Energieeffizienzgesetz Umsetzung in der Praxis und Nutzen für KMU und Industrie. Schriftzusatz in Kleinbuchstaben. Herzlich willkommen!
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- Hinrich Wagner
- vor 8 Jahren
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1 Energieeffizienzgesetz Umsetzung in der Praxis und Nutzen für KMU und Industrie Schriftzusatz in Kleinbuchstaben. Herzlich willkommen!
2 Wie aus Verpflichtung (nachhaltiger) Nutzen entsteht Danke an: Markus Kaufmann Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
3 Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
4 Seit Jänner 2015 ist das Energieeffizienzgesetzes (kurz EEffG) in Österreich in Kraft getreten. Das EEffG ist die Staatliche Umsetzung der EU Richtlinie 2012/27/EC. Die Regelungen des EEffG sind für Bund, Energielieferanten und Grossunternehmen* verpflichtend. Bund ist zur Energieeffizienzsteigerung von 1,5 % p. a. verpflichtet; Zeitraum: , Bezugswert ist der Energieverbrauchswert des Jahres 2014; Energielieferanten sind verpflichtet Energieeffizienzmassnahmen im Ausmass von min. 0,6 %, bezogen auf den Energieabsatz 2014 nachzuweisen. Grossunternehmen sind verpflichtet entweder: in regelmässigen Abständen, zumindest alle 4 Jahre ein externes Energieaudit nach 17 und 18 EEffG durchzuführen oder Ein zertifiziertes oder gleichwertiges Energie-/Umweltmanagement System einzuführen Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) können eine Energieberatung durchführen lassen sind aber nicht verpflichtet. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
5 Was ist ein Grossunternehmen im Sinne des EEffG? Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
6 Was ist ein Grossunternehmen im Sinne des EEffG? Ein Unternehmen das lt. Tabelle als Grossunternehmen gilt, bzw. ein Unternehmen, dass mit allen verbundenen Unternehmen diese Parameter erfüllt. Verbundene Unternehmen sind, wenn diese zu > 50 % im Eigentum stehen. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
7 Grossunternehmen sind verpflichtet entweder: ein externes Energieaudit durchführen zu lassen (erste Durchführung bis Ende November 2015, danach alle vier Jahre). oder ein zertifiziertes oder gleichwertiges Energie-/Umweltmanagementsystem einzuführen (erste Durchführung, Zertifizierung bis Ende November 2015). Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
8 Das Energieaudit nach EN ist: eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potential für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten Energieaudit Klartext: Ein Energieaudit ist eine UMFASSENDE Energieberatung nach klaren Regeln durchzuführen im Einklang mit 18 und Anhang III EEffG der ÖNORM EN Teil 1-5 und es darf nur von zugelassenen Auditoren durchgeführt werden Durchführung bis Ende Nov. 2015; Meldung an die Monitoringstelle, danach alle vier Jahre Es ist KEIN Audit eines Managementsystems Die Massnahmen lt. Audit verpflichten das Unternehmen NICHT zur Umsetzung! Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
9 Zugelassene Energie- / Umweltmanagementsysteme sind: anerkannte regelgebundene Managementsysteme, welche die Energieflüsse und/oder Umweltrelevanten Prozesse in einem Unternehmen erfassen, abbilden und bewerten und Vorschläge für Einsparmassnahmen generieren EMS / UMS Systeme Klartext: MGMT-System nach ISO /14001 oder gleichwertig (EMAS, Responsible Care (chem. Ind.), EFB (Entsorgungs Fachbetrieb); Durchführung im Einklang mit der jeweiligen Vorgabe oder Norm das Int. oder Ext. Audit zusätzlich nach 17 u. 18 EEffG durch eigenes Personal (Interner Auditor) möglich aber ACHTUNG Qualitätskriterien 17 für Auditoren müssen erfüllt sein Abgeschlossene Zertifizierung an Monitoringstelle melden, Ende Nov Zertifizierung nur durch Akkreditierte Stelle (externes Audit durch z. B. TÜV, Quality Austria,..) Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
