HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN"

Transkript

1 STEUERLICHE HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN Dipl.-Betriebswirt Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 27. Mai 2009

2 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kanzlerstr. 8 Tel.: +49 / 211 / Düsseldorf Fax: +49 / 211 / mail@bmpartner.de 2

3 Die Finanzmarkt- und die damit einhergehende Wirtschaftskrise führen bei zahlreichen Unternehmen zu Gewinnrückgängen bzw. werden Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2009 auch Verluste hinnehmen müssen. Die nachfolgenden steuerlichen Hinweise stellen den Antrag auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie die Behandlung von Vortrag und Rücktrag von steuerlichen Verlusten am Beispiel einer Kapitalgesellschaft dar. 3

4 Antrag auf Anpassung (Herabsetzung) der Körperschaftsteuervorauszahlungen und des Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungen 4

5 Gesetzliche Grundlagen Körperschaftsteuer: Gemäß 31 KStG i.v.m. 37 EStG hat der Steuerpflichtige jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Körperschaftsteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen sind die Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt. 5

6 Gesetzliche Grundlagen Gewerbesteuer: Gemäß 19 GewStG hat der Steuerpflichtige jeweils am 15. Februar, Mai, August und November Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer zu entrichten. Die übrigen Anforderungen entsprechen den Anforderungen für Körperschaftsteuervorauszahlungen. 6

7 Wesentliche Grundlagen Die Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (Bemessungsgrundlage für Vorauszahlungen) und Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (vgl. Anlage) 7

8 Auswirkung eines Herabsetzungsantrags der Steuervorauszahlungen unter der Annahme, dass die bisher festgesetzten Vorauszahlungen auf der Steuerveranlagung 2007 basieren und eines erwarteten Gewinnrückgangs für das Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von 50 % des zu versteuernden Einkommens: Ermittlung der Vorauszahlungen EUR EUR zu versteuerndes Einkommen: , ,00 Gewerbesteuer (Hebesatz von Düsseldorf) , ,00 Körperschaftsteuer , ,00 Solidaritätszuschlag 1.125,00 413,00 Steuervorauszahlungen insgesamt , ,00 Die Ermittlung der Vorauszahlungen 2007 erfolgte unter Berücksichtigung der steuerlichen Gegebenheiten vor der Unternehmensteuerreform

9 Ergebnis EUR Steuervorauszahlungen auf Basis - der Veranlagung ,00 - des erwarteten Ergebnisses ,00 Herabsetzungsbetrag der Steuervorauszahlungen ,00 ======== Für das Wirtschaftsjahr 2009 wird durch den Herabsetzungsantrag ein Liquiditätsabfluss in Höhe von EUR ,00 vermieden. 9

10 Weitere Voraussetzung: Dem Herabsetzungsantrag ist zur Begründung eine betriebswirtschaftliche Auswertung und eine Planung des voraussichtlich zu versteuernden Einkommens für 2009 beizufügen. Wenn absehbar ist, dass das geplante zu versteuernde Einkommen wesentlich überschritten werden sollte, ist wieder eine Heraufsetzung der Steuervorauszahlungen zu beantragen. 10

11 Steuerliche Behandlung von Verlusten bei Kapitalgesellschaften 11

12 Gesetzliche Grundlagen Körperschaftsteuer: Gemäß 8 KStG i.v.m. 10d EStG sind Verluste, die im laufenden Wirtschaftsjahr nicht ausgeglichen werden können, bis zu einem Betrag von EUR ,00 von den Einkünften des unmittelbar vorangegangenen Jahres abzuziehen (Verlustrücktrag). Auf Antrag kann ganz oder teilweise vom Verlustrücktrag abgesehen werden. Nicht ausgeglichene Verluste, die nicht zurückgetragen wurden, sind in den folgenden Jahren bis zu einem Betrag von EUR 1,0 Mio. unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % der EUR 1,0 Mio. übersteigenden Einkünfte abzuziehen (Verlustvortrag). Verbleibende Verlustvorträge werden gesondert festgestellt. 12

