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Transkript:

D i e P r ä s i d e n t i n d e s H a n s e a t i s c h e n O b e r l a n d e s g e r i c h t s Hanseatisches Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, D - 20355 Hamburg Sievekingplatz 2 D - 20355 Hamburg Telefon: 040 4 28 43 4900 Zentrale: 040 4 28 28 0 Telefax: 040 4 28 43 40 97 Ansprechpartnerin Frau Brauer Az: 3204 E 2 z [1] Hamburg, 13. November 2009 Dritter Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2009 RiOLG Reichel wurde zum 1. August 2009 an die Bürgerschaftskanzlei abgeordnet. I. II. Richterin am Landgericht Ulrike Schönfelder wurde für die Dauer von 6 Monaten ab dem 01. September 2009 an das Hanseatische Oberlandesgericht abgeordnet. Die nachfolgenden Richterinnen und Richter wurden für die Dauer von 2 Jahren an das Hanseatische Oberlandesgericht abgeordnet: Richterin am Landgericht Nusrat Ahmad-Hayee zum 15. August 2009 Richter am Landgericht Dr. Janko Büßer zum 01. Oktober 2009 Richterin am Amtsgericht Birte Meyerhoff zum 12. Oktober 2009 III. Folgende Abordnungen wurden beendet: Richter am Landgericht Götz Petzold am 21.07.2009 Richterin am Amtsgericht Dr. Britta Erbguth am 30.09.2009 Richterin am Landgericht Heike Hummelmeier am 31.10.2009 Richterin am Amtsgericht Dr. Annette Pflaum am 31.10.2009 Richterin am Landgericht Carola Schreiber am 31.10.2009 Öffentliche Verkehrsmittel: U2 Messehallen Busse 3, 35, 36 und 112

2 IV. Das Präsidium hat folgende Beschlüsse gefasst: Am 28. Juli 2009: RiinOLG Schaps-Hardt ist seit dem 9. Juli 2009 bis auf weiteres dienstunfähig. Im Hinblick darauf wird der 9. Zivilsenat mit Wirkung vom 29. Juli 2009 im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 1 Durchgang einmal übersprungen. Es ergibt sich die Möglichkeit, weiteren Richterinnen des Landgerichts die Gelegenheit zur Fortbildung in Rechtsmittelsachen und zur Erprobung für ein Beförderungsamt zu geben. Das Präsidium nimmt zunächst folgende Abordnung mit einer Dauer von 2 Jahren zustimmend zur Kenntnis: RiinLG Nusrat Ahmad-Hayee mit 50% eines richterlichen Pensums zum 15. August 2009. RiinLG Ahmad-Hayee, die im Übrigen Verwaltungsaufgaben in den Prüfungsämtern übernehmen wird, wird für die Dauer ihrer Abordnung dem 9. Zivilsenat mit einem richterlichen Pensum von 12,5% als Beisitzerin zugewiesen. Im Hinblick darauf wird der 9. Zivilsenat mit Wirkung vom 15. August 2009 im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 17 Durchgängen fünfzehnmal übersprungen. Mit dem Zeitpunkt der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit von RiinOLG Schaps-Hardt wird der 9. Zivilsenat im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 25 Durchgängen siebenmal übersprungen. Das Präsidium nimmt weiter zustimmend zur Kenntnis, dass zum 1. September 2009 die Abordnung von RiinLG Ulrike Schönfelder für die Dauer von 6 Monaten vorgesehen ist RiinLG Schönfelder wird für die Dauer ihrer Abordnung dem 2. Strafsenat, dem 4. Strafsenat in der Besetzung gemäß 122 Abs. 2 GVG sowie dem 1. Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen als Beisitzerin zugewiesen. Desweiteren nimmt das Präsidium zustimmend zur Kenntnis, dass zum 1. Oktober 2009 die Abordnung von RiLG Dr. Janko Büßer für die Dauer von 2 Jahren vorgesehen ist. RiLG Dr. Büßer, der im Übrigen das Referat IV in der Verwaltung des OLG übernehmen wird, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 dem 13. Zivilsenat mit einem richterlichen Pensum von 50% als Beisitzer zugewiesen. Im Hinblick darauf, sowie im Hinblick darauf, dass RiinOLG Westphalen zu dem gleichen Zeitpunkt aus dem 13. Zivilsenat ausscheiden wird, wird der genannte Senat mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 13 Durchgängen dreimal übersprungen. Von dem genannten Zeitpunkt an wird RiinOLG Löffler zur Stellvertreterin des Vorsitzenden des 13. Zivilsenats bestellt. Abschließend nimmt das Präsidium zustimmend zur Kenntnis, dass zum 12. Oktober 2009 die Abordnung von RiinAG Birte Meyerhoff für die Dauer von 2 Jahren vorgesehen ist. RiinAG Meyerhoff, die im Übrigen Verwaltungsaufgaben in der Personalstelle für Referendare übernehmen wird, wird für die Dauer ihrer Abordnung dem 14. Zivilsenat im Umfang von 1/3 eines richterlichen Pensums als Beisitzerin zugewiesen. Im Hinblick darauf wird der genannte Senat mit Wirkung vom 12. Oktober 2009 im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 5 Durchgängen einmal übersprungen.