10 Die Monitoring Stelle ist (Auszug aus EEffG): für die Evaluierung von Energieeffizienzmassnahmen des Bundes und von Unternehmen sowie für das Monitoring, die Erstellung und die Koordination der Energieeffizienz Aktionspläne sowie für die Erstellung des Berichtsteils Energieeffizienz des gemeinsamen Evaluierungs- und Monitoring Reports und dessen Gesamtkoordinierung wird eine nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle geschaffen Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
11 Die Monitoringstelle, inwiefern ist diese für die Unternehmen relevant, was ist der aktuelle Stand: Aufgaben der Nationalen Monitoringstelle ist ins besonders die Führung eines Registers über die zur Erbringung von Energiedienstleistungen geeigneten Personen Beurteilung, Messung und/oder Bewertung, Evaluierung, Aufsicht und fortlaufende Kontrolle der Selbstverpflichtung gemäss 11 und der darauf basierenden Massnahmen veröffentlicht das Register der zugelassenen Auditoren erstellt, pflegt die Datenbank für die Unternehmensrückmeldungen überwacht die Fristgerechte Eingabe der Berichte der Unternehmen die Informationen/Berichte von Audits / EMS UMS werden elektr. darauf hochladen prüft die Qualität/Vollständigkeit der Berichte hat Befugnis zur Einsichtnahme beim Unternehmen Richtlinie der Monitoringstelle dringend erwartet Die Monitoring Stelle wurde am vergeben. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
12 Im wesentlichen schreibt das EEffG für Grossunternehmen im 31 vor: sofern die Tat nicht dem Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengeren Strafen bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist ja nach Betriebsgrösse (Umsatz, Bilanzsumme) von der Bezirksbehörde zu bestrafen. mit bei falschen Angaben.. mit bei Nichterfüllung der Meldepflicht Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
13 Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
14 Warum suche ich mir nicht einige Auditoren aus der Liste der Monitoringstelle und lass die einfach mal anbieten und machen? Ich verstehe sowieso nicht worum es da geht und machen tue ich das nur weil es gesetzlich verpflichtend ist! Noch mehr Aufwand (Personalkosten) um ein neues (sinnloses) Gesetz zu erfüllen!.. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
15 Weil niemand Ihr Unternehmen so gut kennt wie sie selbst und Ihre Mitarbeiter! Weil die Auditierung zu viel Geld kostet als das man nur eine Pflichtübung daraus machen sollte. Weil sie mit geringem Aufwand Qualität und Preis für die Auditierung prüfen und vergleichbar machen können. Weil es für das Erzielen des bestmöglichen Ergebnisses notwendig ist diesen Prozess zu steuern und zu managen. Mit relativ geringem Aufwand sind Sie in der Lage die Grundlagen zu schaffen um aktiv die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
16 Stellen Sie selber den Gesamtenergieverbrauch fest oder lassen Sie diesen feststellen, der Aufwand ist relativ gering. Die Daten haben Sie im Haus. Schritt 1, der Gesamtenergieverbrauch wird ermittelt durch Addition der Gesamtenergieverbräuche des Unternehmens, der Standorte, Filialen, Niederlassungen sowie der verbundenen Unternehmen Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
