Auf einen Blick:»Qualitätsentwicklung in der Praxis unterstützen Kommunale Qualitätsdialoge Frühe Hilfen«

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Transkript:

»Qualitätsentwicklung in der Praxis unterstützen Kommunale Qualitätsdialoge Frühe Hilfen«1 Projektbeschreibung Nach dem flächendeckenden Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und ihrer dauerhaften Verstetigung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen gehört die qualitätsgesicherte Weiterentwicklung von Strukturen zu den wichtigsten Herausforderungen. Das Projekt bietet einen strukturierten Ansatz, die Qualität in den Frühen Hilfen und dem präventiven Kinderschutz zu verbessern. Die kommunalen Qualitätsdialoge Frühe Hilfen bieten kommunalen Akteuren die Möglichkeit, sich an einem fachlich begleiteten und partizipativ gestalteten Prozess dialogischer Qualitätsentwicklung zu beteiligen. Im Zentrum stehen sektoren- und professionsübergreifende Qualitätsdialoge auf kommunaler Ebene. Grundlage hierfür ist der Qualitätsrahmen Frühe Hilfen (2016), der vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und dem NZFH-Beirat erarbeitet wurde (abrufbar unter: www.fruehehilfen.de/kommunale-qualitaetsdialoge). Das Vorhaben wird in Kooperation mit bis zu 24 Kommunen durchgeführt, die während des gesamten Prozesses vom NZFH begleitet und beraten werden. Idealtypisch schließen sich vier Kommunen dabei zu einem Cluster zusammen. Das Cluster erarbeitet basierend auf dem Qualitätsrahmen gemeinsam relevante Fragestellungen und Bausteine eines Qualitätsentwicklungskonzepts für die Frühen Hilfen vor Ort. Für die Prozessmoderation beauftragt das NZFH ein Qualitätsentwicklungsinstitut, das alle notwendigen Schritte für das Cluster (Methoden, Instrumente, Programmablauf, Arbeitsmaterialien usw.) koordiniert und begleitet. Das Projekt hat eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren (01.09.2018 bis 31.03.2021).

2 2 Projektziele Qualitätsentwicklung der kommunalen Infrastruktur Früher Hilfen unter Berücksichtigung der Elternperspektive, Bildung eines gemeinsamen Verständnisses von Qualität in den Frühen Hilfen, Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation auf- und ausbauen, Erprobung qualitätsgesicherter Instrumente und Methoden, Transfer der Projektergebnisse in die örtlichen Netzwerke Frühe Hilfen. Die Erreichung dieser Ziele leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung als familienfreundliche Kommune. 3 Projektstruktur und Zeitplan In drei aufeinander aufbauenden Phasen wird das Cluster mithilfe verschiedener Veranstaltungsformate vom Qualitätsentwicklungsinstitut durch den Prozess geführt (vgl. Abb. 1). Im Mittelpunkt stehen bis zu drei moderierte und fachlich begleitete Qualitätsentwicklungswerkstätten pro Cluster. Eine Projektsteuerungsgruppe und eine Umsetzungsgruppe pro Cluster begleiten die Durchführung vor Ort. Für diese begleitenden Arbeitsgruppen entsendet jede Kommune bis zu vier Teilnehmende. Jede Kommune im Cluster kann bis zu 10 Personen für die Teilnahme an den Qualitätsentwicklungswerkstätten entsenden. Darüber hinaus ermöglichen webbasierte Austauschformate zusätzlich organisatorische und inhaltliche Absprachen, auch zwischen den Veranstaltungen. Zur Verstetigung des Prozesses regt das NZFH an, einen kommunalen Fachtag durchzuführen, auf dem Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Prozess präsentiert werden können. Abbildung 1: Veranstaltungsformate und Projektphasen Phase 1: Vorbereitung 2018/19 Phase 2: Durchführung 2019 2021 Phase 3: auswertung 2021 1. Sitzung Projektsteuerung 1. Sitzung Umsetzungsgruppe Qualitätsentwicklungswerkstatt I III (+ webbasierte Unterarbeitsgruppen) 3. Sitzung Projektsteuerung Optional: Kommunaler Fachtag 2. Sitzung Projektsteuerung 2. Sitzung Umsetzungsgruppe BEGLEITENDE rahmenveranstaltungen für alle cluster

