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Transkript:

MARKT ERGOLDSBACH E-026/7 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 10/2017) über die Sitzung des Marktgemeinderates Ergoldsbach am im Rathaus-Sitzungssaal Ergoldsbach Donnerstag, den 21. September 2017 Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler 3. Bürgermeisterin Heike Berger die Mitglieder des Marktgemeinderates MGR Christian Bauer MGR Franz Deinhart MGR`in Prof. Dr. Silvia Dollinger MGR Georg Eichstetter MGR Michael Forster MGR Alfons Gmelch MGR Stefan Gottschalk MGR Lorenz Heilmeier ab TOP 2 MGR Johann Hummel MGR Alfred Mittermeier MGR Konrad Schweiberger MGR Jürgen Simmerl ab TOP 2 MGR Maximilian Wittmann MGR Wilhelm Wittmann Ortssprecher Daniel Keidl Ortssprecher Robert Rengstl Abwesend: MGR`in Franziska Gruber-Schmid MGR Andreas Kolbeck MGR Josef Paintner MGR Josef Rosenwirth Ortssprecher Marcus Plendl (entschuldigt) (entschuldigt) (entschuldigt) (entschuldigt) (entschuldigt) Sonstige Anwesende: Herr Hartmut Klenner, Kämmerer Frau Bettina Radlbeck, Rechtsanwältin zu TOP 2 Herr Dipl.Ing. Franz Rohrmeier zu TOP 2 Herr Karl Kolbinger, Fa. Corwese zu TOP 3 Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.45 Uhr Zuhörer: 1 Presse: Fr. Marklstorfer Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung ist gegeben.

Tagesordnung: 21. September 2017 A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 25. Juli 2017 P. 2 Entwässerungseinrichtungen des Marktes Ergoldsbach; hier: Informationen durch das Kommunalberatungsbüro Radlbeck und Ingenieurbüro Steiner & Rohrmaier über die Gebührenkalkulation und Einführung der gesplitteten Abwassergebühr P. 3 Breitbandausbau Phase 3, Einöden und Weiler; hier: Vorstellung der Förderrichtlinien durch die Firma Corwese, Herrn Karl Kolbinger P. 4 Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO P. 5 Entlastung zur Jahresrechnung 2015 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO P. 6 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: Herr Bürgermeister Robold begrüßt die anwesenden Damen und Herren zur Marktgemeinderatssitzung recht herzlich. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest und erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Vor Eintritt in die Tagesordnung spricht Herr Bürgermeister Ludwig Robold Herrn 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler, Herrn MGR Michael Forster sowie MGR Stefan Gottschalk zum Geburtstag, auch im Namen des Gremiums, seine herzlichsten Glückwünsche aus und wünscht ihnen alles Gute. Anschließend spricht Herr 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler an Herrn Ersten Bürgermeister Ludwig Robold nachträglich zum Geburtstag ebenfalls die besten Glückwünsche aus und wünscht ihm alles erdenklich Gute. P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 25. Juli 2017 Mit 15 : 0 Stimmen wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 25. Juli 2017 genehmigt. P. 2 Entwässerungseinrichtungen des Marktes Ergoldsbach; - 2 -

