HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN
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1 STEUERLICHE HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN Dipl.-Betriebswirt Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 27. Mai 2009
2 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kanzlerstr. 8 Tel.: +49 / 211 / Düsseldorf Fax: +49 / 211 / mail@bmpartner.de 2
3 Die Finanzmarkt- und die damit einhergehende Wirtschaftskrise führen bei zahlreichen Unternehmen zu Gewinnrückgängen bzw. werden Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2009 auch Verluste hinnehmen müssen. Die nachfolgenden steuerlichen Hinweise stellen den Antrag auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie die Behandlung von Vortrag und Rücktrag von steuerlichen Verlusten am Beispiel einer Kapitalgesellschaft dar. 3
4 Antrag auf Anpassung (Herabsetzung) der Körperschaftsteuervorauszahlungen und des Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungen 4
5 Gesetzliche Grundlagen Körperschaftsteuer: Gemäß 31 KStG i.v.m. 37 EStG hat der Steuerpflichtige jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Körperschaftsteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen sind die Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt. 5
6 Gesetzliche Grundlagen Gewerbesteuer: Gemäß 19 GewStG hat der Steuerpflichtige jeweils am 15. Februar, Mai, August und November Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer zu entrichten. Die übrigen Anforderungen entsprechen den Anforderungen für Körperschaftsteuervorauszahlungen. 6
7 Wesentliche Grundlagen Die Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (Bemessungsgrundlage für Vorauszahlungen) und Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (vgl. Anlage) 7
8 Auswirkung eines Herabsetzungsantrags der Steuervorauszahlungen unter der Annahme, dass die bisher festgesetzten Vorauszahlungen auf der Steuerveranlagung 2007 basieren und eines erwarteten Gewinnrückgangs für das Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von 50 % des zu versteuernden Einkommens: Ermittlung der Vorauszahlungen EUR EUR zu versteuerndes Einkommen: , ,00 Gewerbesteuer (Hebesatz von Düsseldorf) , ,00 Körperschaftsteuer , ,00 Solidaritätszuschlag 1.125,00 413,00 Steuervorauszahlungen insgesamt , ,00 Die Ermittlung der Vorauszahlungen 2007 erfolgte unter Berücksichtigung der steuerlichen Gegebenheiten vor der Unternehmensteuerreform
9 Ergebnis EUR Steuervorauszahlungen auf Basis - der Veranlagung ,00 - des erwarteten Ergebnisses ,00 Herabsetzungsbetrag der Steuervorauszahlungen ,00 ======== Für das Wirtschaftsjahr 2009 wird durch den Herabsetzungsantrag ein Liquiditätsabfluss in Höhe von EUR ,00 vermieden. 9
10 Weitere Voraussetzung: Dem Herabsetzungsantrag ist zur Begründung eine betriebswirtschaftliche Auswertung und eine Planung des voraussichtlich zu versteuernden Einkommens für 2009 beizufügen. Wenn absehbar ist, dass das geplante zu versteuernde Einkommen wesentlich überschritten werden sollte, ist wieder eine Heraufsetzung der Steuervorauszahlungen zu beantragen. 10
11 Steuerliche Behandlung von Verlusten bei Kapitalgesellschaften 11
12 Gesetzliche Grundlagen Körperschaftsteuer: Gemäß 8 KStG i.v.m. 10d EStG sind Verluste, die im laufenden Wirtschaftsjahr nicht ausgeglichen werden können, bis zu einem Betrag von EUR ,00 von den Einkünften des unmittelbar vorangegangenen Jahres abzuziehen (Verlustrücktrag). Auf Antrag kann ganz oder teilweise vom Verlustrücktrag abgesehen werden. Nicht ausgeglichene Verluste, die nicht zurückgetragen wurden, sind in den folgenden Jahren bis zu einem Betrag von EUR 1,0 Mio. unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % der EUR 1,0 Mio. übersteigenden Einkünfte abzuziehen (Verlustvortrag). Verbleibende Verlustvorträge werden gesondert festgestellt. 12
13 Gesetzliche Grundlagen Gewerbesteuer: Gemäß 10a GewStG werden Verluste, die im laufenden Wirtschaftsjahr nicht ausgeglichen werden können, gesondert festgestellt. Ein Verlustrücktrag findet nicht statt. Nicht ausgeglichene Verluste sind in den folgenden Jahren bis zu einem Betrag von EUR 1,0 Mio. unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des EUR 1,0 Mio. übersteigenden Gewerbeertrages abzuziehen (Verlustvortrag). 13
14 Wesentliche Grundlagen Körperschaftsteuer: Verlustrücktrag bis EUR ,00 möglich Verlustvortrag unbegrenzt, aber ausgleichsfähig pro Jahr max. EUR 1,0 Mio. zzgl. 60 % der EUR 1,0 Mio. übersteigenden Einkünfte. Gewerbesteuer: kein Verlustrücktrag Verlustvortrag unbegrenzt, aber ausgleichsfähig pro Jahr max. EUR 1,0 Mio. zzgl. 60 % des EUR 1,0 Mio. übersteigenden Gewerbeertrages. 14