17 Durch einfache Abgrenzung der Bereiche erhalten Sie einen Überblick welche Bereiche (G, P, T) in Ihrem Falle zu betrachten sind (Bezogen auf den Energieverbrauch des jeweiligen Bereiches). Schritt 2, Feststellung des Bewertungsumfangs Der ermittelte Gesamtenergieverbrauch wird aufgeteilt auf die Bereiche (G, P, T) Gebäude (G) Prozess (P) Transport (T) Ist der Energieverbrauch eines Bereiches < 10 % bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch ist dieser beim Energieaudit nicht zu berücksichtigen. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
18 Sie kennen Ihre Prozesse, grenzen Sie diese ab. Schritt 3, Feststellen der Prozesse der Bereiche (G, P, T) Beispiele für: Gebäude: Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Klimatisierung Prozess: Produktion von Gütern und Dienstleistung, Baustellen, Verwaltung (EDV, Kopierer, etc.) Transport: Transport von Gütern und Personen Ausgelagerte Bereiche, Fremddienstleistungen müssen nicht betrachtet werden! Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
19 Durch Betrachtung der Standorte und der Prozesse können die Ähnlichkeiten herausgearbeitet werden, so kann der Aufwand erheblich verringert werden! Schritt 4, Abgrenzung, Cluster Bildung Beispiele zu möglichen Vorgehensweisen: Standorte Filialen, Niederlassungen in denen die gleichen Prozesse ablaufen Gebäude über Baujahr oder Energieverbrauch Baustellen über die Geschäftsbereiche Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
20 Mit dieser Grundlage erhalten Sie einen Überblick wie das eigene Unternehmen betroffen ist. Der zu erwartende Aufwand für Auditierung oder Einführung eines EMS / UMS kann erarbeitet und für die Entscheidung verglichen werden. Der passende Weg für Ihr Unternehmen kann identifiziert werden. Eine passende Ausschreibung und die (Vor) Auswahl der Auditoren kann erfolgen. Der zu erwartende internen und externen Aufwand für die Auditierung ist bekannt! Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
21 Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
22 Schreiben Sie auf Basis Ihre ermittelten Energiedaten aus. Unterteilen Sie die Ausschreibung in die wesentlichen Bereiche und Schritte. Achten Sie auf Vergleichbarkeit der Angebote. Fordern sie mit dem Angebot einen Terminplan an (mit den Terminen der Daten die Sie zu liefern haben und einer Aufwandsschätzung für Ihr Personal). Nehmen Sie sich Zeit für den Erstkontakt, klären Erwartungen / Anforderungen. Achtung: Kein Ausschluss der Datenweiterleitung an Monitoringstelle möglich allerdings ist der Auditor zur Vertraulichkeit gegenüber dritten verpflichtet. Achtung: Bei Einführung eines EMS / UMS, Internes Audit zus. Nach Anhang III EEffG und EN 16247, prüfen ob eigenes Personal Befähigung besitzt! Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
23 Ist das Angebot gegliedert und somit vergleichbar und Verhältnismässig? Sind die einzelnen Schritte zur Vorgehensweise beschrieben? Aussen Einsätze (Vor Ort Begehungen sind Verpflichtend) vorgesehen? Was ist im Angebot enthalten, was nicht (Messungen, Datenerhebungen,.)? Sind die vom eigenen Unternehmen zu erbringenden Leistungen beschrieben? Besprechen Sie das Angebot vor der Vergabe mit dem Auditor! Klären Sie ob der Auditor Erfahrung mit Energieberatung in Ihrer Branche hat! Hat der Auditor die benötigte technische und wirtschaftliche Kompetenz? Für die Auditierung und die Massnahmenumsetzungsbegleitung Ist das Angebot unverhältnismässig günstig, Finger weg! Die Haftung aus dem EEffG für mögliche Strafen bezieht sich auf Personen (Geschäftsleitung/Führung). Schadenersatz muss auf dem zivilrechtlichen Weg eingefordert werden. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
24 Energieaudit Ablauf im Überblick: Einleitender Kontakt Auftakt Besprechug Datenerfassung Aussen Einsatz Analyse Bericht u. Abschl. Bespr. Die Vorgehensweisen variieren je nach Branche und Bereich (G, P, T)! Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