hier: Informationen durch das Kommunalberatungsbüro Radlbeck und Ingenieurbüro Steiner & Rohrmaier über die Gebührenkalkulation und Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Herr Bürgermeister Ludwig Robold begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Juristin Frau Bettina Radlbeck und Herrn Dipl.-Ing. Franz Rohrmaier. Herr MGR Lorenz Heilmeier und Herr MGR Jürgen Simmerl erscheinen im Sitzungssaal. Nach Art. 8 Abs.3 KAG sollen die Abwassergebühren kostendeckend festgesetzt werden, wobei entsprechend Art. 8 Abs. 6 KAG ein Kalkulationszeitraum zu bestimmen ist, der höchstens vier Jahre im Voraus und vier Jahre in der Vergangenheit umfassen soll. Die Abwassergebühren der Abwasserbeseitigung Ergoldsbach wurden zuletzt für den Zeitraum von 2008 bis 2015 berechnet. Für die Abwasserbeseitigung Kläham wurden die Gebühren zuletzt für den Zeitraum von 2004 bis 2011 kalkuliert. Für beide Abwasserbeseitigungseinrichtungen sind deshalb die Einleitungsgebühren neu zu kalkulieren. Nachdem seit dem Jahr 2008 diese Kalkulationen von Frau B. Radlbeck für den Markt Ergoldsbach erarbeitet wurden und Frau Radlbeck die besonderen Begebenheiten beim Markt Ergoldsbach (Einbeziehung der kalkulatorischen Kosten des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Ergoldsbach-Neufahrn i.nb, teilweise Einleitung von Schmutzwasser in die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach) kennt, sollen auch die aktuell anstehenden Kalkulationen durch das Kommunalberatungsbüro Radlbeck erfolgen. Über die Erfordernis einer Aktualisierung der Kanalherstellungsbeiträge wird im Rahmen der Gebührenkalkulation und der hieraus gewonnenen Erkenntnisse entschieden. Bereits in der letzten Gebührenkalkulation hat sich gezeigt, dass die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung höher als 12 v.h. sind). In diesem Fall ist dann ein eigener Gebührenmaßstab für Niederschlagswasser (ermittelt nach einem flächenbezogenen Maßstab) erforderlich. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen und Grundlagenermittlungen werden von Frau Bettina Radlbeck und Herrn Dipl.Ing. Franz Rohrmaier folgendermaßen anhand einer Präsentation erläutert: Wieso Einführung der Niederschlagswassergebühr? bisher: Abwassergebühr nur abhängig vom Frischwasserverbrauch Abwasser = Schmutzwasser + Niederschlagswasser bedeutet Mitfinanzierung der Niederschlagswasserbeseitigung stellt somit eine Ungleichbehandlung der Einleiter dar in Zukunft: (falls Voraussetzung zur Einführung erfüllt ist) Abwassergebühr abhängig von Frischwasserverbrauch und bebauter und befestigter Fläche keine zusätzliche Gebühr, nur verursachergerechtere Verteilung Vergleichsberechnung vorher / nachher Notwendigkeit der gesplitteten Abwassergebühr 12 % - Erheblichkeitsschwelle Im Urteil vom 16.12.1998 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die bezogene Frischwassermenge auch bei zusätzlicher Einleitung von Niederschlagswasser - 3 -

ein grundsätzlich geeigneter Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Gebührenbemessung ist. Allerdings ist dies nur dann unbedenklich, wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung geringfügig sind. Die Erheblichkeitsgrenze des Bundesverwaltungsgerichts und des BayVGH liegt dabei bei einem 12 %igen Anteil an den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung. BayVBl. 1999,463 Gebührenfähige Kosten Vorschlag bei Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Teil IV, Art. 8, Frage 16, Ziff. 4.1 Kostenart StrW in % NW in % SW in % Betrieb Kanal 20 20 60 Betrieb KLA 0 0 100 Verwaltung 15 20 65 Personalkosten Kanal 10 30 60 Personalkosten KLA 0 0 100 Personalkosten Verw. 15 20 65 Umlage an Verbände 0 25 75 Verteilung hat sich primär an betriebsspezifischen Überlegungen auszurichten. Das Beispiel zeigt eine an Erfahrungswerten orientierte Verteilung der Kosten. Ausdrücklicher Hinweis der Autoren, dass die prozentuale Zuordnung der einzelnen Kostenarten auf die Kostenstellen differieren und von den im Beispiel vorgeschlagenen Werten abweichen kann. Ermittlung der 12 % - Erheblichkeitsschwelle (Musterbeispiel!) - 4 -

Nachkalkulation Einleitungsgebühr (Musterbeispiel!) Vorkalkulation Einleitungsgebühr (Musterbeispiel!) Vorkalkulation gesplittete Gebühr (Musterbeispiel!) - 5 -

Welche Niederschlagswassermaßstäbe sind zulässig? Unterscheidung bei der Flächenermittlung zwischen Grundstücksflächenmaßstab - Grundstücksabflussbeiwertkarte - Gebietsabflussbeiwertkarte - Grundstücksabflussbeiwert in Stufen und Versiegelungsmaßstab mit und ohne Versiegelungsbeiwert - Selbstauskunft - Aufmaß vor Ort - Befliegung Grundstücksflächenmaßstab Grundstücks- und Gebietsabflussbeiwertkarte - 6 -