13 Gesetzliche Grundlagen Gewerbesteuer: Gemäß 10a GewStG werden Verluste, die im laufenden Wirtschaftsjahr nicht ausgeglichen werden können, gesondert festgestellt. Ein Verlustrücktrag findet nicht statt. Nicht ausgeglichene Verluste sind in den folgenden Jahren bis zu einem Betrag von EUR 1,0 Mio. unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des EUR 1,0 Mio. übersteigenden Gewerbeertrages abzuziehen (Verlustvortrag). 13

14 Wesentliche Grundlagen Körperschaftsteuer: Verlustrücktrag bis EUR ,00 möglich Verlustvortrag unbegrenzt, aber ausgleichsfähig pro Jahr max. EUR 1,0 Mio. zzgl. 60 % der EUR 1,0 Mio. übersteigenden Einkünfte. Gewerbesteuer: kein Verlustrücktrag Verlustvortrag unbegrenzt, aber ausgleichsfähig pro Jahr max. EUR 1,0 Mio. zzgl. 60 % des EUR 1,0 Mio. übersteigenden Gewerbeertrages. 14

15 Verlustrücktrag TEUR TEUR zu versteuerndes Einkommen Verlustrücktrag Körperschaftsteuer zu versteuerndes Einkommen / Verlustvortrag Erstattung aufgrund des Verlustrücktrages Körperschaftsteuer 77 Solidaritätszuschlag 4 Insgesamt 81 Gesondert festzustellende Verlustvorträge Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

16 Verlustvortrag TEUR zu versteuerndes Einkommen / Gewerbeertrag Verlustabzug 1. Schritt verbleibendes zu versteuerndes Einkommen / Gewerbeertrag 500 Verlustabzug 2. Schritt max. 60 % von TEUR zu versteuerndes Einkommen / Gewerbeertrag 200 Gewerbesteuer (Hebesatz Düsseldorf) 31 Körperschaftsteuer 30 Solidaritätszuschlag 2 16

17 Gesondert festzustellende Verlustvorträge TEUR TEUR Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer Verlustabzug gesondert festzustellende Verlustvorträge ==== ==== Die Verlustvorträge zum können von einem positiven Ergebnis im Jahr 2011 abgezogen werden. 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 18

19 Drucken A usdruck nur über Stammdaten-Ausw ahl Stammdaten-Schnellübernahme diese Schaltfläche! Eingabekontrolle Bedienungsanleitung Ergänzende Steuerformulare V.3.2 ( ) 19.. An das Finanzamt.. Antrag a uf Anpa ssung der Körperschaftsteuervorauszahlungen des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke für den Veranlagungs- / Erhebungszeitraum 2008 / 2009 / nach 31 KStG in Verbindung mit 37 EStG / 19 GewStG - bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - Name und Anschrift des Steuerpflichtigen Steuernummer Eine A npassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen / des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke wird auf der Grundlage des nachfolgend - unter B erücksichtigung der Gesetzesänderungen auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes ermittelten Körperschaftsteuer-Jahresvorauszahlungssolls / Gewerbesteuermessbetrags beantragt: Für den Veranlagungs- / Erhebungszeitraum 2008 / 2009 / - beträgt das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen beträgt der voraussichtliche Gewerbeertrag Körperschaftsteuer (15 % - 23 Abs. 1 KStG) %.. des.. zu.. versteuernden Einkommens Gewerbesteuermessbetrag (M esszahl 3,5 % ggf. nach Abzug des Freibetrags von bzw Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GewStG) voraussichtlich anzurechnende Kapitalertragsteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Jahresvorauszahlungssoll / Gewerbesteuermessbetrag für Vorauszahlungszwecke 2008 / 2009 / Bei der Ermittlung des voraussichtlichen zu versteuernden Einkommens / des voraussichtlichen Gewerbeertrags wurden folgende Gesetzesänderungen auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 einkommens- / ertragserhöhend berücksichtigt: A usschluss des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer ( 4 A bs. 5b EStG) i. H. v. Einschränkung des B etriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen ( 4h EStG, 8a KStG) i. H. v. Einschränkung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 Abs. 2 und 2a EStG) i. H. v. Neuregelung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Finanzierungs- anteile ( 8 N r. 1 B uchst. a bis f GewStG) i. H. v Aufgrund der Gesetzesänderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 werden Einkommenserhöhungen / Erhöhungen des maßgebenden Gewerbeertrags voraussichtlich nicht eintreten. i. H. v. Zur Begründung des Antrags sind folgende Unterlagen beigefügt: Betriebswirtschaftliche Auswertung zum B ei der Antragstellung hat mitgewirkt: (Name, A nschrift, Telef o nnummer) Kanzleidaten Diese Erklärung muss vom Steuerpflichtigen bzw. von einer in 34 AO genannten Perso n eigenhändig unterschrieben sein. Datum und Unterschrift Hinweis nach den Datenschutzgesetzen: Die mit dem Anpassungsantrag angeforderten Daten werden auf Grund der 149 ff. der Abgabeno rdnung in Verbindung mit 31 KStG i. V. mit 37 EStG und 19 GewStG verlangt. KSt / GewSt Vz (2008) 07 A ntrag auf A npassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen / des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke ab 2008 nach Unternehmensteuerreformgesetz 2008 Juli 2007

