Eine Information für Eltern in der Gemeinde Hüllhorst Schulverbund Im Mühlengrund (Hauptstandort Tengern) 2013/2014

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Transkript:

Eine Information für Eltern in der Gemeinde Hüllhorst Schulverbund Im Mühlengrund (Hauptstandort Tengern) 2013/2014-1 -

- 2 -

Elterninformation zur Offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Hüllhorst Sehr geehrte Eltern, der offene Ganztag wird mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 von der Grundschule in Tengern (heute: Schulverbund Im Mühlengrund), mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 von der Grundschule Oberbauerschaft und seit dem Schuljahr 2008/2009 auch von der Grundschule Schnathorst (heute: Grundschulverbund Am Wiehengebirge) für alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Hüllhorst angeboten. Das qualifizierte Angebot wird vom Gemeindesportverband Hüllhorst e.v. durchgeführt. Gegenwärtig werden insgesamt ca. 85 Kinder aus unterschiedlichen Ortsteilen qualifiziert betreut. Die Resonanz bei Eltern und Kindern war bereits nach wenigen Wochen ausgesprochen positiv. Interessierte Eltern können sich in der OGGS Tengern (Tel.: 05744/5099697), in der OGGS Schnathorst (Tel. 05744/5089166) oder in der OGGS Oberbauerschaft (Tel. 05741/2389775) erkundigen und sind herzlich eingeladen, sich nach Absprache vor Ort ein eigenes Bild vom Tagesablauf in der offenen Ganztagsgrundschule zu machen. Vielleicht stehen Sie als Eltern auch vor der persönlichen Entscheidung, ob Sie Ihr Kind für das Schuljahr 2013/2014 für den offenen Ganztag anmelden. Um Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung zu helfen, hat die Gemeinde Hüllhorst diesen Informationsflyer mit einigen grundlegenden Informationen erstellt. Lesen Sie bitte alle Informationen in Ruhe durch, bevor Sie Ihr Kind für den offenen Ganztag verbindlich anmelden. - 3 -

Offene Ganztagsschule was ist das? Mit der Möglichkeit der Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Tengern seit dem Schuljahr 2005/2006 beschreitet die Gemeinde Hüllhorst einen neuen Weg, um Kindern zusätzliche Bildungschancen zu eröffnen und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Es wird mit dem offenen Ganztagsangebot ein verlässlicher und verbindlicher zeitlicher und organisatorischer Rahmen außerunterrichtlicher Angebote geschaffen. Dabei soll die Offene Ganztagsgrundschule gerade auch mehr Zeit bieten, um eine neue Bildungs- und Lehrkultur zu entwickeln. Träger des Angebotes Träger der Offenen Ganztagsgrundschule in Tengern, Oberbauerschaft und Schnathorst ist der Gemeindesportverband Hüllhorst e.v. (GSV). Angebot und Angebotsinhalte Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern wird nach dem Unterricht eine verlässliche Betreuung angeboten. Verschiedene Betreuungsangebote gestalten den Nachmittag abwechslungsreich, wobei in erster Linie die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen. Es wird Ihnen eine verlässliche Betreuung von montags bis freitags nach Schulschluss bis 16:30 Uhr garantiert. Das verlässliche Abholen erfolgt von den Eltern zwischen 16:00 und spätestens 16:30 Uhr. Für alle Kinder, die in der offenen Ganztagsgrundschule angemeldet sind, schließt sich nach dem Unterrichtsende ein gemeinsames Mittagessen an. Wesentlicher Bestandteil des dann beginnenden Nachmittagsangebotes ist die qualifizierte Hausaufgabenbetreuung, die je nach Jahrgangsstufe und Kinderzahl in einem festgelegten Zeitkorridor durchgeführt wird. Hier erhalten die Kinder bei der Erledigung der Hausaufgaben die notwendigen Hilfen. Die Hausaufgabenbetreuung ist jedoch kein Nachhilfeunterricht. - 4 -