25 Der Ablauf des Audits ist im Anhang III EEffG und den Normteilen der ÖNORM EN klar geregelt und muss erfüllt werden! Die Datenerhebung, der Auditor erhebt, prüft und vervollständigt die Daten. Der Aussen Einsatz ist verpflichtend und dient zur Datenbeschaffung (der noch fehlenden Energiedaten), der Feststellung der Messungen, der Betriebsbedingungen und zusätzlicher Informationen Die Erstellung der Energiebilanz (als Tabellen, Diagramme, z. B. Sankey-Diagramm). Die Bestimmen der Möglichkeiten zur Verbesserung. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
26 Stimmen Sie die gegenseitigen Erwartungen mit dem Auditor von Beginn an ab. Der Auditor braucht Zugang zu verantwortlichen und handelnden Personen. Beziehen Sie von Beginn an Ihre verantwortlichen Mitarbeiter mit ein. Stimmen sie die Vorgehensweise ab (was passiert wann, wo und mit wem)! Die Auditierung ist die Chance Ihr Unternehmen aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, je höher die Akzeptanz Ihrer Mitarbeiter um so besser das Ergebnis. Protokollieren Sie oder lassen sie die Treffen und den Fortschritt protokollieren. Behalten sie das pragmatisches Vorgehen im Auge, eine Abstimmung nach der Datenanalyse zur weiteren Vorgehensweise (vor Datenerhebung/Messung) ist dafür ein guter Zeitpunkt. Nutzen Sie die Schlussbesprechung um die Empfehlungen und Fragen zu diskutieren und die weitere Vorgehensweise festzulegen! Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
27 Der Audit Bericht muss enthalten: Zusammenfassung: Rangfolge der Möglichkeiten, Vorschlag zur Umsetzung Hintergrund: allg. Infos, Kontext Audit, Beschreibungen, relevante Normen u. Vorschriften Energieaudit: Beschreibung Audit, Infos zu Datenerfassung und Analyse, Kriterien für Rangfolge der Massnahmen, Verbesserung Möglichkeiten zur Verbesserung: Massnahmen Vorschlag, getroffene Annahmen, Information über Zuschüsse, Beihilfen, geeignete Wirtschaftlichkeitsanalysen, Wechselwirkungen der Massnahmen, Mess- und Nachweisverfahren für Umsetzungsabschätzung Schlussfolgerung Sie haben das Recht, den Bericht vor der Fertigstellung einzusehen, machen Sie davon gebrauch. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
28 Die Umsetzung der empfohlenen Massnahmen ist nicht verpflichtend! Weniger ist mehr, die passende Massnahme umgesetzt ist meist besser als viele. Wählen Sie die wirtschaftlich interessanteste Massnahme zur Umsetzung aus. Schaffen Sie Bewusstsein, diese Massnahmen sind meist kostengünstig und haben nutzbare Effekte! Klären sie die Möglichkeiten zur Förderung und Bezuschussung und die Auswirkung (Verpflichtung der Energieversorger von 20 Cent/kWh Einsparung). Beantragen Sie Förderungen Rechtzeitig (vor der Unumkehrbaren Entscheidung zur Massnahmenumsetzung)!!! Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
29 Die Monitoringstelle ist sehr spät vergeben worden, dadurch ist noch nicht bekannt wie die Berichterstattung online erfolgen wird. Prüfen Sie Ihre Energieabrechnungen, einige EVU s wälzen die Ausgleichsbetragszahlungen auf die Kunden ab. Die WKO hat bereits interveniert, siehe Schreiben an den Vizekanzler vom Das Methodendokument beinhaltet nur wenige zugelassene Energieeffizienzmassnahmen. Eine Entsprechende Richtlinien Verordnung ist in Ausarbeitung. Die WKO fordert eine individualisierte Bestimmung von Massnahmen durch die Auditoren, siehe Schreiben an den Vizekanzler vom Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
30 BMWfW Info Seite: Register der Auditoren: FAQ s BMWfW: Methodendokument: WKV Energieinstitut KPC Umweltförderungen für Betrieb Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
