegatten als Existenzgründer einzusetzen, um die Vorteile der Existenzgründer-Ansparrücklage in Anspruch nehmen zu können. 16. Vorteil für Einnahme-Überschuss-Rechner Falls Sie Ihren Gewinn nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, können Sie das Wahlrecht zur Bildung einer Ansparrücklage auch nach Abgabe der Steuererklärungen jederzeit ändern, sofern die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Bei bilanzierenden Betrieben muss das Wahlrecht zur Bildung einer Ansparrücklage spätestens mit Einreichung der Bilanz beim Finanzamt ausgeübt werden. 17. Praxis-Informationen Überprüfungs- und Kontroll-Liste TAX-CONTROL Ansparrücklage Steuerberater - fragen Buchhaltung - informieren Persönliche - Wiedervorlage ja nein ja nein ja nein Erfüllt mein Betrieb die Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage? Haben Sie im Jahresabschluss darauf geachtet, Ansparrücklagen für meine geplanten/schon realisierten Investitionen nach dem Bilanzstichtag zu bilden? Wie setzen Sie die Ansparrücklage im Rahmen meiner Steuerplanung ein? Gelte ich als Existenzgründer i.s. der Ansparrücklage? Welche Ansparrücklagen aus den Vorjahren muss ich im laufenden Jahresabschluss auflösen? Lohnt es sich für mich, trotz Gewinnzuschlags eine Ansparrücklage zu bilden? Buchführung Plus - Copyright 2004 Verlag Praktisches Wissen GmbH

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