Protokoll der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2

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Transkript:

KONFERENZ DER KANTONALEN AUFSICHTSSTELLEN ÜBER DIE GEMEINDEFINANZEN CONFERENCE DES AUTORITES CANTONALES DE SURVEILLANCE DES FINANCES COMMUNALES CONFERENZA DELLE AUTORITA DI VIGILANZIA SULLE FINANZE DEI COMUNI CONFERENZA DA LAS AUTORITADS DA SURVEGLIANZA CHANTUNALAS SUR LAS FINANZAS COMMUNALAS Protokoll der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2 Datum: Donnerstag, 17. Februar 2011 Ort: Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Nydegggasse 11-13, Bern Zeit: 09.00 Uhr 13.10 Uhr Anwesend: Heinz Montanari ZH Präsident Michel Walthert BE Hansjörg Enzler TG Renate Fricker AG Urs Kundert GL Fabrice Weber VD Nathalie Trachsel VD Thomas Steiner SO Brigitte Zbinden FR Sonja Ziehli André Schwaller Schweiz. Rechnungslegungsgremium (SRS) Eidg. Finanzverwaltung (EFV) Traktanden: 1. Begrüssung / Protokoll 2. Bericht aus Fislisbach AG 3. Kontierungsfragen 4. Anlagenbuchhaltung 5. Geldflussrechnung (Passwortfrage) 6. Neubewertung Finanzvermögen 7. Delkredere 8. Varia 1

1. Begrüssung / Protokoll Heinz Montanari begrüsst die Mitglieder der Koordinationsgruppe zur ersten Sitzung im Jahr 2011. Das Protokoll der Sitzung vom 26. November 2011 wird bestem Dank an die Verfasserin, Brigitte Ryser, genehmigt. Aus organisatorischen Gründen wird das Traktandum 6 Neubewertung Finanzvermögen vorgezogen. Information: Das Handbuch Harmonisiertes Rechnungswesen 2 (HRM2) des Kantons Glarus und der Glarner Gemeinden ist in Ordnerform (inkl. CD) verfügbar. Preis auf Anfrage. 2. Neubewertung Finanzvermögen Gemäss Auslegung des SRS zu Ziffer 8 der Fachempfehlung Nr. 19 ist die aus der Neubewertung des Finanzvermögens entstehende Neubewertungsreserve Finanzvermögen per 31.12. aufzulösen und auf das Eigenkapitalkonto 2999 zu buchen. Der Kanton Bern kannte bisher keine Pflicht, das Finanzvermögen periodisch neu zu bewerten. Mit der Vorschrift zur Neubewertung werden laut ersten Schätzungen Reserven in Milliardenhöhe generiert. Die Überführung dieser Reserven hätte eine markante Erhöhung des Eigenkapitals zur Folge. Dies nährt Befürchtungen, die Neubewertungsreserve könnte zum Ausgleich von Bilanzfehlbeträgen benützt werden oder den Ruf nach Steuersenkungen wecken. Um dem vorzubeugen wird folgende Lösung vorgeschlagen: Die Neubewertungsreserve wird während fünf Jahren blockiert. Danach werden 10% der gesamten Finanzanlagen und 5% der gesamten Sachanlagen des Finanzvermögens in eine Schwankungsreserve überführt. Entnahmen aus der Schwankungsreserve sind im Umfang des Verlusts bei einer Neubewertung des Finanzvermögens möglich. Die Neubewertungsreserve wird ab dem sechsten Jahr nach Einführung des HRM2 innerhalb von fünf Jahren linear zugunsten des Eigenkapitals (d.h. Bilanzüberschuss) aufgelöst. Die Vernehmlassung zu der notwendigen Änderung des Gemeindegesetzes läuft bis Ende August 2011. Die Diskussion zeigt, dass die Umsetzung der Richtlinien zur Fachempfehlung Nr. 19 einige Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Selbst in Gemeinden, die bereits heute eine periodische Neubewertung des Finanzvermögens kennen, ist aufgrund steigender Baulandpreise mit grösseren