DAS BUNDES- ENERGIEEFFIZIENZGESETZ WIE FUNKTIONIERT ES UND WAS BRINGT ES?
INHALT 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Die Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz 3. Ermittlung der Energieeinsparungen 4. Bisherige Ergebnisse und Erfahrungen 5. Fazit
Gesetzliche Grundlagen Nationale Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie
ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE 2012/27/EU ALS BASIS FÜR DIE NATIONALE UMSETZUNG Verbindliches EU-Ziel (20-20-20) Primärenergieverbrauch der EU bis 2020 um 20 % verringern Verpflichtung für Mitgliedstaaten: Festlegung indikativer Ziele Einsparungen (2014 bis 2020) Verpflichtung für Energieversorger oder Energieverteiler zur Einsparung von 1,5% p.a. des Jahresabsatzes an Endverbraucher und / oder Strategische Maßnahmen die zur gleichen Einsparung führen (z.b. Energie- oder CO 2 -Steuern und Förderungen)
ENERGIEEFFIZIENZGESETZ VERPFLICHTET ENERGIELIEFERANTEN UND ÖFFENTLICHE STELLEN Die österreichische Umsetzung 1.050 PJ 310 PJ Verpflichtung für Mitgliedstaaten: Festlegung indikativer Ziele Einsparungen (2014 bis 2020) Verpflichtung für Energieversorger oder Energieverteiler 0,6 % p.a. zur Einsparung von 1,5% p.a. des Jahresabsatzes an Endverbraucher und / oder Strategische Maßnahmen die zur gleichen Einsparung führen (z.b. Energie- oder CO 2 -Steuern und Förderungen)
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 BIS 2020 SOLLEN 310 PJ KUMULIERT EINGESPART WERDEN 1.150 PJ 1.100 PJ 1.050 PJ Strategische Maßnahmen Energielieferanten 1.000 PJ 950 PJ 1.050 Petajoule (Energieeffizienzrichtwert für 2020 aus dem Energieeffizienzgesetz) 900 PJ
Energielieferanten müssen je nach Energieabsatz Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen Öffentliche Stellen müssen Strategische strategische Maßnahmen initiieren initiieren und den und eigenen Energieverbrauch Verbrauch reduzieren Große Unternehmen müssen ihren Energieverbrauch analysieren und Potenziale für Energieeffizienz identifizieren USP Energiedienstleister müssen Qualifikationen erfüllen und sich in ein öffentliches Register eintragen lassen Info- und Anlaufstelle für Verpflichtete Entwicklung von Methoden für Bewertung von Effizienzmaßnahmen Monitoringstelle Evaluierungen betreffend Erfüllung von individuellen Verpflichtungen und den Stand der nationalen Zielerreichung
WESENTLICHE VERPFLICHTUNGEN DER UNTERNEHMEN Energieaudit oder Managementsystem samt internem oder externem Energieaudit Vorgegebene Qualifikationen erfüllen und in ein öffentliches Register eintragen lassen Effizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze nachweisen Initiieren strategische Maßnahmen, Bund und BIG verbessern eigene Energieeffizienz
VERPFLICHTUNG NUR FÜR GROßE UNTERNEHMEN UNTERNEHMEN HABEN KEINE EINSPARVERPFLICHTUNG! Audits umfassen drei Bereiche (je nach Relevanz) Audits dürfen nur von zugelassenen Personen durchgeführt werden
VERPFLICHTUNGEN FÜR ENERGIEDIENSTLEISTER Energieaudit oder Managementsystem samt internem oder externem Energieaudit Vorgegebene Qualifikationen erfüllen und in ein öffentliches Register eintragen lassen Bewertungskriterien Effizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Ausbildung Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze nachweisen Weiterbildung Referenzprojekte Initiieren strategische Maßnahmen, Bund und BIG verbessern eigene Energieeffizienz
FAST 1.300 ENERGIEAUDITS WURDEN VON GROßEN UNTERNEHMEN GEMELDET Große Unternehmen Energieverbrauch analysieren und Potenziale für Energieeffizienz identifizieren Energiedienstleister Qualifikationen erfüllen und sich in ein öffentliches Register eintragen lassen von 478 zugelassenen Energieauditoren 1.272 Audits 41 % 59 % Managementsystem samt Energieaudit Externes Energieaudit 410 300 106 alle drei Bereiche: 75 Auditoren
WESENTLICHE VERPFLICHTUNGEN FÜR ENERGIELIEFERANTEN Energieaudit oder Managementsystem samt internem oder externem Energieaudit Vorgegebene Qualifikationen erfüllen und in ein öffentliches Register eintragen lassen Effizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze nachweisen Initiieren strategische Maßnahmen, Bund und BIG verbessern eigene Energieeffizienz