Nach der Hausaufgabenbetreuung beginnen die so genannten gebundenen Angebote. Dies sind verschiedene qualifizierte Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Computer, künstlerisches Gestalten, Musik und Sport. Da die Trägerschaft des offenen Ganztags vom Gemeindesportverband Hüllhorst übernommen wurde, stellt der Sport einen besonderen Schwerpunkt im Nachmittagsbereich dar. Die Angebote sollen die Kinder befähigen, persönliche Neigungen und Interessen zu entwickeln. Die Teilnahme an einem solchen Angebot ist für die Dauer eines Schuljahres verbindlich, wobei Ausnahmen für einzelne Tage möglich sind. Ihr Kind kann sich je nach Interessenlage ein individuelles Bildungs- und Freizeitprogramm zusammenstellen. Es soll jedoch keine Verschulung des Nachmittags erfolgen. Kinder brauchen neben den festen Angeboten auch Orte und Zeiten, die Eigeninitiative und Engagement zulassen und unterstützen. Daher werden sogenannte ungebundene Angebote bereitgehalten. Hier können Ihre Kinder in wechselnden Zusammensetzungen unter Anleitung frei spielen, sich bewegen oder sich einfach nur ausruhen und erholen. Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren zur Offenen Ganztagsgrundschule wird im Einvernehmen zwischen Schulträger und Schulleitung des Schulverbundes Im Mühlengrund durchgeführt. Hierbei werden soziale Gesichtspunkte und ggfs. Bestandsfragen der übrigen Grundschulen berücksichtigt. Fortbestand des bisherigen Betreuungsangebotes Verlässliche Grundschule von 8 1 Das bisherige Betreuungsangebot 8 1 bleibt bei entsprechendem Bedarf an den Grundschulen bestehen. Voraussetzung ist, dass die vorgeschriebene Gruppenstärke von mindestens 10 Kindern erreicht wird. - 5 -

Verbindlichkeit der täglichen Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule Das Programm der Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS) wird pädagogisch, individuell auf die Kinder abgestimmt. Absicht und Erfolg der Offenen Ganztagsgrundschule hängen von der regelmäßigen kompletten Teilnahme am Ganztagsangebot ab. Die pädagogischen Kräfte des offenen Ganztags gehen von einer regelmäßigen Teilnahme aller Kinder bis mindestens 15.00 Uhr aus. Nur so kann Ihr Kind im OGGS-Geschehen verlässliche soziale Beziehungen aufbauen, die eine notwendige Basis für Entwicklungsprozesse bilden. Natürlich hat Ihr Kind manchmal anderweitige Verpflichtungen, wie z.b. eine Einladung zu einem Kindergeburtstag oder ist bereits dauerhaft anderweitig eingebunden (z. B. in der Musikschule oder beim Reitunterricht). In begründeten Einzelfällen ist es möglich, dass Sie Ihr Kind bereits früher abholen; selbstverständlich nach Absprache mit den pädagogischen Kräften vor Ort. Grundsätzlich muss der Träger davon ausgehen können, dass ihr Kind bis mindestens 15.00 Uhr anwesend ist. Dies ist auch zwingend erforderlich, um die Landesförderung für den laufenden Betrieb zu erhalten. Verbindlichkeit der einzelnen Arbeitsgemeinschaften Vom Hauptkooperationspartner (GSV) wird von Ihnen als Eltern eine Verbindlichkeit erwartet. Hat Ihr Kind eine gebundene Arbeitsgemeinschaft gewählt, sollte die Wahrnehmung des Angebotes nach einer kurzen Schnupperphase auch verbindlich sein. Der Lernfortschritt in einer Arbeitsgruppe sollte nicht darunter leiden, dass Kinder, die immer wieder fehlen, das bislang Gelernte zu Lasten der Gesamtgruppe nachholen müssen. Die Belegung von Arbeitsgemeinschaften (AG) ist eingebunden in das gesamte Betreuungsangebot eines Nachmittags. Das heißt, dass Ihr Kind bei einer Teilnahme an einem gebundenen Angebot über das Mittagessen hinaus am gesamten Betreuungsangebot des Tages teilnimmt. - 6 -