Aufwertungsreserven zu rechnen. Die Deckung von Bilanzfehlbeträgen oder Steuersenkungen durch Aufwertungsgewinne sind vermeiden. Daher bietet der Vorschlag des Kantons Bern durchaus einen Lösungsansatz. Es wird bemerkt, dass das True-and-fair-View-Prinzip in der Privatwirtschaft keine Bilanzfehlbeträge zulässt. Vielleicht müsste der Ansatz der Überwachungsgrösse Eigenkapital neu überdacht werden. Es fehlt eine finanzpolitische Steuerungsgrösse. Da nebst der Neubewertung des Finanzvermögens auch eine Neubewertung der Passiven vorzunehmen ist, wird die Erhöhung des Eigenkapitals eventuell abgeschwächt. Die Arbeitsgruppe Übergang wird sich mit dem Lösungsvorschlag des Kantons Bern auseinandersetzen. Auch allfällige Auswirkungen auf die Anlagenbuchhaltung sind zu berücksichtigen. Wird von der Empfehlung des SRS abgewichen, sind eigene Empfehlungen herauszugeben. 3. Bericht aus Fislisbach/AG Die Umsetzung von HRM2 in den Pilotgemeinden des Kantons Aargau erfolgt stufenweise. Das Budget 2010 wurde erstmals auf der Grundlage des neuen Kontenplans erstellt. Dadurch entfiel die Gegenüberstellung von Vergleichszahlen. Ab 2011 fliessen weitere Neuerungen wie die Abschreibungsregeln (Abschreibung nach Anlagekategorie und effektivem Wertverzehr), Rechnungsabgrenzungen, die dreistufige Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung ein. Ergänzt wird die Rechnung mit einem detaillierten Beteiligungsspiegel und einer Kreditkontrolle auf Excel- 2

Basis. Die Einführung der Anlagebuchhaltung ist in Arbeit. Dazu werden die Investitionen der letzten 20 Jahre manuell erfasst. Erste Erfahrung zeigen, dass die Programme Anlagenbuchhaltung funktionieren. Die Ansprüche an die Dateneingabe sind jedoch gestiegen. Zu prüfen sind z.b. noch Fragen des Übertrags in die Fibu, der Nettobewertung oder der Anschlussgebühren. Für den Beteiligungsspiegel beabsichtigt man, mit einem Standblatt für die Risikoeinschätzung zu arbeiten. Noch nicht begonnen haben die Vorarbeiten für den Gewährleistungsspiegel. Das Budget 2011 der Gemeinde Fislisbach wurde übrigens problemlos genehmigt, obwohl durch die Einführung der linearen Abschreibung nach Anlagekategorie und Nutzungsdauer höhere Abschreibungen eingestellt werden mussten. Bezüglich Verwendung der Anschlussgebühren wird festgehalten, dass diese letztlich in das Eigenkapital der Spezialfinanzierungen einfliessen. Fragen zum Thema der Rechnungsabgrenzung tauchen öfters auf. Ist eine Abgrenzung der Löhne wirklich notwendig, wenn die Rechnung bereits eine volle Jahrestranche ausweist? Darf eine Gemeinde eine Rückstellung bilden, wenn sie aufgrund der Steuerträge des Rechnungsjahres höhere Beiträge an den Finanzausgleich zu erwarten hat? Zum Teil gehen die Meinungen hierzu auseinander. Empfehlungen des SRS oder der Koordinationsgruppe wären hilfreich. 