Allgemeine Geschäftsbedingungen siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Lahr Allgemeines Vertragsinhalt

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Transkript:

siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22 77933 Lahr 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Dienstleistungen der siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH zugrunde. Entsprechende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. 2. Vertragsinhalt Die Aufträge sind für siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art. Hierunter fallen insbesondere aus Auskünfte und Zusagen der Mitarbeiter der siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH und der eingesetzten Sachverständigen/Auditoren. 3. Leistungserbringung 3.1 Die siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH wird ihre Dienstleistungen insbesondere im Sachverständigenwesen unparteiisch, neutral, mit bestem Wissen und Gewissen nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Antragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. Hierbei übernimmt siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH weder die Gewähr für die wissenschaftlichen und technischen Regeln, noch für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 3.2 Soweit es zur sachgemäßen Erledigung der Sachverständigenleistungen notwendig ist, wird siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH vom Auftraggeber ermächtigt, bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. 3.3 Der Umfang der von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH zu erbringenden Dienstleistungen wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rück- SEITE 1 VON 6

trittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen. 4. Mitwirkung 4.1 Der Auftraggeber hat alle, für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen Gewissenhaft, vollständig, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. 4.3 Werden vom Auftraggeber Punkt 4.1 und 4.2 nicht beachtet, trägt das Erfüllungsrisiko allein der Auftraggeber. 5. Urheberrechte 5.1 siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht und trifft Vorsorge dafür, dass sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstandbeziehende Gutachten, sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, nicht unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. 5.2 siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH kann von Unterlagen, die zur Einsicht überlassen oder führ die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen ziehen und verwahren. 5.3 siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH behält sich an den erbrachten Dienstleistungen ausdrücklich die Urheberrechte vor. 5.4 Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Arbeiten von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen eines Auftrages erstellte Gutachten, mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten, nur für den Zweck verwenden, für den es in Auftrag gegeben wurde. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Nach Auftragsdurchführung und nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug fällig. 6.2 Berechnungsgrundlage für das Entgelt ist die jeweils gültige Gebührenordnung. Davon abweichen können andere Preise vereinbart werden. Etwaige Erhöhungen der Gebühren sind drei Monate im Voraus anzukündigen. Gebührenerhöhungen berechtigen den Auftraggeber zu einer Kündigung mit einer Frist von einem Monat auf den Termin der Preiserhöhung. SEITE 2 VON 6

6.3 Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es sich um Ansprüche aus dem abgeschlossenen Auftrag handelt. 6.5 Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnung im Verzug, so kann siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens stehen siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszins der europäischen Zentralbank zu. 6.6 Sollten siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH berechtigt Vor Auftragerledigung Barzahlung zu verlangen. 6.7 Auch kann siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt auch bei Nichterfüllung verlangen. Dies gilt auch bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag des Auftraggebers. 6.8 Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH erstellt werden. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Verzug, so hat siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH das Recht, die weitere Ausführung des Auftrages zu verweigern, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 7. Fristen 7.1 Die Auftragsfristen von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. 7.2 Verbindlich zugesagte Fristen für die Durchführung der vereinbarten Leistungen beginnen mit Vertragsabschluß. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde oder Unterlagen des Auftraggebers für die Auftragsdurchführung benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Vorhauszahlung bzw. der Unterlagen. 7.3 Wird ein Liefertermin oder eine Lieferfrist, seien es verbindliche oder unverbindliche Termine oder Fristen, überschritten, so kommt siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH nur dann in Verzug, wenn siczert Zertifizierungen GmbH SEITE 3 VON 6

Zertifizierungen GmbH die Lieferverzögerung zu verantworten hat. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH zu vertretenden Hindernissen tritt kein Lieferverzug ein. 7.4 Der Auftraggeber kann im Verzugsfall neben der Lieferung nur dann Schadensersatz verlangen, wenn siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 8. Kündigung 8.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigen Grund fristlos gekündigt werden Eine ordentliche Kündigung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. 8.2 Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH nach vorheriger Abmahnung gegen seine Leistungspflichten grob verstößt. 8.3 siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH ist zur Kündigung aus wichtigen Grund insbesondere dann berechtigt wenn der Auftraggeber Die notwendige Mitwirkung verweigert Unzulässiger Weise versucht das Ergebnis der siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH -Dienstleistung zu verfälschen Die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht bezahlt wird Ein Insolvenzverfahren anmeldet 8.4 Wird der Vertrag aus einem von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH zu vertretenden Grund, vom Auftraggeber gekündigt, kann eine Vergütung für bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung, nur insofern verlangen, als diese für den Auftraggeber objektiv verwertbar ist. 8.5 In anderen Fällen behält siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH einen Vergütungsanspruch, als ob der Auftrag vertragsgemäß durchgeführt worden ist. Die Vergütung für die von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH noch nicht erbrachten Leistungen beträgt, unter Berücksichtigung etwa erspartet Aufwendungen, 40% der vereinbarten Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere Aufwendungen nach. 9. Gewährleistung 9.1 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Dienstleistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung (Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Honorars) verlangen. SEITE 4 VON 6

9.2 Beanstandungen sind siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH vom Auftraggeber unverzüglich nach Festlegung schriftlich anzuzeigen. 10. Haftung 10.1 Für Schäden gleich aus welchem Rechtsstand haftet die Zertifizierungen GmbH mit folgenden Beträgen: 3.000.000 für Personenschäden 3.000.000 für Sachschäden 3.000.000 für Vermögensschäden Dafür hat die Zertifizierungen GmbH entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Sollten höhere Haftungsbeträge vom Auftraggeber gewünscht werden, ist eine Aufstockung unter entsprechender Kostenbeteiligung des Auftraggebers möglich und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 10.2 Der Auftraggeber hat Schäden, für die siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 10.3 Soweit Schadensersatzansprüche gegen siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH ausgeschlossen sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Mitarbeiter und Auditoren. 10.4 Die Rechte des Auftragsgebers auf Gewährleistung nach Ziffer 9 bleiben davon unberührt. 10.5 Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährungsfrist nach 638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren ab Eingang des Gutachtens/der Leitung beim Auftraggeber. 11. Sonstiges 11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH, sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen wurden. 11.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. SEITE 5 VON 6

11.3 Auch für Ansprüchen von siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH gegen den Auftraggeber, die Nichtkaufmann sind 77933 Lahr als Gerichtsstand. 11.4 Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. 11.5 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben. Stand: 01. April 2014 SEITE 6 VON 6