Rechnungswesen. Wer muss nach UGB Bücher führen?

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1 Rechnungswesen Wer muss nach UGB Bücher führen?

2 Rechnungslegungspflicht nach UGB Das UGB (Unternehmensgesetzbuch) legt fest, welche Unternehmen zur doppelten Buchführung (Rechnungslegung, uneingeschränkter Betriebsvermögensvergleich) verpflichtet sind. In 189 UGB werden -Schwellenwerte festgelegt: Überschreitung in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren RL-Pflicht nach einem Pufferjahr Überschreitung in einem Geschäftsjahr RL-Pflicht bereits im Folgejahr (ohne Pufferjahr)

3 Rechnungslegung nach 189 UGB Puffer RL-Pflicht Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Ein Beispiel , RL-Pflicht Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Der Entfall einer bestehenden Rechnungslegungspflicht erfordert grundsätzlich ein zweimaliges Unterschreiten des -Schwellenwertes, tritt jedoch ohne "Pufferjahr" bereits ab dem darauf folgenden Jahr ein. Eine freiwillige Weiterführung kann beantragt werden (Fortführungsoption). Mag. Martina Klein

4 Details zur RL-Pflicht nach UGB Unternehmen RL-Pflicht nach UGB? Gewinnermittlung/Rechnungslegung Einzelunternehmer und Personengesellschaften (mit mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter als natürliche Person, OG und KG) Kapitalgesellschaften (in VO nur AG und GmbH) Freiberufler (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte usw.) Landwirte Schwellenwerte nach UGB beachten! Ja Nein Nicht prüfungsrelevant Bis Vorjahresumsatz Basispauschalierung* ( 17 EStG) Unter Schwellenwerte Einnahmen- Ausgaben-Rechnung ( 4(3) EStG) oder freiwillig Bücher ( 4(1) EStG) Darüber (siehe vorher): doppelte Buchführung nach UGB Doppelte Buchführung nach UGB Bis Vorjahresumsatz Basispauschalierung* ( 17 EStG) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ( 4(3) EStG) oder freiwillig Bücher ( 4(1) EStG) *Andere Pauschalierungen nicht Stoff dieser LV Merke: Ein Unternehmer, der NICHT nach UGB rechnungslegungspflichtig ist, kann freiwillig Bücher führen (nach 4(1) EStG), also nach rein steuerrechtlichen Vorschriften (z.b. ein Freiberufler) -> eingeschränkter Betriebsvermögensvergleich Ein Unternehmer, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht und nach UGB rechnungslegungspflichtig ist, muss den Gewinn auch nach steuerrechtlichen Vorschriften ( 5 EStG) ermitteln -> uneingeschränkter Betriebsvermögensvergleich

5 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung außerhalb der UGB-RL-Pflicht Basispauschalierung Rechtsquelle: 4(3) EStG Einfaches Rechenwerk Ein Geschäftsfall wird erst in die Bücher aufgenommen, wenn eine Zahlung erfolgt (Einnahme oder Ausgabe) = Zufluss-Abfluss-Prinzip* Der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens wird am Jahresende als Differenz zwischen der Summe aller Betriebseinnahmen und der Summe aller Betriebsausgaben (z.b. Miete, Personalaufwand) ermittelt Ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner muss für angeschafftes Anlagevermögen ein Anlageverzeichnis führen, er darf nicht den vollen Kaufpreis geltend machen, sondern nur die Abschreibungen (mehr dazu im Laufe der LV). Auch ein Wareneingangsbuch ist zu führen. Rechtsquelle: 17 EStG** Noch einfacheres Rechenwerk -> Vorjahresumsatz von max Die Einnahmen werden korrekt erfasst, die Ausgaben werden mit einer Pauschale von 6% oder 12% der Nettoeinnahmen angesetzt. Extra geltend gemacht werden können: Personalkosten (Lohnkonten), Fremdlöhne, Einkauf von Waren, Halberzeugnissen und Rohstoffen (Wareneingangsbuch) und Beiträge des Unternehmers zur Sozialversicherung. 12% -> Regelfall (max ) 6% -> für bestimmte Berufsgruppen (max ) z.b. kaufmännische und technische Beratung (reine Konsulenten), Schriftsteller, Vortragende. Geht die Tätigkeit über bloße Beratung hinaus, wie etwa bei Bauaufsicht oder Erstellung von Bauplänen, dann beträgt das Pauschale 12%. *In der doppelten Buchführung gilt hingegen das Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung (-> Entstehen der Forderung oder Verbindlichkeit, mehr dazu in der LV) ** Andere Pauschalierungen nicht Stoff dieser LV

6 Versuchen Sie, folgende Fragen zu beantworten: Kann ein neu gegründetes Einzelunternehmen bereits rechnungslegungspflichtig nach UGB sein? Und eine neu gegründete GmbH? Rechtsanwalt Mayer erzielte in der Vergangenheit immer erlöse von mehr als pro Jahr -> welche Folgen bezüglich Rechnungslegungspflicht nach UGB ergeben sich? Welche Gewinnermittlungsarten kommen für Rechtsanwalt Mayer in Betracht? Einzelunternehmer Anton war bisher nicht rechnungslegungspflichtig nach UGB. Die Jahresumsätze der vergangenen Jahre sehen wie folgt aus: Fall Fall , Wie sähe der o.a. Fall aus, wenn es sich um eine GmbH handeln würde? Wie, wenn es sich um eine OG handeln würde? Wie, wenn Anton ein Arzt wäre? Wie hat Anton vorher seinen Gewinn ermittelt?

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