Grundstücksflächenmaßstab Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen Erstellung einer Karte nicht nötig Ermittlung der überbauten und befestigten Flächen wie bei der Grundstücksabflussbeiwertkarte Grundstücksflächenmaßstab Allgemeines Gebührenpflichtige Fläche = Grundstücksfläche x Zonenwert bzw. Stufenwert Das Entscheidungsgremium hat nur die Abweichungsgrenzen zu beschließen Datenerfassung und auswertung mittels Tabellenkalkulation Grundstücksflächenmaßstab Bemessungsgrundlagen Erhebungsbogen / Anschreiben Informationsflyer Hinweisblatt Beispiel für einen Antrag auf Einzelveranlagung im Anschluss: Bürgersprechstunde / Anhörungstermine Ziel ist den Bürger durch Informationsveranstaltungen angemessen aufzuklären Versiegelungsmaßstab Selbstauskunft Aufmaß vor Ort Befliegung Versiegelungsmaßstab Allgemeines Gebührenpflichtige Fläche = angeschlossene versiegelte Fläche Gebührenpflichtige Fläche = angeschlossene versiegelte Fläche x Versiegelungsbeiwert Das Entscheidungsgremium hat die einzelnen Satzungsfaktoren vorab zu beschließen Datenerfassung und -auswertung mit Tabellenkalkulation (bei kleineren Projekten) bzw. Spezialsoftware Grundstücksflächenmaßstab Bemessungsgrundlagen - 7 -

Anschreiben Informationsflyer Erhebungsbogen Lageplan Hinweisblatt im Anschluss: Bürgersprechstunde / Anhörungstermine Vorteile Grundstücksflächenmaßstab: - Festlegung weniger Satzungsfaktoren - Karten mit Werten für Baulücken/künftige Baugebiete - Keine Spezialsoftware nötig - Aktives Verfahren; auch ohne Rückmeldung sinnvolle Werte - Vom Gebührenschuldner durch überschlägige Berechnung leicht prüfbar - Geringer Verwaltungsaufwand, da nicht jede Flächenänderung einer Gebührenanpassung entspricht - Keine Vermischung von pauschal und tatsächlich ermittelten Flächen (GrAB in Stufen) - Keine Karte als Satzungsgrundlage (GrAB in Stufen) Versiegelungsmaßstab: - Die Flächenermittlung erfolgt m² genau - Einzelne Oberflächen können mit materialabhängigen Beiwerten berücksichtigt werden - Zisternen können angerechnet werden - Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten leichter möglich - Keine Pauschalierung; nur tatsächliche Flächen werden angerechnet - Keine Widersprüche (Selbstauskunft) Nachteile Grundstücksflächenmaßstab: - Gebührenschuldner muss gewisse Toleranzgrenzen hinnehmen - Keine Unterscheidung verschiedener Materialien möglich - Keine Berücksichtigung von Zisternen möglich - Flächenannahme basiert auf einem Durchschnittswert vieler Grundstücke (Gebietsabflussbeiwertkarte) - Vermischung von tatsächlichen und pauschal ermittelten Flächen (Grundstücksund Gebietsabflussbeiwertkarte) - Karte als Bestandteil der Satzung (Grundstücks- und Gebietsabflussbeiwert-karte) - Keine gesicherte Rechtsprechung vorhanden (Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen) Versiegelungsmaßstab: - Auswertung kann kompliziert werden - viele Satzungsfaktoren festzulegen - Flächenänderung = Gebührenänderung = Verwaltungsaufwand - Zukünftige Datenbearbeitung und Fortführung fast nur mit Spezialsoftware möglich - Sofern Sammelvorrichtungen berücksichtigt werden sollen, ist die Volumenermittlung oft schwierig - Geringe Rücklaufquote (Selbstauskunft) - Widersprüche bei Schätzung der gebührenpflichtigen Fläche (Selbstauskunft) - 8 -