4. Kontierungsfragen Heinz Montanari wirft die Frage einer Vereinfachung der Unterscheidung von Steuerhaushalt und Eigenwirtschaftsbetrieben auf. Der Verzicht auf eine zwingende Unterscheidung in der Fibu würde die Anforderungen des offiziellen Kontenrahmens leicht herabsetzen. Die notwendigen Details sind auch im Anlagespiegel ersichtlich. Laut Renate Fricker ist man nach Diskussionen mit den Pilotgemeinden zum Schluss gelangt, die Aufteilung innerhalb der Finanzbuchhaltung beizubehalten. Begründung: Kennzahlen sollen erkennbar sein, ohne dafür auf die Anlagebuchhaltung zurückgreifen zu müssen. Thomas Steiner sieht die Problematik vor allem bei den Abschreibungen nach einzelnen Sachgruppen. Laut Kontenrahmen (S. 167) werden die Abschreibungen je nach Bilanz-Sachgruppen in Detailkonten geführt. Die Detaillierung ist so zu wählen, dass die für den Anlagespiegel im Anhang benötigten Angaben entnommen werden können. Um zu vermeiden, dass jeder Kanton eine eigene Nummerierung vornimmt, wurde die geforderte Detaillierung direkt in den Kontenrahmen der Koordinationsgruppe integriert. Es wird vorgeschlagen, die Frage der Vereinfachung des Kontenrahmens an die Arbeitsgruppe 1 zurückzugeben. Zum Teil erklärt das Handbuch die fünfte Stelle als verbindlich. Sie kann daher nicht generell gestrichen werden. Die Arbeitsgruppe hat die fünfte Stelle vor dem Punkt definiert, während sie in einigen Kantonen nach dem Punkt aufgeführt wird. Zentral bleibt, dass die Zahlenfolge und damit die Kontonummer korrekt ist. Für die Berechnung der Finanzkennzahlen nach HRM2 und die Unterscheidung, ob diese mit oder ohne Werkbetriebe berechnet werden, fehlen noch Erfahrungswerte. Die Arbeitsgruppe 1 wird den Kontenrahmen aktualisieren. Die Anpassungen werden in einem Änderungsprotokoll festgehalten. Häufige Fragen und Änderungswünsche werden über die Koordinationsgruppe in die Arbeitsgruppe Kontenrahmen des SRS eingebracht. Renate Fricker wird die Anträge sammeln und sie vor dem 22. April 2011 schriftlich an Sonja Ziehli weiterleiten. Offene Fragen bestehen u.a. zu folgenden Positionen: Fusionsbeiträge Verbands- und Mitgliederbeiträge und deren Abgrenzung zu Beiträgen an private Organisationen Personalaufwand für Liegenschaften des Finanzvermögens 3

Prüfungen (3138), Lehrlingsprüfungen (3139): sind alle Kosten auch die Verpflegungskosten über diese Sachgruppe abzurechnen? Nettoschuld, Passivierung von Investitionsbeiträgen Die Verbuchung der Rückvergütung der CO 2 -Abgabe wurde vom SRS unterdessen geregelt. Die Abgabe ist in der Funktion 971 Rückverteilungen aus CO2-Agaben zu verbuchen. Es sind die Konten 3699, resp. 4699 Rückverteilungen zu verwenden. 5. Anlagenbuchhaltung Neue Auslegungen des SRS sowie Anpassungen des Kontenrahmens verlangen gewisse Änderungen im Arbeitspapier Anlagenbuchhaltung. Damit wird jedoch zugewartet, bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Übergang in Bezug auf die Neubewertungsreserve bekannt sind. Pendent ist die Frage der gemischten Nutzung von Anlagen. Wie erfolgt die Aufteilung von Gebäuden und Installationen? Zählt eine neue Heizungsanlage zum Gebäude und handelt sich dabei um eine werterhaltende (= Erfolgsrechnung) oder eine wertvermehrende, die Nutzungsdauer verlängernde Ausgabe (= Investitionsrechnung)? Durch das Sammeln praktischer Beispiele könnte eventuell eine gewisse Systemsicherheit erlangt werden. Ebenfalls zu klären ist die Problematik der Folgeinvestitionen. Sollen diese als separate Anlage oder unter der Hauptanlage geführt werden? Handlungsbedarf wurde auch bei der Darstellung des Anlagespiegels erkannt. Die Arbeitsgruppe 2 wird sich dieser Themen annehmen und, wenn nötig, entsprechende Empfehlungen ausarbeiten. Wie Hansjörg Enzler informiert, trifft sich die Arbeitsgruppe 2 am 15. März 2011 mit der Gemeinde Fislisbach zu einem Erfahrungsaustausch. 6. Geldflussrechnung (Passwort) Die Erarbeitung der Arbeitspapiere und des Modells zur Geldflussrechnung erfolgte unter der Mitwirkung von Andreas Güller der Revisionsfirma GruberPartner. Die auf der Homepage aufgeschaltete Modellrechnung kann zwar übernommen, nicht aber geändert werden, da sie passwortgeschützt ist. Laut Auskunft von Fabrice Weber war vereinbart, dass das Passwort auf telefonische Anfrage hin bekanntgeben wird. Durch den Schreibschutz wollte man vermeiden, dass jedermann das Rechnungsmodell ohne Rücksprache ändern kann. Wie Renate Fricker ausführt, wollte der Kanton Aargau in der Geldflussrechnung die Freien Abschreibungen streichen und hat sich an die erwähnte Revisionsfirma gewandt. Diese verweigerte vorerst die Bekanntgabe des Passworts. Nach verschiedenen Unterredungen liegt nun das Angebot vor, die Modellrechnung für den Kanton Aargau kostenlos anzupassen. Francis Weber wird sich mit Herrn Güller in Verbindung setzen, um die damals besprochene Regelung in Erinnerung zu rufen. Sollten interessierte Kantone weiterhin auf Schwierigkeiten stossen, ist dies Francis Weber umgehend mitzuteilen. Das Modell basiert auf der indirekten Berechnungsmethode. Für IT-Anbieter, die die Geldflussrechnung in ihre Programme integrieren möchten, ist die direkte Methode von Interesse. Dies bedingt jedoch, jedes Konto mit einem Code zu hinterlegen. Dies wurde vom Bund so gehandhabt. Unterschieden wurde dabei zwischen finanzwirksamen, finanzunwirksamen Konten und internen Leistungsverrechnungen. Eine Empfehlung dazu wäre an sich wünschenswert, bedingt aber eine Analyse jedes einzelnen Kontos. 7. Delkredere 4

Das SRS hat 2009 zusätzliche Informationen zur Fachempfehlung Nr. 6 Wertberichtigungen veröffentlicht. Danach gelten auch Erfahrungswerte (Bsp. pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen) als eingetretene Wertverminderungen. Weiter wird präzisiert, dass wesentliche Positionen einzeln zu bewerten sind, während übrige Positionen aufgrund von Erfahrungswerten pauschal wertberichtigt werden. Wie wesentliche Positionen bei den Steuerdebitoren definiert werden, ist indessen nicht klar. In der Praxis wird im Bereich Steuern bereits heute oft mit Pauschalwertberichtigungen (5-10%) gearbeitet, obwohl HRM1 eigentlich die Einzelbewertung vorsieht. Beispiele für Pauschalwertberichtigungen und Richtlinien dazu sind in verschiedenen Kantonen vorhanden. Thomas Steiner wird ein Beispiel beibringen. 8. Varia Termine: Die nächste Sitzung der Koordinationsgruppe findet am Mittwoch, 25. Mai 2011, in Bern statt. Beginn 09.00 Uhr. Die Teilnehmer werden gebeten, den ganzen Tag freizuhalten. Mögliche Themen : Verwendung Neubewertungsreserve, Erkenntnisse der Arbeitsgruppe Übergang Änderungen Kontenrahmen/plan, eventuell erste Ergebnisse zur Eingabe an die Arbeitsgruppe Kontenrahmen des SRS. Delkredere Beteiligungen, Beteiligungsspiegel Abgrenzung Information aus den Gemeinden Fislisbach (AG) und evtl. Hergiswil (NW) Weitere Sitzung : Freitag, 25. November 2011 Schluss der Sitzung: 13.10 Uhr Die Protokollführerin : Brigitte Zbinden 5