Energiespeicher im Strom- und Energiesteuerrecht

Ähnliche Dokumente
Duisburger Energiegespräche Mieterstrommodelle im Ertrags- und Stromsteuerrecht Duisburg, 16. März 2017

Muss der Sanierungserlass saniert werden? Frankfurter Insolvenz- und M&A-Forum 2015

Das Duisburg-China Netzwerk 1st Duisburg - China Business Networking Forum Montag, den 06.Juni 2016

Stromkostenintensive Unternehmen: Einsparpotenziale im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2017

PKF FASSELT SCHLAGE. Partner für Ihren Erfolg

PKF FASSELT SCHLAGE. Partner für Ihren Erfolg

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir sind Ihre Personalabteilung vor Ort.

VDR Workshop: Konsolidierung in der Schifffahrt steuerrechtliche Aspekte im Hinblick auf Joint Venture und M&A

Vom Konfl ikt zum Konsens. Wirtschaftsmediation

PKF FASSELT SCHLAGE. Partner für Ihren Erfolg

PKF FASSELT SCHLAGE. Kompetenzzentrum Banken und Finanzdienstleister Unser Leistungsspektrum

PKF FASSELT SCHLAGE. Duisburger Energiegespräche: Strategische Optionen beim Einsatz von Energiespeichern

Stiftungsforum Rhein-Ruhr Duisburg, 12. September 2017

PKF FASSELT SCHLAGE. Partner für Ihren Erfolg

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

Regulatorische Herausforderungen beim Einsatz von Speichern im Verteilnetz?

Erfolgsfaktor CSR Unternehmerfrühstück

Duisburger Energiegespräche Mieterstrom - Mode oder Mehrwert? Duisburg, 16. März 2017

EINLADUNG ZUM STIFTUNGSFORUM RHEIN-RUHR

Der Anlagenbetreiber als Energieversorgungsunternehmen & Rechtsrahmen für den Einsatz von Speichertechnologien

EINLADUNG ZUM STIFTUNGSFORUM RHEIN-RUHR

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

10. Niedersächsische Energietage Think Big! Sektorkopplung Visionär Rahmenbedingungen der Energiewende: Bürokratische Monster in der Praxis?

PKF FASSELT SCHLAGE. Stiftungsforum Rhein-Ruhr Duisburg, 25. September 2018

Stiften, aber wie? Rechtsformen für Stiftungen im Vergleich

PKF maritime. Treffen zum Jahresauftakt

Erzeuger oder Letztverbraucher? Der aktuelle Rechtsrahmen für den Einsatz von Stromspeichern

PKF FASSELT SCHLAGE. Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Schloss Bensberg: Dienstag, den 5. Juli 2016

16. Januar WP/StB Thomas Rauert PKF FASSELT SCHLAGE

Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet (Alan Kay) Weichenstellungen des Stifters und der ersten Stiftungs-

Familienstiftungen. Unternehmerisches oder sonstiges Vermögen langfristig erhalten.

Wirtschaftsprüfung. Das Prinzip PKF

Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

Private Vermögensplanung. Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen?

Private Vermögensplanung. Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen?

Strom- und Energiesteuer NEWS Mai 2018

Vorausschauend handeln Werte sichern

Private Vermögensplanung. Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen?

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht!

INFOLETTER Energiesteuern, Energierecht & Energiemanagementsysteme

Herausforderungen durch die Gestaltung der Energiewende

Kapitel 1 Einführung 3 Kapitel 2 Geschichtliche Entwicklung der Energiebesteuerung 9 Kapitel 3 Das Steuergebiet 24

Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13

PKF FASSELT SCHLAGE. Dr. Franz Schulte Duisburg, 12. September 2017

Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr)

Person, die Energieerzeugnisse verwendet bzw. Strom entnimmt

Rechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG

PKF FASSELT SCHLAGE. Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems September 2018

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft

Der Anlagenbetreiber als Energieversorger Rechtspflichten und Fallstricke bei der Belieferung von Letztverbrauchern

Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen. Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden

Stiften, aber wie? Rechtsformen für Stiftungen im Vergleich

Bassam Khazzoum Carsten Kudla / Ralf Reuter. Energie und Steuern. Energie- und Stromsteuerrecht in der Praxis GABLER

PKF FASSELT SCHLAGE. Einsparpotenziale für energieintensive Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung (besar) im EEG 2014

Stromsteuer - Aktuelle Entwicklungen für Windenergieanlagen

Anlage B zum Achtzehnten Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009

Impulsvortrag und Diskussionsbeitrag Allgemeine Vorschriften nach der VO (EG) Nr. 1370/ Bestandsaufnahme

Merkblatt - Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht zu EnSTransV (Stand: 15. Juni 2018)

Der Weg fängt mit dem ersten Schritt an. Berufseinstieg bei PKF: Das Qualifi kationsund Fortbildungsprogramm

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft

Erdgasabgabe bei KWK Anlagen

Beispiel Stiftungs Verein

Energiesteuer- und Strom steuer-transparenzverordnung INFORMATIONSBRIEF ENERGIESTEUER INHALTSÜBERSICHT SCHWERPUNKTTHEMA

Einleitung. Isolierte Sicht der einzelnen Stiftungen auf ihr Verbesserungspotenzial

Unsere Expertise im Bereich Energiewirtschaft

Fragebogen zur Teilnahme am Forschungsprojekt Schwarmspeicher Cochem-Zell

Energiewirtschaftliche Gesetzgebung und deren Bedeutung für den Wupperverband

Quo vadis Eigenstromversorgung?