AUSGANGSPUNKT: VORJAHRES-ENERGIEABSATZ AN ENDVERBRAUCHER IN ÖSTERREICH Beispiel Ein Stromversorger hat im Jahr 2014 7.000 GWh abgesetzt Lieferungen von Energie für energetische Nutzung an Endverbraucher gegen Entgelt in Österreich Registrierung bei Monitoringstelle (www.monitoringstelle.at)* Absatz über Anwendung zum EEffG an Monitoringstelle zu melden* Energieabsatz 2014 bis 14.02.2015 Energieabsatz 2015 bis 14.02.2016 * ab Absatz von 25 GWh
JÄHRLICHER NACHWEIS VON MAßNAHMEN BIS 14. FEBRUAR DES FOLGEJAHRS 7.000 GWh Energieabsatz 2014 Verpflichtung: Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent des Energieabsatzes 2014 nachweisen (= 42 GWh) bei sich selbst, bei eigenen Kunden oder bei anderen Verbrauchern zu 40% in Haushalten wirksam Alternativ: Ausgleichsbetrag (aktuell: 20 Cent / kwh) erstmals Meldung bis 14. Februar 2016 * ab Absatz von 25 GWh
STRATEGISCHE MAßNAHMEN DER ÖFFENTLICHEN STELLEN SOLLEN ZUM ENERGIESPAREN ANREIZEN Strategische Maßnahmen (Beispiele) 151 PJ Wohnbauförderung Sanierungsscheck Umweltförderung im Inland (UFI) Energiesteuern Reduktion des eigenen Energieverbrauchs (der öffentlichen Hand) Öffentliche Beschaffung
Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz
RECHTLICHE VORGABEN UND AUFTRAG DEFINIEREN AUFGABEN DER MONITORINGSTELLE Energieeffizienz-Richtlinie Energieeffizienzgesetz Auftrag des BMWFW Richtlinienverordnung BMWFW (Auftraggeber)
DIE ZENTRALEN AUFGABEN DER MONITORINGSTELLE ENERGIEEFFIZIENZ Bereitstellung von Informationen zum Energieeffizienzgesetz für Verpflichtete und Betroffene Erfassung aller verpflichteten Unternehmen Entwicklung von Methoden zur Bewertung von Energieeffizienz-Maßnahmen Controlling der Verpflichtungen von Unternehmen Bewertung der Qualifikation von Energiedienstleistern Beobachtung des Markts für Energiedienstleistungen Evaluierungen zum Stand der nationalen Zielerreichung Erstellung von Energieeffizienz- Aktionsplänen und Berichten
MONITORINGSTELLE ENERGIEEFFIZIENZ IST ANLAUF- & INFORMATIONSSTELLE FÜR VERPFLICHTETE Auftraggeber BMWFW (Auftraggeber) Die laut Energieeffizienzgesetz verpflichteten Unternehmen und Organisationen Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP Monitoringstelle Energieeffizienz
MONITORINGSTELLE 2015/2016 INTENSIVE KOMMUNIKATION MIT VERPFLICHTETEN 13 Workshops mit Stakeholdern Acht Newsletter, drei Pressemeldungen Vorträge auf mehr als 40 Veranstaltungen Laufende Updates der Website monitoringstelle.at Hotline bisher mehr als 10.000 Anfragen bearbeitet Monitoringstelle Ein Drittel aller Anfragen erreichte uns im November 2015: Jun 2015 Jul 2015 Aug 2015 Sep 2015 Okt 2015 Nov 2015 Dez 2015 Jan 2016 Jun.15 Jul.15 Aug.15 Sep.15 Okt.15 Nov.15 Dez.15 Jän.16 Feb.16 Feb 2016
www.usp.gv.at
Ermittlung der Energieeinsparungen
WIE EINSPARUNGEN ZU BERECHNEN: ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIENVERORDNUNG Methodendokument der Österreichischen Energieagentur Energieeffizienz- Richtlinienverordnung Ab dem 1. Jänner 2016 lösen die Methoden der Anlage der RL-VO schrittweise die Methoden der Österreichischen Energieagentur ab Oktober 2013 November 2015
GRUNDSÄTZE FÜR VERALLGEMEINERTE METHODEN (für systemisch gleiche Effizienzmaßnahmen) Einsparung an Endenergie minus normierter und normalisierter Endenergieverbrauch vor Setzen dermaßnahme (Baseline) normierter und normalisierter Endverbrauch nach Setzen der Maßnahme Normalisierung (ab 15 MWh): externe Faktoren (Wetter, Produktion), technische Wechselwirkungen, Nutzerverhalten Bei Neuanschaffung oder Neuerrichtung ist Baseline falls vorhanden gesetzliche Vorgaben ansonsten marktübliche Durchschnittstechnologie Bei Ersatz oder Tausch ist Baseline Endenergieverbrauch des ersetzten Geräts oder Energieverbrauch der durchschnittlichen Bestandsgeräte
ENERGIEEFFIZIENZMAßNAHMEN BZW. EINSPARUNGEN MÜSSEN ZUSÄTZLICH SEIN