Betreuung an beweglichen Ferientagen und während der Ferien An den beweglichen Ferientagen wird eine verlässliche Betreuung von 08:00 Uhr 16:30 Uhr garantiert. Während der gesamten Oster-, und Herbstferien findet eine Ferienbetreuung statt. In den Sommerferien wird eine Ferienbetreuung über drei Wochen angeboten. In den Weihnachtsferien findet keine Ferienbetreuung statt. Das Ferienangebot wird wöchentlich rotierend in jeweils einer der drei Offenen Ganztagsgrundschulen der Gemeinde angeboten. Eine Information welche OGGS in welcher Ferienwoche geöffnet hat, erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres. Die Anmeldung zur jeweiligen Ferienbetreuung erfolgt dann direkt in Ihrer OGGS. Diese Anmeldung ist verbindlich, da das Personal für die Ferien aufgrund der Anmeldezahlen bereitgestellt wird! Mittagsverpflegung Im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule wird ein gemeinsames warmes Mittagessen vorgehalten. Die Teilnahme hieran ist für alle Kinder, die in der Offenen Ganztagsgrundschule betreut werden, verpflichtend. Die genauen Kosten sind abhängig vom jeweiligen Lieferanten. Es wird darauf geachtet, dass die Kinder eine nährstoffund abwechslungsreiche Mahlzeit erhalten. Die Kosten für das Mittagessen betragen unverändert 2,60 pro Mahlzeit incl. Getränke. Nimmt ihr Kind bei Abwesenheit (z.b. Krankheit) und rechtzeitiger Abmeldung in der OGGS am Mittagessen nicht teil, erfolgt eine Verrechnung der Verpflegungskosten am Ende des Schuljahres durch die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Hüllhorst. Die Teilnahme von bedürftigen Kindern an der Mittagsverpflegung wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gefördert. Die Förderung besteht aus finanziellen Leistungen und kann für die Kinder, die Leistungen nach dem SGB II / SGB XII, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach 6a BKGG (Kinderzuschlag) beziehen, von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie vom Sozialamt der Gemeinde Hüllhorst (Tel.: 05744/9315-0). - 7 -

Betreuungspersonal Der GSV als Träger der offenen Ganztagsgrundschule hält sein Personal so vor, dass auch im Krankheitsfalle eine Vertretung jederzeit gewährleistet ist. Das Personal setzt sich aus einer Fach- sowie Ergänzungs- und Honorarkräften zusammen; sie sind ein kontinuierlicher Ansprechpartner für Ihre Kinder. Im Bereich der Hausaufgabenbetreuung ist eine Fachkraft eingesetzt, die über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt. Für die weiteren Angebote werden Kooperationspartner aus dem Bereich des Sportes, der Jugendhilfe und der Kultur mit einbezogen. Kosten Das Land Nordrhein-Westfalen, die Gemeinde Hüllhorst und die Eltern finanzieren gemeinsam das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule. Für den Elternbeitrag ist eine soziale Gebührenstaffelung vorgesehen. Gemäß der Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule in der aktuellen Fassung wird der Elternbeitrag wie folgt festgelegt: a) 30,00 monatlich bei einem Einkommen bis 19.999,99 jährlich; b) 50,00 monatlich bei einem Einkommen von 20.000,00 bis 39.999,99 jährlich; c) 70,00 monatlich bei einem Einkommen von 40.000,00 bis 59.999,99 jährlich; d) 100,00 monatlich bei einem Einkommen ab 60.000,00 jährlich. Auf Antrag wird für Geschwisterkinder, die ebenfalls am offenen Ganztag teilnehmen, eine Ermäßigung von 25 % gewährt. Soweit ein kostenpflichtiges Zusatzangebot zustande kommt, werden diese Kosten direkt von außerschulischen Partnern abgerechnet. - 8 -

Die Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge wird durch die Vorlage entsprechender Einkommensnachweise in Anlehnung an die Kindergartenbeiträge geprüft. Die Erhebung des Elternbeitrages sowie der Verpflegungskosten erfolgt im Lastschriftverfahren durch die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Hüllhorst. Weitere Entwicklung Nach Rücklauf Ihrer verbindlichen Anmeldung bis zum 28. Februar 2013 wird geprüft, wie hoch der Bedarf für die Offene Ganztagsgrundschule aus den einzelnen Ortsteilen ist. Bitte geben Sie die beigefügte verbindliche Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 28. Februar 2013 in der OGGS Tengern bei Frau Heinze, Schulstr. 23, 32609 Hüllhorst, ab! Frau Heinze steht Ihnen dann auch gern für offene Fragen zur Verfügung Ihre Anmeldung für die Offene Ganztagsgrundschule ist verbindlich und hat eine Geltungsdauer für ein Schuljahr. Sofern von Ihrer Seite weitere Fragen bestehen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gern zur Verfügung: o Frau Upheber (Tel.: 05744/920091) Schulleiterin vom Schulverbund Im Mühlengrund o Frau Heinze (Tel.: 05744/5099697) Leiterin der OGGS Tengern o Frau Halstenberg (Tel.: 05744/2060) Gemeindesportverband Hüllhorst o Herr Lücking (Tel.: 05744/ 931513) Schulamt der Gemeindeverwaltung Wilhelm Henke Bürgermeister - 9 -