Workshop Gutachtertätigkeit

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Transkript:

Workshop Gutachtertätigkeit Marlis Hochbruck Karlsruher Institut für Technologie & DFG Vizepräsidentin Markus Behnke DFG - Gruppe Chemie und Verfahrenstechnik

Inhalt 1. Entscheidungsprozess in der Einzelförderung 2. Formale Aspekte der Begutachtung 3. Inhaltliche Aspekte der Begutachtung 4. Begutachtung koordinierter Programme 5. Diverses

Wie funktioniert der Entscheidungsprozess? Im Einzelverfahren durch Gutachter, Fachkollegium und Hauptausschuss

Wer begutachtet in DFG-Verfahren? Im Einzelverfahren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Diese sind fachlich auf dem Gebiet des Antrags qualifiziert nicht befangen und unabhängig persönlich geeignet und erfahren zusätzlich qualifiziert Jährlich hört die DFG rund 9.000 ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter aus dem In- und Ausland zu circa 13.000 Einzelanträgen.

Wie werden Gutachtende und Gutachtergruppen ausgewählt? Durch die Geschäftsstelle der DFG

Welche formalen Aspekte sind unbedingt zu beachten? Anfrage zeitnah auf fachliche Zuständigkeit & zeitliche Erfüllbarkeit prüfen eigenen Kompetenzradius nicht zu eng ziehen, Zeitdauer durchaus verhandelbar Anfrage gleichzeitig auf mögliche Interessenskonflikte prüfen bereits Anschein einer Befangenheit ist zu vermeiden Vertraulichkeit und Anonymität keine Weitergabe an oder Hilfe von Dritten keine Kontaktaufnahme mit Antragstellenden, kein sich zu erkennen geben während und auch nach der Entscheidung Gutachten können gerne auch in gutem(!) Englisch verfasst werden Pflicht zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Rückfragen jederzeit gerne und ausschließlich(!) an DFG-Geschäftsstelle

Wie sichert die DFG gute wissenschaftliche Praxis? Durch ein Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor bei Falschangaben (wissentlich, Vorsatz) Verletzung geistigen Eigentums Inanspruchnahme einer (Mit-) Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis Mitverantwortung für Fehlverhalten anderer Unbefugte Verwertung von Daten und Erkenntnissen u.a. aus den Begutachtungsverfahren durch Gutachterinnen/Gutachter bzw. Gremienmitglieder

Welche inhaltlichen Aspekte sollten berücksichtigt werden? Zielgruppen: Fachkollegien, Hauptausschuss, aber auch Antragstellende (Gutachterhinweise als feedback Gebot der Fairness und Höflichkeit) Antragstext und unterlagen sind primäre Grundlage für die Beurteilung Bitte um inhaltlich aussagekräftige, qualitative Gutachten gemäß Kriterien ausgewogene, sachorientierte Beurteilung, primär auf die wissenschaftliche Qualität des Antrags ausgerichtet, sollte aber z.b. auch das Karrierestadium der Antragstellenden berücksichtigen ( Erstantrag ) Projekte nicht nacherzählen sondern Stärken und Schwächen des Antrags klar benennen und diese inhaltlich überzeugend begründen Kein Mikromanagement (z.b. Austoben an beantragten Reisemitteln usw.) Am Ende klare Empfehlung aussprechen: Ablehnung oder Bewilligung mit höchster, hoher oder nur nachgeordneter Priorität; quantitativer Vorschlag, der auch Kürzungsempfehlungen beinhalten kann (diese bitte begründen)

Nach welchen Auswahlkriterien fördert die DFG? Die Gutachterinnen und Gutachter der DFG beurteilen Anträge nach der wissenschaftlichen Qualität des Vorhabens der Qualifikation der Antragstellenden Zielen und Arbeitsprogramm Arbeitsmöglichkeiten Mittelansatz Qualität und Mehrwert der Kooperation programmspezifischen Kriterien bei koordinierten Programmen

Nach welchen Auswahlkriterien fördert die DFG? Die Gutachterinnen und Gutachter der DFG beurteilen Anträge nach Wissenschaftlichen Qualität und Darstellung des Vorhabens, Qualifikation der Antragstellenden Originalität und Innovationspotenzial, positives Risiko adäquate Darstellung, u. a. des Stands der Forschung erwarteter Erkenntnisgewinn (auch im Verhältnis zu den Kosten) Tragfähigkeit der Vorarbeiten, Qualität der bisherigen Veröffentlichungen und bisher erzielten Ergebnisse

Nach welchen Auswahlkriterien fördert die DFG? Die Gutachterinnen und Gutachter der DFG beurteilen Anträge nach Ziele und Arbeitsprogramm, Arbeitsmöglichkeiten, Mittel klare Ziele und Arbeitshypothesen sinnvolle Eingrenzung der Thematik Angemessenheit der Methoden Durchführbarkeit, insbesondere in der vorgesehenen Zeit personelle, institutionelle, räumliche und apparative Ausstattung Notwendigkeit der beantragten Mittel, insbesondere Rechtfertigung des Personalbedarfs durch das Arbeitsprogramm

Wie funktioniert der Entscheidungsprozess? In koordinierten Programmen durch Begutachtende und Gremien

Wer begutachtet in DFG-Verfahren? In Koordinierten Verfahren in der Regel Gutachtergruppen Diese decken in ihrer Zusammensetzung alle relevanten Fachgebiete der Anträge adäquat und hinlänglich vollständig ab enthalten mindestens ein Mitglied eines Fachkollegiums müssen diskussionsfähig sein sind unabhängig geben eine Empfehlung ab

Weitere Aspekte und mögliche Diskussionpunkte absolute vs. relative Bewertung Erfahrungen mit Notenskalen, Begutachtungsformularen formalisierte Sprache, Codes und Kaffeesatz Unterschiede Begutachtung von Anträgen und wiss. Artikeln Grenzen der Objektivität und Objektivierbarkeit Umgang bei/mit unterschiedlichen Schulen inländische vs. ausländische Gutachten Anonymität bei schriftlichen Gutachten vs. Sichtbarkeit in Gutachtergruppen ehrenamtiche Begutachtung vs. Bezahlung von Gutachtenden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen und Hinweise zur DFG: http://www.dfg.de zur schriftlichen Begutachtung: http://www.dfg.de/formulare/10_20/index.jsp zu den Befangenheitsregeln: http://www.dfg.de/formulare/10_201/index.jsp zur guten wissenschaftlichen Praxis: http://www.dfg.de/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gwp/index.html

Befangenheitsregeln der DFG Änderungen bei den Befangenheitskriterien Ausschlusskriterien (1/2) Bei Vorliegen folgender Umstände ist ein Ausschluss zwingend vorgesehen: 1. Verwandtschaft ersten Grades, Ehe, Lebenspartnerschaft, eheähnliche Gemeinschaft 2. Eigene wirtschaftliche Interessen an der Entscheidung über den Förderantrag oder solche unter Nr. 1 aufgeführter Personen 3. Derzeitige oder geplante enge wissenschaftliche Kooperation 4. Bei Anträgen von Hochschulen sind Sprecherinnen bzw. Sprecher von Forschungsverbünden von der Mitwirkung in der Prüfungsgruppe solcher Anträge ausgeschlossen, die in der gleichen Gremiensitzung wie der eigene Antrag entschieden werden.

Befangenheitsregeln der DFG Änderungen bei den Befangenheitskriterien Ausschlusskriterien (2/2) 5. Dienstliche Abhängigkeit oder Betreuungsverhältnis (z.b. Lehrer- Schüler-Verhältnis bis einschließlich der Postdoc-Phase) bis sechs Jahre nach Beendigung des Verhältnisses 6. a) Bei Anträgen von juristischen Personen führt die Zugehörigkeit oder der bevorstehende Wechsel zu dieser oder zu einer beteiligten Einrichtung zum Ausschluss. b) Bei Anträgen von natürlichen Personen führt die Zugehörigkeit oder der bevorstehende Wechsel zur selben Fakultät bzw. zum selben außeruniversitären Forschungsinstitut zum Ausschluss. 7. Bei Anträgen von Hochschulen sind Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die in einem Hochschulrat oder einem ähnlichen Aufsichtsgremium der antragstellenden Hochschule tätig sind, von der Mitwirkung im Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahren über Anträge dieser Hochschule ausgeschlossen.

Befangenheitsregeln der DFG Änderungen bei den Befangenheitskriterien Einzelfallkriterien (1/2) Bei Vorliegen folgender Umstände ist eine Einzelfallentscheidung vorgesehen: 8. Verwandtschaftsverhältnisse, die nicht unter Nr. 1 fallen, oder andere persönliche Bindungen 9. Wirtschaftliche Interessen von unter Nr. 8 aufgeführten Personen 10.Bei Anträgen von natürlichen Personen führt die Zugehörigkeit oder der bevorstehende Wechsel zur selben Hochschule bzw. zur selben außeruniversitären Forschungseinrichtung zu einer Einzelfallentscheidung. 11.Tätigkeit in anderen als den unter Nr. 7 genannten Gremien, z.b. in wissenschaftlichen Beiräten im weiteren Forschungsumfeld 12.Wissenschaftliche Kooperation innerhalb der letzten drei Jahre, z.b. gemeinsame Publikationen

Befangenheitsregeln der DFG Änderungen bei den Befangenheitskriterien Einzelfallkriterien (2/2) 13.Vorbereitung eines Antrags oder Durchführung eines Projekts mit einem nahe verwandten Forschungsthema (Konkurrenz) 14.Beteiligung an laufenden oder innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossenen Berufungsverfahren als Bewerber oder internes Mitglied der Berufungskommission 15.Beteiligung an gegenseitigen Begutachtungen innerhalb der letzten 12 Monate