31 Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Interesse. Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater bernhard.mennel@a1.net Wien / Dornbirn Bernhard Mennel Beratender Ingenieur / Unternehmensberater Entwicklung - Beratung - Auditierung - Coaching - Management
32 * ee-consult Inh. Ing. Emanuel Gstach Ingenieurbüro Energie-Consulting Kirchplatz 2, 6820 Frastanz Tel: Mobil: Energiemanagement nach EN ISO Unterschiede zum Energieaudit nach EN 16247
33 Gelebte Partnerschaft Individuelle und persönliche Beratung unabhängig, produktneutral kompetent, innovativ Das Ingenieurbüro ee-consult wurde 2007 mit Standort in Frastanz durch Ing. Emanuel Gstach gegründet. Derzeit beschäftigen wir 3 MA Früher war am Standort eine Backstube. Nun werden kein Brötchen mehr gebacken sondern energetische Ideen erdacht und umgesetzt Von der Backstube zur Denkstube Umfassende Beratungsdienstleistungen für Energieeffizienz, erneuerbare Energie und nachhaltige Energienutzung => Energie-Management. Der persönliche Kontakt und der wertschätzende Umgang ist uns wichtig. Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 33
34 *Wir bieten Individuelle und persönliche Beratung unabhängig, produktneutral kompetent, innovativ Energie-Effizienz-Studien Energie-Management ISO / Einführung / Internes Audit Energie-Audit nach EN / EEffG 2014 Energieeffizienznachweise nach IPMVP (u.a. EEffG) Energie-Management-Systeme (EnMS/EMS) Energieplanung / MSRL-GLT Planung Energieverbrauchs-Optimierung PV-Planung Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 34
35 *Inhalt Energiemanagement nach ISO Unterschiede zum Energieaudit nach EEffG 2014 ISO konsequente Weiterentwicklung zum Energieaudit - Vorteile, Nutzen, Kosteneinsparung Was ist EMAS und ISO Unterschiede, Verpflichtungen Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 35
36 *Energieaudit? Definition EN Quelle: AEA 2015 Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 36
37 *EN ISO EnMS- Systematik Internationale Norm zur Systematisierung von Energie- Management- Systemen (EnMS) PDCA Plan-do-check-act Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 37
38 *EN ISO Ein Kernprozess Quelle: Umweltbundesamt Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 38
39 Energieaudit EN Auftrag an externen Berater / Energie-Auditor zur Durchführung Einmalige Erhebung und Beratungsprotokoll Keine Einsparvorgaben Erhebung, Auswertung und Maßnahmen durch den Energie-Auditor Energieaudit alle 4 Jahre *EN ISO Energieaudit EN Mai 2015 Energiemanagement ISO ISO Energie und Effizienz, ein unternehmerischer Kernprozess (Energiepolitik) Energiemanager Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Definierte Einsparungsziele Energieteam des Unternehmens erhebt, wertet aus und arbeitet Maßnahmen aus Jährliche interne Seite 39
40 *Nutzen sie die Chance! Einführung EN ISO Interne intensive Beschäftigung mit Energiefragen Einbindung der Mitarbeiter - Mitarbeitermotivation Chance zur langfristigen Energiekosteneinsparung Gemeinsam mit dem Energieauditor zum Energiemanagement nach EN ISO => Kostensynergie Erleichterung / Unterstützung bei Erhebung, Auswertung, Maßnahmenfindung Erstellung der Dokumentation im Formalismus der ISO Vorteilhaft, wenn Energie-Auditor auch eine Ausbildung zum internen Auditor nach ISO hat. Einführung Energiemanagement spart 3-10% Energiekosen Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 40