15 Verlustrücktrag TEUR TEUR zu versteuerndes Einkommen Verlustrücktrag Körperschaftsteuer zu versteuerndes Einkommen / Verlustvortrag Erstattung aufgrund des Verlustrücktrages Körperschaftsteuer 77 Solidaritätszuschlag 4 Insgesamt 81 Gesondert festzustellende Verlustvorträge Körperschaftsteuer Gewerbesteuer
16 Verlustvortrag TEUR zu versteuerndes Einkommen / Gewerbeertrag Verlustabzug 1. Schritt verbleibendes zu versteuerndes Einkommen / Gewerbeertrag 500 Verlustabzug 2. Schritt max. 60 % von TEUR zu versteuerndes Einkommen / Gewerbeertrag 200 Gewerbesteuer (Hebesatz Düsseldorf) 31 Körperschaftsteuer 30 Solidaritätszuschlag 2 16
17 Gesondert festzustellende Verlustvorträge TEUR TEUR Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer Verlustabzug gesondert festzustellende Verlustvorträge ==== ==== Die Verlustvorträge zum können von einem positiven Ergebnis im Jahr 2011 abgezogen werden. 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 18
19 Drucken A usdruck nur über Stammdaten-Ausw ahl Stammdaten-Schnellübernahme diese Schaltfläche! Eingabekontrolle Bedienungsanleitung Ergänzende Steuerformulare V.3.2 ( ) 19.. An das Finanzamt.. Antrag a uf Anpa ssung der Körperschaftsteuervorauszahlungen des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke für den Veranlagungs- / Erhebungszeitraum 2008 / 2009 / nach 31 KStG in Verbindung mit 37 EStG / 19 GewStG - bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Steuernummer Eine A npassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen / des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke wird auf der Grundlage des nachfolgend - unter B erücksichtigung der Gesetzesänderungen auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes ermittelten Körperschaftsteuer-Jahresvorauszahlungssolls / Gewerbesteuermessbetrags beantragt: Für den Veranlagungs- / Erhebungszeitraum 2008 / 2009 / - beträgt das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen beträgt der voraussichtliche Gewerbeertrag Körperschaftsteuer (15 % - 23 Abs. 1 KStG) %.. des.. zu.. versteuernden Einkommens Gewerbesteuermessbetrag (M esszahl 3,5 % ggf. nach Abzug des Freibetrags von bzw Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GewStG) voraussichtlich anzurechnende Kapitalertragsteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Jahresvorauszahlungssoll / Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke 2008 / 2009 / Bei der Ermittlung des voraussichtlichen zu versteuernden Einkommens / des voraussichtlichen Gewerbeertrags wurden folgende Gesetzesänderungen auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 einkommens- / ertragserhöhend berücksichtigt: A usschluss des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer ( 4 A bs. 5b EStG) i. H. v. Einschränkung des B etriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen ( 4h EStG, 8a KStG) i. H. v. Einschränkung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 Abs. 2 und 2a EStG) i. H. v. Neuregelung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Finanzierungs- anteile ( 8 N r. 1 B uchst. a bis f GewStG) i. H. v Aufgrund der Gesetzesänderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 werden Einkommenserhöhungen / Erhöhungen des maßgebenden Gewerbeertrags voraussichtlich nicht eintreten. i. H. v. Zur Begründung des Antrags sind folgende Unterlagen beigefügt: Betriebswirtschaftliche Auswertung zum B ei der Antragstellung hat mitgewirkt: (Name, A nschrift, Telef o nnummer) Kanzleidaten Diese Erklärung muss vom Steuerpflichtigen bzw. von einer in 34 AO genannten Perso n eigenhändig unterschrieben sein. Datum und Unterschrift Hinweis nach den Datenschutzgesetzen: Die mit dem Anpassungsantrag angeforderten Daten werden auf Grund der 149 ff. der Abgabeno rdnung in Verbindung mit 31 KStG i. V. mit 37 EStG und 19 GewStG verlangt. KSt / GewSt Vz (2008) 07 A ntrag auf A npassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen / des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke ab 2008 nach Unternehmensteuerreformgesetz 2008 Juli 2007
20 HAFTUNGSFREISTELLUNG Die Informationen in diesen Arbeitsunterlagen sind allgemeiner Art und stellen keine betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sie können und sollen insbesondere nicht die qualifizierte individuelle Beratung ersetzen. Für weitergehende Informationen bitten wir Sie, sich individuell beraten zu lassen. Die Sammlung und Zusammenstellung der Informationen erfolgte mit der gebotenen Sorgfalt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Die Inhalte dieser Arbeitsunterlagen unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung von BM Partner GmbH. Downloads und Kopien sind nur für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. 20
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