Gemeindenachrichten Nr. 07 vom 13. Februar 2015 - Amtlicher Teil -



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Transkript:

Amtliche Mitteilungen Zukunftswerkstatt Dossenheim Einladung zur Bürgerversammlung zum Thema Verkehr Der Straßenverkehr beginnt für jeden von uns unmittelbar vor der eigenen Haustür. Egal ob wir als Fußgänger oder Radfahrer, mit dem Auto oder mit der Bahn unterwegs sind, jeder von uns ist Akteur und Betroffener zugleich. Nach einer lebhaften Diskussion zu den vielfältigen Verkehrsfragen bei der letzten Zukunftswerkstatt folgen wir gerne ihrem Wunsch, dieses Thema fortzusetzen und zu vertiefen. Ich lade Sie herzlich ein zur nächsten Veranstaltung am Donnerstag, 26. Februar um 19.30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Dossenheim Ich würde mich über Ihre Teilnahme sehr freuen und möchte Sie ermuntern, diese besondere Gelegenheit zu nutzen, miteinander ins Gespräch zu kommen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Straßenverkehrs in Dossenheim zu machen. Die Diskussion hat bereits begonnen. Auf unserer Online-Plattform, zu der sich schon viele von Ihnen angemeldet haben, finden Sie alle bisherigen Ergebnisse und Kommentare. Auch die bevorstehende Veranstaltung hat darin einen festen Platz: Dort können Sie ab sofort Ihre Vorschläge, Ideen und Meinungen eintragen. Alles was im Voraus dort geschrieben wird, bringen wir zur Abendveranstaltung mit. Den Zugang zur Online-Plattform finden Sie auf unserer Website www.zukunftswerkstatt.dossenheim.de Die Zukunftswerkstatt Dossenheim ist eine unabhängige und offene Plattform der Bürgerbeteiligung. Alle Themen, die die Bürgerinnen und Bürger für die Zukunft der Gemeinde als wichtig erachten, finden hier eine Gesprächsmöglichkeit. Sie begann 2011 mit einer Serie von Abend-veranstaltungen, die mit einem ausführlichen Bericht dokumentiert wurden. Nun findet eine neue Runde statt, in der die Arbeit fortgesetzt Seite 1

wird. Eingeladen sind wiederum alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Neben den Veranstaltungen im Rathaus gibt es ein Diskussionsforum im Internet, an dem sich jeder beteiligen kann. Alle Ergebnisse der Zukunftswerkstatt gehen als Vorschläge an Politik und Verwaltung, die dann über die Umsetzung zu entscheiden haben. Bitte geben Sie diese Einladung auch an Ihre Nachbarn, Freunde, Bekannte und Vereinskollegen aus Dossenheim weiter. Ich würde mich sehr freuen, Sie auch an diesem Abend der Zukunftswerkstatt begrüßen zu können und freue mich auf Ihre Beiträge. gez. Lorenz Hans Lorenz Bürgermeister PS: Sie helfen uns bei der Vorbereitung des Abends, wenn Sie sich bis zum 23.02.2015 anmelden. So können wir die Teilnehmerzahl besser abschätzen. Weitere Informationen und Zugang zum Online-Forum: www.zukunftswerkstatt.dossenheim.de Ihr Ansprechpartner im Rathaus: Herr Marc Miltner, Telefon: 06221-865119, E-Mail: marc.miltner@dossenheim.de Geänderte Öffnungszeiten beim Sozial- und Rentenamt Das Sozial- und Rentenamt der Gemeinde Dossenheim hat bis auf weiteres folgende eingeschränkte Öffnungszeiten: Montag Donnerstag 8.30 12.00 Uhr Dienstag 14.00 17.30 Uhr Terminvereinbarung unter Tel. 06221-865129. Bürgermeisteramt Dossenheim Fachbereich 3 Widerrechtliche Müllentsorgung in öffentlichen Abfallbehältern Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. In letzter Zeit musste unser Bauhof des Öfteren feststellen, dass vermehrt Hausmüll in die öffentlichen Abfallbehälter verbracht wurde. Da die Abfallbehälter nicht täglich, sondern nur turnusmäßig 2x wöchentlich geleert werden, kommt es zu vermeidbaren Überfüllungen der Abfallgefäße, wenn widerrechtlich private Hausabfälle dort entsorgt werden. Dies ist keine Bagatelle, denn es stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen die Kreis-Abfallwirtschaftssatzung dar. Es besteht Anschlusszwang, das heißt Hausmüll ist in die von der AVR bereitgestellten Gefäße (2-/4-Radbehälter) für jedes Wohn- bzw. Nichtwohngebäude zu verbringen. Hierzu gehören allerdings nicht die öffentlichen Abfallgefäße, die nur dazu dienen, die während des Aufenthalts auf der Straße entstandenen Abfälle aufzunehmen. Was versteht man darunter? An dieser Stelle kann keine abschließende Auflistung erfolgen, jedoch zählen beispielsweise leere Trinkbecher o. Gefäße (Cafe to Go), Pappteller sowie kleinere Umverpackungen oder auch der Rest vom Eis am Stiel und Last but not least auch das gebrauchte Taschentuch dazu, aber eben kein privater Hausmüll! Sollte bei Ihnen zu Hause die gewählte Gefäßgröße nicht ausreichen, so können Sie sich gerne bei der Abfallberatung der AVR unter der Telefonnummer 07261 931-510 beraten lassen. Sollte Ihr Abfallaufkommen gelegentlich einmal die übliche Menge übersteigen, können Sie bei den nachstehenden Verkaufsstellen rote Restmüllsäcke (3,00 Euro/Sack), braune BioEnergieSäcke (1,30 Euro/ Sack) und grüne Wertstoffsäcke (2,30 Euro/Sack) erwerben. Das Fassungsvermögen der Säcke umfasst jeweils ca. 60 Liter. Die Sackverkaufsstellen in DOSSENHEIM : Buch & Papier Ralf Deuring, Ringstr. 1-5, Telefon: 06221-861886 Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 9.00-13.00 Uhr Mo.-Fr.: 14.30-18.30 Uhr Sa.: 8.00-13.00 Uhr Creatives Wohnen Farben Boy, Kirchstr. 4, Telefon: 06221-866957 Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 8.30-12.30 Uhr Mo.-Fr.: 15.00-18.00 Uhr Seite 2