3 Die bis zu drei Qualitätsentwicklungswerkstätten in Phase 2 sind ein- bis zweitägig. Die bis zu drei vor- und nachbereitenden Sitzungen der Projektsteuerungsgruppe und der Umsetzungsgruppe der Qualitätsentwicklungswerkstätten sind jeweils eintägig. Zudem finden während der Gesamtprojektlaufzeit für alle Kommunen im Projekt bis zu drei eintägige, begleitende Rahmenveranstaltungen statt.! Über die gesamte Projektlaufzeit von 2,5 Jahren werden von Personen, die den Prozess in der Kommune planerisch mitverantworten, circa 15 Arbeitstage für die Teilnahme an allen Veranstaltungsformaten benötigt. Die reine Teilnahme an den Qualitätsentwicklungswerkstätten erfordert maximal bis zu sechs Arbeitstage. Darüber hinaus sind ggf. Ressourcen für die Vorund Nachbereitung der Qualitätsentwicklungswerkstätten in Unterarbeitsgruppen einzuplanen. 4 Projektteilnehmende Die Kommunen im Projekt benennen selbst die relevanten Akteure für die Qualitätsentwicklung der Frühen Hilfen vor Ort. Wichtig ist, dass auch Akteure der strategischen Ebene (Leitungsebene) eingebunden sind sowie die Netzwerkkoordinierenden. Projektzielgruppen sind insbesondere: Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen, Fachkräfte in den Frühen Hilfen, Leitungskräfte mit politisch-administrativer Planungs- und Steuerungsverantwortung, Leitungskräfte der Einrichtungen und Dienste mit Versorgungsauftrag, Koordinierende von Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierte bzw. Ehrenamtliche, Eltern bzw. Elternvertretungen. 5 Projektbegleitung und -finanzierung Das NZFH übernimmt alle Kosten für die Begleitung, Beratung und Moderation der Cluster durch das Qualitätsentwicklungsinstitut, die Entwicklung und Bereitstellung von Instrumenten sowie für die Durchführung der drei begleitenden Rahmenveranstaltungen. Dies beinhaltet auch die Moderation sowie die Vor- und Nachbereitung bzw. Dokumentation aller Veranstaltungsformate (vgl. Abb. 1). Die Kommunen erhalten darüber hinaus kostenfreie telefonische und / oder schriftliche Beratungsleistungen durch das Qualitätsentwicklungsinstitut zur Durchführung des Projekts.

4 Die teilnehmenden Kommunen stellen Räumlichkeiten und Catering für die Umsetzung der Qualitätsdialoge zur Verfügung und übernehmen die Reisekosten für das von Ihnen entsendete Personal. Hierfür können Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (vgl. Art. 3 (1), Nr. 1 VV, Leistungsvereinbarung Kap. I) eingesetzt werden. Die Kosten für die Durchführung eines möglichen kommunalen Fachtags sind selbst zu tragen. Das Projekt wird von der Auridis ggmbh finanziell gefördert und durch das NZFH entwickelt, fachlich begleitet sowie aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des BMFSFJ kofinanziert. 6 Gewinn für die Kommune Kostenfreie Beratung / Begleitung der Kommune bei der Qualitätsentwicklung Früher Hilfen vor Ort, Bildung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses Früher Hilfen, Entwicklung von Kriterien, Instrumenten und Methoden für eine qualitätsgesicherte Umsetzung der Frühen Hilfen vor Ort, Auf- und Ausbau von Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung Früher Hilfen auf Basis des Qualitätsrahmens, Berücksichtigung der Frühen Hilfen in kommunalen Planungsprozessen, Qualitätsgesicherte Entwicklung der kommunalen Netzwerkstrukturen Früher Hilfen, z. B. bezogen auf die Netzwerkkommunikation oder die Transparenz über regionale Angebote / Bedarfe, Stärkung der Verbindlichkeit durch politische Beschlussfassung, Qualitätsentwicklung von Leistungen, Aufgaben und Kooperationen nach 79a SGB VIII, (Verstärkte) Verknüpfung der kommunalen Jugendhilfeplanung mit den Frühen Hilfen und Förderung des Kooperationsgebotes nach 80 SGB VIII, Öffentlichkeitswirksame und familienfreundliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur, Kostenfreie Teilnahme an überregionalen, prozessbegleitenden Rahmenveranstaltungen.

5 7 Voraussetzungen Die entsendeten Fachkräfte sind zu einer verbindlichen und regelmäßigen Teilnahme bereit und werden entsprechend freigestellt. Dies gilt insbesondere für die örtliche Netzwerkkoordination. Es werden kostenfrei Tagungsräume und Catering für die Durchführung der bis zu drei zweitägigen Qualitätsentwicklungswerkstätten für circa 50 Personen sowie Räumlichkeiten für die Treffen der Steuerungs- und Umsetzungsgruppen zur Verfügung gestellt. Für das entsendete Personal werden die Reisekosten übernommen. Hierfür können Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen des BMFSFJ eingesetzt werden. Die Kosten für die Durchführung eines möglichen kommunalen Fachtags sind selbst zu tragen. Die Teilnahme an dem Projekt wird politisch unterstützt, z. B. durch einen Beschluss oder durch einen von der Verwaltungsleitung unterzeichneten»letter of Intent«(Absichtserklärung). Mit der Teilnahme wird einer Beteiligung an der prozessbegleitenden Evaluation im Projekt zugestimmt. Die Teilnehmenden stimmen für diesen Zweck der Verwendung der von ihnen gemachten Angaben in der Kommunalbefragung zu und erklären sich einverstanden, dass das Evaluationsinstitut fehlende Angaben erfasst. Die Teilnehmenden im Projekt sind bereit, sich bei»inforo.online«anzumelden und im Projektverlauf zu nutzen.

IMPRESSUM Herausgeber: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) Maarweg 149 161 50825 Köln Telefon: 0221 8992-0 www.fruehehilfen.de Redaktion: Kristin Caumanns, Till Hoffmann und Nadine Keller Gestaltung: Lübbeke Naumann Thoben, Köln Alle Rechte vorbehalten Gefördert vom: Träger: in Kooperation mit:» Projektförderung durch: