Kreisbaugesellschaft mbh Filstal - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016

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Transkript:

Der Landrat Tischvorlage 2017/096 (3 Anlagen) Amt für Finanzen und Beteiligungen Haas, Jochen 07161 202-222 j.haas@landkreis-goeppingen.de Beratungsfolge Sitzung am Status Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 29.06.2017 öffentlich Beschlussfassung Kreistag 14.07.2017 öffentlich Beschlussfassung Kreisbaugesellschaft mbh Filstal - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 I. Beschlussantrag Der Verwaltungsausschuss weist den Vertreter des Landkreises Göppingen an, in der Gesellschafterversammlung der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal wie folgt abzustimmen: a. Dem Jahresabschluss der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal für das Geschäftsjahr 2016 wird zugestimmt. b. Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.203.380,89 festgestellt. c. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. II. Sach- und Rechtslage, Begründung Kommunal-/gesellschaftsrechtliche Grundlagen: Nach dem aktuellen Gesellschaftsvertrag der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal (Kreisbau Filstal) hat die Gesellschafterversammlung insbesondere über die Feststellung des Jahresabschlusses und die entsprechende Ergebnisverwendung, sowie über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zu entscheiden. Gemäß 104 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. 48 LKrO vertritt der Landrat den Landkreis in Gesellschafterversammlungen von Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Landkreis beteiligt ist. Mit Ausnahme der Geschäfte der laufenden Verwaltung hat der Landrat in dieser Funktion vor Beschlüssen (als Gesellschafterversammlung) die Weisung des Kreistags einzuholen ( 42 Abs. 2 Satz 1 LKrO analog). Aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen ist für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführung sowie des

- 2 - Aufsichtsrates ein förmlicher Weisungsbeschluss durch den Kreistag erforderlich. Die Einholung des Beschlusses über die Weisungserteilung an die Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss 2016 der Kreisbau Filstal muss aus terminlichen Gründen ersatzweise durch den Verwaltungsausschuss erfolgen. Der Jahresabschluss 2016 der Kreisbau Filstal wurde in der AR- Sitzung am 22.06.2017 einstimmig festgestellt. Die Gesellschafterversammlung findet jedoch bereits am 13.07.2017 statt. Die Sitzung des Kreistags ist für den 14.07.2017 terminiert. Somit würde die Beschlussfassung im Kreistag erst einen Tag nach der Gesellschafterversammlung stattfinden. Deshalb ist eine Beschussfassung über die Weisungserteilung im Verwaltungsausschuss für den Jahresabschluss 2016 erforderlich. Zukünftig wird die Weisungserteilung durch den Kreistag erfolgen. Erfordernis der veränderten Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss Die ersatzweise Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2016 der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal durch den Verwaltungsausschuss ist aufgrund einer Prüfungsbeanstandung der örtlichen Kreisprüfung notwendig. Diese veränderte Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss ist ein einmaliger Vorgang, da sich die gesamten Sitzungstermine (außerhalb der sonst abgestimmten Jahresplanung) nicht mehr uneingeschränkt in Einklang bringen lassen. Um bereits zum Jahresabschluss 2016 der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal eine rechtlich einwandfreie Behandlung zu gewährleisten, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, eine ersatzweise Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss vorzunehmen. Die Verwaltung schlägt ferner vor, diese Beratungsunterlage im Kreistag am 14.07.2017 pauschal beschließen zu lassen. Ergebnis des Jahresabschlusses 2016 der Kreisbau Filstal: Der Jahresüberschuss der Kreisbau Filstal im Geschäftsjahr 2016 beträgt laut Prüfbericht 1.203.380,89. Der Bilanzgewinn der Kreisbau Filstal im Geschäftsjahr 2016 beträgt 1.200.158,71. Zur Begründung des Ergebnisses und weiteren Erläuterungen zum Jahresabschluss verweisen wir auf die Ausführungen der Kreisbau Filstal (Anlage 1 und 2). Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. abschließend geprüft. Der Wirtschaftsprüfer hat einen Prüfungsbericht zur Erstellung des Jahresabschlusses gefertigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 2). Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss nach Vorlage des Lage- und des Prüfungsberichtes geprüft und ausführlich besprochen. In der Sitzung am 22.06.2017 hat der Aufsichtsrat dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 einstimmig zugestimmt. Über die Prüfung hat der Aufsichtsrat einen Bericht an die Gesellschafterversammlung erstellt (Anlage 3).