Sa.: 8.30-12.30 Uhr Mittwoch Nachmittag geschlossen! EDEKA-Markt Weismehl GmbH, Friedrichstr. 2-4, Telefon: 06221/866993 Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 8.00-19.00 Uhr Sa.: 8.00-14.00 Uhr Kiosk Stauch, Bahnhofsplatz 1, Telefon: 06221/866501 Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 6.00-19.00 Uhr Sa.: 6.00-14.00 Uhr Gemeinde Dossenheim Fachbereich 3 Sicherheit und Ordnung, Wahlen Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.01.2015 Öffentlicher Teil: TOP 1: Bestellung von Urkundspersonen Die Gemeinderäte Harbarth und Weismehl werden zu Urkundspersonen bestimmt. TOP 2: Fragen und Anregungen von Bürgern Von der Möglichkeit Fragen zu stellen wird kein Gebrauch gemacht. TOP 3: Neugestaltung Bahnhofsplatz - Neubau einer E-Mobilitätsstation hier: Werbedesign der E-Mobilität Vorlage: 2014/264 Bgm.Lorenz ist befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz. Bgm. Stellvertreterin Julia Philippi übernimmt den Vorsitz. Die Vorsitzende begrüßt Herrn Wuggazer von der Heidelberger Volksbank, der die überarbeitete Planung für die Mobilitätstation vorstellen wird. Bauamtsleiter Ullrich fasst vorher kurz den Sachstand zusammen. Die beauftragten Firmen seien bereits mit den Metallarbeiten befasst und bezüglich der Glasfarben müssen noch Abstimmungen mit dem Farbplaner stattfinden. Heute gehe es um das Konzept der Volksbank, das ideal zum Platz der Mobilität, wie der Bahnhofsplatz genannt wurde, passe. Er begrüßt die Bereitschaft der Heidelberger Volksbank sich an den Kosten für den Bau der Mobilitätsstation zu beteiligen, jetzt gehe es um die Gestaltung der Werbung. Der erste Entwurf, vorgestellt im Technischen Ausschuss, war den Gemeinderäten doch etwas zu massiv. Daraufhin habe die Volksbank reagiert und Herr Wuggazer von der Markting Abteilung stellt heute anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Überarbeitung und die Beweggründe der Bank, sich für die E-Mobilität zu engagieren, vor. Das Ziel sei flächendeckend bei den Geschäftsstellen Schnellladestation mit Ökostrom für Elektroautos zu erstellen. Ein bundesweites Logo sei für die Ladestationen bindend. An der Zahlungslogistik werde noch gearbeitet. Bis zum Ende der Sommerferien soll das Laden noch kostenfrei sein. Ursprünglich war der Platz mit dem Brunnen neben der Bank als Standort vorgesehen. Im Zuge der Bahnhofsplatzumgestaltung habe man mit der Gemeinde zusammen die Idee entwickelt, die Ladestationen an die Mobilitätsstation anzubinden. Der erste Gestaltungsvorschlag bezüglich der Werbung wurde jetzt auf ca. 40% reduziert. Anhand der Folien zeigt Herr Wuggazer diese neue Variante. GR Reinhard möchte wissen was der Strom kosten soll und ob zwei Plätze für die Zukunft reichen. Herr Wuggazer meint, für die nächsten 3 Jahre auf jeden Fall, man könne die Verweildauer der Fahrzeuge auf 1 Stunde begrenzen. Zu den Stromkosten könne er noch keine Aussage machen, es soll ein bundeseinheitlicher Preis kommen, Geld werde die Bank damit nicht verdienen. GR in Wesch fragt nach der Sicherung der Anlage gegen Vandalismus. Durch den massiven Betonsockels und der massiven Hülle sehe er keine Gefahr, antwortet Herr Wuggazer. Weiter gibt GR In Wesch eine Stellungnahme zur Optik ab. Werbung sei Geschmackssache, ihr gefalle das Vorgestellte nicht. Es wurde lange über die Farbgestaltung diskutiert, diese Werbung passe nicht dazu. Sie könne sich nur vorstellen, das Werbeband im Bereich der zwei Ladeplätze von der Front über die Stirnseite weiterzuführen. Herr Wuggazer betont, das innovative Projekt soll auch von Fremden sofort erkannt werden. Zumindest in der Pionierphase, auch um den hohen Investitionsbetrag zu rechtfertigen. GR Matenaer stellt fest, die Gemeinde mache einen Platz für ca. 3 Mio., wo alles gestalterisch aufeinander abgestimmt sei, nicht aber um das Marketingkonzept der Volksbank umzusetzen. Mitten ins Zentrum käme jetzt Seite 3

plakativ die Werbung der Volksbank und er frage sich, warum die Volksbank das nicht auf ihren eigenen Parkplätzen mache. Auch GR Stierle findet die Gestaltung nicht zum farblichen Gesamtkonzept passend und schlägt eine dezente, transparente Werbung, beschränkt auf eine Banderole, vor. Herr Wuggazer zeigt am Bild, nur die Buchstaben werden undurchsichtig, alles andere nicht. Bei der Banderole handle es sich um Metall. GR Stöhr möchte keine Grundsatzdiskussion mehr über den Standort führen. Die Werbung wurde wunschgemäß reduziert und man solle den Mut haben an so exponierter Stelle Werbung für E-Mobilität zu machen. Er sehe das positiv. Für GR Bonifer sei der Standort entschieden, obwohl seine Fraktion nicht dafür war. Seit zwei Jahren arbeite man mit höchster Sensibilität an der Farbgestaltung, dem Bodenbelag und der Möblierung. Treillage und Mobilitätstation bilden ein farbliches Ensemble. Werbung war von Anfang an nicht vorgesehen. Für ihn habe das Konzept nur noch eine Feigenblattfunktion. GR in Wesch betont, sie habe nicht gesagt, dass ihr die Werbung der Volksbank zu groß sei. Es gehe ihr generell um die Werbung. Bei den stundenlangen Diskussionen über die Treillage und die Mobilitätsstation sei nie über Werbung im Zusammenhang mit der Ladestation gesprochen worden. Das Thema kam zum ersten Mal im technischen Ausschuss zur Srache, bei der ersten Entwurfsvorstellung der Volksbank. Herr Wuggazer verweist auf die bundesweit einheitliche Kennzeichnung der E-Ladestationen der Volksbank. Der Farbplaner habe ihm bestätigt, dass die Farbgebung zu den Gläsern der Treillage passe. GR Schollenberger bemerkt, Dossenheim wolle eine moderne, innovative Gemeinde sein, die moderne E- Tankstelle passe zu dem modernen Platz. Dafür solle man auch Werbung machen, die auch von Vorbeifahrenden erkennbar sei. GR Dr. Katlun stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, diesen Beschluss zur Vorberatung an den technischen Ausschuss zu verweisen. Die Farbgestaltung stehe noch gar nicht fest. Das Ganze müsse als Gesamtkonzept gesehen und dann im Gemeinderat entschieden werden. Nach der Beschlussfassung bedankt sich GR in Philippi bei Herrn Wuggazer und gibt den Vorsitz wieder an Bürgermeister Lorenz ab. Es ergeht einstimmig folgender Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Vorberatung in den Technischen Ausschuss verwiesen und endgültig im Gemeinderat entschieden. TOP 4: Fuhrpark des kommunalen Bauhofes - Angebot zur Neuanschaffung eines Unimog Vorlage: 2015/003 Bgm. Lorenz schlägt vor noch ein Leasingangebot einzuholen und bei der abschließenden Haushaltsberatung dann über Kauf oder Leasing zu beschließen. Alternativ könne man aber auch abwarten, wie lang das alte Fahrzeug noch hält. GR Konradi fragt nach, ob es nicht sinnvoll wäre einen kompletten Umstieg auf ein anderes System zu machen. Bgm. Lorenz berichtet, Schriesheim sei umgestiegen, habe aber jetzt wieder die Kehrtwende zurück gemacht. Man könne bei anderen Gemeinden nachfragen. GR in Wesch weiß aus Artikeln der Zeitschrift der Gemeinderat, dass Gemeinden immer wieder auf Unimog zurückkommen, da die Fahrzeuge einfach robuster seien. GR Harbarth verweist auf das kommunale Leasing von Mercedes. Die Rate liege bei ca. 1.000 Euro im Monat. Damit gewinne man auch Zeit. GR Dr. Katlun macht darauf aufmerksam, dass das Angebot am 30.11.14 geendet habe. Man stehe in telefonischem Kontakt, im Moment gelte es noch, versichert Bauamtsleiter Ullrich. GR Stöhr unterstützt die Meinung von GR Konradi. Man müsse sich nicht wieder 20 Jahre festlegen. Daher wäre Leasing variabler. Bgm. Lorenz glaubt nicht, dass Leasing günstiger komme als Kauf. Man müsse auch die Anzahlungs- und Schlussrate beachten und könne nur das Komplettpaket vergleichen. Er schlägt vor, die endgültige Entscheidung in der abschließenden Haushaltsberatung zu treffen und bis dahin Leasingangebote einzuholen und bei anderen Gemeinden über ihre Erfahrungen mit anderen Anbietern nachzufragen. Die Gemeinderäte sind mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. TOP 5: 2. öffentliche Vorberatung zum Haushalt 2015 Vorlage: 2014/267 Bgm. Lorenz schlägt vor, wie bereits beim Verwaltungshaushalt, die einzelnen Bereiche durchzugehen und Fragen oder Änderungswünsche bei Bedarf vorzubringen. 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Brandschutz Seite 4