20 HAFTUNGSFREISTELLUNG Die Informationen in diesen Arbeitsunterlagen sind allgemeiner Art und stellen keine betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Sie können und sollen insbesondere nicht die qualifizierte individuelle Beratung ersetzen. Für weitergehende Informationen bitten wir Sie, sich individuell beraten zu lassen. Die Sammlung und Zusammenstellung der Informationen erfolgte mit der gebotenen Sorgfalt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Die Inhalte dieser Arbeitsunterlagen unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung von BM Partner GmbH. Downloads und Kopien sind nur für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. 20

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am 23. Januar 2013 1. Allgemeines

Mehr

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am

Mehr

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8 BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)

Mehr

Gewerbesteuer in Berlin

Gewerbesteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz

Mehr

DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes

DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes A. Allgemeines 1. Begriff der DBA-Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs.

Mehr

Merkblatt Gewerbesteuer

Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Mai 2010 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.

Mehr

Erklärung zur gesonderten Feststellung

Erklärung zur gesonderten Feststellung Finanzamt Steuernummer Erklärung zur gesonderten Feststellung Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung. 1. des steuerlichen s

Mehr

StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov

StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov Teil I: Einkommensteuer/Umsatzsteuer Sachverhalt 1 / Aufgabe 1: Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 2 I Nr. 6 ivm 21 I Nr. 1 EStG) Ermittlung

Mehr

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Gewerbesteuer 1 1. Einführung Gewerbesteuer ist Real-/Objektsteuer ( 3 II AO) direkte Steuer (Steuerträger = Steuerschuldner) Gemeindesteuer ( 1 GewStG) Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Gewerbesteuergesetz

Mehr

Ermittlung des Gewerbeertrags ( 7 bis 9 GewStG) Anlage ÖHG (GewSt) Okt. 2015

Ermittlung des Gewerbeertrags ( 7 bis 9 GewStG) Anlage ÖHG (GewSt) Okt. 2015 Finanzamt Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Anlage zur Spartentrennung 0 für Unternehmen i. S. des 7 Satz GewStG (auch soweit Organgesellschaften) und für Gesellschaften oder Betriebe gewerblicher

Mehr

I. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG

I. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG über die Zurechnung des Einkommens einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG

Mehr

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von

Mehr

14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern

14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

Version: Stand: 03/2018

Version: Stand: 03/2018 Neuerungen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 2017 by eurodata AG Großblittersdorfer Str. 257-259, D-66119 Saarbrücken Telefon +49 681 8808 0 Telefax +49 681 8808 300 Internet: www.eurodata.de E-Mail:

Mehr

Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr.

Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr. Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 13 Vorgang 2013 An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zu gesonderten Feststellungen von

Mehr

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: SS 2008 II/2008 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 07. Juli 2008 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 07 Vorgang 2007 An das Finanzamt Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden

Mehr

5. Verluste aus Kapitalanlagen

5. Verluste aus Kapitalanlagen 47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH

Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Veranstaltungsorte: 9. November 2016 in München 10. November 2016 in Nürnberg Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach

für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach Zeile 1 An das Finanzamt Steuernummer Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 30 14 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Vorgang Körperschaftsteuererklärung und Erklärung

Mehr

für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind

für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind 1 2 3 4 5 6 7 8 9 An das Finanzamt Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. 11 30 14 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Körperschaftsteuererklärung und Erklärung zu gesonderten

Mehr

Vorwort Abbildungsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis. Kapitell: Einführung 1

Vorwort Abbildungsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis. Kapitell: Einführung 1 Vorwort Abbildungsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis V XIII XVI XVII Kapitell: Einführung 1 1.1 Charakteristische Merkmale der Körperschaftsteuer 1 2 1.2 Steuerhoheiten bei der Körperschaftsteuer

Mehr

1. Angaben zur ausländischen Gesellschaft (nachfolgend vereinfachend als Zwischengesellschaft bezeichnet) Name, Firma 1

1. Angaben zur ausländischen Gesellschaft (nachfolgend vereinfachend als Zwischengesellschaft bezeichnet) Name, Firma 1 Finanzamt Eingangsstempel Anlage ASt 1 C-1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG für das Feststellungsjahr

Mehr

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische

Mehr

Aktuelle steuerliche Aspekte zur Betriebsstätte polnischer Unternehmen in Deutschland. Prof. Dr. Heinz Moll Steuerberater/Rechtsbeistand

Aktuelle steuerliche Aspekte zur Betriebsstätte polnischer Unternehmen in Deutschland. Prof. Dr. Heinz Moll Steuerberater/Rechtsbeistand Aktuelle steuerliche Aspekte zur Betriebsstätte polnischer Unternehmen in Deutschland Prof. Dr. Heinz Moll Steuerberater/Rechtsbeistand Vortrag am 29. November 2013 Seminar UNI-BUD in Warschau 1. Aktuelle

Mehr

Merkblatt Gewerbesteuer

Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Januar 2013 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.

Mehr

für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind

für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind 1 2 3 4 5 6 7 8 9 An das Finanzamt Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Freifunk Potsdam e.v. KSt 1 A Nov. 2014 Körperschaftsteuererklärung und Erklärung zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen,

Mehr

Körperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2017 für Praktiker März Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle

Körperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2017 für Praktiker März Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle März 2018 Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-wir-steuern.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten Referenten

Mehr

Materielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug

Materielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug Materielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug - Nutzung der Vorteile des "Splittingverfahrens" nach deutschem Steuerrecht - Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM), die elektronische

Mehr

I. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG

I. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG 1) der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG für das Feststellungsjahr

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d.

Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d. SS 2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 30. August 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen - Lösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

Körperschaftsteuererklärung

Körperschaftsteuererklärung Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 Vorgang 20 An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden

Mehr

Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Bearbeitet von Josef Köllen, Gudrun Reichert, Elmar Vogl, Edmund Wagner 5., überarbeitete und aktualisierte Auflage. 2016. Buch. XXI, 771 S. Softcover ISBN

Mehr

Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr.

Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr. Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 12 Vorgang 2012 Zeile An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zu gesonderten Feststellungen

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr.

Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr. St.-Nr. 11 3 11 Vorgang 2011 Zeile 1 An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Körperschaftsteuererklärung Erklärung zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen,

Mehr

Merkblatt Gewerbesteuer

Merkblatt Gewerbesteuer Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.

