I. Allgemeines II. Auktionskatalog, Besichtigung, Prüfung

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Transkript:

Auktionsbedingungen Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- und Freihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt: I. Allgemeines 1. Die Kunst- und Auktionshaus Wiesbaden GmbH & Co.KG, Wiesbadener Straße 61, 55252 Mainz-Kastel, Telefon +49 (0)611-174 68 42, Telefax +49 (0)611-174 68 77, E-Mail: info@auktionshaus-wiesbaden.de, Amtsgericht - Registergericht: Wiesbaden HRA 8658, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Kunst- und Auktionshaus Füsser und Daschmann Verwaltungs GmbH, Wiesbadener Straße 61, 55252 Mainz-Kastel, Amtsgericht - Registergericht: Wiesbaden HRB 22707, Umsatzsteuer ID-Nr. DE253236187, diese vertreten durch die Geschäftsführer Alexandra Füsser und Reno Daschmann, (im nachfolgenden Auktionshaus genannt) versteigert die zur Versteigerung kommenden Gegenstände als Vermittler in fremden Namen und auf Rechnung der Einlieferer (im Nachfolgenden auch Auftraggeber genannt), die unbenannt bleiben, oder im behördlichen Auftrag. Auf Verlangen des Käufers (auch Bieter genannt), insbesondere bei auftretenden Mängeln, gibt das Auktionshaus den Namen des Auftraggebers bekannt. 2. Das Auktionshaus verfügt über eine behördliche Erlaubnis für Versteigerungen gemäß 34b GewO. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung i. S. der 474 Abs. 2 Satz 2, 312d Abs. 2 Nr. 4 BGB. Ein Widerrufsrecht hinsichtlich des bei der Versteigerung durch Zuschlag gem. 156 BGB zustande kommenden Kaufvertrages besteht nicht. 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter finden keine Anwendung, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs des Versteigerers gegen die Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters bedarf. II. Auktionskatalog, Besichtigung, Prüfung 1. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände werden von dem Auktionshaus vorab in einem Auktionskatalog präsentiert. In diesem wird den einzelnen Gegenständen eine Katalognummer zugeordnet. Zudem wird der für den jeweiligen Gegenstand vom Auftraggeber festgelegte Limitpreis angegeben. 2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung während der Öffnungszeiten sowie in der für die Versteigerung angesetzten Zeit besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Interessenten für die von ihnen verursachten Schäden an den

ausgestellten Gegenständen. Die Sachen sind in der Regel gebraucht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogangaben sind keine Beschaffenheitsangaben i.s.d. 434 ff. BGB, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, die Vertragsgegenstand werden. 3. Das Auktionshaus ist berechtigt, im Auktionskatalog angebotene Gegenstände ohne Angabe von Gründen bis zum Zuschlag aus der Versteigerung zu nehmen. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass ein Auftraggeber einen Gegenstand von der Versteigerung zurückzieht. Ein Anspruch, auf einen im Auktionskatalog präsentierten Gegenstand bieten zu dürfen, besteht nicht. 4. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Verkaufs-/Losnummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern. Die Verkaufs-/Losnummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden, bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. 5. Dem Auktionshaus steht es frei, Bieter von der Teilnahme an den Versteigerungen auszuschließen, wenn Zweifel an dessen Bonität oder Identität bestehen oder, wenn sich der Wohnsitz bzw. die Lieferanschrift des Bieters in einem Land befindet, in welches der angebotene Gegenstand nicht eingeführt werden darf. 6. Dem Auktionshaus steht es frei, von dem Bieter einen Bonitätsnachweis zu verlangen oder die Annahme eines Gebotes von einer Anzahlung oder einer Sicherheitsleitung abhängig zu machen. Zudem kann das Auktionshaus einen Bieter von der Teilnahme an der Versteigerung ausschließen, wenn der Bieter bereits erworbene Gegenstände noch nicht bezahlt hat. III. Versteigerung 1. Die Teilnahme an der Versteigerung erfolgt durch die persönliche Teilnahme an der Auktion in dem Auktionssaal des Auktionshauses. Weiterhin können Gebote über die Homepage des Auktionshauses, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail sowie über die Online- Plattformen the-saleroom.com oder lot-tissimo abgegeben werden. 2. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 3. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sowie von Geboten per Telefax oder E-Mail sicherzustellen, müssen diese bei dem Auktionshaus mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Später eingegangene Gebote können, müssen aber nicht mehr berücksichtigt werden. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes sind die genaue Angabe der Person oder

Firma des Bieters sowie die Verkaufsnummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäßig zu erreichen ist. Das Gebot beschränkt sich ausschließlich auf die angegebene Verkaufsnummer. Schriftliche Gebote werden vom Auktionshaus nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot um eine Steigerungsstufe zu überbieten. 4. Zur Teilnahme an einer Versteigerung per Telefon oder über die Homepage des Auktionshauses muss der Bieter dem Auktionshaus mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Verkaufsnummer mitteilen. Zudem muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter während der Versteigerung zu erreichen ist. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder den Bestand einer Telefonverbindung beim Aufruf des jeweiligen Gegenstandes. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Bieter. Kommt eine Telefonverbindung nicht zustande gilt für den Telefonbieter der im Auktionskatalog angegebene Limitpreis als geboten. Wird die Telefonverbindung während des Bietvorgangs unterbrochen, so gilt der zuletzt für den Telefonbieter aufgerufene Betrag. 5. Bei einer Teilnahme an der Versteigerung über die Homepage des Auktionshauses oder die Internetportale the-saleroom.com sowie lot-tissimo trägt der Bieter das Risiko für die Übermittlung seiner Gebote. 6. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Auktionshaus abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel an der Person oder der Identität des Bieters oder darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, so kann das Auktionshaus den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen und den Gegenstand neu ausbieten. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegenüber einem Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf der nächsten Verkaufsnummer, zu erheben. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert. Es liegt im Ermessen des Auktionators, eine andere Steigerungsrate zu wählen. 8. Wird das mit dem Bieter vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der

Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf veräußert werden. Gebote mit Vorbehaltszuschlägen sind für Bieter für vier Wochen verbindlich, für das Auktionshaus jedoch freibleibend. Der Schätzpreis ist kein Limit; der Zuschlag kann auch unter dem Schätzpreis erfolgen. IV. Kaufvertrag, Kaufpreis, Fälligkeit 1. Mit der Erteilung des Zuschlages kommt ein Kaufvertrag über den angebotenen Gegenstand zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber zustande. Es gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Bieter über. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Gegenstandes. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Bieter über. Der Bieter ist zur Vorleistung verpflichtet. 2. Für die Durchführung der Versteigerung erhält das Auktionshaus eine Provision (Aufgeld) in Höhe von 21% des Kaufpreises für den zugeschlagenen Gegenstand von dem Bieter zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die auf diese Provision erhoben wird. 3. Eine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis wird nicht gesondert erhoben. Soweit diese anfällt, ist sie bereits im Zuschlagspreis enthalten. Auftraggeber und Bieter sind für die ordnungsgemäße Versteuerung selbst verantwortlich. 4. Der Kaufpreis und das Aufgeld werden mit dem Zuschlag fällig und sind an das Auktionshaus sofort in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware wird in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt. Zudem ist eine Bezahlung per EC-Karte oder per Rechnung möglich. Im Falle einer Bezahlung per Rechnung wird der ersteigerte Gegenstand erst nach dem Eingang des Rechnungsbetrages an den jeweiligen Bieter ausgehändigt. Bei Erwerbern, die schriftlich, per Telefax, per E-Mail, telefonisch oder über die Online-Plattformen the-saleroom.com oder lot-tissimo geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Bieter nicht gestattet, es sei denn, diese ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 5. Der Bieter ist verpflichtet, sofort nach der Auktion die Ware in Empfang zu nehmen bzw. bis spätestens 14 Tage nach der Auktion abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt nach ausdrücklicher Beauftragung auf Kosten und Gefahr des Bieters. Für den Versand stellt das Auktionshaus dem Bieter die Versandkosten (inkl. Verpackung und Personalkosten) zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung.

6. Gerät der Bieter mit der Abholung in Verzug, so ist das Auktionshaus berechtigt, die ersteigerten Gegenstände auf Kosten des Bieters einzulagern oder Dritten zur Einlagerung zu übergeben. Für die Einlagerung fallen pro Gegenstand und Monat Lagerkosten in Höhe von 5 % des Kaufpreises mindestens jedoch in Höhe von 20,00 zzgl. Mehrwertsteuer an. Dem Bieter ist es gestattet, nachzuweisen, dass Lagerkosten überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe angefallen sind, dem Auktionshaus, dass höhere Lagerkosten angefallen sind. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. 7. Der säumige Bieter trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Die Herausgabe eingelagerter Gegenstände ist nur an den vom Auktionshaus schriftlich mitgeteilten Terminen möglich. 8. Die Ware wird nur gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises ausgehändigt. Das Eigentum geht erst bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Bieter über. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich der Auftraggeber das Eigentum an der Ware vor. Bei Zahlungsverzug werden als Mindestschaden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe von 5 % (bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist) bzw. von 9 % (bei Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen kann der Auftraggeber bei Zahlungsverzug seine gesetzlichen Rechte geltend machen. V. Haftung 1. Soweit der Kaufvertrag zwischen Unternehmern auf Auftraggeber- und Bieterseite, zwischen Verbrauchern auf Auftraggeber- und Bieterseite und zwischen Verbrauchern als Auftraggebern und Unternehmern als Bietern zustande kommt, wird jegliche Haftung des Auftraggebers für Sach- und/oder Rechtsmängel ( 434 und 435 BGB) ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat den Mangel arglistig verschwiegen, eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben, es handelt sich um eine neu hergestellte Sache oder dem Auftraggeber fällt Vorsatz zur Last ( 276 Abs.3 BGB). Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftraggebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftraggebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auktionshauses wird ebenfalls insgesamt ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses

oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für Vorsatz des Auktionshauses, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen im Sinne des 276 Abs.3 BGB. Das Auktionshaus verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Bieters dem Auftraggeber zu übermitteln, sofern es dem Bieter aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, diesen noch zu erreichen. VI. Datenschutz Der Bieter ist mit der Speicherung und Verwendung der von ihm an das Auktionshaus übermittelten Daten (insb. Vor- und Nachname, Firma, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E- Mailadresse) sowie der von ihm ersteigerten Gegenstände durch das Auktionshaus zur Durchführung und Abwicklung des Kaufvertrages einverstanden. VII. Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort ist Wiesbaden. Ist der Bieter Vollkaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende andere Regelung ersetzt werden. 3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Versteigerungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung, Änderung und Ergänzung der Schriftformklausel selbst. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt.