Abfallmanagement und Entsorgungstechnik

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Transkript:

Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium mit der Bezeichnung: Abfallmanagement und Entsorgungstechnik Kennzahl Datum (des Inkrafttretens)

INHALTSVERZEICHNIS 1 Qualifikationsprofil... 4 2 Aufbau des Studiums... 4 3 Pflichtlehrveranstaltungen... 5 4 Freie Wahllehrveranstaltungen... 8 5 Pflichtpraxis... 8 6 Masterarbeit... 8 7 Abschluss... 8 8 Akademischer Grad... 9 9 Prüfungsordnung... 9 Anhang A Lehrveranstaltungstypen... 9 2

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium Abfallmanagement und Entsorgungstechnik ist ein Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. Das Masterstudium Abfallmanagement und Entsorgungstechnik führt Studierende in vertiefender Weise in die Wissensgebiete und Arbeitsmethoden der angewandten Naturwissenschaften und ihre ingenieurmäßigen Anwendungen ein. Dieses Studium hat einerseits die Abfallvermeidung, andererseits die sachgerechte Abfallentsorgung und -verwertung und die damit verbundene Altlastensanierung zum Ziel. Wesentlich sind auch diverse sozialwirtschaftliche Aspekte zum Thema Abfall, wie globale, rechtliche und politische Faktoren.. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Abfallwirtschaft ist die Integration von Abfallvermeidung, -entstehung, -sammlung, -verwertung und -entsorgung. Aspekte wie Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Internationalität, Produzentenverantwortlichkeit und die Thematik der Sekundärbrennstoffe sind wesentliche Bestandteile der Abfallwirtschaft. Die Absolvent/innen sind in ihrer Arbeit auf die Ausführung und Entwicklung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft ausgerichtet. Dazu werden den Studierenden im Laufe des Studiums Kenntnisse in der Abfallentsorgung und -verwertung, in der Altlastensanierung, in der Risikobewertung und im Konfliktmanagement, im Bereich der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen und in Managementsystemen vermittelt. Des Weiteren weisen Absolvent/innen ein Grundlagenwissen im naturwissenschaftlichen und biotechnologischen Bereich vor, welche für die Prozesse in der Abfallwirtschaft von großer Relevanz sind. Somit sind das Verständnis von Stoffwechselvorgängen in der Abfallverwertung, Altlastensanierung als auch Grundlagen für die Abfallvermeidung, welche die Thematik der Bioraffinerie und Ersatzbrennstoffe beinhaltet, gegeben. Die vielfältigen Prozesse in der Abfallwirtschaft und deren komplexen Beziehungen zur Umwelt sowie ökonomische Betrachtungen erfordern die Kompetenz im interdisziplinären Bereich. Die Absolvent/innen sind im analytischen und vernetzten Denken geschult, was auf breitem technischem, naturwissenschaftlichem und sozialwirtschaftlichem Wissen basiert. Dieses interdisziplinäre Wissen erhöht die Problemlösungskompetenz der Absolvent/innen. Neben der Vermittlung der interdisziplinären Kompetenz auf hohem Niveau wird auch die einer akademischen Ausbildung äquivalenten Persönlichkeitsbildung der Absolvent/innen forciert. Die Absolvent/innen werden zum eigenständigen, kritischen und vernetzten Denken angeleitet und die Förderung der Abstraktionsfähigkeit, der Kommunikations- und Teamfähigkeit soll zum ethisch verantwortungsvollen Handeln beitragen. Für ein globales Thema wie das der Abfallwirtschaft ist eine Offenheit gegenüber anderen Staaten und Kulturen gefragt, welches als Ziel der universitären Ausbildung gilt. Absolvent/innen des Masterstudiums Abfallmanagement und Entsorgungstechnik verfügen somit über Kommunikations-, Koordinations- und Führungsfähigkeiten und sind sich der Bedeutung von Mobilität, Sprachkenntnissen und Internationalität für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit bewusst. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Die Absolvent/innen des Masterstudiums Abfallmanagement und Entsorgungstechnikfinden zum Beispiel Beschäftigung bei Ver- und Entsorgungsunternehmen in Industriebetrieben in der öffentlichen Verwaltung (Kommunen, Verbände, Landes- und Bundesanstalten) in Forschungseinrichtungen in und außerhalb der Universitäten 3