3 RiOLG Reichel wird für die Dauer der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss HSH-Nordbank zum 1. August 2009 an die Bürgerschaftskanzlei abgeordnet werden. Im Hinblick darauf wird der 4. Zivilsenat von dem genannten Zeitpunkt an im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 3 Durchgängen einmal übersprungen. Der 4. Zivilsenat war in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 gegenüber dem W-Turnus mit umgerechnet insgesamt 91,86 W-Sachen (entsprechend rd. 30 U-Sachen) im Vorlauf. Im Hinblick darauf wird der genannte Senat mit Wirkung vom 1. August 2009 im Turnus der Berufungssachen zusätzlich dreißigmal übersprungen. RiOLG Dr. Theege wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 die Leitung der Personalstelle für Referendare übernehmen und zu dem genannten Zeitpunkt dem 4. Zivilsenat im Umfang von 1/6 eines richterlichen Pensums als Beisitzer zugewiesen. Im Hinblick darauf wird der 4. Zivilsenat mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 19 Durchgängen fünfmal übersprungen. Von dem gleichen Zeitpunkt an scheidet RiOLG Dr. Theege aus dem 11. Zivilsenat aus. Im Hinblick darauf wird der 11. Zivilsenat mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 3 Durchgängen einmal übersprungen. Die Abordnung von RiinAG Dr. Erbguth wird zum 1. Oktober 2009 enden. Im Hinblick darauf wird der 6. Zivilsenat von dem genannten Zeitpunkt an im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 3 Durchgängen einmal übersprungen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie des FGG- Reformgesetzes (FGG-RG) zum 1. September 2009 werden die Regelungen in Rdnrn. 141, 145, 150, 151 und 152 des Geschäftsverteilungsplans 2009 wie folgt geändert bzw. ergänzt: 141 Ziff. 4. wird Ziff. 4a) Ziff. 4b) Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen ( 342-373 FamFG), Verfahren in Registersachen gem. 374 Ziff. 5 FamFG, Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( 410-414 FamFG), Personenstandssachen (Art. 12 FGG-RG), Verschollenheitssachen (Art. 55 FGG-RG), Beschwerden gem. 14, 156 Kostenordnung sowie sonstige Verfahren, für die auf das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwiesen wird. 145 Ziff. 5.Zwangsverwaltungssachen sowie unternehmensrechtliche Verfahren gem. 375 Ziff. 2 FamFG, 150 Ziff. 3. wird Ziff. 3a) Ziff. 3b) Verfahren in Registersachen gem. 374 Ziff. 1-4 FamFG, Ziff. 3c) unternehmensrechtliche Verfahren gem. 375 Ziff. 1, 3-15 FamFG,