Regulatorischer Rahmen und Förderung von Speichern

Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern

Energiewirtschaftliche Beratung Engineering Administration BHKW Energie(verbrauchs)management

Systemübergreifende dezentrale Energiespeicher im Universal Grid. Wolfgang Gawlik

Der Weg fängt mit dem ersten Schritt an. Berufseinstieg bei PKF: Das Qualifi kationsund Fortbildungsprogramm

Innovatives Betreibermodell für Quartierspeicher

Biokraftstoffquote gesetzliche Rahmenbedingungen

Regulatorischer Rahmen und Förderung von Speichern

Elektrische Speicher im Energiesystem der Zukunft

Markthemmnisse der Energiedienstleistungsbranche Contracting stärken heißt mehr Energieeffizienz

Eigenversorgung, Regelleistung, Mieterstrom, Elektromobilität was gibt s Neues für Speicher im Heimbereich?

Wirtschaftsprüfungs- / Steuerberatungsgesellschaften

Transkript:

PKF FASSELT SCHLAGE PKF FASSELT SCHLAGE Energiespeicher im Strom- und Energiesteuerrecht Duisburg, 22. November 2017

Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 2

Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 3

Stationäre Batteriespeicher (s. BMF-Erlass v. 31.7.2014, III B6 V 4220/14/10001) (1) Ein wieder aufladbarer Speicher für Strom auf elektrochemischer Basis, der während des Betriebs ausschließlich an seinem geografischen Standort* verbleibt, *Der geografische Standort ist ein durch geografische Koordinaten bestimmter Punkt. dauerhaft mit dem Versorgungsnetz verbunden und nicht Teil eines Fahrzeuges ist. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 4

Stationäre Batteriespeicher (s. BMF-Erlass v. 31.7.2014, IIIB6 V 4220/14/10001) (2) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 5

Ausgangslage - Batteriespeicher Öffentliches Netz Windkraftanlagen (2) (1) Speicher Private Versorgungsleitung PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 6

Stationäre Batteriespeicher (s. BMF-Erlass v. 31.7.2014, IIIB6 V 4220/14/10001) (3) Grundsatz: Aufladen des Batteriespeichers durch Entnahme von Strom aus dem Versorgungsnetz: Steuerentstehung gem. 5 Abs. 1 S. 1 StromStG. Keine Entlastung bei Wiedereinspeisung. (Nochmalige) Steuerentstehung durch Entnahme. Beachte: Batteriespeicher können als Teil des Versorgungsnetzes gelten ( 5 Abs. 4 StromStG). Ziel: Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag an das Hauptzollamt unter den auf Folie 4 genannten Kriterien. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 7

Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 8

Gasspeicher im Energiesteuerrecht (1) Grundsatz: Gasgewinnungsbetriebe und Gaslager gelten mit der Maßgabe als dem Leitungsnetz zugehörig, sodass ein dortiger Verbrauch von Erdgas als Entnahme aus dem Leitungsnetz gilt ( 38 Abs. 1 S. 2 EnerigeStG). Steuerschuldner ist derjenige, der das Erdgas aus dem Leitungsnetz entnimmt ( 38 Abs. 2 Nr. 2 EnerigeStG). Rechtsfolgen sind identisch, sofern der Speicher an das Versorgungsnetz angeschlossen ist: Aufladen des Speichers durch Entnahme von Gas aus dem Versorgungsnetz: Steuerentstehung gem. 38 Abs. 1 S. 2 EnergieStG. Keine Entlastung bei Wiedereinspeisung. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 9

Gasspeicher im Energiesteuerrecht (2) Zollamtliche Erlaubnisse sind zu beachten: z. B. Verwender oder Verteiler von Erdgas. Anwendung des EMCS-Verfahrens bei nicht leitungsgebundenem Versand möglich Versand von Steuerlager zu Steuerlager (ohne dass eine Energiesteuer entsteht). PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 10

Inhaltsverzeichnis Stationäre Batteriespeicher Gasspeicher im Energiesteuerrecht Fazit PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 11

Fazit Mit Vorausblick sind Batterie- bzw. Erdgasspeicher im Verbrauchssteuerrecht unproblematisch umsetzbar. Offen, wie ein Batteriespeicher, als an einem Ort verbleibend, dem Hauptzollamt nachgewiesen werden kann (z. B. Seriennummer?) und wie präzise müssen die Koordinaten gegenüber dem Hauptzollamt benannt werden? PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 12

Kontakt StB Lukas Bien Telefon: + 49 203 30001-239 Telefax: + 49 203 30001 8-239 lukas.bien@pkf-fasselt.de PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsanwälte Schifferstraße 210 47059 Duisburg Telefon: +49 203 30001-101 Telefax: +49 203 30001 8-101 www.pkf-fasselt.de PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 13

Disclaimer Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschaftsprüfern gemäß 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 14