GR Harbarth könne sich vorstellen, da auch ein neuer Citybus im Gespräch sei, nur ein Fahrzeug für beide Bereiche anzuschaffen. Es diene hauptsächlich der Beförderung von Jugendlichen und müsse nicht unbedingt rot sein. Bgm. Lorenz gibt zu bedenken, dass es für so ein Fahrzeug dann keinen Zuschuss gebe und das Fahrzeug auch bei Feuerwehreinsätzen gebraucht werde. Vor nicht zu langer Zeit gab es noch personelle Probleme bei der Feuerwehr, nun sei man in der tollen Situation viele junge Leute in der Jugendfeuerwehr zu haben. Die möchten die Feuerwehr aber auch so realistisch wie möglich erleben. Fachbereichsleiter Schiller stellt klar, dass die Gemeinde keinen Citybus kauft. Der Citybus wurde über den BDS angeschafft und über Werbung finanziert. Das Fahrzeug für die Feuerwehr müsse über Blaulicht, Funkgerät und Feuerlöscher verfügen, um Zuschüsse zu erhalten. GR Stierle hat große Sympathie für die jungen Feuerwehrleute. Es sei wichtig sie zu motivieren, der Aufwand dafür sei aber erheblich. Er habe in der Hauptversammlung der Feuerwehr keinen Bedarf für ein Mannschaftstransportfahrzeug herausgehört, es wurde nur von der Jugendfeuerwehr gesprochen. Nur weil man einen Zuschuss bekomme, könne man nicht Geld ausgeben, wenn kein Bedarf bestehe. GR Stöhr erklärt, durch die große Anzahl von Jugendlichen habe die Feuerwehr organisatorische Probleme alle Personen an die entsprechenden Stellen zu bringen. Teilweise würden Löschfahrzeuge eingesetzt und damit Personal und Material gebunden. GR Matenaer ergänzt, dass bei Einsätzen immer Feuerwehrleute den Löschfahrzeugen hinterhergebracht werden müssen. Neben der Thematik der Jugendfeuerwehr sei das Fahrzeug insgesamt für die Feuerwehr wichtig. Ein Multifunktionsfahrzeug für die Gemeinde habe aber auch Auswirkungen auf Steuerpflicht und Haftpflicht, nicht nur auf Zuschüsse. Zudem werden die Fahrzeuge auch von der Gemeinde für Fahrten bei Seniorenfeiern, Waldbegehungen usw. eingesetzt. GR Bonifer findet die Feuerwehrjugend solle mit einem Feuerwehrauto fahren, das sei identitätsstiftend und nachhaltig ausgerichtet. Die Gemeinde soll die Gunst der Stunde nutzen und froh sein, dass sie so viele Jugendfeuerwehrleute hat, die dann auch in die Junioren- und Seniorenabteilung weitergehen. Bgm. Lorenz stellt klar, heute werde nicht über den Kauf abgestimmt, sondern darüber Geld im Haushalt bereitzustellen GR in Dr. Frey stimmt den Vorrednern zu. Das Fahrzeug diene der Motivation und sei multifunktional einsetzbar. Auch die Fraktion der Freien Wähler unterstützt die Anschaffung des Fahrzeugs. Auf ihre Frage nach den Kosten führt Fachbereichsleiter Schiller aus, er rechne mit 26.000 Euro für ein Neufahrzeug. Dafür bekomme man einen Zuschuss von 12.000 Euro. Ein gutes gebrauchtes Fahrzeug komme unterm Strich kaum günstiger. 2 Schulen Neubergschule GR Konradi fragt nach warum die Neubergschule mit I-Pads arbeite. Für ihn sei das die Luxusvariante. Fachbereichsleiter Schiller informiert, für Schulen gebe es Sonderpreise und etliche spezielle Schulprogramme laufen nur auf I-Pads, wobei auch schon andere Tablets angeschafft wurden. Bgm. Lorenz ergänzt, die Preisdifferenz sei relativ gering. GR Stierle hält es nicht für angebracht in den Haushalt bereits Markennamen zu schreiben. Die Entscheidung welche Geräte angeschafft werden, könne man später treffen. Bgm. Lorenz stimmt dem zu. GR Harbarth verweist auf das Mobile Klassenzimmer, das nur Apple anbiete. Kurpfalzschule Auf Nachfrage von GR In Philippi erklärt Fachbereichsleiter Schiller, dass Räume, die vom Kindergarten genutzt wurden durch den Umbau wieder in die Schule zurückgeführt werden, wie der Kunst- und Werkraum und das Musikzimmer. Diese Räume müssen neu eingerichtet werden. Die 19.000 Euro setzen sich aber aus mehreren Ausgaben zusammen, z.b. seien 3.000 Euro für die Ganztagsschule enthalten. GR Konradi fragt nach dem großen Preisunterschied zwischen dem Beamer für die Neubergschule und dem für die Kurpfalzschule. Hier handle es sich nicht nur um Beamer, sondern auch um Zubehör, so Fachbereichsleiter Schiller. 3. Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege Heimatpflege GR Stöhr möchte mehr Informationen über die Weihnachtsmarkthütten. Bgm. Lorenz legt dar, dass der Weihnachtsmarkt vom Kronenburger Hof an den Rathausplatz verlegt werden soll. Aus optischen Gründen enstand der Gedanke Weihnachtsmarkthütten anzuschaffen, die von den Vereinen gemietet werden könne, so wie z.b. in Ladenburg und Schönau. GR Matenaer findet die Idee grundsätzlich gut, kann sich aber auch den Einsatz der Hütten bei der Kerwe oder im Steinbruch vorstellen. Das war auch ihre Idee, meint GR in Wesch. Sie möchte noch wissen, was eine Hütte kostet und wie sie aussehen soll. Fachbereichsleiter Schiller geht von 800 Euro pro Hütte aus. Sie müssen zerlegbar sein, damit sie eingelagert werden können und sollen vom Bauhof auf- und abgebaut werden. Im März soll eine Versammlung mit allen Seite 5

Vereinen stattfinden. Sollte sich herausstellen, dass mehr gebraucht werden, müsse man über eine Nachfinanzierung nachdenken. Über die Höhe der Miete müsse man noch reden. Öffentliche Büchereien Nachdem im letzten Jahr der Etat wegen der Anschaffung der E-Medien etwas hochgesetzt wurde, sei in diesem Jahr wieder der ursprüngliche Ansatz vorgesehen, erklärt Bgm. Lorenz. 4 Soziale Sicherung Asyl/Anschlussunterbringung Die Verwaltung kläre im Moment verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung ab, teilt Bgm. Lorenz mit. Weiter arbeite man an der gewünschten Zusammenstellung der Entwicklung für die nächste Gemeinderatssitzung. GR Matenaer verweist auf einen Bericht, dass es absolut sinnvoll sei, die Menschen dezentral unterzubringen, um die Integration zu fördern. Das war in der Vergangenheit so und sei auch jetzt das Ziel der Gemeinde, konstatiert Bgm. Lorenz. Er sei auch sehr zuversichtlich, Leute zu finden, die sich kümmern. GR Bonifer bittet darum an ein ganzes Maßnahmenpaket zu denken, wie Sprachunterricht und ähnliches. Bgm. Lorenz gibt zu bedenken, dass man noch nicht wisse, wer komme. Es sei aber kein Problem kurzfristig zu reagieren und zeitnah öffentlich zu informieren. 5 Gesundheit, Sport, Erholung Jahnhalle GR Schollenberger stellt die Frage, wer entscheidet, was eingebaut wird. In der Vergangenheit wurde viel Geld für Dinge ausgegeben, die nicht tauglich seien, wie z.b. die Duschen. Bgm. Lorenz wundert sich, von anderen Gemeinden habe er keine Klagen gehört, dort sei man diese Duschen gewöhnt. Die Firmen bauen keine Duschen mehr ein, an denen die Temperatur einzeln eingestellt werden könne. Die Temperatur sei voreingestellt. Die Vereine halten das nicht für gut, so Schollenberger, jetzt können Erwachsene zwar umstellen, Kinder kommen da aber nicht dran. Ihm sei wichtig, dass im Technischen Ausschuss über geplanten Maßnahmen diskutiert werde. GR Matenaer weist auf die hohen Preise der Duscharmaturen hin. Fachbereichsleiter Schiller erläutert die geplanten Arbeiten. Die Haken in der Umkleide müssen aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften ausgetauscht werden und die durchgebrochen Bänke müssen ersetzt werden. Die Armaturen haben einen eingebauten Legionellenschutz, der bei preiswerteren Duschköpfen fehle. GR Dr. Katlun bittet darum, die Erläuterungstexte genauer abzufassen. Es entstehe der Eindruck, der Einbau einer Behindertentoilette koste 100.000 Euro. Die Kosten betreffen die Generalsanierung der Toiletten im Foyer einschließlich einer Behindertentoilette, stellt Fachbereichsleiter Schiller klar. Hallenbad Auf die Frage von GR Harbarth nach der Verpflichtungsermächtigung erläutert Kämmerer Niederhöfer, die Gemeinde müsse in 2015 einen Vertrag über die Modernisierungsmaßnahmen abschließen. In 2015 gebe man aber nur 350.000 Euro aus, die noch aus dem Haushalt 2014 kommen. Über den Restbetrag von 600.000 Euro müsse man diese Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushalts 2016 eingehen. GR in Gramlich will wissen, warum die Gemeinde für die Möblierung der Cafeteria aufkommen müsse und nicht der Pächter, evtl. über eine Brauerei. Auch komme ihr der Betrag von 10.000 Euro sehr hoch vor. Bgm. Lorenz teilt mit, das komme auf den Mietvertrag an. Fachbereichsleiter Schiller ergänzt, die Möbel waren von Anfang an Eigentum der Gemeinde. Ein Brauereivertrag scheide aus, da dafür der Bierumsatz fehle. Zudem seien die Umsätze in der Cafeteria zu gering und man wolle nicht, dass z.b. aus Kostengründen Plastikmöbel angeschafft werden. Die Möbel werden auch von den Hallenbadbesuchern genutzt und müssen dem Klima im Hallenbad standhalten. Bei den Kosten handle es sich um erste Schätzkosten. GR Matenaer bittet darum, dass man bei der Generalsanierung die Sauna mitbeteiligt, wegen der hohen energetischen Kosten. Weiter weist er daraufhin, dass es für die Sauna sehr ungünstig sei, wenn die Arbeiten im Winter, der höchst frequentierten Zeit, durchgeführt werden. Im Frühsommer wäre es besser. Bgm. Lorenz geht davon aus, dass das Hallenbad über einen gewissen Zeitraum geschlossen werden müsse. Natürlich stimme man den Ablauf ab, wobei die Sauna nicht lange betroffen sei. Fachbereichsleiter Schiller weist auf den seit Jahren bekannten Sanierungsstau hin. Probleme mit Pumpen, mit der Dosiertechnik, Ausfall der Notbeleuchtung und mehr müssen dringend angegangen werden. Die Elektrotechnik und die Heizungstechnik seien veraltet, Fliesen und Armaturen im Dusch- und Umkleidebereich müssen saniert werden. Im Schwimmbadbereich selbst sei bis auf die Decke alles in Ordnung. Er rechne mit mindestens drei Monaten Schließung. Auf die Frage von GR Dr. Katlun nach einem Gesamtkonzept bestätigt Fachbereichsleiter Schiller, das werde gerade erstellt. Weiter bittet GR Dr. Katlun, an einem runden Tisch zusammen mit den Vereinen auch über das zweite Hallenbad, über Belegungszeiten und Temperaturen zu reden. Die Wassertemperatur müsse z.b. nicht an allen Seite 6

Tagen 30 Grad sein, 27 reichen auch zum Schwimmen. Damit könne man Kosten sparen. Auch über die Nutzungsvarianten könne man ein neues Konzept erarbeiten. Eine Alternative wäre die Öffnungszeiten auszudehnen, dann brauche man mehr Personal, so Bgm. Lorenz. Die derzeitige Nutzung sei schon an der oberen Grenze. Auch GR Harbarth wünscht ein Gesamtkonzept. Bei 1 Mio. Baukosten möchte er den Gemeinderat und die Vereine im Vorfeld miteinbinden. 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Ortssanierung Ortsmitte Hochbau GR Stöhr schlägt vor, vierteljährlich zu prüfen, ob Gelder in der Höhe nicht gebraucht werden und schnell zu reagieren und notwendige Straßensanierungen früher als geplant durchzuführen. Tiefbau Auf Nachfrage von GR in Wesch erläutert Kämmerer Niederhöfer, dass die Verpflichtungsermächtigung von 90.000 Euro in 2016 stehen bleibe, solange das Sanierungsgebiet laufe, da noch Ausgaben anfallen können. Die zugehörige Erläuterung sei nicht mehr aktuell und soll in Umgestaltung im Bereich Rathausstraße umbenannt werden. Ortsstraßen Alte Gütertrasse GR Ruland fragt noch mal nach den wassergebundenen Wegen, die sinnvollerweise gepflastert werden sollten. Fachbereichsleiter Ullrich führt aus, dass die 80.000 Euro aus 2014 nicht ausreichen um alle Wege zu pflastern. GR Stöhr bittet darum, die Beschlüsse des Gemeinderats auch zeitnah umzusetzen. Man hätte 2014 zumindest einen Teil der Wege machen und in den Haushalt 2015 Geld für den Rest einstellen können. Wasserläufe, Wasserbau Auch hier wurden beschlossene Maßnahmen nur zaghaft umgesetzt, meint GR Stöhr und es bestehe ein erheblicher Nachholbedarf. Bgm. Lorenz hält es für schwierig jedes Jahr nur ein bisschen was zu machen. Wenn man eingreife, dann müsse man richtig eingreifen. Dafür habe man Fachleute, die das entsprechend planen. Regenrückhaltebecken Das Wasserrechtsamt möchte von der Gemeinde ein Ingenieurkonzept mit der Berechnung, dass das Regenrückhaltebecken einem X-jährigen Regenereignis standhält. In der Realität war das Wasser aber in den letzten 10 bis 15 Jahren nur zweimal bis zum Anschlag hochgelaufen, berichtet Fachbereichsleiter Ullrich. Der Bauhof konnte über Funk das Wasser ablassen. Daher tue man sich schwer dafür Geld einzusetzen. Mit dem Wasserrechtsamt gehe man einen Abwägungsprozess durch, vielleicht genügt ein Hochwassergefahrenkonzept, um baulich nicht so tief einsteigen zu müssen. Bgm. Lorenz ergänzt, das Thema beschäftige ihn seit seiner Amtszeit. Zeitweise erfülle das Becken die Funktion eines Biotops, im Vordergrund stehe aber der technische Zweck. Das in Einklang zu bringen sei schwierig. GR Matenaer fordert zu den baulichen Änderungen wie eine Dammerhöhung, müsse unbedingt ein Notfallplan unter Einbeziehung der Betroffenen erarbeitet werden. GR Reinhard erinnert daran, dass das Regenrückhaltebecken ursprünglich als Biotop, nicht als technische Einrichtung gebaut wurde. Durch Schlammeinlagerungen im Laufe der Jahre sei der Boden mittlerweile höher als der Einlauf, so dass alles was lebe, ob Bergmolche oder Kröten, weggespült werde. Im Becken selbst stehe im Sommer gar kein Wasser mehr. Immer wieder gebe es Gründe nichts zu machen. Er habe schon unzählige Kröten gerettet, die sonst in den Kanal geschwemmt worden wären. Er bittet darum das Becken so auszuheben, dass der Boden tiefer als der Einlauf liegt. Bgm. Lorenz trägt vor, die Fachleute verweisen auf das technische Bauwerk. Die Gemeinde habe dafür zu sorgen, dass die Technik funktioniere. Eine Lösung zu finden sei nicht einfach. 1989 habe er schon einen Antrag auf Renaturierung des Mantelbachs gestellt, fügt GR Reinhard an. Das U-Profil sei heute noch genauso vorhanden wie damals. Bgm. Lorenz betont, daran dürfe man nichts ändern, da das Profil die Anforderung habe, eine gewisse Wassermenge aufzunehmen. Das Thema soll außerhalb des Haushalts nochmal behandelt werden. 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Förderung von Wirtschaft und Verkehr GR Ruland regt an, die neue Weihnachtsbeleuchtung, die von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde, mindestens bis zur Drehscheibe, besser noch bis zur ev. Kirche weiter zu führen. Die Anschaffung könne man auch über 2 Jahre verteilen. 8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgem. Grund- und Sondervermögen Sonstiges Grundvermögen Hangsicherungsmaßnahmen Zu der Position Hangsicherungsmaßnahmen möchte GR Bonifer wissen, wo das stattfinde. Amtsleiter Ullrich teilt einen Lageplan aus. Vorgesehen seien Bereiche in der Schauenburgstraße und der Talstraße. Mit diesem nicht ganz einfachen Thema müsse man sich unbedingt beschäftigen, so Bgm. Lorenz. Seite 7

Auf Nachfrage von GR in Wesch erläutert Herr Laufer, man habe Kontakt mich Fachleuten aus der Schweiz und Österreich aufgenommen, um die geeignetsten Maßnahmen zu finden. GR Reinhard könne sich eine Gabionenwand vorstellen. Bgm. Lorenz sagt zu, die geeigneten Varianten dann vorzulegen. Steinbruchmuseum Bgm. Lorenz berichtet, GR Fischer habe eine Liste der interessanten Gegenstände ausgearbeitet. Die Verwaltung verhandle zurzeit mit den neuen Eigentümern über die Konditionen und wird das Ergebnis dann dem Gemeinderat vorlegen. 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Zuführungen v. Verwaltungshaushalt Bgm Lorenz vervollständigt, die Zuführung gehe von 348.430,00 hoch auf 439.930,00 Euro und die Entnahme aus der Rücklage verringere sich von 871.120,00 auf 798.220,00. GR Stierle möchte wissen, ob die Gemeinde bei den Krediten, die über dem momentanen Zinssatz liegen, Sondertilgungen vornehmen könne. Man habe bei den Banken angefragt, berichtet Kämmerer Niederhöfer. 2 Kredite konnten abgelöst werden, bei den anderen rechne es sich aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung nicht. Mittelfristige Finanzplanung Zur Mittelfristigen Finanzplanung führt der Vorsitzende aus, die Realität sehe meist anders aus als die Planung. Bisher brauchte man vorgesehene Kredite nicht aufnehmen, die Realität könne aber auch mal negativ abweichen. Die Planung sei vorsichtig aufgestellt, dennoch können unerwartete Dinge eintreten. TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen und Stellungnahmen der Gemeinderäte entfällt Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2015 Öffentlicher Teil: TOP 1: Bestellung von Urkundspersonen Die GR Ruland und GR Bonifer werden einstimmig als Urkundspersonen bestimmt. TOP 2: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Der GR stimmt einem Planungsverfahren i.sinne d. Ziffer 2.2 Wettbewerblicher Dialog zu. Der GR stimmt der Ablösung v. 4 Stellplätzen zu. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt einem Planungsverfahren im Sinne der Ziffer 2.2 Wettbewerblicher Dialog zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Ablösung von 4 Stellplätzen zu. TOP 3: Fragen und Anregungen von Bürgern Von der Möglichkeit Fragen und Anregungen vorzubringen wird kein Gebrauch gemacht. TOP 4: Bauliche Entwicklung auf dem Total-Tankstellen Grundstück an der Handschuhsheimer Landstraße - Informationsvorlage - Vorlage: 2015/010 Der Vorsitzende berichtet, wie bereits bekannt sei, habe der Eigentümer des Total-Tankstellen Grundstücks gewechselt. Die Tankstelle solle nicht weiter betrieben werden. Für eine andere Nutzung wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der neue Eigentümer plane eine Bebauung mit Geschäften und altersgerechten Wohnungen und Studentenwohnungen. Wegen der besonderen städtebaulichen Stellung schlägt der neue Eigentümer einen wettbewerblichen Dialog unter Einbindung des Gemeinderates vor. In der 1. Phase sollen 10 Architekten geladen werden und ein städtebauliches Konzept vorstellen. Dem Gemeinderat solle außerdem ein Berater zur Seite stehen. In der 2. Phase sollen ausgewählte Vorentwürfe erarbeitet werden, die dann von einem Preisgericht bewertet werden. An einem Samstag im März solle die erste Sitzung in der 1. Phase stattfinden. GR Dr. Katlun spricht sich gegen die Teilnahme von Gemeinderäten im Preisgericht aus. Er würde da Befangenheitsprobleme sehen, da es ja ein Privatgrundstück sei, sollte der Gemeinderat sich da Neutralität bewahren. Der Vorsitzende ist der Meinung, wenn der Eigentümer diese Beteiligung schon angeboten hat, sollte man die Gelegenheit auch nützen. Letzten Endes müsse der Gemeinderat im Bebauungsplanverfahren sagen was er bereit sei auf diesem Grundstück zuzulassen und was nicht. Seite 8

GR Dr. Katlun ergänzt, er sei nicht gegen die Sacharbeit sondern habe Probleme, wenn Gemeinderäte als Preisrichter tätig werden. GR in Philippi möchte das Angebot nicht ablehnen. GR Stöhr erinnert, dass der Preisträger nicht den Auftrag bekommen müsse. Der Gemeinderat müsse mit in das Gremium. Man solle versuchen gemeinsam zu einem guten Ergebnis zu kommen. Sollte der Gemeinderat im Nachhinein nicht zustimmen, so würde das Verfahren ad absurdum geführt werden. GR in Wesch ist der Meinung, alle Gemeinderäte waren sich einig, dass das Grundstück eine besondere Wichtigkeit habe. Ihr sei auch wichtig, dass eine Fußgängerüberquerung an der B 3 eingeplant werde. Das Verfahren sei extra auf Wunsch des Gemeinderates nochmals geändert worden. In der 2. Phase müsse der Gemeinderat auch eingebunden werden. Sie würde sich für eine Teilnehmerzahl wie im Technischen Ausschuss aussprechen. Das Verfahren sei auch ein Kostenblock für den Investor. Er mache dies auch um eine Akzeptanz von der Bevölkerung und im Gemeinderat zu bekommen. Der Vorsitzende ist auch der Meinung, dass jetzt die Möglichkeit genutzt werden müsse einen Fußgängerüberweg mit Aufstellfläche herzustellen. Die Unterführung würde leider nur wenig genutzt werden. GR Matenaer erklärt, der Investor würde die Möglichkeit der Mitentscheidung bieten, dann sollte der Gemeinderat auch zeigen, dass der Gemeinderat konstruktiv an der Planung mitwirken möchte. GR Dr. Katlun möchte gern, dass ein entsprechendes Befangenheitsproblem rechtlich geprüft werde. Für die angebotene Mitsprachemöglichkeit sei er auch dankbar. Aber er möchte keine rechtlichen Probleme bekommen. TOP 5: Erlass einer Satzung über die Ladenöffnungszeiten nach 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LadÖG) Vorlage: 2015/262 Erlass einer Satzung über die Ladenöffnungszeiten nach 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LadÖG) Der Vorsitzende erläutert, ohne festgelegte Termine dürfe kein Verkauf stattfinden, auch nicht ein Verkauf von gebastelten Dingen wie z.b. beim Ostermarkt. Die Kirchengemeinden seien angefragt worden, Einwände und Bedenken seien nicht vorgebracht worden. GR Bonifer begrüßt die Regelung, die auch Rechtssicherheit für den Ostermarkt bringen würde. GR in Dr. Frey findet es wichtig, dass ein Zusammenhang zu lokalen Aktivitäten besteht. Schließlich sei auch der Schutz der Arbeitnehmer wichtig. Aber 3 Tage im Jahr und im Zusammenhang mit lokalen Aktivitäten sei ein verkaufsoffener Sonntag für sie vertretbar. Es ergeht einstimmig der Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen gemäß vorliegendem Satzungsmuster. TOP 6: Annahme von Spenden Vorlage: 2015/013 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den angebotenen Spenden gemäß Vorlage zu. TOP 7: Zusammenfassender Bericht über die Spendeneingänge 2014 Vorlage: 2015/012 GR in Gramlich und GR Schollenberger erklären sich für befangen und rücken vom Tisch zurück. Es ergeht einstimmig der Beschluss: Vom Spendenbericht wird Kenntnis genommen. TOP 8: Sozialdaten Dossenheim Vorlage: 2015/009 Der Vorsitzende führt aus, der Bericht solle sich im Laufe der Jahre entwickeln. Der Gemeinderat könne durchaus noch Wünsche äußern, welche Daten künftig mit aufgenommen werden sollen. GR Bonifer findet die vorgenommene Gliederung gut. Das gelieferte Material sei wichtig für die weiteren Entscheidungen im Gemeinderat. Die Zusammenstellung solle auch den Trägern der freien Wohlfahrtspflege wie AWO und VDK weitergeleitetet werden. Interessant wären auch weitere Vergleichsdaten vom Kreis, Jugendhilfeplan, eine Kriminalstatistik und Zulassungszahlen. Der Bericht solle alle 2 Jahre vorgelegt werden. Der Vorsitzende könne sich auch Daten über Vereinsmitgliedschaften und Jugendarbeit vorstellen. Auf Anfrage von Dr. Katlun wird erläutert, dass die ca. 5 ha Flächenzunahme an der Querspange und am Kreisel in West II erfolgte. GR Stierle könnte sich 3 4 Schlüsselindikatoren vorstellen, die auf Kreisebene verglichen werden sollten. Die Kreisräte sollten dies weitergeben. Es ergeht einstimmig der Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Sozialdaten von Dossenheim zur Kenntnis. TOP 9: Seite 9

Antrag der SPD-Fraktion: Verlegung des Sozialamts ins Erdgeschoss Vorlage: 2014/261 Der Vorsitzende erläutert, es sei bereits geplant die Räumlichkeiten des Sozialamtes in die Räumlichkeiten des Grundbuchamtes zu verlegen. Trotzdem solle sich der Gemeinderat in absehbarer Zukunft auch nochmals mit verschiedenen Überlegungen zum Thema Fahrstuhl für das Rathaus auseinandersetzen. GR Bonifer führt aus, das Sozialamt sei auch ein bürgerfrequentiertes Amt. Viele Behinderte müssten sich die Treppen hochquälen und Wartende würden an dieser Stelle wie auf dem Präsentierteller sitzen. Die anderen Fraktionen unterstützen den Antrag. Auch der Rest des Rathauses solle barrierefrei erreichbar sein. Außerdem würde eine Umbenennung in Bürgerbüro für soziale Angelegenheiten begrüßt werden. TOP 10: Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch 24 Abs.1 Nr. 3 Sanierungsgebiet Ortsmitte Vorlage: 2015/008 Es ergeht einstimmig der Beschluss: Von dem gesetzlichen Vorkaufsrecht der Gemeinde nach 24 Abs. 1 Nr. 3 an dem Grundstück Flst. Nr.: 93 wird entsprechend der Empfehlung der Verwaltung kein Gebrauch gemacht. TOP 11: Die öffentlichen Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom 18.11.14 und vom 09.12.14 liegen zur Einsichtnahme aus. Das öffentliche Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2014 liegt zur Einsichtnahme aus. Einwände werden keine vorgebracht. Das Protokoll vom 18.11.2014 könne noch nicht vorgelegt werden, da eine Urkundsperson erkrankt sei und somit die Unterschrift noch fehle. TOP 12: Bekanntgaben, Anfragen und Stellungnahmen der Gemeinderäte Unterbringung von Flüchtlingen, Asyl Der Vorsitzende berichtet über die Entwicklung der Unterbringungssituation. Derzeit seien 14 asylsuchende Personen in Dossenheim untergebracht. Für 2015 seien 16 zusätzliche Personen angekündigt worden. Eine Familie aus Serbien mit 4 Personen sei bereits da. Zum Vergleich waren 1993 139 Personen in Dossenheim untergebracht. Die Unterbringung erfolge an der B 3, im Feuerwehrgerätehaus und weitere Räumlichkeiten sollen hergerichtet werden. Die Gemeinde habe auch schon verschiedene Anfragen für eine freiwillige Betreuungen bekommen. Geschäftsordnung Gemeinderat u. Hannah- u. Simeon Heim GR Stierle spricht die Debatte am 9.12.2014 zum Thema Betrauungsakt für das HaSi-Heim an. Seine Fraktion hätten Fragen eingebracht, die in der Sitzung nicht alle beantwortet wurden, da ein Beschlussantrag gestellt wurde. Er habe nochmals in der Geschäftsordnung nachgelesen und festgestellt, dass GR Stöhr den Antrag gar nicht hätte stellen dürfen, da er bereits zur Sache gesprochen habe. GR Stierle wünscht sich künftig Sachdebatten zu Ende führen zu können und hofft auf gegenseitige Unterstützung bei der Einhaltung der Geschäftsordnung. Solche schwierigen Themen seien am Ende des Jahres unter Zeitdruck einfach ungut und sollten früher eingebracht werden. GR Stöhr führt aus, seiner Meinung nach wurden die offenen Fragen weitestgehend abgeklärt. Aus seiner Sicht sei der Weg richtig gewesen, gegen die Geschäftsordnung wollte er nicht verstoßen. GR Bonifer meint dies sollte zum fairen Umgang miteinander ermahnen. Auch die SPD hätte noch Fragen gehabt. GR Dr. Katlun bittet den Jahresabschluss 2014 und das Sanierungskonzept für das HaSi-Heim zeitnah dem Gemeinderat vorzulegen. Notar-Termine im Grundbuchamt Dossenheim Justizrat Jörg-Peter Menk ist u.a. für Dossenheim als Nachlass- und Grundbuchrichter zuständig. Daneben hält er regelmäßig donnerstags notarielle Beratungs- und Beurkundungstermine im Grundbuchamt ab, bei denen neben dem Abschluss von Kauf- und Übergabe-(Schenkungs-)Verträgen auch Testamente und Eheverträge beurkundet werden. Weiter finden auch gesellschaftsrechtliche und handelsregisterliche Beurkundungen statt. Termine für einen der nächsten Notarsprechtage in Dossenheim können bei den Mitarbeiterinnen des Grundbuchamts der Gemeinde vereinbart werden (Tel. 86 51 52). Weiter steht Notar Menk für notarielle Angelegenheiten an den anderen Tagen auch in den Räumen des Notariats 2, Heidelberg (Vangerowstr. 20, am Neckar, neben dem Marriott-Hotel) zur Verfügung. Termine dort können mit den Mitarbeiterinnen unter Tel. 06221-59 17 76 vereinbart werden. Seite 10

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Sechs neue Walnussbäume entlang der B 3 und K 4133 Kreisstraßenbauamt pflanzt Ersatz bei Weinheim-Lützelsachsen Im Februar und März 2015 pflanzt das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises sechs neue Walnussbäume entlang der Bundesstraße (B) 3 und Kreisstraße (K) 4133 bei Weinheim-Lützelsachsen. Nach diesen Ersatz- bzw. Nachpflanzungen sind alle fehlenden Bäume entlang der Walnussallee ersetzt. Wie die Kreisbehörde aktuell mitteilt, müssen zuvor jedoch zwei große abgestorbene Walnussbäume, die eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellen, gefällt werden. An den übrigen, Seite 21

erhaltenswerten Bäumen werden bei Bedarf entsprechende Schnittmaßnahmen durchgeführt. Vorhandenes Totholz wird entfernt und die Baumkronen werden ausgelichtet. Diese Gehölzarbeiten beginnen am Montag, 16. Februar 2015 und dauern bis voraussichtlich Freitag, 27. Februar 2015. Sowohl im Straßenverkehr als auch bei der OEG kann es zu Verzögerungen kommen. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und angepasste Fahrweise gebeten. Bewerbung für Naturschutzprojekte 2016 ab sofort möglich Infoveranstaltung am 10. März 2015 in Stuttgart Bewerbungsschluss am 1. Mai 2015 Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Hochschulen, Kommunen, Verbände und Vereine für Naturschutzprojekte 2016 bewerben. Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg schreibt ihre Projektförderung 2016 mit dem Schwerpunkt Umsetzung der Naturschutzstrategie beispielsweise in den Bereichen Artenschutz, Bildung und Forschung aus. Damit unterstützt sie die Umsetzung der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg. Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2015. Für alle an einer Projektförderung Interessierten bietet die Stiftung Naturschutzfonds am 10. März 2015 in Stuttgart eine Informationsveranstaltung zur Ausschreibung 2016 an. Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es unter www.stiftung-naturschutz-bw.de Hinweis: Die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg der grün-roten Landesregierung hat in erster Linie das Ziel, die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg zu stabilisieren, also die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre genetische Vielfalt zu erhalten, ihre Lebensräume zu sichern und ihre Überlebenschancen zu verbessern. Damit wird der Beitrag Baden-Württembergs formuliert, um das von der internationalen Staatengemeinschaft und der Europäischen Union definierte Ziel zu erreichen, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt bis 2020 zu stoppen und eine positive Entwicklung bis 2050 einzuleiten. Weitere Infos zur Naturschutzstrategie Baden-Württemberg sind unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de AVR Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kommunal GmbH in Dossenheim In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR Kommunal GmbH können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden. Am Dienstag, den 24.02.2015 können die Bürgerinnen und Bürger Schadstoffe von 14:30 bis 17:00 Uhr auf dem Parkplatz der AVR Kommunal GmbH in Dossenheim, Oberes Langgewann, beim Umweltmobil abgeben. Schadstoffe, wie flüssige Lacke, Pinselreiniger, Pflanzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen, Reinigungsmittel etc. aus Haushalten werden bei der Schadstoffsammlung in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Wandinnenfarben (Dispersionsfarben) werden nicht beim Umweltmobil angenommen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Diese Farben gehören ausgehärtet in die Restmülltonne. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus entsorgt werden. Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus. Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein. Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos abgegeben werden. Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel. Tankstellen und Werkstätten nehmen häufig Altöl an. Die AVR Kommunal GmbH bittet die Bevölkerung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt zu vermeiden. Agentur für Arbeit Offene Sprechstunde des Hochschulteams der Heidelberger Arbeitsagentur dienstags und freitags - auch in den Semesterferien In der offenen Sprechstunde für Studierende und Absolventen können Fragen und Anliegen rund um Arbeitsmarkt, Stellensuche, Bewerbung und berufliche Entscheidungsfindung ohne vorherige Anmeldung angesprochen werden. Diese Sprechstunden werden nun erstmals durchgehend, auch in den Semesterferien, angeboten! Seite 22