- 3 - Der Jahresüberschuss 2016 der Kreisbau Filstal im Geschäftsjahr 2016 beträgt laut Prüfbericht 1.203.380,89 und liegt über dem kalkulierten Planansatz des Wirtschaftsplans 2016 der Kreisbau Filstal. Der Jahresüberschuss 2016 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 123.376,99 verringert. III. Handlungsalternative Keine. IV. Finanzielle Auswirkungen / Folgekosten Es erfolgt eine Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2016 aufgrund des guten Ergebnisses. Die Dividendenausschüttung beträgt insgesamt 331.664,40, davon entfällt auf den Landkreis Göppingen eine Bruttodividende in Höhe von 175.212,00. Nach Abzug der Kapitalertragssteuer sowie Solidaritätszuschlags beträgt die Nettodividende 147.484,70. Dieser Betrag entspricht dem Planansatz im Haushaltsplan 2017. V. Zukunftsleitbild/Verwaltungsleitbild - Von den genannten Zielen sind berührt: Zukunfts- und Verwaltungsleitbild Zukunft der Wirtschaft Übereinstimmung/Konflikt 1 = Übereinstimmung, 5 = keine Übereinstimmung 1 2 3 4 5 Außenwirkung gez. Edgar Wolff Landrat

ANLAGE 1 zur BU VA 2017/96 v. 29.06.2017 Jahresabschluss der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal für das Geschäftsjahr 2016 Der Jahresabschluss 2016 der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 22.06.2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.203.380,89 festgestellt. Finanzielle Auswirkungen Jahresüberschuss 1.203.380,89 Gewinnvortag 866.777,82 Bilanzgewinn vor Gewinnverwendung 2.070.158,71 Der Gewinn für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt verwendet: Bilanzgewinn 2.070.158,71./. Einstellung in die Gesellschaftsvertragliche Rücklage 120.000,00./. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 750.000,00./. Dividendenausschüttung 6 % aus 5.527.740,00 331.664,40 Vortrag auf neue Rechnung 868.494,31

Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers und Bericht des Aufsichtsrates Der Jahresabschluss der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal für das Geschäftsjahr 2016 wurde durch das Finanzwesen der Kreisbau Filstal aufgestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch den vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Der Wirtschaftsprüfer hat einen Prüfungsbericht zur Erstellung des Jahresabschlusses gefertigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Eine Kopie des Testatexemplars ist der Beratungsunterlage als Anlage 2 beigefügt. Nach Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers durch die Geschäftsführung an den Aufsichtsrat, hat der Aufsichtsrat gem. 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages die Vorlagen zu prüfen. Diese Prüfung erfolgte in der Sitzung am 22.6.2017. Über diese Prüfung hat der Aufsichtsrat einen Bericht an die Gesellschafterversammlung zu erstatten (siehe Anlage 3). In der o.g. Sitzung am 22.6.2017 hat der Aufsichtsrat den einstimmigen Beschluss gefasst, der Gesellschaftsversammlung zu empfehlen, vom Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal für das Geschäftsjahr 2016 Kenntnis zu nehmen.

ANLAGE 3 zur BU VA 2017/96 v. 29.06.2017 Bericht des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss 2016 Der Aufsichtsrat sowie der Bauausschuss der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal haben sich im Geschäftsjahr 2016 in 12 Sitzungsterminen (darunter eine Klausurtagung), sowie anhand regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte des Geschäftsführers in verschiedenen Sitzungen eingehend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik und der Geschäftsentwicklung unterrichtet und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Die ihm aufgrund gesetzlicher oder vertragsgemäßer Bestimmungen vorgelegten Einzelvorgänge wurden behandelt. In der Aufsichtsratssitzung vom 22.06.2017 wurde dem Aufsichtsrat der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verband badenwürttembergischer Wohnungsunternehmer e. V. vorgestellt und durch den anwesenden Wirtschaftsprüfer erläutert. Der Jahresabschluss 2016 mit Anhang und Lagebericht wurde durch die zur Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Zeit vom 02.05.2017-12.05.2017 in den Geschäftsräumen der Kreisbaugesellschaft mbh Filstal geprüft. Die Kreisbaugesellschaft mbh Filstal hat vorab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Datum vom 12.05.2017 erhalten, unter der Bedingung, dass der Aufsichtsrat die bereits im Jahresabschluss berücksichtigte teilweise Verwendung des Jahresüberschusses in der Aufsichtsratssitzung am 22.06.2016 beschließt. Dies ist erfolgt. Es wurde festgestellt, dass die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat ihren nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Verpflichtungen nachgekommen sind. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Von Seiten des Aufsichtsrates werden keine Einwendungen gegen das Prüfungsergebnis erhoben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsleitung über die Behandlung des Jahresergebnisses an. Der Aufsichtsrat stellt fest, dass der vorgelegte Jahresabschluss, Anhang sowie der Lagebericht die tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft wiedergeben und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmer e. V. gemäß vorgelegtem Prüfungsbericht geprüft wurde. Er billigt den vorgelegten Jahresabschluss und schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsleitung für die Verwendung des Bilanzgewinnes an. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftervertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.