Seite 1 von 6 Preisblatt für den Netzzugang Strom Gültig ab 01.01.2018 Die Preise enthalten die Kostenwälzung des vorgelagerten Netzbetreibers. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die Mainzer Netze GmbH, Mainz. Bei Nutzung des Netzes der Rheinhessischen werden neben den Netzentgelten Entgelte für den Messstellenbetrieb je Messstelle sowie die jeweils gültige Konzessionsabgabe und die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der 19 StromNEV-Umlage der Offshore-Entschädigungsumlage sowie der Umlage für abschaltbare Lasten in Rechnung gestellt. Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %). Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Preise für Netznutzung Benutzungsdauer Benutzungsdauer < 2500 h/a > 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr ct/kwh /kw u. Jahr ct/kwh Umspannung auf Mspg. 11,15 13,27 2,86 3,40 71,04 84,54 0,46 0,55 Mittelspannungsnetz 15,36 18,28 4,16 4,95 105,81 125,91 0,55 0,65 Umspannung auf Nspg. 18,47 21,98 6,15 7,32 167,08 198,83 0,20 0,24 Niederspannungsnetz 28,87 34,36 6,78 8,07 162,30 193,14 1,44 1,71 Bei der Entnahme von elektrischer Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird zur Ermittlung der Verrechnungswerte unter Berücksichtigung der Transformatorenverluste ein Niederspannungszuschlag von 1,5 % auf die gemessenen Werte berechnet. 1.2 Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 777,00 924,63 Niederspannung 462,91 550,86 Wandler Mittelspannung 175,00 208,25 Wandler Niederspannung 37,69 44,85 Kundenseitig ist kostenfrei ein Telefonanschluss am Ort der Messung bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden zusätzliche Kosten in Höhe von jährlich 175,68 (209,04 einschließlich Umsatzsteuer) berechnet.
Seite 2 von 6 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Preise für Netznutzung Leistungspreis /kw und Monat Arbeitspreis ct/kwh Umspannung auf Mspg. 11,84 14,09 0,46 0,55 Mittelspannung 17,64 20,99 0,55 0,65 Umspannung auf Nspg. 27,85 33,14 0,20 0,24 Niederspannung 27,05 32,19 1,44 1,71 2.2 Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 777,00 924,63 Niederspannung 462,91 550,86 Wandler Mittelspannung 175,00 208,25 Wandler Niederspannung 37,69 44,85 Kundenseitig ist kostenfrei ein Telefonanschluss am Ort der Messung bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden zusätzliche Kosten in Höhe von jährlich 175,68 (209,04 einschließlich Umsatzsteuer) berechnet.
Seite 3 von 6 3. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je : 3.1 Preise für Netznutzung Grundpreis Arbeitspreis ct/kwh Niederspannungsnetz 15,00 17,85 5,56 6,62 3.2 Preise für Netznutzung für unterbrechbare Lastprofile Grundpreis Arbeitspreis ct/kwh Niederspannungsnetz 7,50 8,93 2,78 3,31 3.3 Preise für den Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 12,56 14,95 Zweitarifzähler 25,13 29,90 Mehrtarifzähler(>=3) 25,13 29,90 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 56,54 67,28 LZ 96h-Zähler 56,54 67,28 Wandler 37,69 44,85 Schaltgerät 18,85 22,43 3.4 Preise für Abweichungen vom angemeldeten Jahresverbrauch (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr- /Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise. Die Preise werden auf der Internetseite www.rheinhessische.de veröffentlicht. 4. Individuell gebildete Netzentgelte Für den Zählpunkt DE000313552185300855273000000000 wurde ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 3 StromNEV gebildet. Die mittelspannungsseitig versorgte wird mit dem Entgelt für die Ebene der Umspannung auf Mittelspannung abgerechnet.
Seite 4 von 6 5. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netzentgelten abgegolten. 6. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. ct/kvarh Preis für Blindstromlieferung 1,00 1,19 7. Zusätzliche Preisbestandteile 7.1 Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben. Kategorie A, B, C (<= 1.000.000 kwh/a) 0,345 0,411 B (> 1.000.000 kwh/a)* 0,160 0,190 C (>1.000.000 kwh/a)* 0,120 0,143 *Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Absatz 2 KWKG a.f. für das Kalenderjahr 2016 bestand. Letztverbraucher, die eine "besondere Ausgleichsregelung" gemäß 63 ff EEG 2017 in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage. Diese wird durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber erhoben. Bei der Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG) sowie für Entnahmen in Stromspeichern ( 27b KWKG) und Schienenbahnen ( 27c KWKG) wird eine gesonderte KWKG-Umlage erhoben. 7.2 Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992 Belieferung von in ct/kwh Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV 0,11 0,13 Tarifkunden im Schwachlasttarif gemäß 2 Abs. 2 Nr 1a KAV 0,61 0,73 Sonstige Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV - in Gemeinden bis 25.000 Einwohner - In Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,32 1,59 1,57 1,89
Seite 5 von 6 7.3 Sonderkundenaufschlag nach 19 Abs. 2 StromNEV Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK8-11-024 vom 14.12.2011 in folgender Höhe erhoben: Belieferung von A, B, C (<= 1.000.000 kwh/a) 0,370 0,440 B (> 1.000.000 kwh/a) 0,050 0,060 C (>1.000.000 kwh/a)** 0,025 0,030 ** entsprechen der Letztverbraucherkategorisierung von C (Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben) 7.4 Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höhe erhoben: Belieferung von A, B, C (<= 1.000.000 kwh) 0,037 0,044 B (> 1.000.000 kwh/a) 0,049 0,058 C (> 1.000.000 kwh/a) 0,024 0,029 7.5 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 01.01.2018 von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Kategorie Ohne Kategorie 0,011 0,013 8. Sonderleistungen Zusätzliche beauftragte Zählerablesung 54,80 /Ables. 65,21 /Ables. Verrechnungssatz je Monteurstunde 54,80 /Std. 65,21 /Std. Anpassungen nach Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages behalten wir uns ausdrücklich vor. Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter (i. d. R. Lieferant); - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren E-Mail-Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z.b. historische Lastgänge.
Seite 6 von 6 9. Umsatzsteuer Zusätzlich wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe verrechnet. Die Preise inklusive Umsatzsteuer sind fett gedruckt. Die Preise mit Umsatzsteuer sind gerundet.