4 151 Ziff. 1. Kindschaftssachen gem. 640 ff. ZPO a.f. und Abstammungssachen nach 169 FamFG, 152 Ziff. 3. Grundbuch- und Schiffsregistersachen gem. Art. 36, 39 FGG-RG, Ziff. 3. alt wird Ziff. 4. Ziff. 4. alt wird Ziff. 5. Der 2. Zivilsenat ist durch Beschluss des Präsidiums vom 4. Februar 2009 im Turnus der Familiensachen in Höhe von 1/24 eines richterlichen Pensums, entsprechend 6 UF- und 7,34 WF-Sachen, zu hoch entlastet worden. Im Hinblick darauf werden mit Wirkung vom 1. August 2009 der 7. Zivilsenat im Turnus der UF-Sachen zweimal sowie im Turnus der WF- Sachen dreimal der 10. Zivilsenat im Turnus der UF-Sachen einmal und der 12. Zivilsenat im Turnus der UF-Sachen dreimal sowie im Turnus der WF- Sachen viermal zusätzlich übersprungen werden. Der 2. Zivilsenat wird mit Wirkung vom 1. August 2009 im Turnus der Familiensachen nach jeweils 7 Durchgängen siebzehnmal übersprungen. Am 05. August 2009: Richterin am Oberlandesgericht Tietz ist mit Wirkung vom 6. August 2009 bis auf weiteres dienstunfähig erkrankt. Im Hinblick darauf, dass die Richterin in der Zeit zwischen dem 2. Februar 2009 und dem 1. April 2009 wegen derselben Erkrankung dienstunfähig war, und der 12. Zivilsenat gemäß Beschluss des Präsidiums vom 13. Februar 2009 die Karenzzeit von 3 Wochen in der Zeit zwischen dem 2. Februar 2009 und dem 23. Februar 2009 bereits getragen hat, wird der 12. Zivilsenat mit sofortiger Wirkung bis zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit der Richterin im Turnus der Familiensachen - bei unveränderter Teilnahme am Turnus der Zivilsachen - nach jeweils 7 Durchgängen fünfmal übersprungen. Am 22. September 2009: Aufgrund der Neuregelung des 246 a Aktiengesetz ist der 11. Zivilsenat mit Wirkung vom 1. September 2009 erstinstanzlich für sogenannte Freigabeverfahren auf Antrag der Gesellschaft zuständig. Diese neuen erstinstanzlichen Verfahren können derzeit nur als AR-Sachen erfasst werden. Die derzeit im AR-Register zu führenden Freigabeverfahren auf Antrag der Gesellschaft gem. 246 a Aktiengesetz werden auf die nach dem Turnus für Berufungssachen auf den 11. Zivilsenat entfallenden Sachen angerechnet. Am 08. Oktober 2009: Richterin am Oberlandesgericht Schaps-Hardt wird mit Wirkung vom 15. Oktober 2009 bis auf weiteres im Umfang von 1/2 richterlichen Pensum dienstfähig sein. Im

5 Hinblick darauf wird der 9. Zivilsenat von dem genannten Zeitpunkt an im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 21 Durchgängen 11 mal übersprungen. Vizepräsident Möller nimmt mit Wirkung vom 01. November 2009 wieder am Turnus der Familiensachen teil. Im Hinblick darauf wird der 2. Zivilsenat von dem genannten Zeitpunkt an im Turnus der Familiensachen nach jeweils 5 Durchgängen 7 mal übersprungen. Die Abordnungen von Richterin am Amtsgericht Dr. Pflaum und Richterin am Amtsgericht Schreiber werden zum 01. November 2009 enden. Im Hinblick darauf werden von dem genannten Zeitpunkt an der 7. Zivilsenat im Turnus der Familiensachen nach jeweils 13 Durchgängen 11 mal und der 15. Zivilsenat im Turnus der Zivilsachen nach jeweils 1 Durchgang 15 mal übersprungen. Hamburg, 13. November 2009 Erika Andreß