in Ingenieur- und Planungsgesellschaften (Zivilingenieure, Infrastrukturträger) im Bereich des Qualitätsmanagements zur Beratung, Normung und Zertifizierung im Bereich des freiberuflichen Consultings 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten. Das entspricht einer dauer von vier Semestern (gesamt 3.000 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen: davon Freie Wahllehrveranstaltungen: englischsprachige LVA 1 : Pflichtpraxis: Masterarbeit: Masterseminar: 85 ECTS-Punkte 10 ECTS 15 ECTS 3 ECTS-Punkte 30 ECTS-Punkte 2 ECTS-Punkte 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Masterarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 3 PFLICHTLEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium ist in 5 Fachbereiche untergegliedert, die sich wie folgt zusammensetzen: Naturwissenschaftliche und biotechnologische Grundlagen, Techn./Ing. NaWiWiSoRe 791307 Fundamentals of Environmental VO 2,5 10 90 0 H 066 418 Biotechnology (in Eng.) 773327 Polymerchemie und Technologie VO 2 30 70 0 H 066 426 911305 Umwelttoxikologie VO 3 40 60 0 H 066 427, H 066 422 791306 Umweltbiotechnologische Verfahren VO 4 50 50 0 H 066 427, H 066 418 791324 Umweltbiotechnologisches Praktikum PR 4,5 30 70 0 H 066 418 813394 Chemie und Untersuchung von Abfällen VO 2 45 45 10 H 066 427, H 066 431 970304 Biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe VO 2 60 40 0 H 066 426 1Die Studierenden haben facheinschlägige englischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen,die an Universitäten imfremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. 4

Methodische Grundlagen, Techn./Ing. NaWiWiSoRe 851307 Vertiefung in statistische Methoden VU 3 50 50 0 H 066 427 731365 Qualitative Methoden in den Wirtschaftsund Sozialwissenschaften VO 3 0 20 80 H 066 457, H 066 471 Abfallentsorgung und Abfallverwertung, Techn./Ing. NaWiWiSoRe 873308 Geotechnik in der Abfallentsorgung VO 2 80 15 5 H 066 431 931306 Kompostierungstechnik VX 3 70 20 10 H 066 455, H 066 458 813339 Entsorgungstechnik VO 3 70 30 0 H 066 427, H 066 431 813344 Emissionsmonitoring biologischer Prozesse in der Abfallwirtschaft VU 3 70 30 0 H 066 427, H 066 431 813337 Abfalllogistik VO 2 60 10 30 H 066 427, H066 431 813302 Waste Management Seminar SE 3 50 30 20 H 066 447 Abfallrecht, Abfallpolitik, Planung und Managementsysteme, Techn./Ing. NaWiWiSoRe 813320 Abfallwirtschaftspolitik VS 4,5 0 0 100 H 066 427, H 066 471 736314 Betriebliches Abfallwirtschaftsrecht VU 2 10 10 80 H 066 427 736311 Anlagenrecht VU 3 20 10 70 H 066 427 813304 Life Cycle Management VO 2 60 40 0 H 066 427, H 066 431, H 066 447 813342 Forschungsberichte zur Abfallwirtschaft VO 1 33,3 33,3 33,3 H 066 427, H 066 431 813303 Planning and Assessment of Waste VU 3 33,3 33,3 33,3 H 066 427 management Systems (in Eng.) 736312 Angewandte Umweltverträglichkeitsprüfung VO 2 33,3 33,3 33,3 H 066 427, H 066 425 736043 Angewandte UE 3 33,3 33,3 33,3 Umweltverträglichkeitsprüfung 818009 Radioactive Waste Management Its Perception and Acceptance I (in Eng.) VO 2 60 5 40 Risikobewertung, Konfliktmanagement und Altlastensanierung bzw. sicherung, Techn./Ing. NaWiWiSoRe 818301 Umweltrisiken - Einführung in die VO 2 15 15 70 H 066 431 Risikoanalyse 732307 Partizipation und Konfliktmanagement VS 3 0 0 100 H 066 223, H 066 425 911110 Altlasten und Bodenschutz VO 1 50 50 0 H 066 427 911319 In-Situ Treatment of Polluted Soils and Sediments: Phytoremediation, in-situ Fixation and Attenuation Techniques (in Eng.) UE 4,5 50 50 0 H 066 416, H 066 447, H 066 449 5

Pflichtpraxis Techn./Ing. NaWiWiSoRe 730103 Pflichtpraxisseminar PP 3 33,3 33,3 33,3 H 033 227 Masterseminar Techn./Ing. NaWiWiSoRe 813437 Masterseminar Abfallwirtschaft MA 2 33,3 33,3 33,3 Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe= Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 10-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten inund ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungendienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters /der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist (Ausnahme siehe Satzung der Universität für Bo- 6

denkultur Wien, Teil III-Lehre, 30 Abs. 9). Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Deutsch oder Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist jedenfalls in Deutsch oder Englisch durchzuführen. 7 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Masterarbeit und die Defensio positiv beurteilt wurden. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolvent/innen des Masterstudiums Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik wird der akademische Titel Diplomingenieur" bzw. Diplomingenieurin", abgekürzt Dipl.-Ing."/ Dipl.Ing. in oder DI / DI in verliehen. Der akademische Grad Dipl.-Ing. / Dipl.Ing. in oder DI / DI in ist im Falle der Führung dem Namen voranzustellen ( 88 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 90ECTS-Punkten ( 3 und 4). - Die positive Beurteilung der Masterarbeit. - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des erfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 7

ANHANG A LEHRVERANSTALTUNGSTYPEN Folgende Typen von Lehrveranstaltungen stehen zur Verfügung: Vorlesungen (VO) Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Teilbereiche eines Faches und seiner Methoden didaktisch aufbereitet vermittelt werden. Übungen (UE) Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende unter Anleitung aufbauend auf theoretischem Wissen spezifische praktische Fertigkeiten erlernen und anwenden. Praktika (PR) Praktika sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen selbständig bearbeiten. Pflichtpraxisseminar (PP) Das Pflichtpraxisseminar ist eine Lehrveranstaltung, in der Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen, die sich auf das Berufspraktikum beziehen, selbstständig bearbeiten. Seminare (SE) Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende Lehrinhalte selbständig erarbeiten vertiefen und diskutieren. Exkursionen (EX) Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierenden zur Vertiefung des bisher erworbenen Wissens fachliche Aspekte des Studiums in deren realen Kontext veranschaulicht werden. Exkursionen können zu Zielen im In- und Ausland führen. Masterseminare (MA) Masterseminare sind Seminare, die der wissenschaftlichen Begleitung der Erstellung der Masterarbeit dienen. Projekte (PJ) Projekte sind Lehrveranstaltungen, die durch problembezogenes Lernen charakterisiert sind. Die Studierenden bearbeiten unter Anleitung - vornehmlich in Kleingruppen - mittels wissenschaftlicher Methoden Fallbeispiele. Kombinierte Lehrveranstaltungen: Kombinierte Lehrveranstaltungen vereinen - mit Ausnahme des Projekts - die Definitionen der jeweils beteiligten Lehrveranstaltungstypen, jedoch sind die Elemente integriert, wodurch sich ein didaktischer Mehrwert ergibt. Vorlesung und Seminar (VS) Vorlesung und Übung (VU) Vorlesung und Exkursion (VX) Seminar und Exkursion (SX) Übungen und Seminar (US) Übung und Exkursion (UX) 8