- Kosten (Aufmaß vor Ort, Befliegung) 21. September 2017 Nach Aussage von Frau Bettina Radlbeck liegen Ergoldsbach und Kläham mit Ihren Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung mit ca. 15 % bzw. Kläham mit ca. 17 % über dem gesetzlichen Maßstab. Im Anschluss diskutiert der Marktgemeinderat Ergoldsbach ausgiebig über die Vor- und Nachteile der gesplitteten Abwassergebühr. Herr Bürgermeister Ludwig Robold teilt abschließend mit, dass die gesplittete Abwassergebühr erst zum 01. Januar 2019 eingeführt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, wie viele Gemeinden im Landkreis Landshut bereits die gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben. Die Fraktionen im Marktgemeinderat Ergoldsbach sollen deshalb intern über dieses Thema beraten. Eine Entscheidung über die gesplittete Abwassergebühr soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. P. 3 Breitbandausbau Phase 3, Einöden und Weiler; hier: Vorstellung der Förderrichtlinien durch die Firma Corwese, Herrn Karl Kolbinger Herr Bürgermeister Robold teilt mit, dass sich der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 18.02.2016 mit der Breitbandverbesserung Phase 3, Einöden und Weiler, bereits befasst hat. Es wurde in der Zwischenzeit ein Antrag für die Bezuschussung der Beraterleistung über das Bundesförderprogramm eingereicht. Auf Vorschlag der Firma Corwese GmbH, Herrn Karl Kolbinger, soll für den Breitbandausbau Phase 3, Einöden und Weiler, eine Förderung über das Förderprogramm des Freistaates Bayern und Höfeprogramm beantragt werden. Herr Karl Kolbinger erläuterte anhand einer PowerPoint Präsentation die Vor- und Nachteile des Bayerischen Förderprogrammes mit Höfeprogramm und dem Bundesförderprogramm. - 9 -

Mit 17 : 0 Stimmen wird beschlossen: Der Marktgemeinderat hat von der überschlägigen Kostenermittlung der Firma Corwese GmbH zur Breitbandverbesserung der Einöden und Weiler (Ausbau Phase 3) Kenntnis genommen. - 10 -

Auf Grund der positiven Fördersätze des Freistaates Bayern, hat eine Förderung über das Bayerische Förderprogramm und Höfeprogramm zu erfolgen. Die Firma Corwese GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für eine Förderung über das Bayerische Förderprogramm auszuarbeiten und die entsprechenden Antragsunterlagen einzureichen. P. 4 Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Herr Bürgermeister Robold erinnert, dass die örtliche Rechnungsprüfung 2015 in der Zeit vom 10. Oktober 2016 bis 14. November 2016 stattgefunden hat. Der Finanzausschuss hat am 20. Dezember 2016 über die einzelnen Feststellungen beraten und keine Mängel festgestellt, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Mit 17 : 0 Stimmen wird beschlossen: Beglaubigte Abschrift 21.09.2017 aus dem Beschlussbuch des Marktgemeinderats Ergoldsbach Sitzungstag: Lfd. Mitglieder Abstimmungsergebnis Beschluss Gesamt- anwesend für gegen Nr. zahl u. stimmber. den Behandelte r Gegenstand - Inhalt des Be schlu ss e s Beschluss Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 vom 10.10., 11.10., 17.10. und 14.11.2016 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden - nicht - zu folgenden Prüfungsfeststellungen - erhoben. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt. 1. Feststellung des Ergebnisses ( 79 KommHV) - 11 -

EINNAHMEN Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt EUR EUR EUR 1.1 Soll-Einnahmen 11.646.710,08 3.804.582,73 15.451.292,81 1.2 + Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 161.000,00 161.000,00 1.3 - Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 1.4 - Abgang alter Kasseneinnahmereste 4.128,84 0,00 4.128,84 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 11.642.581,24 3.965.582,73 15.608.163,97 AUSGABEN Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt EUR EUR EUR 1.6 Soll-Ausgaben 11.642.581,24 2.223.004,18 13.865.585,42 1.7 + Neue Haushaltsausgabereste 0,00 1.853.500,00 1.853.500,00 1.8 - Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 110.921,45 110.921,45 1.9 - Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 0,00 0,00 1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 11.642.581,24 3.965.582,73 15.608.163,97 1.11 Etwaiger Unterschied ber. Soll-Einnahmen 0,00 0,00 0,00 abzügl. Bereinigte Soll-Ausg. (Fehlbetrag) 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder 2.1 Unerledigte Vorschüsse................... 3.782,73 2.2 Unerledigte Verwahrgelder................. 44.076,98 3. Stand des Vermögens und der Schulden Stand zu Beginn des Zugang Abgang Stand am Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahres EUR EUR EUR EUR 3.1 Vermögen 14.197.072 625.259 1.027.795 13.794.536 3.2 Schulden 2.299.077 0 261.468 2.037.609 Ort, Datum Ergoldsbach, Robold Erster Bürgermeister P. 5 Entlastung zur Jahresrechnung 2015 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO Herr Bürgermeister Robold teilt mit, dass für das Rechnungsjahr 2015 der Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung gefasst werden soll. Mit 16 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Zu der festgestellten Jahresrechnung 2015 des Marktes Ergoldsbach wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung erteilt. Herr Bürgermeister Robold hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt. P. 6 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr MGR Michael Forster teilt mit, dass in der letzten Sitzung beschlossen wurde, dass wir heute über das weitere Vorgehen der Städtebauförderung beraten müssen. - 12 -

Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass nach telefonischer Nachfrage bei der Regierung von Niederbayern, der Markt Ergoldsbach bereits in die Vormerkliste für das Städtebauförderprogramm eingetragen ist. Der Markt Ergoldsbach bekommt deshalb automatisch im Herbst 2017 die Antragsformulare für die Bedarfsanmeldung übermittelt. Weiter teilt Herr Bürgermeister Ludwig Robold mit, dass der Markt Ergoldsbach ein Zertifikat vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Sanierung der Innenbeleuchtung erhalten hat. Es werden hierdurch ca. 261 Tonnen CO² eingespart. Zur Renaturierung des Goldbachs an der Ludwig-Hueber-Straße wird angeregt, ob auch zwei Stellplätze für Wohnmobile errichtet werden könnten. Hierbei wäre nur ein Stromanschluss notwendig. Nach Anlegung der Stellplätze wäre ein Eintrag im Stellplatzführer möglich. Zur Digitalen Archivierung teilt Herr Bürgermeister Ludwig Robold mit, dass bei den örtlichen Rechnungsprüfungen des Rechnungsjahres 2018 keine Rechnungsbelege mehr in Papierform vorliegen werden. Die Prüfung der Belege wird dann ausschließlich mittels PC, Tablet oder Laptop erfolgen. Herr Ortssprecher Daniel Keidl teilt mit, dass an der Paindlkofener Straße sehr viel Dreck aus einer Feldstraße befördert wird. Des Weiteren müssten die Wasserrinnen in Paindlkofen saubergemacht werden. Auch die Straße beim Anwesen Müller ist in keinem guten Zustand. Es wurden immer wieder Löcher zugeflickt und nun sind die nächsten Schäden vorhanden. Die Straße sollte gründlich saniert werden. Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass er dies mit der Bauverwaltung besichtigen wird. Herr MGR Jürgen Simmerl fragt, wie lange die Sperre in Richtung Buch noch besteht? Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt, dass Ende nächster Woche die B 15 alt komplett für den Verkehr freigegeben wird. Damit sollte auch die Sperrung in Richtung Buch auch aufgelöst sein. Herr MGR Michael Forster fragt nach dem Entwicklungsstand zum neuen Einkaufsgebiet. Herr Bürgermeister Ludwig Robold teilt mit, dass im Oktober die archäologischen Grabungen in Siegensdorf beginnen. Herr 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler fragt, ob es Neuigkeiten bezüglich des Radweges nach Kläham gibt? Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass nach Aussage von Frau Blümm der Markt Ergoldsbach mindestens einen Grundstücksstreifen von 10 Meter neben dem Bach oder neben der Kreisstraße erwerben muss. Hierzu müssen deshalb Grundstücksverhandlungen mit den Anliegern vorgenommen werden. Herr MGR Stefan Gottschalk teilt mit, dass beim Anwesen Rengstl in Langenhettenbach ein Rohr nicht ordnungsgemäß aufgemacht wurde. Des Weiteren sollten die Bäume in diesem Bereich geschnitten werden. Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass der Zuschnitt erst im Oktober erfolgen darf. - 13 -

Auf Anfrage von Frau 3. Bürgermeisterin Heike Berger wird ein Termin für die Rechnungsprüfung von 10. Oktober 2017 auf den 12. Oktober 2017 verschoben. Herr Ortssprecher Daniel Keidl sprach die Bussituation zur Grundschule Ergoldsbach an. Seit Schulbeginn gibt es dort immer wieder Ausfälle und Verspätungen. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! P. 16 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Mit 17 : 0 Stimmen wird beschlossen: Zu TOP 8 wird veröffentlicht, dass dem Kommunalunternehmen EnErgo empfohlen wird, Auftrag für den Einbau der Fenster, Beschattung und Haustüren für den Neubau der Wohnanlage Sonnenstraße an die Schreinerei Schlemmer aus Mengkofen zu vergeben. Zu TOP 9 wird veröffentlicht, dass dem Kommunalunternehmen EnErgo empfohlen wird, Auftrag für die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten für den Neubau der Wohnanlage Sonnenstraße an die Firma Holzbau Alexander Rehm aus Mallersdorf zu vergeben. - 14 -