2014 2015 2016 Methodendokument der AEA (Oktober 2013) Kategorien Kraft-Wärme-Kopplung Gebäudehülle Kühlung / Klimatisierung Photovoltaikanlagen Weißware Bewusstseinsbildung Solarthermie Beleuchtung Reduktion Stand-by Heizsysteme auf 120 Fälle von Maßnahmen anwendbar Anlage 1 der RL-VO (November 2015) Erweiterung von bestehenden Methoden und neue Kategorie: Mobilität Flottenerneuerung Alternative Fahrzeugtechnologien Spritspar-Trainings Reinigungs- und Reinhalteadditive für Dieselkraftstoffe auf 170 Fälle von Maßnahmen anwendbar Novelle Anlage 1 Überarbeitung Erweiterung von Methoden, z.b.: Energieverbrauchsmonitoring Thermostatventile Erdgaswärmepumpe Reifendruckkontrollsysteme Spritspar-App Öffentlicher Verkehr (mehrere Maßnahmen) 29 Methoden 38 Methoden + 10 Methoden
Bisherige Ergebnisse und Erfahrungen
BIS 14. FEBRUAR FAST 11.000 MELDUNGEN VON MAßNAHMEN BEI DER MONITORINGSTELLE Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen (Verpflichtungsperiode 2015)
ENERGIELIEFERANTEN ÜBERTREFFEN IHRE VERPFLICHTUNGEN Energielieferanten mussten bis 14. Februar 2016 Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 % ihrer Energieabsätze des Jahres 2014 nachweisen. Energiesparziel der Energielieferanten für das Jahr 2015 9,6 PJ 5,5 PJ Bis 14. Februar 2016 tatsächlich gemeldetes Ausmaß an Energieeinsparungen Energiesparziel wurde um 74 % übertroffen Basis: 9.814 Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen, die bis 14. Februar 2016 durch Energielieferanten über die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP erfolgt sind.
AUCH HAUSHALTSQUOTE ÜBERERFÜLLT 40 % der von verpflichteten Energielieferanten gemeldeten Maßnahmen müssen in österreichischen Haushalten wirksam sein. Haushaltsquote der Energielieferanten für das Jahr 2015 5,4 PJ 2,2 PJ Tatsächlich gemeldetes Ausmaß an Einsparungen in Haushalten Quote wurde um 147 % übertroffen Basis: 9.814 Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen, die bis 14. Februar 2016 durch Energielieferanten über die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP erfolgt sind.
VORHANDENE METHODEN UND MÖGLICHKEIT DER INDIVIDUELLEN BEWERTUNG GENUTZT Die Höhe der Energieeinsparungen durch Maßnahmen wird mittels verallgemeinerter Methoden oder individueller Bewertungen berechnet. 47 % (individuell) 53 % (verallgemeinert) Basis: 9.814 Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen, die bis 14. Februar 2016 durch Energielieferanten über die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP erfolgt sind.
BEI VERALLGEMEINERTEN METHODEN DOMINIEREN HEIZUNG UND WARMWASSER Die Höhe der Energieeinsparungen durch Maßnahmen wird mittels verallgemeinerter Methoden oder individueller Bewertungen berechnet. 47 % (individuell) 53 % (verallgemeinert) 67 % 15 % 14 % Von allen Maßnahmen, die über verallgemeinerte Methoden berechnet wurden (Rest auf 100 %: Sonstiges) Heizung und Warmwasser Mobilität Beleuchtung Basis: 9.814 Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen, die bis 14. Februar 2016 durch Energielieferanten über die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz im USP erfolgt sind.
GRÜNDUNG VON PLATTFORMEN FÜR DEN HANDEL MIT EEFF-MAßNAHMEN x x Großteils private Initiativen energiebonus.at x x x x x x x Monitoringstelle ist in diese Prozesse, die vor der Datenmeldung stattfinden, nicht eingebunden. Monitoringstelle gibt keine Empfehlungen zu Plattformen
mittlerer Preis in cent/kwh HOHES ANGEBOT DRÜCKT DEN PREIS 9 8 7 7,8 6,8 Betriebliche Maßnahmen Haushaltsmaßnahmen 6 6,5 5 4 5,5 3,9 3 3,9 2 1 0 1,5 1,3 Okt.15 Nov.15 Dez.15 Jän.16 Feb.16 Mär.16 Apr.16 Mai.16 Jun.16 Eigene Darstellung, Quellen: EIW
Fazit
ENERGIEEFFIZIENZGESETZ HAT MINDSET DER ENERGIELIEFERANTEN VERÄNDERT
KONTAKTIEREN SIE UNS! Bei Fragen zum Energieeffizienzgesetz ist die Monitoringstelle gerne für Sie erreichbar www.monitoringstelle.at 01 20 52 20 Prof. Ing. Mag. Herbert Lechner Stv. Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur office@energyagency.at Die Österreichische Energieagentur ist das nationale Kompetenzzentrum für Energie. Neue Technologien, Erneuerbare Energie und Energieeffizienz sind die thematischen Schwerpunkte unserer Tätigkeit.