Mehr

Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (Steuermehr- -mindereinnahmen (-) in Mio. ) 1 23 Abs. 1 KStG Insg. - 12.555-10.045-11.925-12.555-12.765-13.015 Senkung des

Mehr

Version

Version Version 1.43.3 30.03.2017 Körperschaftsteuer 2016 by eurodata AG Großblittersdorfer Str. 257-259, D-66119 Saarbrücken Telefon +49 681 8808 0 Telefax +49 681 8808 300 Internet: www.eurodata.de E-Mail: info@eurodata.de

Mehr

Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften

Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften Unternehmensteuerreform 2008, Besteuerung von Personenunternehmen, Wahlrechte, Problembereiche, Gestaltungsüberlegungen Bearbeitet von Prof. Dr. Heinz Helmreich,

Mehr

Das Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland Anfang und Mitte der 1990er Jahre

Das Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland Anfang und Mitte der 1990er Jahre Das Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland Anfang und Mitte der 1990er Jahre Eine empirische Untersuchung der Gründe für die vom Volkseinkommen abweichende Entwicklung des Aufkommens der Steuern

Mehr

Grundlegende Steuerarten

Grundlegende Steuerarten Grundlegende Steuerarten Gewerbesteuerrecht Vorstellung Kurzvita Station 1 (2007-2010): Studium zum Bachelor of Arts (Steuerrecht) an der FOM Kontakt Christoph Juhn Im Zollhafen 24, 50678 Köln Mobil +49

Mehr

Atypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft

Atypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft Atypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft Agenda 1. Atypisch stille Beteiligung 2. Organschaft 3. Gegenüberstellung der Atypisch stillen Beteiligung sowie der Organschaft 4. Praxisbeispiel

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA Solidaritätszuschlaggesetz 1995 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SolzG 1995 Neugefasst durch 15.10.2002 Bek. vom: Gültig ab: 27.06.1993 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA 610-6-12

Mehr

Postleitzahl Ort Land. Ort der Geschäftsleitung (Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes)

Postleitzahl Ort Land. Ort der Geschäftsleitung (Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes) An das Finanzamt Hannover Nord Postfach 167 30001 Hannover Steuernummer 25/279/ Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausländischer Kapitalgesellschaften/Unternehmen

Mehr

Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige 2018

Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige 20 Ausgabe 2019 1 Einkommensteuererklärung Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage 2 Erklärung zur Feststellung

Mehr

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Frank Lienhard, Carmen Kruß, Irina Schmidt Fortsetzungsbeitrag Die GmbH Wesentliche Kriterien bei der Gründung oder Umgestaltung eines Unternehmens Die Wahl der

Mehr

Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen)

Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds

Mehr

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1 Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Folie Nr. 1 Beurteilungseinheiten Uni-Ball Hochschule Prof./Institut Blutalkoholuntersuchung Hörsaalvermietung

Mehr

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen

Mehr

Ertragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater

Ertragsteuern. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Begründet von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose f Universität zu Köln Steuerberater fortgeführt von Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische

Mehr

Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds ist dieses Formblatt für jede Tätigkeit gesondert auszufüllen.

Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds ist dieses Formblatt für jede Tätigkeit gesondert auszufüllen. Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz

Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin - Entwurf - Stand: 25. Januar 2005 Oberste Finanzbehörden der Länder GZ IV B 7 - S 2770-0/04 Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Körperschaftsteuer

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Körperschaftsteuer Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Körperschaftsteuer Anlage AEST Anlage AEST 2219-2249 Anrechenbare / abzuziehende ausländische 2535 1045605 Ausländische Erträge

Mehr

Erste Schritte aus steuerlicher Sicht 12./

Erste Schritte aus steuerlicher Sicht 12./ Erste Schritte aus steuerlicher Sicht 12./13.10.2018 Wie fängt es (steuerlich) an? Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (für Gewerbetreibende besteht zusätzlich eine außersteuerliche Pflicht zur

Mehr

2016 zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B

2016 zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage KSt 1 F gesondert auszufüllen. Die mit einem Kreis versehenen

Mehr

2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.

2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung. Finanzamt Steuerpflichtiger Anlage zur Feststellungserklärung KSt 1 F Anlage zum Feststellungsbescheid 201 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.

Mehr

Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Solidaritätszuschlaggesetz 1995 TK Lexikon Arbeitsrecht Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 HI924195 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags HI44989 (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur

Mehr

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Dr. Gerrit Frotscher o. Professor an der Universität Hamburg Rechtsantwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2008 Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung

Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung GRUNDFALL Übungsaufgabe Rechtsformvergleich Musterlösung 1. Ermittlung der Gewerbesteuer der OHG JÜ/JF a) Gesamthandsbilanz Bilanzielle Korrekturen Ausgangssumme: 230.000,00 (lt. HBilanz) Die Verbuchung

Mehr

Unternehmensbesteuerung Teil I

Unternehmensbesteuerung Teil I Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Übung 7 SS 20156 Unternehmensbesteuerung Teil I Dipl.Kfm (FH) Johannes Berens, M.Sc. Lehrstuhl für Steuerlehre und Finanzwissenschaft Übung Steuern I SS 2014 Folie 1

Mehr

Dazu: Mit den Einnahmen lt. Zeile 22 in Zusammenhang stehende tatsächliche Aufwendungen 104

Dazu: Mit den Einnahmen lt. Zeile 22 in Zusammenhang stehende tatsächliche Aufwendungen 104 Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage GK gesondert auszufüllen. Die mit einem Kreis versehenen Zahlen

Mehr

Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer Studium und Praxis Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer von Dr. Gerrit Frotscher 2. Auflage Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer Frotscher schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit Skript zum Online-Training Einkommensteuer Grundlagen Rechtsstand: Januar 209 In Kooperation mit Inhalt Grundlagen der Einkommensteuer... 2 Persönliche Steuerpflicht... 2 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Mehr

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die

Mehr

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1 An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 2 Steuernummer 3 4 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs. 1 Nr.

Mehr

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1 Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51

Mehr

Lösungen Repetitorium

Lösungen Repetitorium Lösungen Repetitorium Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen (jpdör) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb

Mehr

TO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015

TO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Besteuerung der GmbH und ihrer Anteilseigner - Wissen auffrischen Februar Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg

Besteuerung der GmbH und ihrer Anteilseigner - Wissen auffrischen Februar Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Besteuerung der GmbH und ihrer Anteilseigner Februar 2017 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-sv.de. Die

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/1725-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B, vom 14. September 2005 gegen den Bescheid

Mehr

Itzehoer Aktien Club GbR

Itzehoer Aktien Club GbR Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Körperschaftsteuer im Freistaat Sachsen 2010 L IV 4 3j/10 Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen 1. Ausgewählte Merkmale der unbeschränkt

Mehr

Übungen im Steuerrecht

Übungen im Steuerrecht Saarbrücken, den 7.6.2018 Besprechungsfall 3 Stichpunkte zur Lösung Teil 1 Vorsteuer (Eingangsumsatz): 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Z erbringt an U umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Lieferungen

Mehr

2 1"$%&''1!*'&)( 3 " 3 #4 (5# $ $ %&#& # $$ ('.6 7 (*19'(-&) 7&' - '$%*%%&). # 4 (! (3 5# $ $ "&. # # (+ 3 56

2 1$%&''1!*'&)( 3  3 #4 (5# $ $ %&#& # $$ ('.6 7 (*19'(-&) 7&' - '$%*%%&). # 4 (! (3 5# $ $ &. # # (+ 3 56 !"#%&'(#)&) *,*-""('*#,*-*,# *,*-"-"#"-*#, "!!"# %& ' ()* %,- / -"/0 1" '*#&12, *,*3 1**!&( '"!4 5#' &0 1 -"/0 1"5 (!%2,6 '*#&12,6 7*1%&' * '3*- "5- "!10 * *8 2 1"%&''1!*'&)( 3 " 3 #4 (5# %&#& # ('6 7

Mehr

Körperschaftsteuer (KöSt)

Körperschaftsteuer (KöSt) Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen

Mehr

Gründen und Finanzamt was muss ich wissen?

Gründen und Finanzamt was muss ich wissen? Gründen und Finanzamt was muss ich wissen? Wie fängt es an? Gewerbetreibende müssen Ihre Firma beim Ordnungsamt anmelden. Das Ordnungsamt informiert das Finanzamt, das daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen

Mehr