Dienstag: 10:00 bis 15:00 Uhr, Zentrale Studienberatung, Seminarstraße 2, 1. OG Freitag: 10:00 bis 12:30 Uhr in der Servicestelle der Zentralmensa im Neuenheimer Feld 304, in Kooperation mit dem Career Service der Universität Heidelberg. Hinweis: Weitere Informationen zu den Aktivitäten und Angeboten des Hochschulteams der Agentur für Arbeit Heidelberg sind zu finden unter: www.arbeitsagentur.de/heidelberg > Veranstaltungen vor Ort > Akademiker KliBA Energiespartipp: KfW verbessert Kreditangebot und die landeseigene L-Bank im Südwesten legt noch was drauf: Ein Service Ihrer Gemeinde Dossenheim Die Konditionen für Altbausanierungen sind so gut wie noch nie. Alle Hauseigentümer können die energetische Sanierung ihres Altbaus ab sofort noch günstiger finanzieren. Seit Januar 2015 sind die zinsverbilligten Kredite der KfW- Bankengruppe deutlich attraktiver geworden: Die Förderbank hat den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte auf bis zu 22,5 Prozent erhöht. Die Verbesserung bezieht sich auf das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren. Bei einer Gesamtsanierung gibt es bis zu 75.000 Euro Kredit für jede Wohneinheit, bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 50.000 Euro. Der effektive Jahreszins der Kredite beträgt 1 Prozent. Insgesamt maximal 16.875 Euro Tilgungszuschuss werden den Kreditnehmern jetzt gewährt. Durch die Landesmittel sind Kredite zusätzlich um weitere zwei Prozentpunkte auf bis zu 24,5 Prozent verbessert und sind über die L-Bank zu bekommen. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung bei bestehenden, zumindest teilweise eigengenutzten Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen. Insgesamt werden Kreditnehmern maximal 18.375 Euro Tilgungszuschuss gewährt. Somit wird fast ein Viertel eines Sanierungskredites im Land erlassen: Im Dezember 2014 lag der Wert noch bis höchstens 17,5 Prozent. Die KliBA steht Antragstellern bei der Programmauswahl und zur Erläuterung des Antragsverfahrens kostenfrei zur Seite. Welche Anforderungen zu erfüllen sind, welche Programme kombiniert werden können und ob Sachverständige eingebunden werden müssen, wissen die Energieberater der KliBA bestens. Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA- Energieberatern: Romuald Ruf ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort natürlich kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Dossenheim, am Dienstag, den 17. Februar 2015, zwischen 16:30 und 18:30 Uhr. Telefon 06221/ 99875-0.. E-Mail: info@kliba-heidelberg.de Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune! Gemeindliche Einrichtungen Begegnungsstätte Begegnungsstätte Dossenheim DRK und Gemeinde Dossenheim Pfarrgasse 5a; Tel. 86 17 30 / FAX 7 27 08 86 / e-mail: Seniorenpark-Dossenheim@gmx.de Veranstaltungen in der 8. Kalenderwoche MITTAGSTISCH: Montag bis Freitag (an Werktagen) von 12.30 bis 13.30 Uhr; Anmeldung bis 10.00 Uhr am gleichen Tag; Preis: 6,-. Bilderausstellung mit dem Titel: Farbe und Struktur im Dialog mit Arbeiten von Christine Dellbrügge. Öffnungszeiten: Montags: 10:00-12:00 Uhr; dienstags: 10:00-12:00 Uhr; freitags: 10:00-12:00 Uhr oder nach Vereinbarung! Rosenmontag, 16. Februar HELAU-HELAU!! Auf, auf ihr Freunde aufgewacht, wir feiern heut die Fasenacht! Hört her ihr Narren, es ist so weit, begeht mit uns die fünfte Jahreszeit! Wer da noch zögert und nix tut, Seite 23

der hat mit der Fasenacht nix am Hut! Dem sagen wir frank und frei: Am Aschermittwoch ist alles vorbei! 14:49 Uhr: Herzliche Einladung zum Seniorenfasching, Norbert Gehrig & Franz Kuhn sorgen mit Musik und Unterhaltung für Stimmung und gute Laune und laden zum Tanzen und Schunkeln ein. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit vielen großen und kleinen Tieren. Auch für Speis und Trank ist reichlich gesorgt. Deshalb vergessen Sie des Alltags Trübsinn und Sorgen und lassen Sie sich s gut gehen mit oder ohne Kostüm!! Für Speisen und Getränke erbitten wir einen Unkostenbeitrag von 11,11. Mittwoch, 18. Februar 12:30 Uhr: Das traditionelle Heringsessen in der Begegnungsstätte; Bitte um Anmeldung! Freitag, 20. Februar 10:00-11:00 Uhr: Grundkurs Autogenes Training (Kursbeginn) Leitung: Ulrike Rau-Stössner Ort: Kleines Haus in der Pfarrgasse Sechs Termine: 20. /27. Februar; 06./13. /20. /27. März 2015. Gebühr: 35,- (Die erste Stunde gilt als Schnupperstunde) Folgendes sollten Sie mitbringen: Kleines Kissen, Wolldecke, evtl. eine Isomatte, bequeme warme Kleidung. Anmeldung in der Begegnungsstätte. TERMINE ZUM VORMERKEN! Montag, 23. Februar 14:30-17:00 Uhr: Das Dossenheimer Kreativ- und Strick-Cafe mit Lilli Schubert ist für Sie geöffnet! Mittwoch, 25. Februar 09:15 Uhr: Englisch mit Maryka Kimmins-Wahl 17:30-19:00 Uhr: Tanzkurs Tango Argentino mit Reinhold Sommer. Donnerstag, 26. Februar 11:40 Uhr: Ausstellungsbesuch mit Führung (Reiss-Engelhorn-Museen, Mannheim) Ägypten Land der Unsterblichkeit 10:00 Uhr: Abfahrt am OEG Bahnhof Dossenheim, Richtung Heidelberg Kosten: 18,- (= Eintritt +Führung, zuzüglich Fahrtkosten). Das Wochenprogramm und den aktuellen Speiseplan der Begegnungsstätte finden Sie auch im Internet unter: www. dossenheim.derubrik Leben in Dossenheim/Senioren. Feuerwehr aktuell Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutzte Immobilien Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres findet am heutigen Freitag, den 13. Februar statt. Unter dem Motto Eigentum verpflichtet appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt. Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.v. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten ihr Leben retten können, ergänzt Rudolph und empfiehlt auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren. In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten. Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden Seite 24