41 *EMAS ISO EMAS III Eco-Management and Audit-Scheme Europäisches Umweltmanagement System bzw. ÖKO-Audit nach EMAS zur Verbesserung der Umweltleistungen (EMAS III seit ) Mehr Informationen zu EMAS erhalten sie auf den EMAS-Seiten des Bundeministeriums / 1/rechtlichegrundlagen.html EN ISO 14001:2011 Environmental Management Internationales genormtes Umweltmanagement System Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 41
42 *EMAS ISO EMAS ISO Geltungsbereich Europäische Union weltweit Grundlage Anforderungen Charakter Kleine und mittlere Unternehmen Einhaltung Rechtsvorschriften Europäische und nationale Verordnung - Rechtscharakter EMAS Verordung EN ISO per Verordnung geregelt - Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Erleichterungen bei Anforderungen/Ablauf Nachweis erforderlich EN ISO EN ISO privatwirtschaftlich vereinbart Kontinuierlicher Verbesserungsprozess keine Sonderregelungen Verfahren zur Bewertung der Einhaltung erforderlich Betrachtungsebene Organisations- und Standortbezogen Organisationsbezogen Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 42
43 *EMAS ISO EMAS ISO Erste Umweltprüfung verpflichtend nur empfohlen Umweltaspekte Öffentlichkeitsarbeit Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beachtung aller direkt und indirekt verursachten Umweltbelastungen Verpflichtung mit inhaltlicher Anforderung an die Umwelterklärung verpflichtend nur direkte Umweltaspekte beachtet es muss keine Umwelterklärung veröffentlicht werden nur Hinweis Inhalte der Begutachtung Managementsystem und Umwelterklärung nur Managementsystem Registrierung und Veröffentlichung der teilnehmenden Art der Prüfung österreichisches und europäisches öffentliches Register / EMAS Zertifikat externe Validierung durch EMAS-Gutachter mit spezeiellen Bereichkenntnissen Keine / Zertifikat externe Auditierung zur Zertifizierungsorganisation Mai 2015 Energiemanagement ISO Seite 43
44 *Weitere Informationen Gegenüberstellung der Normen ISO 9001 ISO ISO (Arbeitsschutz) ISO (Lebensmittelsicherheit) ISO Mai 2015 Energiemanagement ISO Quelle: Seite 44
45 *Weitere Informationen Gegenüberstellung der Normen ISO 9001 ISO ISO (Arbeitsschutz) ISO (Lebensmittelsicherheit) ISO Mai 2015 Energiemanagement ISO Quelle: Seite 45
46 *Fragen? Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit Seite 46 Mai 2015 Energiemanagement ISO 50001
47 Energieeffizienzmaßnahmen nach dem Energieeffizienzgesetz EEffG Nutzen / Pflichten / Auswirkungen
48 * Das Energieeffizienzgesetz - Ziele Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
49 * Das Energieeffizienzgesetz - Ziele Interpretation der Daten Petajoule GWh MWh kwh Geldwert 0,08 /kwh Einsparung bis Strategische Maßnahmen Beiträge der Energielieferanten Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
50 * Das Energieeffizienzgesetz - Nutzen Energieeffizienzgesetz wurde in Österreich 2014 beschlossen Nutzen Energieeffizienz nutzt allen Unternehmen Verpflichtete Unternehmen nach 9 EEffG sowie nicht verpflichteten Unternehmen Steigerung der Energieeffizienz Energiekosten sparen Emissionen reduzieren Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
51 * Pflichten 9 EEffG verpflichtete Unternehmen Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach Norm EN Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
52 * Energielieferanten Energielieferanten 25 GWh Energielieferung Verpflichtung zur Realisierung bzw. Erbringung von Energieeffizienzmaßnahmen Petajoule GWh MWh kwh Geldwert 0,08 /kwh Beiträge der Energielieferanten Ausgleichsbetrag Energielieferanten 0,20 /kwh Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
53 * Das Energieeffizienzgesetz - Auswirkungen Auswirkungen auf Unternehmen Verpflichtete Unternehmen nach 9 EEffG Gesetzliche Anforderungen werden durch Energieaudit erfüllt Energieeffizienzpotential wird erkannt und ka n n umgesetzt werden Energieeffizienzmaßnahmen können nach Umsetzung als solche registriert und genutzt werden sowie nicht verpflichteten Unternehmen Energieeffizienzpotential wird erkannt und ka n n umgesetzt werden Energieeffizienzmaßnahmen können nach Umsetzung als solche registriert und genutzt werden Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
54 * Energieeffizienzmaßnahmen nach dem Energieeffizienzgesetz * Jedes Unternehmen kann Energieeffizienzmaßnahmen entwickeln, umsetzen und * diese laut EEffG / Verordnung geltend machen. * Energieeffizienzmaßnahmen werden definiert durch * das Energieeffizienzgesetz Anhang I, Methodendokument * Effizienzbereiche 1.Wohn- und Tertiärsektor 2.Industriesektor Anhang I 3.Verkehrssektor 4.Sonstige und sektorübergreifende Maßnahme Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
55 * Energieeffizienzmaßnahmen nach dem Energieeffizienzgesetz Umsetzung und Abwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen werden definiert in der noch nicht beschlossenen Richtlinien Verordnung. * Zu berücksichtigen: ist eine Effizienzmaßnahme bei nicht 9 Betrieben Umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen im Jahr 2014 können geltend gemacht * werden bei allen Unternehmen Nur nicht geförderte und umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
56 * Energieeffizienzmaßnahmen nach dem Energieeffizienzgesetz * Abwicklung und nutzbringende Umsetzung * * Ermittlung / Erhebung Potential / Abwicklung laut RL für 9 Unternehmen ist die Basis durch die Verpflichtung zum Energieaudit laut EN gegeben Nicht verpflichtete Unternehmen lassen am Besten ein Energieaudit EN erstellen * Dadurch sind die Energieffienzmaßnahmen erkannt sowie dokumentiert und kann die Umsetzung sowie der Prozess der Anerkennung gestartet werden * * Nutzen: die Chance auf 2 x Geld Durch Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen spart Energiekosten Durch Verwertung Energieeffizienzmaßnahmen * Handel von Energieeffizienzmaßnahmen auch aus dem Jahr 2014 * Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
57 * Energieeffizienzmaßnahmen - Nutzen Gebäudetrakt / Raum- bezeichnung Produktion Beleuchtung Bestand Alter ca. [a] 12 Beleuchtung neu Lampentyp Leuchtstoff T8 LED Leistung [W] Leistung Vorschaltgerät [W] 4 Anzahl Leuchten Gesamte install. Leistung [kw] 121,90 66,70 Ein- schaltdauer [h/a] Strom- verbrauch [kwh/a] Energiekosten 0,09 /kwh Kosteneinsparung pro Jahr Invest pay back in Jahren 3,47 Energieeffizienzmaßnahme eingesparte kwh p/a Wertigkeit der Energieeffizienzmaßnahme in /kwh 0,02 0,04 0,06 0,08 0,10 Ertrag pro Jahr Pay back mit Energieeffizienzmaßnahme Kosteneinsparung pro Jahr Invest pay back in Jahren 3,47 3,25 3,03 Christian 2,81 Häusle 2,58registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
58 Energieeffizienzgesetz erfüllen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen Gerne erarbeiten wir für Ihr Unternehmen: das Energieaudit begleiten Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen begleiten den Prozess der Anerkennung der Energieeffizienzmaßnahmen und setzen diese Maßnahmen für Ihr Unternehmen nutzbringend um Als registrierte Energieauditoren nach dem Energieeffizienzgesetz 17 dürfen und könne wir das. Details zur Vertiefung hier: Vielen Dank für Ihre effiziente Aufmerksamkeit Christian Häusle registrierter Auditor nach 17 Energieeffizienzgesetz
59 Die Präsentationen finden Sie auf unserer Homepage Rückfragen zum Thema? Mag. Marco Tittler -> T 05522/ > E ti@wkv.at
60 weiterer Austausch, Smalltalk und genießen Danke für Ihr Kommen!
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